Spaltung
Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht
Die Spaltung ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang, bei dem eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon gegen Gewährung von Anteilen auf andere Gesellschaften überträgt. Sie ist in den Artikeln 159 ff. des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) geregelt. Bei der Vollspaltung erlischt die spaltende Gesellschaft, bei der Teilspaltung besteht sie fort. Die Anteile werden den Gesellschaftern der spaltenden Gesellschaft gewährt, bei der Teilspaltung der Gesellschaft selbst.
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