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Migrationsrecht, Abschiebung, Abschiebungshaft und internationaler Schutz

Rechtsdienstleistungen zu Abschiebung, Rückführungszentrum, Widerspruch gegen die Abschiebungshaft, Einreiseverbot und internationalem Schutz.

Das Migrationsrecht ist die Gesamtheit der Regeln über die Einreise von Ausländern in die Türkei, ihren Aufenthalt im Land, ihre Abschiebung, ihre Unterbringung in Abschiebungshaft, die Inanspruchnahme von internationalem oder vorübergehendem Schutz sowie den Schutz ihrer Grundrechte bei diesen Maßnahmen. Da gegen dieselbe Person in kurzen Abständen mehrere Entscheidungen ergehen können, müssen die rechtliche Natur, das Zustellungsdatum, die Antragsstelle und das Ergebnis jeder Entscheidung gesondert bestimmt werden.

Die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş erbringt Rechtsberatung und Prozessführung zu Abschiebungsentscheidungen, zur Abschiebungshaft in Rückführungszentren, zu Alternativen zur Abschiebungshaft, zu Einreiseverboten in die Türkei und Beschränkungseinträgen, zur Zurückweisung an der Grenze, zu internationalem Schutz, vorübergehendem Schutz und zu migrationsbezogenen Grundrechtsanträgen. Die Prüfung erfolgt unter gemeinsamer Bewertung des Status des Ausländers, der konkreten Begründung der Entscheidung, der familiären und gesundheitlichen Situation, des Kindeswohls, der persönlichen Risiken im Land, in das die Rückführung erfolgen soll, der in der Akte befindlichen Informationen und Unterlagen sowie der aktuellen Rechtsvorschriften.

Diese Seite konzentriert sich auf die Aspekte des Migrationsrechts, die Abschiebung, Freiheitsbeschränkung und Schutz betreffen. Aufenthaltserlaubnis, türkische Staatsangehörigkeit, Arbeitserlaubnis, ausländische Kapitalinvestitionen und Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei sollten auf eigenen Seiten zu den jeweiligen Tätigkeitsbereichen ausführlich behandelt werden. So wird der Nutzer auf die richtige Seite geleitet; es entstehen keine Inhalte, die sich gegenseitig wiederholen und mit derselben Suchabsicht konkurrieren.

Hinweis zu Fristen und zu zwei getrennten Entscheidungen: Gegen einen Ausländer, der sich in einem Rückführungszentrum befindet, liegen meist mindestens zwei getrennte Maßnahmen vor: die Abschiebungsentscheidung und die Entscheidung über die Abschiebungshaft. Gegen die Abschiebungsentscheidung wird beim Verwaltungsgericht, gegen die Entscheidung über die Abschiebungshaft beim Friedensstrafgericht (sulh ceza hâkimliği) Antrag gestellt. Ein Antrag bei der einen Stelle ersetzt den Antrag bei der anderen nicht. Die aktuelle gesetzliche Antragsfrist gegen die Abschiebungsentscheidung beträgt ab Zustellung sieben Tage. Das Lesen dieser Seite hemmt keine Frist; die Entscheidung und das Zustellungsdokument müssen unverzüglich geprüft werden.

Was in der ersten Phase zu tun ist

Für eine Person, deren Angehöriger sich in einem Rückführungszentrum befindet oder gegen die eine Abschiebungsentscheidung ergangen ist, ist es wichtig, die folgenden Angaben schnell und korrekt zu ermitteln:

  • Name, Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum des Ausländers und gegebenenfalls die Ausländeridentitätsnummer
  • Das Rückführungszentrum, in dem sich die Person befindet, oder die Einheit, an die sie überstellt wurde
  • Vollständige Ausfertigung der Abschiebungsentscheidung und Zustellungsdatum
  • Vollständige Ausfertigung der Entscheidung über die Abschiebungshaft und Zustellungsdatum
  • Gegebenenfalls Entscheidungen über die Verlängerung der Abschiebungshaft oder die monatliche Überprüfung
  • Unterlagen zu Pass, Visum, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Schutzstatus
  • Ehegatte, Kinder, Eltern und weitere familiäre Bindungen in der Türkei
  • Gesundheitszustand, laufende Behandlung, Behinderung, Schwangerschaft oder besondere Bedürfnisse
  • Personenbezogenes Risiko für Leben, Freiheit oder Misshandlung im Herkunftsland
  • Bereits erhobene Klagen, gestellte Schutzanträge oder ergangene einstweilige Maßnahmen

Sind noch nicht alle Entscheidungen beschafft, muss anhand der vorhandenen Zustellungsdokumente oder Protokolle eine Fristenkontrolle erfolgen; die Schritte zur Anforderung der fehlenden Entscheidungen bei der zuständigen Stelle sind gesondert zu planen.

Unsere Leistungen im Migrationsrecht

1. Prüfung der Abschiebungsentscheidung und Anfechtungsklage

Die Abschiebungsentscheidung ist eine von den Gouverneursämtern erlassene Verwaltungsmaßnahme, die auf die Entfernung des Ausländers aus der Türkei gerichtet ist. Dass im Bescheid lediglich ein Gesetzesartikel genannt wird, bedeutet nicht, dass die Maßnahme in jedem konkreten Fall rechtmäßig ist. Die Elemente Zuständigkeit, Form, Grund, Gegenstand und Zweck der Maßnahme, die der Entscheidung zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen sowie der gegenwärtige Status und die Grundrechte der Person werden gemeinsam geprüft.

Unsere Rechtsdienstleistungen in diesem Rahmen sind:

  • Prüfung der Entscheidung, des Zustellungsdokuments und der Fristen
  • Bestimmung der in der Entscheidung genannten tatsächlichen und rechtlichen Begründung
  • Bewertung der in der Akte befindlichen Informationen, Protokolle, Verwaltungsunterlagen und Dokumente
  • Darlegung der rechtmäßigen Aufenthaltsgeschichte sowie der familiären, gesundheitlichen, ausbildungsbezogenen und beruflichen Situation der Person
  • Bewertung im Hinblick auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung und Personen, gegen die keine Abschiebungsentscheidung ergehen darf
  • Vorbereitung und Verfolgung der Anfechtungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
  • Mitteilung der Klageerhebung an die entscheidende Stelle
  • Bewertung der damit verbundenen einstweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten und der Individualbeschwerde, soweit erforderlich

Der Ausländer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Anwalt kann innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung der Abschiebungsentscheidung das Verwaltungsgericht anrufen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausländers wird die Abschiebungsmaßnahme nicht vollzogen, wenn innerhalb der Klagefrist und fristgerecht Klage erhoben wird, und zwar bis zum Abschluss des Verfahrens. Dennoch müssen im konkreten Fall die Zustellung, die Mitteilung des Antrags an die richtige Stelle und das etwaige Vorliegen weiterer Entscheidungen gesondert geprüft werden.

2. Grundsatz der Nichtzurückweisung und Fälle, in denen keine Abschiebungsentscheidung ergehen darf

Die Behauptung, dass gegen einen Ausländer ein Abschiebungsgrund vorliegt, bedeutet nicht, dass die Person unter allen Umständen in jedes Land geschickt werden kann. Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie ernsthafte Bedrohungen von Leben oder Freiheit aufgrund von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung werden im Rahmen des Grundsatzes der Nichtzurückweisung bewertet.

Auch ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko durch die Reise, die Nichtverfügbarkeit einer lebensnotwendigen Behandlung im Rückkehrland, Alter oder Schwangerschaft, eine Opferstellung im Zusammenhang mit Menschenhandel sowie eine fortdauernde Behandlung nach psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt werden im Hinblick auf die einschlägigen gesetzlichen Schutzbestimmungen geprüft. Diese Bewertung beschränkt sich nicht auf allgemeine Länderinformationen; persönliche Vorgeschichte, aktuelle und verlässliche Länderinformationen, Gesundheitsunterlagen, familiäre Situation und die personenbezogene Natur des Risikos werden gemeinsam dargelegt.

3. Widerspruch gegen die Entscheidung über die Abschiebungshaft

Die Abschiebungshaft ist keine strafrechtliche Verurteilung, sondern eine Verwaltungsmaßnahme, die im Rahmen des Abschiebungsverfahrens die Freiheit der Person beschränkt. Deshalb müssen die gesetzliche Grundlage der Maßnahme, ihre konkrete Begründung, ihre Erforderlichkeit, ihre Verhältnismäßigkeit, ihre Dauer und die Frage, ob mildere Maßnahmen ausreichen würden, überprüft werden.

Gegen die Entscheidung über die Abschiebungshaft kann der Ausländer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Anwalt das Friedensstrafgericht (sulh ceza hâkimliği) anrufen. Der Antrag hemmt die Haft nicht von selbst. Das Friedensstrafgericht schließt die Prüfung gesetzlich innerhalb von fünf Tagen ab. Die Entscheidung ist zwar endgültig, doch kann mit der Behauptung, die Voraussetzungen der Haft seien entfallen oder hätten sich geändert, erneut Antrag gestellt werden.

Unsere wichtigsten Arbeiten in der Akte zur Abschiebungshaft sind:

  • Prüfung, ob die Entscheidung eine konkrete und individualisierte Begründung enthält
  • Bewertung der Grundlagen der Behauptung einer Flucht- und Untertauchgefahr
  • Dokumentation von festem Wohnsitz, familiären Bindungen, regelmäßiger Arbeit, Ausbildung und Gesundheitsbedingungen
  • Vorbereitung des Widerspruchs im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit und die Eignung milderer Maßnahmen
  • Verfolgung des Antrags beim Friedensstrafgericht und der nachfolgenden Entscheidungen
  • Erneute Antragstellung bei geänderten Voraussetzungen
  • Gesonderte Prüfung der nach der Entlassung auferlegten alternativen Verpflichtungen

4. Rechtliche Verfahren in Rückführungszentren

Das Rückführungszentrum ist die Verwaltungseinrichtung, in der ein Ausländer untergebracht wird, gegen den eine Entscheidung über die Abschiebungshaft ergangen ist. Der Aufenthalt im Zentrum bedeutet für sich genommen nicht, dass die Person bereits abgeschoben wurde oder dass alle Rechtsbehelfe erschöpft sind. Wichtig sind die Beschaffung der Entscheidungen, das vertrauliche Gespräch mit dem Ausländer, der Dolmetscherbedarf, die Bestimmung der Antragsfrist und die gleichzeitige Steuerung der bei verschiedenen Stellen zu stellenden Anträge.

In diesem Rahmen können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Feststellung des Zentrums, in dem sich der Ausländer befindet, und der zuständigen Aktenstelle
  • Planung des Anwaltsgesprächs und Aufnahme der rechtlichen Erklärung
  • Getrennte Beschaffung der Abschiebungs-, Abschiebungshaft- und damit verbundener Entscheidungen
  • Prüfung der Zustellungs-, Übersetzungs- und Informationsvorgänge
  • Verfahren zum Zugang für Angehörige, gesetzliche Vertreter, Notare und Konsulate
  • Mitteilung von Gesundheitsbedürfnissen, Medikamenten, Behinderung, Schwangerschaft, Kindern und weiteren besonderen Bedürfnissen
  • Weiterleitung eines Antrags auf internationalen oder vorübergehenden Schutz an die zuständige Stelle
  • Verfolgung der Auswirkungen von Zentrumswechseln und Überstellungen auf die Akte
  • Bestimmung geeigneter gerichtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe bei Haftbedingungen oder Vorwürfen der Misshandlung
  • Verfolgung der Mitteilungen und alternativen Verpflichtungen nach der Freilassung

Ausländer in Rückführungszentren haben gesetzlich verbürgte Rechte wie den Zugang zu Anwalt, gesetzlichem Vertreter, Notar und Angehörigen, die Nutzung von Telefondiensten sowie den Zugang zu dringender und grundlegender Gesundheitsversorgung. Für Antragsteller und Statusinhaber des internationalen Schutzes werden auch die gesetzlichen Gesprächsmöglichkeiten mit den zuständigen Einrichtungen und Organisationen nach dem konkreten Status bewertet.

5. Dauer der Abschiebungshaft und monatliche Überprüfung

Die Abschiebungshaft zum Zweck der Abschiebung darf grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Können die Abschiebungsmaßnahmen deshalb nicht abgeschlossen werden, weil der Ausländer nicht mitwirkt oder keine zutreffenden Angaben oder Unterlagen zu seinem Land vorlegt, kann diese Frist um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist somit nicht automatisch; der gesetzliche Grund muss konkret vorliegen.

Ob die Fortdauer der Abschiebungshaft erforderlich ist, muss vom Gouverneursamt regelmäßig jeden Monat überprüft werden. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Prüfung auch ohne Abwarten der dreißigtägigen Frist erfolgen. Die begründete Zustellung des Ergebnisses der monatlichen Überprüfung und der Verlängerungsentscheidungen wird im Hinblick auf das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gesondert geprüft.

6. Alternative Verpflichtungen zur Abschiebungshaft

In Fällen, in denen die Abschiebungshaft nicht erforderlich ist oder beendet wird, können die im Gesetz aufgeführten alternativen Verpflichtungen in Betracht kommen. Aufenthalt an einer bestimmten Adresse, Meldepflicht, familienbasierte Rückkehr, Rückkehrberatung, ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen Diensten, Sicherheitsleistung und elektronische Überwachung können in diesem Rahmen bewertet werden.

Bei der Auswahl der alternativen Maßnahme sind die familiäre Situation der Person, ihr fester Wohnsitz, ihre gesundheitlichen und besonderen Bedürfnisse, die Behauptung einer Fluchtgefahr und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu berücksichtigen. Die Gesamtdauer der alternativen Verpflichtungen darf nach der aktuellen Regelung vierundzwanzig Monate nicht überschreiten. Die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung über elektronische Überwachung das Friedensstrafgericht anzurufen, wird gesondert bewertet. Da die Nichteinhaltung der Verpflichtung erneut zur Abschiebungshaft führen kann, müssen der Umfang der Entscheidung und das Mitteilungsverfahren klar verstanden werden.

7. Freilassung, Status nach der Entlassung und Mitteilungen

Die Freilassung aus dem Rückführungszentrum bedeutet nicht, dass die Abschiebungsentscheidung von selbst aufgehoben wird. Ebenso bedeutet die Erhebung einer Klage gegen die Abschiebungsentscheidung nicht, dass die Abschiebungshaft automatisch endet. Bestand und Folgen jeder Entscheidung sind gesondert zu prüfen.

Nach der Freilassung können Aufenthalt an einer bestimmten Adresse, Unterschrifts- oder regelmäßige Meldepflicht, das Verbot, die Provinz zu verlassen, Reisedokumente, Gesundheitskontrollen oder andere Verpflichtungen gelten. Mit welchem Status die Person in der Türkei bleibt, ob sie einen Identitäts- oder Genehmigungsnachweis erhalten kann und welche Folgen ein Verstoß gegen die Verpflichtungen hat, wird gesondert bestimmt.

8. Aufforderung zur Ausreise und Ausreiseverfahren

Einigen Ausländern, gegen die eine Abschiebungsentscheidung ergangen ist, kann, sofern in der Entscheidung vermerkt, eine gesetzliche Frist eingeräumt werden, um die Türkei von selbst zu verlassen. In bestimmten Fällen, etwa bei Fluchtgefahr, gefälschten Dokumenten, Verstößen gegen die Regeln der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie bei Bewertungen zu öffentlicher Ordnung, öffentlicher Sicherheit oder öffentlicher Gesundheit, kann diese Frist versagt werden.

Aufforderung zur Ausreise, freiwillige Rückkehr, Abschiebung und Einreiseverbot können unterschiedliche Folgen haben. Mit welchem Dokument und innerhalb welcher Frist die Ausreise erfolgt, der Stand der Geldbuße und die Auswirkungen auf spätere Einreiseanträge müssen vor dem Vorgang bewertet werden.

9. Verfahren der freiwilligen Rückkehr

Die freiwillige Rückkehr beruht darauf, dass der Ausländer aus eigenem Willen in sein Land oder in ein anderes Land zurückkehrt, das ihn aufnimmt. Die rechtlichen Folgen des unterzeichneten Formulars sind unter Berücksichtigung der folgenden Punkte zu bewerten: ob die Person in einer für sie verständlichen Sprache informiert wurde, ob ein Dolmetscher anwesend war, ob der Wille frei geäußert wurde, ihr Gesundheitszustand und ihre besonderen Bedürfnisse sowie das Rückführungsrisiko.

Die Unterzeichnung einer Erklärung zur freiwilligen Rückkehr kann den bestehenden Schutzstatus, die Möglichkeit der Wiedereinreise und laufende gerichtliche Verfahren beeinflussen. Bevor die Person ein Dokument unterzeichnet, das sie nicht versteht oder das ihren Willen nicht wiedergibt, sollte sie rechtliche Informationen über Inhalt und Folgen des Dokuments einholen.

10. Einreiseverbot in die Türkei und Beschränkungseinträge

Ein Einreiseverbot in die Türkei kann auf einem Verstoß gegen den rechtmäßigen Aufenthalt, einer früheren Abschiebungsmaßnahme, einer Bewertung der öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Sicherheit, einer unbezahlten öffentlichen Forderung oder einem anderen Verwaltungsgrund beruhen. Die Folgen der in der Praxis als „Beschränkungscode“ (tahdit kodu), „Abschiebungscode“ oder „Einreiseverbotscode“ bezeichneten Einträge hängen von der Rechtsgrundlage des Codes und der konkreten Akte ab.

Unsere Leistungen in diesem Bereich sind:

  • Ermittlung der zugrunde liegenden Maßnahme des Einreiseverbots und des Beschränkungseintrags
  • Prüfung von Entscheidung, Zustellung, Ein- und Ausreiseeintrag und Geldbuße
  • Bestimmung der Optionen Verwaltungsantrag und Anfechtungsklage
  • Vorbringen von Familieneinheit, Kindern, Gesundheit, Arbeit, Ausbildung und Privatleben
  • Bewertung von Wegen über ein Visum mit Vermerk (meşruhatlı vize) oder eine Sondergenehmigung, sofern die konkreten Voraussetzungen vorliegen
  • Trennung von Abschiebungsentscheidung, Einreiseverbot und Visumantrag

Die Aufhebung eines Beschränkungseintrags bedeutet nicht, dass der Ausländer die übrigen für Visum oder Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Voraussetzungen von selbst erfüllt. Ebenso beendet eine bezahlte Geldbuße nicht automatisch jedes Einreiseverbot.

11. Zurückweisung an der Grenze und Verfahren für nicht zugelassene Reisende

Wegen fehlenden gültigen Reisedokuments, der Gültigkeitsdauer des Passes, eines Visums- oder Genehmigungsproblems, eines Einreiseverbots, des fehlenden Nachweises des Reisezwecks oder eines anderen gesetzlichen Grundes kann ein Ausländer an der Grenze nicht ins Land gelassen werden. Wichtig sind die Information der Person über die Maßnahme, auch im Transitbereich des Flughafens, ihr Bedarf an rechtlicher Vertretung und Übersetzung sowie die Weiterleitung eines Antrags auf internationalen Schutz an die zuständige Stelle.

Grundlage der Maßnahme, Unterlagen des Beförderungsunternehmens, Pass- und Visumdokumente, Einladungs- oder Unterkunftsnachweise, Rückreiseplan, familiäre Bindungen und frühere Verwaltungseinträge werden gemeinsam geprüft. Da die Zurückweisungsentscheidung und das Einreiseverbot nicht dieselbe Maßnahme sind, müssen alle vorhandenen Entscheidungen gesondert beschafft werden.

12. Anträge auf internationalen Schutz und Ablehnungsentscheidungen

Der internationale Schutz umfasst die Bewertungen zu den Status Flüchtling, bedingter Flüchtling und subsidiärer Schutz. Der Antrag wird von der Person bei der zuständigen Stelle gestellt. Der Anwalt kann Unterstützung leisten bei der Information vor Antrag und Anhörung, der Darlegung des persönlichen Risikos, der Ordnung der Beweise, der Feststellung von Übersetzungs- und Zustellungsproblemen sowie bei verwaltungs- und gerichtsrechtlichen Rechtsbehelfen gegen negative Entscheidungen.

In diesem Rahmen werden behandelt:

  • Registrierung des Antrags und Vorbereitung auf die Anhörung
  • Gemeinsame Darlegung von Herkunftslandinformationen und personenbezogenem Risiko
  • Klage gegen die Unzulässigkeit des Antrags
  • Rechtliche Kontrolle von Entscheidungen im beschleunigten Verfahren
  • Verwaltungs- oder gerichtliche Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des Schutzantrags
  • Maßnahmen gegen die Entscheidung, der Antrag gelte als zurückgenommen
  • Streitigkeiten über Beendigung oder Aufhebung des Status
  • Verfahren zu Verpflichtungen bezüglich Provinz, Adresse, Unterschrift und Meldung
  • Anträge im Hinblick auf Familieneinheit und Kindeswohl
  • Beweis- und Maßnahmeanträge im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung

Gegen Entscheidungen über unzulässige Anträge und über das beschleunigte Verfahren besteht nach der aktuellen Regelung eine Klagefrist von fünfzehn Tagen ab Zustellung. Da Rechtsbehelf und Frist bei anderen Entscheidungen des internationalen Schutzes abweichen können, muss anhand von Art der Entscheidung und Zustellungsdokument eine gesonderte Prüfung erfolgen.

13. Verfahren des vorübergehenden Schutzes

Der vorübergehende Schutz ist ein vom internationalen Schutz getrenntes, kollektives und besonderen Regelungen unterliegendes Schutzregime. Registrierung, Identität, Adress- und Provinzwechsel, Reisegenehmigungsdokument, Zugang zu Leistungen, Arbeit, Passivierung der Registrierung, Beendigung des Status und Verfahren der freiwilligen Rückkehr werden nach den eigenen Regeln dieses Regimes bewertet.

Unsere Rechtsdienstleistungen in diesem Bereich:

  • Prüfung von Streitigkeiten bei Registrierungs- und Identitätsverfahren
  • Aktualisierung von Identitäts- und Familienangaben
  • Anträge auf Wechsel der Wohnprovinz und Familieneinheit
  • Verfahren zu Reisegenehmigungsdokument und Bewegung zwischen den Provinzen
  • Anträge zur Passivierung, Aufhebung oder Beendigung der Registrierung
  • Verfahren im Zusammenhang mit dem Zugang zu Bildung, Gesundheit und Sozialleistungen
  • Verweis auf die Seite zum Recht auf Arbeit und zur Arbeitserlaubnis
  • Bewertung der Folgen der freiwilligen Rückkehr für den Status
  • Anträge im Zusammenhang mit Abschiebungs- und Abschiebungshaftentscheidungen

14. Unbegleitete Minderjährige, Familien und Personen mit besonderen Bedürfnissen

Kindeswohl, Familieneinheit und besondere Bedürfnisse müssen in Migrationsverfahren gesondert bewertet werden. Unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere oder schwangere Personen, Alleinerziehende, Opfer von Folter, Menschenhandel oder schwerer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt sowie Personen in laufender Behandlung können besondere Schutzvorkehrungen benötigen.

In diesen Akten werden Alters- und Identitätsfeststellung, Dokumentation der familiären Bindungen, Vertretung, angemessene Unterbringung, Zugang zu Gesundheit und Bildung, Kinderschutzmaßnahmen und die Verfahren zwischen verschiedenen Einrichtungen gemeinsam verfolgt. Das Bestehen einer familiären Bindung macht nicht jede Abschiebungsentscheidung von selbst unwirksam; sie muss jedoch bei der Bewertung von Familienleben, Kindeswohl und Verhältnismäßigkeit konkret berücksichtigt werden.

15. Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels

Für eine Person, bei der Anzeichen bestehen, dass sie Opfer des Menschenhandels ist oder sein könnte, enthalten der Zugang zu Identifizierungs- und Unterstützungsmechanismen, die Gewährleistung ihrer Sicherheit, ihre Gesundheits- und Unterbringungsbedürfnisse, ihr Aufenthaltsstatus und das Abschiebungsverfahren besondere Bestimmungen. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren werden unter Berücksichtigung des Willens des Opfers, der Gefahr eines erneuten Kontakts mit den Tätern und der Sicherheit der Strafermittlung koordiniert behandelt.

Entscheidungen zur Identifizierung als Opfer, Zugang zum Unterstützungsprogramm, Aufenthalts- und Schutzverfahren, Rechtsbehelfe gegen negative Entscheidungen und das damit verbundene Strafermittlungsverfahren werden je nach den Besonderheiten der Akte bewertet.

16. Feststellung des Status als Staatenloser

Die Feststellung der Staatenlosigkeit von Personen, die von keinem Staat nach dessen Recht als Staatsangehörige angesehen werden, ist ein eigenes Verwaltungsverfahren. Identität, frühere Staatsangehörigkeit, Beziehung zu den Behörden des betreffenden Staates, Geburts- und Familienregister sowie vorgelegte amtliche Urkunden werden gemeinsam geprüft.

Die Feststellung des Status als Staatenloser, die Ablehnung des Antrags, die Statusbescheinigung sowie Reise-, Arbeits- und weitere Verwaltungsverfahren werden nach den Besonderheiten des konkreten Falls verfolgt. Staatenlosigkeit und fehlende Dokumente oder Passlosigkeit sind nicht derselbe Begriff.

17. Visum, Verstoß gegen den rechtmäßigen Aufenthalt und Geldbußen

Ein Visum oder eine Visumbefreiung verleiht allein kein sicheres Recht auf Einreise in die Türkei. Die Überschreitung der Visumsdauer, ein Verstoß gegen die Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, ein Verstoß gegen Meldepflichten oder unerlaubte Arbeit können zu unterschiedlichen Folgen wie einer Geldbuße, einer Abschiebungsentscheidung oder einem Einreiseverbot führen.

Die der Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsvorschriften, Datum und Dauer des Verstoßes, die Frage, ob die Person von selbst ausgereist ist, Zustellung und Zahlung der Geldbuße, frühere Einträge und der neue Einreisezweck werden gemeinsam bewertet. Die zuständige Stelle und die Antragsfrist gegen die Geldbuße richten sich danach, nach welchem Gesetz und von welcher Behörde die Sanktion verhängt wird.

18. Arbeitserlaubnis und Rechte von Arbeitsmigranten

Anträge auf Arbeitserlaubnis von Ausländern sowie Ablehnungs- und Aufhebungsverfahren sollten in einem eigenen Tätigkeitsbereich ausführlich erläutert werden. Auf dieser Seite wird die Arbeitserlaubnis nur insoweit behandelt, als sie mit rechtmäßigem Aufenthalt, Abschiebung, Sanktionen bei unerlaubter Arbeit, internationalem oder vorübergehendem Schutzstatus und Pflichten des Arbeitgebers zusammenhängt.

Ansprüche von Arbeitsmigranten auf Lohn, Arbeitsbedingungen, Arbeitsunfall, Diskriminierung und aus dem Arbeitsvertrag werden dagegen im Rahmen des Arbeitsrechts bewertet. Dass ein Ausländer ohne Genehmigung gearbeitet hat, lässt für sich genommen nicht alle entstandenen arbeitsrechtlichen Ansprüche entfallen; jeder Anspruch wird innerhalb seiner eigenen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.

19. Migrationsverfahren nach Strafermittlung, Verurteilung und Strafvollzug

Strafermittlungen oder Strafverfolgung gegen einen Ausländer, eine Verurteilung oder der Vollzug einer Strafe können auch Gegenstand von Abschiebungs-, Abschiebungshaft- und Einreiseverbotsmaßnahmen sein. Die Entscheidung im Strafverfahren und die verwaltungsrechtliche Migrationsmaßnahme ersetzen einander nicht. Jede Maßnahme unterliegt im Hinblick auf die zuständige Stelle und den Rechtsweg gesonderter Kontrolle.

Beweise in der Strafakte, Freispruch oder Einstellung, Art der Verurteilung, Datum des Strafvollzugs, Familie und Privatleben, die aktuelle Risikobewertung und die Begründung der Verwaltungsentscheidung werden gemeinsam geprüft. Auslieferung und internationale justizielle Zusammenarbeit unterscheiden sich dagegen von der Abschiebungsmaßnahme und sollten auf der Seite zum Strafrecht gesondert behandelt werden.

20. Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht und einstweilige Maßnahme

Wird geltend gemacht, dass die Abschiebungsmaßnahme ein unmittelbares und schwer wiedergutzumachendes Risiko für das Recht auf Leben oder das Verbot der Misshandlung begründet, können nach Ausschöpfung der ordentlichen Rechtsbehelfe und Dokumentation des konkreten Risikos die Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht und ein Antrag auf eine einstweilige Maßnahme in Betracht kommen. Die Maßnahme ist in keiner Abschiebungsakte ein automatischer oder routinemäßiger Schritt.

In der Beschwerde müssen deutlich dargelegt werden, dass das Risiko persönlich, aktuell und real ist, das Land, in das die Rückführung erfolgen soll, die zuvor vor Verwaltungs- und Gerichtsstellen vorgebrachten Behauptungen, die vorhandenen Beweise und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs der Maßnahme. Internationale Rechtsbehelfswege einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden im Rahmen der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs und der einschlägigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gesondert bewertet.

21. Rechtswidrige Abschiebungshaft, Haftbedingungen und Wege zum Schadensersatz

Die Fortsetzung der Abschiebungshaft ohne gesetzliche Grundlage, die nicht ordnungsgemäße Mitteilung von Entscheidungen, die Verhinderung des Zugangs zu einem wirksamen Rechtsbehelf oder Haftbedingungen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind, können zu unterschiedlichen Behauptungen von Rechtsverletzungen führen. Je nach Art des Vorfalls kommen verwaltungs- und gerichtsrechtliche Anträge, die Individualbeschwerde und Wege zum Schadensersatz in Betracht.

Bei dieser Prüfung sollten Haftdaten, Zentrums- und Überstellungsunterlagen, Entscheidungen, Gesundheitsberichte, Kamera- oder Kommunikationsaufzeichnungen, Zeugen, frühere Anträge und die erhaltenen Antworten nach Möglichkeit gesichert werden. Welcher Weg zum Schadensersatz genutzt wird, bestimmt sich anhand der behaupteten Rechtsverletzung und der vorliegenden Entscheidungen.

22. Zustellung, Dolmetscher, Vollmacht und Akteneinsicht

Der Ausländer muss Inhalt, Ergebnis und Rechtsbehelf der Entscheidung verstehen können. Zustellungsdatum, Sprache, in der die Entscheidung erläutert wurde, Anwesenheit eines Dolmetschers, übergebene Dokumente und Unterschriftsprotokolle können das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und die Fristberechnung unmittelbar beeinflussen.

Bei im Ausland ausgestellten Vollmachten werden das Ausstellungsland, die Apostille oder konsularische Beglaubigung, die Übersetzung und die notariellen Anforderungen vorab bestimmt. Der Zugang von Notar und Anwalt im Rückführungszentrum, der Umfang der Vollmacht und die Beschaffung von Aktenabschriften werden nach einem gesonderten Arbeitsplan durchgeführt.

Wie das Verfahren in einer Migrationsrechtsakte geführt wird

1. Entscheidungsübersicht und Fristenkontrolle

Alle gegen den Ausländer ergangenen Entscheidungen werden aufgelistet. Datum, Zustellungsdatum, zuständige Stelle, gesetzliche Frist und Vollzugsstand jeder Entscheidung werden gesondert erfasst.

2. Gespräch mit dem Ausländer und Statusfeststellung

Die Erklärung der Person wird mit geeigneter Übersetzungsmöglichkeit aufgenommen. Staatsangehörigkeit, Einreise- und Aufenthaltsgeschichte, gegenwärtiger Status sowie familiäre, gesundheitliche, ausbildungsbezogene und berufliche Situation werden festgestellt.

3. Prüfung von persönlichem Risiko und Beweisen

Land der Rückführung, persönliches Risiko, Länderinformationen, Gesundheitsunterlagen, Familiendokumente und die Behauptungen in der Akte werden gemeinsam bewertet. Anstelle allgemeiner und abstrakter Erklärungen wird eine personenbezogene Beweisordnung aufgebaut.

4. Gleichzeitige Anträge bei verschiedenen Stellen

Soweit erforderlich, werden die Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Abschiebungsentscheidung, der Antrag beim Friedensstrafgericht (sulh ceza hâkimliği) gegen die Abschiebungshaft und weitere Verfahren vor den zuständigen Verwaltungsbehörden gleichzeitig geführt.

5. Zustellung der Entscheidungen und Verfolgung des Vollzugs

Verfolgt werden, ob Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden die zuständigen Einheiten erreicht haben, der Stand der Überstellung oder Freilassung des Ausländers, fortdauernde Verpflichtungen und neue Entscheidungen.

6. Bestimmung des anschließenden rechtlichen Status

Die Aufhebung einer Entscheidung oder das Ende der Haft verschafft dem Ausländer nicht von selbst einen Aufenthalts-, Arbeits- oder Schutzstatus. Der anschließende Aufenthalt und die Identitätsverfahren werden gesondert geplant.

Für die erste rechtliche Prüfung nützliche Unterlagen

Je nach Art der Akte sind die folgenden Unterlagen, soweit vorhanden, bereitzustellen:

  • Die betreffenden Seiten des Passes oder eines Passersatzdokuments
  • Ausländeridentitätsnummer und Dokument zum gegenwärtigen Status
  • Abschiebungsentscheidung
  • Entscheidungen über Abschiebungshaft, Verlängerung und monatliche Überprüfung
  • Zustellungs- und Empfangsdokumente sowie Protokolle
  • Angaben zu Rückführungszentrum und Überstellung
  • Unterlagen zum Einreiseverbot oder Beschränkungseintrag
  • Frühere Unterlagen zu Visum, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen
  • Ein- und Ausreiseeinträge der Türkei
  • Anträge und Entscheidungen zum internationalen oder vorübergehenden Schutz
  • Unterlagen, die Ehegatten, Kinder und familiäre Bindungen belegen
  • Gesundheitsberichte, Rezepte und Behandlungsunterlagen
  • Unterlagen zu Ausbildung, Arbeit, Adresse und Sozialversicherung
  • Unterlagen, die das persönliche Risiko im Herkunftsland stützen
  • Frühere Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanträge und Maßnahmeentscheidungen
  • Unterlagen zu Geldbuße, Zahlung und Grenzübergang

Sind nicht alle Unterlagen vorhanden, kann zur Wahrung der gesetzlichen Frist eine Vorprüfung anhand der vorliegenden Entscheidung und des Zustellungsdokuments erfolgen. Die Beschaffung fehlender Unterlagen und die Verifizierung der Beweise werden in der nächsten Phase geplant.

Von Antalya aus tätig und in Verfahren des Migrationsrechts in der gesamten Türkei

Die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş wurde am 18. März 1999 in Kemer gegründet und übt ihre berufliche Tätigkeit mit einer über 27-jährigen institutionellen Geschichte seit 2007 mit Sitz in Antalya aus. Unter Berücksichtigung der Art der Maßnahme und der Entscheidung, des sachlich und örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts und der Einheiten der Migrationsverwaltung, der Verfahrenserfordernisse am Ort der Abschiebungshaft und der einschlägigen Verfahrensregeln kann unsere Kanzlei in allen 81 Provinzen der Türkei Rechtsdienstleistungen bei Anträgen, Widersprüchen, Klagen und der Umsetzung von Entscheidungen erbringen.

Die mit der Türkei verbundenen Migrations-, Abschiebungs- und internationalen Schutzangelegenheiten außerhalb der Türkei lebender ausländischer natürlicher Personen und ihrer Familien können unter Nutzung von Online-Gesprächen, sicherem Dokumentenaustausch und mehrsprachiger Kommunikation bewertet werden. In jeder Akte mit Auslandsbezug werden das anwendbare Recht, dringende Anträge auf Aussetzung des Vollzugs, die Verwendung ausländischer Urkunden, Apostille oder Beglaubigung, Übersetzung, Auslandszustellung und die Durchsetzbarkeit der Entscheidung gesondert geprüft.

Mit Kommunikationsmöglichkeiten in Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch führt unsere Kanzlei die rechtlichen Verfahren von Personen in verschiedenen Ländern der Welt in Bezug auf das Migrationsrecht, Abschiebung, Abschiebungshaft und internationalen Schutz in der Türkei in dem von der Akte erforderten Umfang. Der physische Sitz in Antalya sowie die Rechtsdienstleistungen in der gesamten Türkei und mit internationalem Bezug werden unter Berücksichtigung der Zuständigkeits-, Fristen-, Beweis- und Vertretungsvoraussetzungen jeder Akte geplant.

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Von dieser Seite aus sollte auf die folgenden eigenständigen Tätigkeitsbereiche erläuternd verlinkt werden:

Auf den verlinkten Seiten sollte ein Rückverweis auf diese Hauptseite vorhanden sein. Gleiche Textabschnitte sollten nicht auf verschiedenen Seiten wiederholt werden; jede Seite sollte ihre eigene rechtliche Frage und Suchabsicht beantworten.

Warum die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş?

Rechtsdienstleistungen seit 1999

Die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş erbringt seit dem 18. März 1999 Rechtsberatungs- und Prozessdienstleistungen für private und institutionelle Mandanten.

Gemeinsame Steuerung mehrerer Entscheidungen

In Akten des Migrationsrechts können Abschiebung, Abschiebungshaft, Einreiseverbot, Schutzstatus, straf- oder familienrechtliche Verfahren gleichzeitig vorliegen. Jede Entscheidung wird nach zuständiger Stelle, Frist und rechtlicher Folge getrennt und im Rahmen der gesamten Akte verfolgt.

Mehrsprachige Kommunikation

Mit Kommunikationsmöglichkeiten in Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch werden Inhalt der Entscheidungen, Rechtsbehelfe und erforderliche Unterlagen verständlich erläutert. Fälle, in denen für amtliche Verfahren ein beeidigter Dolmetscher oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, werden gesondert bestimmt.

Unterlagen-, Zustellungs- und fristorientierte Arbeit

Der vollständige Text der Entscheidung, das Zustellungsdatum, die verbleibende Frist, die zuständige Stelle und der nächste Schritt werden zu Beginn der Akte erfasst. Ändert sich die Art des Verfahrens oder wird eine neue Entscheidung zugestellt, wird der Aktenplan aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen

Mein Angehöriger wurde in ein Rückführungszentrum gebracht; was soll ich zuerst tun?

Es müssen das Rückführungszentrum, in dem sich die Person befindet, ihre Ausländeridentitätsangaben, die Daten der Abschiebungs- und Abschiebungshaftentscheidungen sowie die Zustellungsdokumente ermittelt werden. Fehlen die Ausfertigungen der Entscheidungen, sollte ihre Beschaffung ohne Zeitverlust verlangt und die gesetzliche Frist geprüft werden.

Sind die Abschiebungsentscheidung und die Entscheidung über die Abschiebungshaft dasselbe?

Nein. Die Abschiebungsentscheidung betrifft die Entfernung der Person aus der Türkei, die Entscheidung über die Abschiebungshaft die Beschränkung ihrer Freiheit im Rückführungszentrum. Gegen die erste wird beim Verwaltungsgericht, gegen die zweite beim Friedensstrafgericht (sulh ceza hâkimliği) Antrag gestellt.

Wie lange ist die Frist gegen die Abschiebungsentscheidung?

Nach der aktuellen Regelung sieben Tage ab Zustellung der Entscheidung. Da die Frist kurz ist, sollten Zustellungsdokument und Entscheidung noch am selben Tag der rechtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Hemmt die Klageerhebung gegen die Abschiebungsentscheidung den Vollzug?

Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausländers wird die Abschiebungsmaßnahme nicht vollzogen, wenn innerhalb der Klagefrist und fristgerecht Klage erhoben wird, und zwar bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Mitteilung des Antrags an die entscheidende Stelle und die gesonderte Prüfung der übrigen Entscheidungen in der Akte sind erforderlich.

Wie wird gegen die Entscheidung über die Abschiebungshaft Widerspruch eingelegt?

Der Ausländer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Anwalt kann das Friedensstrafgericht (sulh ceza hâkimliği) anrufen. Der Antrag hemmt die Haft nicht von selbst. Bei geänderten oder entfallenen Voraussetzungen kann erneut Antrag gestellt werden.

Wie lange dauert die Abschiebungshaft höchstens?

Die Abschiebungshaft zum Zweck der Abschiebung darf grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Können die Maßnahmen allein deshalb nicht abgeschlossen werden, weil der Ausländer nicht mitwirkt oder keine zutreffenden Angaben und Unterlagen vorlegt, kann die Frist um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden. Die monatliche Bewertung der Erforderlichkeit muss gesondert erfolgen.

Hat eine Person in einem Rückführungszentrum das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen?

Ja. Der Zugang zu Anwalt und gesetzlichem Vertreter, Gespräche mit Notar und Angehörigen, Telefon sowie der Zugang zu dringender und grundlegender Gesundheitsversorgung gehören zu den gesetzlich verbürgten Rechten. Wird im konkreten Fall geltend gemacht, dass der Zugang verhindert wurde, sollten Datum, Antrag und erhaltene Antwort möglichst festgehalten werden.

Hebt das Verlassen des Rückführungszentrums die Abschiebungsentscheidung auf?

Nein. Die Freilassung kann zeigen, dass die Abschiebungshaft beendet ist; der rechtliche Stand der Abschiebungsentscheidung muss gesondert geprüft werden. Nach der Entlassung können auch alternative Verpflichtungen bestehen.

Sind Einreiseverbot und Beschränkungscode dasselbe?

Nicht immer. Ein Beschränkungseintrag kann Grundlage oder Hinweis auf ein Einreiseverbot oder eine andere Verwaltungsbeschränkung sein. Herkunft des Codes, Dauer und der anzuwendende Rechtsbehelf müssen anhand der Akteneinträge bestimmt werden.

Kann man im Rückführungszentrum internationalen Schutz beantragen?

Die Person kann ihren Bedarf an internationalem Schutz der zuständigen Stelle mitteilen. Die Registrierung des Antrags, die Darlegung der persönlichen Risiken, die Rechte auf Übersetzung und Anhörung sowie das Verhältnis zur Abschiebungsentscheidung müssen gemeinsam verfolgt werden.

Verhindert ein Ehegatte oder Kind in der Türkei die Abschiebungsentscheidung automatisch?

Nein. Sie können jedoch bei der Bewertung von Familienleben, Kindeswohl, Abhängigkeitsverhältnis, Gesundheit und Verhältnismäßigkeit von Bedeutung sein. Diese Bindungen müssen mit Unterlagen und den persönlichen Umständen der Akte vorgelegt werden.

Bedeutet eine Strafermittlung oder Verurteilung automatisch die Abschiebung eines Ausländers?

Strafverfahren und Abschiebungsmaßnahme sind verschieden. Die Verwaltung erlässt gesondert eine Entscheidung; diese wird in ihrer eigenen Begründung, ihrer eigenen Akte und ihrem eigenen Rechtsbehelf überprüft.

Kann ein Anwalt die Entlassung aus dem Rückführungszentrum oder den Ausgang der Klage zusichern?

Nein. Die Rechtsdienstleistung umfasst die Prüfung der Entscheidungen und Beweise, die Nutzung der geeigneten Rechtsbehelfe und die Verfolgung des Verfahrens. Das Ergebnis hängt von den Umständen des konkreten Falls und der Entscheidung der zuständigen Stellen ab.

Kann ein rechtliches Verfahren vom Ausland aus eingeleitet werden?

Vorprüfung und Unterlagenvorbereitung können online erfolgen. Vollmacht, Apostille oder konsularische Beglaubigung, Notar, Übersetzung und einige Erfordernisse physischer Vorgänge richten sich jedoch nach dem Land, in dem sich die Person befindet, und der Art der Akte.

Kontakt

Für eine rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Abschiebungsentscheidung, Abschiebungshaft, einem Rückführungszentrum, einem Einreiseverbot, einem Beschränkungseintrag oder einem Verfahren des internationalen oder vorübergehenden Schutzes können Sie die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş über unsere Kommunikationskanäle erreichen.

Bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Art der Entscheidung, Zustellungsdatum und das Zentrum oder die Provinz, in der sich die Person befindet, angegeben werden. Sensible Daten wie Pass, Gesundheitsunterlagen und ausführliche persönliche Schilderungen sollten nicht in öffentlich zugängliche oder unsichere Formularfelder hochgeladen werden; die erforderlichen Unterlagen sind über die von der Kanzlei mitgeteilte sichere Austauschmethode zu übermitteln.

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Amtliche Quellen