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Arbeitsrecht

Mutterschaftsurlaub und Stillzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2026): Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub, halbe Arbeitszeit und unbezahlter Urlaub

Autor: Veröffentlicht: Etwa 16 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Zusammenfassung

Für Beschäftigte im Arbeiterstatus (işçi) beträgt der Mutterschaftsurlaub (analık izni) nach der Änderung von 2026 allgemein insgesamt vierundzwanzig Wochen, und zwar acht Wochen vor und sechzehn Wochen nach der Geburt. Mehrlingsschwangerschaft, Frühgeburt, die mit ärztlicher Genehmigung bis zur Geburt fortgesetzte Beschäftigung, Adoption und Pflegeelternschaft werden gesondert beurteilt. Vaterschaftsurlaub, Stillzeit, unbezahlter Urlaub im Umfang der Hälfte der Wochenarbeitszeit und Teilzeitarbeit bis zum Schulalter sind nicht dasselbe Recht. Auch der Urlaubsanspruch und die Leistung der SGK (Sozialversicherungsanstalt) oder von İŞKUR (Türkische Arbeitsagentur) sind voneinander zu trennen. Dieser Leitfaden legt Beschäftigte mit Arbeitsvertrag zugrunde; die Urlaubsregelung für Beamte ist gesondert zu prüfen. [K01][K02]

Welche Urlaubsansprüche hat die Änderung von 2026 verändert?

Das Gesetz Nr. 7578 hat mit seinen am 1. Mai 2026 in Kraft getretenen Bestimmungen Artikel 74 und den zusätzlichen Artikel 2 des Arbeitsgesetzes (İş Kanunu, İşK) geändert. Der Zeitraum des Mutterschaftsurlaubs nach der Geburt wurde von acht auf sechzehn Wochen und die allgemeine Gesamtdauer von sechzehn auf vierundzwanzig Wochen angehoben. Auch der letzte Zeitraum, in dem eine gesundheitlich geeignete Arbeitnehmerin mit ärztlicher Genehmigung und auf eigenen Wunsch weiterarbeiten darf, wurde von drei Wochen auf zwei Wochen vor der Geburt verkürzt. Der bezahlte Urlaub eines Arbeitnehmers, dessen Ehefrau entbindet, wurde auf zehn Tage erhöht. [K02][K03]

Dass in einer alten Broschüre oder auf einer Behördenseite noch sechzehn Wochen stehen, ändert die neue Gesetzesbestimmung nicht. Umgekehrt ist es ebenfalls nicht richtig, die neue Dauer uneingeschränkt auf alle in der Vergangenheit abgeschlossenen Urlaube anzuwenden. Das Ereignisdatum, das Fortbestehen des Urlaubs und der Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung sind gesondert zu bestimmen. Urlaubssoftware, Lohnabrechnungssystem und Personalformular des Arbeitgebers müssen dieselbe aktuelle Regelung verwenden.

Die Übergangsbestimmung ist kein dauerhaft offenes Antragsrecht

Die vorläufige Regelung des Gesetzes sieht für bestimmte Beschäftigte, deren bisheriger Mutterschaftsurlaub zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits abgelaufen war, unter der Bedingung, dass die vierundzwanzigwöchige Frist ab der Geburt zum Stand 1. April 2026 noch nicht abgelaufen war, und bei Antragstellung innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Inkrafttreten einen zusätzlichen Urlaub von acht Wochen vor. Diese datumsbezogene Voraussetzung ist keine Antragsperiode, die zum Stand 29. Oktober 2026 von allen erneut genutzt werden könnte. Bei der Prüfung eines in der Vergangenheit gestellten oder abgelehnten Antrags sind Antragsdatum und die damals geltenden Voraussetzungen anhand der Akte zu ermitteln. [K02]

Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Beamten

Dass dasselbe Gesetz auch für Beamte Änderungen vorgenommen hat, bedeutet nicht, dass alle Rechte des Arbeitnehmers denen des Beamten entsprechen. So kann etwa die Frage, ob der Pflegeeltern gewährte Urlaub bezahlt ist, je nach Status unterschiedlich ausfallen. Artikel 74 des Arbeitsgesetzes enthält eine Sonderbestimmung, wonach er auch für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag gilt, die außerhalb des allgemeinen Anwendungsbereichs des Gesetzes stehen. Für die übrigen Rechte ist das für die Person geltende Gesetz gesondert zu bestimmen. [K01][K02]

Wie wird der Mutterschaftsurlaub geplant?

Allgemeine Dauer und Mehrlingsschwangerschaft

Bei einer Einlingsschwangerschaft werden acht Wochen vor und sechzehn Wochen nach der Geburt zugrunde gelegt. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft werden dem Zeitraum vor der Geburt zwei Wochen hinzugerechnet; die allgemeine Gesamtdauer erreicht sechsundzwanzig Wochen. Diese Zeiträume sind keine Tage, die vom bezahlten Jahresurlaub der Beschäftigten abgezogen werden. Zu Urlaubsbeginn sind der voraussichtliche Entbindungstermin und das Ausstellungsdatum des Berichts gemeinsam festzuhalten; nach der Entbindung ist die Berechnung nach dem tatsächlichen Datum neu vorzunehmen. [K01][K02]

Fortsetzung der Arbeit mit ärztlicher Genehmigung

Eine gesundheitlich geeignete Arbeitnehmerin kann, wenn neben der ärztlichen Genehmigung auch ihr eigener Wunsch vorliegt, bis zu zwei Wochen vor der Geburt arbeiten. Arbeitsanfall oder Personalbedarf des Arbeitgebers allein genügen nicht. Auf diese Weise gearbeitete Zeiten vor der Geburt werden dem Zeitraum nach der Geburt hinzugerechnet. Dass die Arbeitnehmerin nicht arbeiten möchte, kann nicht als Grund dafür dienen, sie zum Verzicht auf den gesetzlich nutzbaren Urlaub zu drängen. [K02]

Bei der Berechnung der Übertragung werden Bericht und tatsächliche Arbeit gemeinsam berücksichtigt

Angenommen, bei einer Einlingsschwangerschaft wurden sechs Wochen des achtwöchigen Zeitraums vor der Geburt mit ärztlicher Genehmigung und auf eigenen Wunsch gearbeitet, so wird dieser Zeitraum auf die Zeit nach der Geburt übertragen. Ob dies anwendbar ist, wird anhand des vom Bericht erfassten Datums und des tatsächlichen Arbeitsnachweises geprüft. Hypothetische, im Kalender festgelegte Tage dürfen nicht als endgültiges Rückkehrdatum verwendet werden, solange das tatsächliche Entbindungsdatum der Arbeitnehmerin nicht bekannt ist.

Frühgeburt, Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen und Tod der Mutter

Bei einer Frühgeburt werden die vor der Geburt nicht nutzbaren Beschäftigungsverbotszeiten dem Zeitraum nach der Geburt hinzugerechnet. Sofern Gesundheitszustand und Art der Arbeit es erfordern, ist auch eine Verlängerung der Zeiträume durch ärztlichen Bericht möglich. Stirbt die Mutter bei der Geburt oder danach, werden die nicht genutzten Zeiten nach der Geburt dem Vater gewährt. Dieses Recht beruht auf einem anderen Rechtsgrund als der gewöhnliche Vaterschaftsurlaub. [K01]

Schutz der Beschäftigten während der Schwangerschaft

Einer schwangeren Arbeitnehmerin ist für die regelmäßigen Untersuchungen bezahlter Urlaub zu gewähren. Wird es durch ärztlichen Bericht für erforderlich gehalten, ist ihr eine leichtere, ihrer Gesundheit angemessene Arbeit zu übertragen, ohne dass deswegen ihr Entgelt gekürzt wird. Der Arbeitgeber sollte nicht nur den Urlaubstermin, sondern auch die körperliche Belastung der ausgeübten Arbeit, die Schicht, Reisen und die Anforderungen der gesundheitlichen Beurteilung prüfen. [K01][K12]

Es ist nicht angemessen, die Information über die Schwangerschaft als ausführliche Gesundheitsakte an alle Führungskräfte zu verteilen. Die für die Planung erforderliche Arbeitseinschränkung und der Urlaubstermin sind von den medizinischen Einzelheiten zu trennen; der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist auf Aufgabe und rechtliche Erforderlichkeit zu beschränken. Bei der Urlaubsplanung gelten die aktuellen Verarbeitungsvoraussetzungen und Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 6 des KVKK. [K07]

Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin dürfen nicht zu einem Grund für eine diskriminierende Kündigung werden. Andererseits bedeutet die Schwangerschaft nicht, dass für alle Vertragsarten unter keinen Umständen eine Beendigung eintreten könnte. Der wahre Grund, die Art des Vertrags, der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes und die einschlägigen Bestimmungen der Artikel 5, 18 und 25 des Arbeitsgesetzes werden gemeinsam beurteilt. Bei einem Diskriminierungsvorwurf sind Zeitpunkt, frühere Leistungsaufzeichnungen, Schriftwechsel und die Behandlung vergleichbarer Beschäftigter von Bedeutung. [K01]

Urlaubsanspruch und Anspruch auf Einkommen und Leistung sind verschieden

Mutterschaftsgeld der SGK

Die Zeit, in der die Arbeitnehmerin nicht beschäftigt werden darf, und der Bezug eines Krankengelds wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aus dem Sozialversicherungssystem sind nicht dasselbe Rechtsverhältnis. Die Leistung hängt von Versicherungszugehörigkeit und Beitragsvoraussetzungen ab. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung bestimmt sich dagegen gemeinsam nach dem Entgeltsystem, dem Arbeits- oder Tarifvertrag und den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Deshalb kann nicht gesagt werden, dass der Arbeitgeber bei jedem Mutterschaftsurlaub das volle Gehalt zusätzlich und zwingend zahlt oder dass kein Arbeitgeber Entgelt zahlt. [K01][K02][K13]

Die Eingabe der Berichte in das System, die Übereinstimmung der Meldungen über die Nichtbeschäftigung mit dem tatsächlichen Zustand und das Anrechnungsverhältnis zwischen Leistung und Entgelt müssen in der Lohnabrechnung offen ausgewiesen werden. Es ist keine sichere Praxis, eine Arbeitnehmerin, die während des Urlaubs tatsächlich beschäftigt wird, in den Aufzeichnungen als nicht arbeitend auszuweisen. Die Änderungen des Gesetzes Nr. 7578 in den Sozialversicherungsbestimmungen sind ebenfalls in den Berichts- und Zahlungsverfahren abzubilden. [K02]

İŞKUR-Leistung für halbe Arbeitszeit (yarım çalışma ödeneği)

Das Recht auf unbezahlten Urlaub im Umfang der Hälfte der Wochenarbeitszeit nach Geburt oder Adoption folgt aus Artikel 74 des Arbeitsgesetzes. Die İŞKUR-Leistung hängt dagegen zusätzlich davon ab, dass in den letzten drei Jahren mindestens sechshundert Tage Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet wurden, halbe Arbeitszeit geleistet wird, das Kind lebt und die einschlägigen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Es kann sein, dass ein Urlaubsanspruch besteht, die Voraussetzungen der Leistung aber nicht vorliegen. [K09]

Der Antrag wird innerhalb von dreißig Tagen ab Ende des Mutterschaftsurlaubs gestellt. Die außerhalb höherer Gewalt versäumte Zeit kann von der Gesamtdauer des Anspruchs abgezogen werden. Der Tagessatz wird nach dem in den Rechtsvorschriften maßgeblichen Brutto-Mindestlohn bestimmt; in diesem Beitrag wird kein einheitlicher Gesamtzahlungsbetrag für alle Beschäftigten garantiert. [K09]

Halbe Arbeitszeit, sechs Monate unbezahlter Urlaub und Teilzeitarbeit

RechtWesentlicher UmfangBesonderes Merkmal
Unbezahlter Urlaub im Umfang der Hälfte der Wochenarbeitszeit60 Tage bei der ersten Geburt, 120 Tage bei der zweiten, 180 Tage bei weiterenBei Vorliegen der Voraussetzungen kommt eine gesonderte İŞKUR-Leistung in Betracht.
Mehrlingsgeburt oder behindertes KindZusätzlich 30 Tage bei Mehrlingsgeburt; 360 Tage bei Geburt eines behinderten KindesBesondere Voraussetzungen und Nachweise werden verlangt.
Unbezahlter Urlaub bis zu sechs MonatenAuf Antrag im Anschluss an den MutterschaftsurlaubNicht dasselbe Recht wie die Leistung für halbe Arbeitszeit.
Teilzeitarbeit bis zum SchulalterAuf Antrag des Elternteils, der die Voraussetzungen erfülltDas Entgelt richtet sich nach der Arbeitszeit; es gelten gesonderte Antrags- und Arbeitsartregeln.

Die in der Tabelle genannten Rechte sollten nicht als ein einziges Urlaubspaket verstanden werden, das sich unbegrenzt und gleichzeitig addiert. Es ist zu bestimmen, in welchem Zeitraum welches Recht genutzt wird und nach welchem Verfahren der Übergang von einem Recht zum anderen erfolgt. Während der halben Arbeitszeit wird die tägliche Stillzeit nicht zusätzlich gewährt. Der sechsmonatige unbezahlte Urlaub wird bei der Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht berücksichtigt. [K01][K10]

Teilzeitarbeit bis zum Schulalter

Nach Artikel 13 des Arbeitsgesetzes und der einschlägigen Verordnung kann bis zum Monatsanfang nach dem Beginn des Pflichtschulalters des Kindes Teilzeitarbeit beantragt werden. Der Antrag wird grundsätzlich mindestens einen Monat vor Beginn der Inanspruchnahme schriftlich mitgeteilt. Beschäftigungsstatus der Eltern, die in der Regelung vorgesehenen Ausnahmen und bei bestimmten Tätigkeiten die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber es für geeignet hält, werden gesondert geprüft. [K10]

Diese Arbeitsform ist nicht dasselbe wie das Recht auf halbe Arbeitszeit von sechzig oder hundertzwanzig Tagen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den nicht gearbeiteten Teil eine dauerhafte İŞKUR-Leistung besteht. Antrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, anzuwendende Tage und Uhrzeiten, Besonderheiten der Arbeit und Verfahren der Rückkehr in Vollzeit sind schriftlich zu klären. Dass ein Urlaubs- oder Teilzeitantrag gestellt wird, darf nicht allein zum Kündigungsgrund gemacht werden; im Streitfall wird beurteilt, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorlagen. [K01][K10]

Wie wird die Stillzeit genommen?

Einer Arbeitnehmerin wird zum Stillen ihres Kindes unter einem Jahr täglich insgesamt eineinhalb Stunden Stillzeit gewährt. Die Festlegung der Zeiten und der Aufteilung obliegt der Arbeitnehmerin; diese Zeit wird auf die tägliche Arbeitszeit angerechnet. Der Arbeitgeber sollte die Planung mit diesem Recht vereinbar gestalten. Die Stillzeit darf nicht als Essenspause oder unbezahlte Pause dargestellt werden, um das Entgelt zu kürzen. [K01]

Pauschale Gewährung oder Abgeltung gegen Geld

Die zum Schutz des täglichen Bedarfs geregelte Stillzeit durch eine anfängliche Pauschalzahlung zu beseitigen oder einseitig in Jahresurlaub umzuwandeln, tritt nicht an die Stelle des gesetzlichen Rechts. Die Wirkung einer mit der Arbeitnehmerin getroffenen Anwendungsvereinbarung auf den Bedarf des Kindes und den zwingenden Schutz ist gesondert zu prüfen. Die Entgelt- oder Entschädigungsfolgen, die bei tatsächlicher Beschäftigung entstehen können, hängen von der konkreten Beschäftigung und der Würdigung der Rechtsprechung ab; für alle Akten lässt sich keine einheitliche automatische Zahlungsformel aufstellen.

Zum Nachweis sind Geburtsurkunde, Antrag auf Stillzeit, Schicht-, Zutritts- und Lohnabrechnungsaufzeichnungen gemeinsam zu führen. Wenn in den als gewährt bezeichneten Stunden eine Besprechung oder ein Schichtdienst angesetzt wird, widerspricht das dem Urlaubsvermerk auf dem Papier. Das Aufzeichnungssystem muss das tatsächlich genutzte Recht zeigen.

Vaterschafts-, Adoptions- und Pflegeelternurlaub

Der bezahlte Urlaub eines Arbeitnehmers, dessen Ehefrau entbindet, nach dem zusätzlichen Artikel 2 beträgt nach der Regelung von 2026 zehn Tage. Dieses Recht bedeutet nicht, dass der Vater alle Rechte nach dem Mutterschaftsurlaub automatisch anstelle der Mutter nutzen kann. Die Inanspruchnahme der verbleibenden Zeit wegen des Todes der Mutter, die Adoption und die Teilzeitarbeit beruhen auf unterschiedlichen Bestimmungen. [K01][K02]

Bei der Adoption eines Kindes, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist einem der Ehegatten oder dem adoptierenden Arbeitnehmer ab dem Tag der tatsächlichen Übergabe ein Mutterschaftsurlaub von acht Wochen vorgesehen. Dass sich die Gesamtdauer wegen einer Geburt auf vierundzwanzig Wochen erhöht hat, macht die im Text nicht gesondert geänderte Adoptionsdauer nicht von selbst zu vierundzwanzig Wochen. [K01][K02]

Einem Arbeitnehmer, der mit seinem Ehegatten gemeinsam oder allein Pflegeeltern eines oder mehrerer Kinder wird, werden nach der Übergabe des Kindes auf Wunsch zehn Tage unbezahlter Urlaub gewährt. Dieses für Arbeitnehmer unbezahlte Recht ist nicht mit dem für Beamte geregelten Urlaub oder mit dem bezahlten Vaterschaftsurlaub zu verwechseln. [K02]

Umsetzungsakte für Arbeitgeber und Beschäftigte

In der Urlaubsakte müssen voraussichtlicher und tatsächlicher Entbindungstermin, Bericht, Antrag auf Weiterarbeit und ärztliche Genehmigung, genutzte Zeiträume, Anträge zur Wahl des Rechts, İŞKUR-/SGK-Vorgänge und Rückkehrplan einander bestätigen. Die Führungskraft sollte den Arbeitsplan verwalten, die Lohnabteilung die Zahlungen, das dazu ermächtigte Personal den Zugriff auf Gesundheitsdaten. Diese Aufgabenteilung ist eine empfohlene institutionelle Ordnung und bedeutet nicht, dass das Gesetz ein einheitliches Standardformular vorschreibt.

Wird ein Recht nicht gewährt, sind zunächst Antrag und Antwort schriftlich zu sichern. Bei Streitigkeiten über Forderungen, Diskriminierung oder Wiedereinstellung (işe iade) sind Rechtsweg und Frist gesondert zu bestimmen. Bei Beschäftigten im Anwendungsbereich der Wiedereinstellung darf die Regel nicht übersehen werden: Antrag auf Mediation (arabuluculuk) innerhalb eines Monats ab Zustellung der Kündigungsmitteilung und im Fall der Nichteinigung Klage innerhalb von zwei Wochen ab dem letzten Protokoll. Dass der Schriftwechsel zum Urlaub weitergeführt wird, hemmt diese Fristen nicht von selbst. [K01][K05]

Übergang und Anwendungsszenarien nach der Änderung von 2026

Das Gesetz Nr. 7578 wurde am 1. Mai 2026 veröffentlicht und hat für Arbeitnehmer den Mutterschaftsurlaub nach der Geburt auf sechzehn Wochen und die allgemeine Gesamtdauer auf vierundzwanzig Wochen angehoben. Die Übergangsbestimmung hat für Geburten an einem bestimmten Datum und eine kurze Antragsfrist eine Sonderregelung geschaffen; sie ist kein dauerhaft offenes Recht auf zusätzlichen Urlaub. [K02][K03]

SituationZu prüfende FrageWas in der Akte vorhanden sein sollte
Der Urlaub lief am 1. Mai 2026Unmittelbare Anwendung der neuen Dauer und RückkehrdatumGeburtsdatum, Bericht, bisheriger Urlaubsplan und neue Berechnung
Der frühere Urlaub ist abgelaufen, es wird aber der Anwendungsbereich der vorläufigen Bestimmung geltend gemachtGeburtsdatum, Schwelle vom 1. April 2026 und Antrag innerhalb von zehn ArbeitstagenSchriftlicher Antrag und Antwort des Arbeitgebers
Mit einem Bericht wurde vor der Geburt weitergearbeitetObergrenze der übertragbaren Zeit und tatsächliche ArbeitÄrztlicher Bericht, Arbeitszeitnachweis und Geburtsdatum
Frühgeburt oder MehrlingsschwangerschaftNicht nutzbare Zeit vor der Geburt und zusätzliche zwei WochenKrankenhaus-/Geburtsbescheinigung und Berechnungstabelle
Antrag auf halbe Arbeitszeit und LeistungTrennung zwischen Urlaub des Arbeitgebers und Voraussetzungen der İŞKUR-LeistungAntrag beim Arbeitgeber, Arbeitsplan und İŞKUR-Eintrag
Antrag auf TeilzeitarbeitVoraussetzungen der Verordnung, Zeitpunkt des Antrags und Eignung der ArbeitSchriftlicher Antrag, Antwort und neue Arbeitsordnung

Aktualisierung der Verfahren des Arbeitgebers

Wird weiter ein altes Formular mit sechzehn Wochen, eine alte Lohnbuchhaltungssoftware oder ein alter Urlaubscode verwendet, darf das gesetzliche Recht nicht verkürzt werden. Personalabteilung, Lohnbuchhaltung, Betriebsarzt und Führungskraft sollten dasselbe Rückkehrdatum verwenden. Bevor ein automatischer Fehlzeiten- oder Unbezahlter-Urlaub-Code vergeben wird, sind Mutterschaftsurlaub, Bericht und einschlägige Anträge zu prüfen.

Trennung von SGK- und İŞKUR-Leistungen und Urlaub des Arbeitgebers

Beschäftigungsverbot oder Urlaubsrecht der Arbeitnehmerin und die Voraussetzungen von Krankengeld wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder der Leistung für halbe Arbeitszeit sind nicht dieselben. Die Ablehnung eines Leistungsantrags beseitigt den gesetzlichen Urlaub nicht von selbst; die Gewährung des Urlaubs bedeutet auch nicht, dass alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Lohnabrechnung und Beitragstage sind in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Beschäftigung und dem Urlaubsstatus zu melden. [K09][K13]

Unterscheidung zwischen Adoption und Pflegeelternschaft

Der mit der Adoption eines Kindes unter drei Jahren verbundene Mutterschaftsurlaub und der Pflegeeltern gewährte Urlaub sind verschiedene Rechtsinstitute. Bei der Adoption sind das tatsächliche Übergabedatum des Kindes und der anspruchsberechtigte Ehegatte, bei der Pflegeelternschaft der mit der Änderung von 2026 eingeführte Sonderurlaub und der Übergabenachweis gesondert zu beurteilen. Es darf nicht angenommen werden, dass dieselben Zeiträume automatisch gelten.

Kontrolle von Rückkehr und Gleichbehandlung

Bei der Rückkehr dürfen Aufgabe, Entgelt, Nebenleistungen und Karrierebedingungen nicht allein deshalb verschlechtert werden, weil Urlaub genommen wurde. Aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Anpassungen sind mit dem Betriebsarzt und der Risikobeurteilung durchzuführen. Wie die nicht gearbeiteten Zeiten einer Beschäftigten, die ihr Urlaubsrecht ausgeübt hat, im Leistungszeitraum bewertet werden, ist vorab und gleichmäßig festzulegen.

Datenakte für die Beschäftigte

Voraussichtlicher Entbindungstermin, tatsächliches Geburtsdatum, mit Bericht gearbeiteter Zeitraum, Ende des Mutterschaftsurlaubs, Antrag auf halbe Arbeitszeit oder unbezahlten Urlaub, Stillzeitplan und Rückkehrtermin sollten in einer einzigen Tabelle geführt werden. So wird verhindert, dass sich unterschiedliche Rechte überschneiden oder versehentlich doppelt gezählt werden.

Fazit

Die richtige Umsetzung der Geburts- und Betreuungsrechte erfordert mehr, als eine einzige Urlaubsdauer zu kennen. Die 2026 aktualisierten Mutterschafts- und Vaterschaftszeiten, die tägliche Stillzeit, die Leistungsvoraussetzungen und die Arbeitsformen sind in gesonderten Aufzeichnungen zu verwalten. Die Herstellung von Übereinstimmung zwischen der tatsächlichen Praxis, die das Recht der Beschäftigten verwirklicht, und Lohnabrechnung und Personalakte dient sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der Vermeidung von Streit.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Wochen beträgt der Mutterschaftsurlaub 2026?

Die Grundregel sind vierundzwanzig Wochen, acht vor und sechzehn nach der Geburt. Mehrlingsschwangerschaft und auf einem Bericht beruhende Sonderfälle werden gesondert beurteilt. [K02]

Wie lang ist die Gesamtdauer bei einer Mehrlingsschwangerschaft?

Dem Zeitraum vor der Geburt werden zwei Wochen hinzugerechnet; die allgemeine Gesamtdauer beträgt sechsundzwanzig Wochen. Die Übertragung des nicht genutzten Zeitraums vor der Geburt wird gesondert berechnet. [K01][K02]

Muss man bis zwei Wochen vor der Geburt arbeiten?

Nein. Erforderlich sind der Wunsch der Arbeitnehmerin und die ärztliche Genehmigung; das einseitige Verlangen des Arbeitgebers genügt nicht. [K02]

Ist der Vaterschaftsurlaub bezahlt?

Der zehntägige Urlaub wegen der Entbindung der Ehefrau nach dem zusätzlichen Artikel 2 des Arbeitsgesetzes ist bezahlt. [K02]

Wurde auch der Adoptionsurlaub auf vierundzwanzig Wochen erhöht?

Nein. Die besondere Regelung von acht Wochen in Artikel 74 für die Adoption eines Kindes unter drei Jahren wird gesondert beurteilt. [K01][K02]

Welcher Urlaub wird einem Arbeitnehmer gewährt, der Pflegeeltern wird?

Nach der Übergabe des Kindes werden auf Wunsch zehn Tage unbezahlter Urlaub gewährt. [K02]

Legt der Arbeitgeber die Stillzeit fest?

Die Arbeitnehmerin bestimmt, zu welchen Uhrzeiten und in wie viele Teile aufgeteilt die insgesamt eineinhalb Stunden täglich genutzt werden. Die Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet. [K01]

Wird die Stillzeit in der Zeit der halben Arbeitszeit zusätzlich genommen?

Im Zeitraum des unbezahlten Urlaubs im Umfang der Hälfte der Wochenarbeitszeit nach Artikel 74 wird die Stillzeit nicht zusätzlich gewährt. [K01][K10]

Erhält jeder mit Anspruch auf halbe Arbeitszeit eine Leistung?

Nein. Die İŞKUR-Leistung hat zusätzliche Voraussetzungen wie Beiträge, tatsächliche Arbeit und fristgerechte Antragstellung. [K09]

Wann ist der Antrag bei İŞKUR zu stellen?

Der Antrag ist innerhalb von dreißig Tagen ab Ende des Mutterschaftsurlaubs zu stellen; die Auswirkung einer Verspätung auf die Anspruchsdauer und höhere Gewalt werden gesondert beurteilt. [K09]

Zahlt der Arbeitgeber während des gesamten Mutterschaftsurlaubs das volle Gehalt?

Urlaub, Arbeitgeberentgelt und Sozialversicherungsleistung sind verschieden. Vertrag, Entgeltsystem, Versicherungsvoraussetzungen und einschlägige Rechtsvorschriften werden gemeinsam geprüft. [K01][K13]

Können, wenn der frühere Urlaub abgelaufen ist, heute zusätzliche acht Wochen verlangt werden?

Die Übergangsbestimmung war an ein bestimmtes Datum und eine Antragsfrist von zehn Arbeitstagen gebunden. Sie kann nicht für jede frühere Geburt heute als offenes, bedingungsloses Recht auf zusätzlichen Urlaub angewendet werden. [K02]

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Quellenverzeichnis

K01 — Arbeitsgesetz Nr. 4857 (İş Kanunu); insbesondere Artikel 8, 11, 13, 15, 17–29, 32, 40–44, 53, 59, 74, 75 und 109, einschließlich der Änderungen durch die Gesetze Nr. 7555 und Nr. 7578. Quelle ansehen.

K02 — Gesetz Nr. 7578 zur Änderung des Sozialdienstegesetzes und einiger Gesetze; angenommen am 22.04.2026, insbesondere Artikel 15–18, vorläufiger Artikel 1 und Inkrafttretensbestimmungen. Quelle ansehen.

K03 — TBMM (Große Nationalversammlung der Türkei), Gesetzgebungsakte zum Gesetz Nr. 7578; Amtsblatt (Resmî Gazete) 01.05.2026, Nr. 33240. Quelle ansehen.

K12 — Arbeitsschutzgesetz Nr. 6331 (İş Sağlığı ve Güvenliği Kanunu), insbesondere Artikel 4, 15 und 17; häufig gestellte Fragen der Generaldirektion für Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (ÇSGB). Quelle ansehen.

K07 — Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK); Artikel 4–7, 9–12. Erläuterung der KVKK-Behörde zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten; Pflichten im Bereich Beschäftigung und Arbeitsschutz im Rahmen von Artikel 6 in der durch das Gesetz Nr. 7499 geänderten Fassung. Quelle ansehen.

K13 — Gesetz Nr. 5510 über Sozialversicherungen und die allgemeine Krankenversicherung; Mutterschaftsgeld, Melde- und Aufzeichnungspflichten, einschließlich der Änderungen durch das Gesetz Nr. 7578. Quelle ansehen.

K09 — Türkische Arbeitsagentur (İŞKUR), Leistung für halbe Arbeitszeit (Yarım Çalışma Ödeneği); Bezugs- und Antragsvoraussetzungen. Quelle ansehen.

K10 — Verordnung über Teilzeitarbeit im Anschluss an Mutterschaftsurlaub oder unbezahlten Urlaub, Amtsblatt 08.11.2016/29882; insbesondere Artikel 6–15. Maßgeblich ist die durch das Gesetz Nr. 7578 eingeführte Änderung der übergeordneten Norm zur Dauer des Mutterschaftsurlaubs. Quelle ansehen.

K05 — Gesetz Nr. 7036 über die Arbeitsgerichte; insbesondere obligatorische Mediation als Klagevoraussetzung, Zuständigkeit und einschlägige Übergangsbestimmungen. Quelle ansehen.

AUTOR

Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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