Generalversammlung
Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht
Die Generalversammlung ist das Organ in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in dem die Gesellschafter ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft ausüben und die ihr vom Gesetz vorbehaltenen grundlegenden Beschlüsse fassen. Im Türkischen Handelsgesetzbuch (TTK) ist sie für die Aktiengesellschaft in Art. 407 und für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Art. 616 ff. geregelt. Befugnisse wie die Änderung der Satzung, die Wahl und die Entlastung (ibra) des Leitungsorgans sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses stehen der Generalversammlung zu und können nicht übertragen werden.
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