Warnhinweis zu akuten Risiken: Besteht ein Red-Notice- oder Diffusionseintrag über Sie, sollte vor Reisen, einem Passantrag oder einer Vorsprache bei Behörden eine Statusprüfung erfolgen. Ein Antrag bei der CCF allein stoppt in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, weder eine vorläufige Festnahme noch ein Auslieferungsverfahren automatisch.
Was bedeutet die Löschung eines Red-Notice- oder Diffusionseintrags?
Eine Red Notice ist ein vom Generalsekretariat veröffentlichtes internationales polizeiliches Kooperationsersuchen, mit dem eine gesuchte Person zum Zweck des Aufenthaltsnachweises und der Auslieferung, Überstellung oder ähnlicher justizieller Schritte vorläufig festgenommen werden soll; sie ist kein internationaler Haftbefehl. Eine Wanted Person Diffusion ist eine auf Festnahme gerichtete Nachricht, die das anfragende NCB direkt an ausgewählte Staaten übermittelt und die im INTERPOL-System erfasst wird.
| Art der Maßnahme | Definition und Wesen | Rechtliche Hauptwirkung |
|---|---|---|
| Rücknahme (Withdrawal) | Das anfragende NCB teilt INTERPOL mit, dass es sein Ersuchen nicht mehr aufrechterhält. | Das Generalsekretariat hebt den Eintrag auf; Empfängerstaaten werden benachrichtigt. |
| Aufhebung / Löschung (Cancellation/Deletion) | Vollständige Entfernung der Daten aus den INTERPOL-Datenbanken. | Der aktive polizeiliche Eintrag in den INTERPOL-Kanälen endet. |
| Berichtigung (Correction) | Erneuerung unrichtiger, unvollständiger oder veralteter Angaben. | Identitäts- oder Entscheidungsangaben werden korrigiert; der Eintrag kann dennoch nicht vollständig entfallen. |
| Aussetzung (Suspension) | Vorübergehende Beschränkung des Datenzugriffs während der Prüfung. | Das Risiko der Verwendung der Daten wird bis zur endgültigen Entscheidung verringert. |
| Zugriffssperre (Blocking) | Sperrung der Daten für Nutzer wegen des Verdachts einer Unregelmäßigkeit. | Grenzbehörden können die Daten bis zum Abschluss der Prüfung nicht einsehen. |
| Ergänzung (Addendum) | Hinzufügung einer Verteidigung oder erläuternden Anmerkung zum Eintrag. | Der Eintrag bleibt aktiv; den zuständigen Behörden wird rechtlicher Kontext zur Verfügung gestellt. |
Das Entfernen eines Eintrags von der öffentlichen Website von INTERPOL bedeutet nicht, dass er aus geschlossenen Systemen gelöscht wurde. Ebenso kann ein von INTERPOL gelöschter Eintrag weiterhin in der nationalen Fahndungsliste des anfragenden Staates oder in bilateralen Polizeikanälen bestehen.
Zum allgemeinen Rahmen der INTERPOL-Mitteilungen, der CCF-Prüfung und des Auslieferungsverfahrens siehe unseren Leitfaden Was sind INTERPOL und die Red Notice?
Rechtliche Wege im Löschungsverfahren
1. Rücknahme gegenüber dem anfragenden Staat und seinem NCB
Nach Art. 81 (Red Notices) und Art. 100 (Diffusionen) der INTERPOL-Regeln für die Verarbeitung von Daten ist das anfragende NCB verpflichtet, den Eintrag unverzüglich zurückzunehmen, sobald der Zweck der Verarbeitung erreicht ist, die Voraussetzungen für die Veröffentlichung entfallen sind oder es sein Ersuchen nicht mehr aufrechterhalten möchte.
Die Aufhebung des Festnahmebeschlusses oder des Strafverfahrens im anfragenden Staat ist einer der wirksamsten Wege. Bei einem Rücknahmeantrag sind folgende Unterlagen maßgeblich:
- Eine Entscheidung zur Aufhebung oder zum Widerruf der nationalen Festnahmeanordnung,
- Freispruch, Einstellungsentscheidung (KYOK), Verfahrenseinstellung oder Abschluss des Verfahrens,
- Eine Entscheidung über Verjährung der Strafe oder des Verfahrens,
- Amtliche Vollstreckungsunterlagen, die den Vollzug der Strafe belegen,
- Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Aufhebung des Urteils,
- Biometrische und Personenstandsunterlagen, die einen Identitätsdiebstahl belegen,
- Ein Schreiben des Justizministeriums bzw. des Außenministeriums, wonach das Auslieferungsersuchen förmlich zurückgenommen wurde.
2. Konformitätsprüfung durch das Generalsekretariat und NDTF
Die innerhalb von INTERPOL tätige Notices and Diffusions Task Force (NDTF) prüft veröffentlichte Red Notices und Diffusionen fortlaufend, sowohl bei der Aufnahme als auch während des Verfahrens. Stellt das Generalsekretariat einen Regelverstoß fest oder aktualisiert das Quell-NCB den Eintrag nicht wie erforderlich, kann es den Eintrag von Amts wegen aufheben.
3. Antrag auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bei der CCF
Die CCF (Kommission für die Kontrolle der Dateien von INTERPOL) ist ein von INTERPOL unabhängiges Kontrollorgan. Kammer für Anträge (Requests Chamber) entscheidet über Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten. Ihre Entscheidungen sind für INTERPOL endgültig und verbindlich.
- Auskunftsantrag: Ziel ist es zu erfahren, ob Daten im System vorhanden sind und welchen Umfang die offenlegbaren Informationen haben.
- Berichtigungsantrag: Führt zur Änderung unrichtiger oder unvollständiger Angaben.
- Löschungsantrag: Verlangt die vollständige Entfernung der Daten, weil sie der INTERPOL-Satzung und den Regeln widersprechen.
- Antrag auf erneute Prüfung: Wird verwendet, wenn nach der früheren Entscheidung eine neue Tatsache auftritt, die das Ergebnis ändern könnte.
Unterliegt die direkte NCB-zu-NCB-Kommunikation der CCF-Prüfung?
Nicht jede internationale polizeiliche Nachricht ist eine offizielle Red Notice oder Diffusion, die in der INTERPOL-Datenbank geführt wird. Direkt zwischen Nationalen Zentralbüros ausgetauschte Nachrichten (NCB-to-NCB direct messages) liegen in der Regel außerhalb des INTERPOL-Informationssystems. Nach den Betriebsregeln der CCF für 2025/2026 kann die Kommission im Rahmen eines gewöhnlichen Löschungsantrags solche bilateralen Nachrichten, die nicht in die INTERPOL-Datenbank eingetragen wurden, möglicherweise nicht prüfen. Liegt jedoch ein schwerwiegender Verstoß gegen die INTERPOL-Satzung vor, kann das Generalsekretariat oder die CCF eine besondere Prüfung vornehmen.
Dreistufige parallele Gegenstrategie
Ein Antrag bei der CCF allein befreit eine Person weder aus der Haft, noch hebt er eine vorläufige Festnahme auf oder stoppt ein Auslieferungsverfahren (CCF-Statut, Art. 39). Für eine erfolgreiche Verteidigung müssen drei Ebenen gleichzeitig gesteuert werden:
- Ebene INTERPOL: CCF / Generalsekretariat / NDTF (Datenlöschung und Aufhebung)
- Ebene des Herkunftsstaats: Gericht / Staatsanwaltschaft / NCB (Aufhebung der Festnahmeanordnung)
- Ebene des Aufenthaltsstaats: Auslieferungsgericht / Verwaltungsgericht (Freilassung und Ablehnung der Auslieferung)
Auf welche Gründe kann sich ein Löschungsantrag bei der CCF stützen?
Politischer, militärischer, religiöser oder rassischer Charakter (Satzung, Art. 3)
Nach Art. 3 der INTERPOL-Satzung ist es der Organisation strikt untersagt, Eingriffe politischer, militärischer, religiöser oder rassischer Art vorzunehmen. Die Bezeichnung der Straftat allein ist nicht entscheidend (zum Beispiel "Betrug" oder "Terrorismus"). Die Kommission prüft die gewöhnlichen strafrechtlichen Elemente des Vorwurfs zusammen mit seinem politischen Kontext, dem oppositionellen Profil der Person, den Bedingungen des Verfahrens und der Haltung des anfragenden Staates anhand des "Überwiegenstests" (predominance test).
Menschenrechte, Flüchtlingsstatus und Nichtzurückweisung (Satzung, Art. 2)
Art. 2 der INTERPOL-Satzung verlangt, dass die Tätigkeit von INTERPOL dem Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entspricht. Das Risiko von Folter, Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren und der Flüchtlingsstatus sind bei der Löschungsprüfung von zentraler Bedeutung.
Nach CCF-Entscheidungsauszug Nr. 4 (2023) macht ein einer Person gewährter Flüchtlingsstatus oder internationaler Schutz eine Rückführung in den anfragenden Staat unmöglich und verhindert damit den Zweck der Red Notice; dies begründet einen Löschungsgrund. Eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis oder ein Arbeitsvisum hat jedoch nicht dieselbe Rechtswirkung.
Wirkung von Auslieferungsablehnungen
Das rechtliche Gewicht von Auslieferungsablehnungen vor der CCF unterscheidet sich je nach Begründung:
| Ablehnungsgrund | Voraussichtliche Bewertung durch die CCF |
|---|---|
| Politischer Hintergrund / Verstoß gegen Art. 3 der Satzung | Belegt die wesentliche Unrechtmäßigkeit des Eintrags; kann unmittelbar zur Löschung führen. |
| Gefahr von Folter oder Misshandlung | Starker Löschungsgrund wegen Verstoßes gegen Art. 2 und Unmöglichkeit des Zwecks. |
| Rechtskräftiges Urteil für dieselbe Tat (Ne Bis In Idem) | Hebt die Aktualität und den Zweck der Daten auf. |
| Grundsatz der Nichtauslieferung eigener Staatsangehöriger | Hindernis nur für diesen Staat; kann keine weltweite Löschung des Eintrags sichern. |
| Fehlende Unterlagen / Verfahrensfehler | Formaler Mangel; der anfragende Staat kann die Unterlagen ergänzen und das Ersuchen aufrechterhalten. |
| Verjährung / beiderseitige Strafbarkeit | Kann je nach Umfang der Rechtslage die Qualität der Daten beeinträchtigen. |
Fehlen einer gültigen nationalen Festnahmeanordnung
Eine Red Notice oder Diffusion muss auf einer gültigen nationalen Festnahmeanordnung beruhen. Wird diese Entscheidung aufgehoben, läuft sie ab oder wird sie annulliert, entfällt die rechtliche Grundlage des INTERPOL-Eintrags.
Sicherung der erneuten Verhandlung bei Abwesenheitsverurteilungen
Verurteilungen in Abwesenheit (in absentia) sind für sich allein kein Löschungsgrund. Geprüft wird jedoch, ob die Person ordnungsgemäß über das Verfahren unterrichtet wurde, ob sie ihr Verteidigungsrecht ausüben konnte und ob nach Auslieferung oder Überstellung ein Recht auf erneute Verhandlung in der Sache (Wiederaufnahme) besteht. Die vom anfragenden Staat gegebene Zusicherung muss konkret, gesetzlich verankert und durchsetzbar sein.
Rechtskraft für dieselbe Tat (Ne Bis In Idem)
Nach dem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in der Sache WS v. Bundesrepublik Deutschland (C-505/19, 12. Mai 2021) ist die vorläufige Festnahme und Haft einer Person auf Grundlage einer Red Notice rechtswidrig, wenn in einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat wegen derselben Tat ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist und der Grundsatz ne bis in idem anzuwenden ist.
Wie ist die Antragsakte vorzubereiten?
Anforderungen an die formale Zulässigkeit
Mängel bei CCF-Anträgen verzögern die Prüfung oder führen zur Ablehnung. Die Antragsakte muss Folgendes enthalten:
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular,
- Eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Antragstellers,
- Eine klare Angabe der Antragsart (Auskunft, Berichtigung, Löschung, erneute Prüfung),
- Die Abfassung in einer der amtlichen Sprachen von INTERPOL (Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch),
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten eine handschriftlich unterzeichnete oder überprüfbare Vollmacht (Power of Attorney),
- Anlagen, die geordnet, lesbar und den Vorbringen zugeordnet sind.
Seit dem 26. März 2026 werden Anträge grundsätzlich über das gesicherte CCF-Online-Portal von INTERPOL eingereicht. Eine Antragsgebühr oder amtliche Kosten fallen nicht an.
Beweispaket und Unterlagenliste
- Reisepass, Ausweis- und Staatsangehörigkeitsdokumente,
- Festnahmeanordnung, Anklageschrift oder Gerichtsentscheidungen des anfragenden Staates,
- Rechtskräftige Freisprüche, Einstellungs-, Verfahrenseinstellungs- oder Verjährungsnachweise,
- Auslieferungsersuchen und die ergangenen Auslieferungsablehnungen,
- Nachweise über Flüchtlings- oder internationalen Schutzstatus,
- Ein unabhängiges Rechtsgutachten zum Recht des anfragenden Staates (expert legal opinion),
- Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen (etwa Amnesty International, Human Rights Watch) oder Entscheidungen der UN bzw. des EGMR, soweit sie einen konkreten Bezug zum Fall haben,
- Biometrische Sachverständigengutachten zur Auflösung von Identitätsverwechslungen,
- Beglaubigte Übersetzungen der Unterlagen.
Welche Fristen gelten für den CCF-Antrag?
Nach dem geltenden CCF-Statut für 2025/2026 gelten folgende Prüfungsfristen:
- Zulässigkeitsmitteilung: Innerhalb von 1 Monat nach Eingang des Antrags.
- Erklärung des Generalsekretariats zum Vorhandensein von Daten: Innerhalb von 45 Tagen.
- Endentscheidung über den Auskunftsantrag: Innerhalb von 4 Monaten nach Zulassung.
- Endentscheidung über den Berichtigungs- oder Löschungsantrag: Innerhalb von 9 Monaten nach Zulassung.
Nach der Entscheidung wird sie innerhalb von 1 Monat an das Generalsekretariat übermittelt, und das Generalsekretariat setzt sie innerhalb von 1 Monat um. Tritt nach der früheren Entscheidung eine neue Tatsache auf, die das Ergebnis ändern könnte, kann innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Kenntniserlangung eine erneute Prüfung beantragt werden.
Was kann im Notfall getan werden?
Bei einer bevorstehenden Reise, Festnahme an der Grenze, Verhaftung oder einem laufenden Auslieferungsverfahren kann nach Art. 37 des CCF-Statuts eine vorläufige Maßnahme (Interim Measures) beantragt werden.
- Die konkrete Gefahr muss belegt werden (Flugticket, Haftprotokoll, Verhandlungstermin).
- Wird eine vorläufige Maßnahme angeordnet, wird die Nutzung der Daten im INTERPOL-System vorübergehend ausgesetzt.
- Diese Maßnahme hebt den Haftbefehl des örtlichen Gerichts nicht von selbst auf; im Aufenthaltsstaat ist unverzüglich Rechtsbehelf einzulegen.
Welche Schritte sind in der Türkei bei Festnahme und Auslieferung wichtig?
In der Türkei ist ein Red-Notice- oder Diffusionseintrag für sich allein kein strafrechtliches Urteil. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6706 über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Cezai Konularda Uluslararası Adli İş Birliği Kanunu):
- Vorläufige Festnahme (Art. 14): Die festgenommene Person wird innerhalb von 24 Stunden einem Richter vorgeführt. Die Dauer der vorläufigen Festnahme richtet sich nach Abkommen und Gegenseitigkeit; in der Regel darf sie 40 Tage nicht überschreiten.
- Auslieferungsprüfung (Art. 16): Das Justizministerium prüft die Auslieferungsakte. Das zuständige Schwurgericht (Ağır Ceza Mahkemesi) entscheidet über die Auslieferungsfähigkeit.
- Verfassungsrechtliche Garantien: Verletzungen des Rechts auf Freiheit bei Haft zum Zweck der Auslieferung können im Wege der Individualbeschwerde vor das Verfassungsgericht gebracht werden, entsprechend seinen Entscheidungen S.K. (Beschwerde-Nr. 2018/24280) und Oktay Şener (Beschwerde-Nr. 2020/9407).
- Menschenrechtliche Prüfung: Das Urteil des EGMR in der Sache M.C. v. Türkiye (2024) bestätigt, dass auf einer Red Notice beruhende Maßnahmen der Kontrolle nach Art. 5 EMRK unterliegen.
Was geschieht nach einer Entscheidung der CCF?
Ordnet die CCF die Löschung an, entfernt das Generalsekretariat den Eintrag aus dem System. Die Mitgliedstaaten werden durch tägliche und wöchentliche Rundschreiben darüber informiert, dass die Einträge gelöscht wurden und die nationalen Systeme aktualisiert werden müssen. Der Person kann eine amtliche Bescheinigung (Certificate) ausgestellt werden, die bestätigt, dass kein Eintrag besteht.
Checkliste für die Nachverfolgung nach der Löschung
- Erhalt der INTERPOL-Bescheinigung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte beschafft werden.
- Nationale Grenzkontrollsysteme: Der Löschungsbescheid sollte der Grenzpolizei früher durchreister Länder vorgelegt werden.
- Private Datenbanken und Banken: World-Check, LexisNexis, Dow Jones und vergleichbare Anbieter von Risikodaten sowie Banken sollten um Löschung oder Berichtigung alter Daten gebeten werden.
- Entscheidung im Herkunftsstaat: Besteht die nationale Festnahmeanordnung weiter, sollte sie auch in diesem Land beendet werden.
Häufige Fehler
- Anzunehmen, dass kein Eintrag besteht, weil der Name nicht auf der öffentlichen Liste der Mitteilungen erscheint.
- Eine Diffusion für eine gewöhnliche Informationsnachricht ohne Bindungswirkung zu halten.
- Zu denken, ein Antrag bei der CCF stoppe das Auslieferungsverfahren automatisch.
- Das zugrunde liegende Strafverfahren im anfragenden Staat zu vernachlässigen und sich nur mit INTERPOL zu befassen.
- Politische Behauptungen nur in allgemeinen Sätzen darzulegen, ohne sie durch konkrete Beweise zu stützen.
- Aufenthaltserlaubnis und Flüchtlingsstatus als gleichwertig anzusehen.
- An angebliche Betreiber von "Löschungsgebühren für Red Notices" auf betrügerischen Websites zu zahlen.
Umsetzbarer Aktionsplan
- Risiko- und Statusprüfung: Art des Eintrags und Länderrisikoanalyse.
- Sammlung von Dokumenten und Beweisen: Festnahmeanordnung, Freispruch, Flüchtlingsunterlagen und deren Übersetzungen.
- Paralleler Antragssatz: Antrag im CCF-Portal + Rücknahmeersuchen an das anfragende NCB + örtlicher Rechtsbehelf.
- Dringliche Schutzmaßnahme: Bei Festnahme- oder Auslieferungsgefahr vorläufige Maßnahme nach Art. 37.
- Vollzug der Entscheidung und Bereinigung: Erhalt der Bescheinigung + Aktualisierung der Grenz- und Bankdatenbanken.
Häufige Fragen
Wer kann einen Red-Notice-Eintrag löschen?
Den Eintrag kann das Nationale Zentralbüro (NCB) des anfragenden Staates durch Rücknahme seines Ersuchens löschen, das Generalsekretariat durch eine verwaltungsrechtliche Prüfung, mit der es den Eintrag aufhebt, oder die CCF, wenn sie einem Antrag stattgibt.
Kann auch für einen Diffusionseintrag ein Antrag bei der CCF gestellt werden?
Ja. Wanted-Person-Diffusionen, die in das INTERPOL-Informationssystem aufgenommen wurden, unterliegen ebenfalls der Prüfung durch die CCF.
Wie lange dauert ein CCF-Antrag?
Die Zulässigkeit wird innerhalb von 1 Monat mitgeteilt, Auskunftsentscheidungen ergehen innerhalb von 4 Monaten, und Berichtigungs- oder Löschungsentscheidungen werden in der Regel innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen.
Fällt für einen CCF-Antrag eine amtliche Gebühr an?
Nein. Anträge bei der CCF sind von amtlichen Gebühren befreit; Anwaltshonorare, Übersetzungskosten und Aktenkosten fallen jedoch gesondert an.
Kann man nach einer Löschungsentscheidung sofort reisen?
Das sollte nicht automatisch als sicher gelten; es ist zu prüfen, ob die örtlichen Grenzdatenbanken der Transit- und Zielländer aktualisiert wurden.
Beendet eine Entscheidung der CCF das Strafverfahren im anfragenden Staat?
Nein. Eine Entscheidung der CCF löscht nur die personenbezogenen Daten in den INTERPOL-Kanälen; das Strafverfahren und die örtliche Festnahmeanordnung im anfragenden Staat unterliegen weiterhin dessen nationalem Recht.
Rechtliche Information und Hinweis zum konkreten Fall
Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information. Er kann ohne Prüfung aller Unterlagen des konkreten Falles, des Herkunftsstaats, der Art des Eintrags und der zu bereisenden Länder weder als Rechtsgutachten noch als Garantie für ein bestimmtes Ergebnis verstanden werden. Die mitgeteilten Informationen und Unterlagen werden im Rahmen des Mandatsgeheimnisses und der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) geschützt.
Quellen
- INTERPOL-Satzung (Constitution) (Art. 2 und 3)Zurück zum Text
- INTERPOL-Regeln für die Verarbeitung von Daten (Rules on the Processing of Data) (Art. 80–83, 97–100)Zurück zum Text
- Statut der Kommission für die Kontrolle der Dateien von INTERPOL (CCF)Zurück zum Text
- Betriebsregeln der CCF (CCF Operating Rules)Zurück zum Text
- Gesetz Nr. 6706 über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Cezai Konularda Uluslararası Adli İş Birliği Kanunu)Zurück zum Text
- Entscheidungsdatenbank des Verfassungsgerichts (Anayasa Mahkemesi) - Entscheidung S.K. (Beschwerde-Nr. 2018/24280)Zurück zum Text
- EuGH InfoCuria - WS v. Bundesrepublik Deutschland (C-505/19)Zurück zum Text
- EGMR HUDOC - M.C. v. Türkiye (Beschwerde-Nr. 31592/18)Zurück zum Text