Höhere Gewalt
Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung
Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das sich außerhalb des Tätigkeits- und Betriebsbereichs des Schuldners entwickelt und weder vorhersehbar noch durch angemessene Maßnahmen vermeidbar ist. Nicht jede Schwierigkeit gilt als höhere Gewalt. Wie sich das Ereignis auf die vertragliche Schuld auswirkt, wird gesondert im Hinblick auf Unmöglichkeit, Anpassung, Verzug und die vertragliche Risikoverteilung geprüft.
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