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Kapitalmarktrecht

Verzugszinsen und Ansprüche auf übersteigenden Schaden bei nicht ausgeführten Fondsrücknahmeaufträgen

Die Hände einer Person, die eine Finanzaufstellung prüft, neben einem Telefon mit der Anzeige „Rücknahmeauftrag ausstehend“, einer Tischuhr und einem Taschenrechner; oben links im Bild steht die Überschrift „Verzugsschaden“.
Autor: Veröffentlicht: Etwa 35 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Zusammenfassung

Verzugsbeginn beim nicht ausgeführten Fondsrücknahmeauftrag, aktuelle Zinsen, Kreditkosten und übersteigender Schaden; erforderliche Unterlagen, Beweis und Rechtsbehelfe.

Wird in einem in Liquidation befindlichen Investmentfonds ein Verkaufsauftrag nicht ausgeführt, muss der Anleger möglicherweise nicht nur auf die Liquidationszahlung warten; liegen die Voraussetzungen vor, können auch Verzugszinsen und der Ersatz des diese Zinsen übersteigenden Schadens verlangt werden. Dafür sollten die Erteilung des Auftrags, seine Übermittlung an TEFAS, der anzuwendende Preis, die Zahlungsvaluta und die Fälligkeit der Schuld jeweils gesondert bestimmt werden. Dieser Beitrag untersucht im Rahmen der Entscheidungen der Kapitalmarktaufsicht SPK (Sermaye Piyasası Kurulu) von September–Oktober 2026 stornierte Orders, die durch die Verzögerung entstandenen Kredit- und Mietbelastungen, die Abgrenzung der verantwortlichen Institute und die Wahrung von Rechten bei Entgegennahme einer Zahlung. Die aktuelle Zinsregelung und die Entscheidung Caner Şafak des Verfassungsgerichts (Anayasa Mahkemesi) werden bewertet, ohne vorauszusetzen, dass jedem Anleger automatisch ein Anspruch auf Zinsen oder auf einen Inflationsausgleich zusteht.

Welche Forderungen kann eine Verzögerung bei der Fondsrücknahme auslösen?

Dass auf dem Konto eines Anlegers, der seinen Fonds verkaufen möchte, kein Geld eingeht, ist ein Problem, das im Alltag unmittelbar spürbar ist. Kann ein für eine Kreditkartenschuld, die Miete oder eine betriebliche Zahlung zurückgelegter Betrag nicht verwendet werden, können zur Ungewissheit auf dem Fondskonto neue finanzielle Belastungen hinzukommen. Beim Aufbau eines rechtlichen Anspruchs sollten jedoch das ursprünglich investierte Geld, der Rücknahmepreis des Fondsanteils, der am Ende der Liquidation zu verteilende Restbetrag und der aus der Verzögerung entstandene Schaden voneinander unterschieden werden. Der Wertverlust des Fonds und die verspätete Zahlung einer fälligen Geldschuld lassen sich nicht mit derselben Berechnung beurteilen. [1, Art. 117–122] [2, Art. 14, 15, 28]

Die erste Frage ist, ob der Anspruch des Anlegers entstanden ist, einen bestimmten Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlangen. Die zweite Frage ist, welchem Institut die Pflicht obliegt, diesen Betrag zu zahlen oder den Auftrag korrekt zu bearbeiten. Verzugszinsen beruhen auf der rechtlichen Verzögerung der Zahlungspflicht; der übersteigende Schaden (aşkın zarar) beruht dagegen auf den ersatzfähigen Folgen dieser Verzögerung, die über die Zinsen hinausgehen. Auch ein Fehler eines anderen Instituts bei der Orderübermittlung kann dessen eigene vertragliche Haftung begründen. [1, Art. 112, 117, 120, 122]

Diese Bewertung beruht auf den Regelungen, die sich zum Stand 18. Oktober 2026 überprüfen ließen. Für sämtliche mit Tera, Pusula, Hedef, Atlas, A1 Capital, Pardus und Bulls verbundenen Fonds wird weder eine einheitliche Zahlungsweise noch ein einheitlicher Verzugszeitpunkt angenommen. Fondscode, gültige Transaktionsunterlagen und später geänderte SPK-Entscheidungen sind der Ausgangspunkt des konkreten Anspruchs. [3] [11] [12]

Wie werden Verkaufsauftrag, Preisdatum, Valuta und Fälligkeit unterschieden?

Warum reicht das Auftragsdatum auf dem Bankbildschirm nicht aus?

Dass ein Verkaufsauftrag in der App der Bank angezeigt wird, zeigt für sich allein nicht, dass die Order gleichzeitig an TEFAS übermittelt wurde und sich in eine feststehende Geldforderung verwandelt hat. Übermittlungszeitpunkt, Annahme- oder Ablehnungsinformation, Stornierungsgrund und die Handelsregeln des Fonds sollten zusammen geprüft werden. Insbesondere bei Orders, die nach dem Annahmeschluss erteilt wurden, können sich der anzuwendende Preis und das Zahlungsdatum ändern. [2, Art. 14–15] [4]

Der am maßgeblichen Datum geltende Prospekt des Fonds und seine auf KAP veröffentlichten Kauf- und Verkaufsgrundsätze sollten geprüft werden. Für Geldmarktfonds und Fonds mit Forward-Pricing oder Kündigungsfrist gelten andere Bedingungen; bei Hedgefonds können längere Rücknahmefristen bestehen. Ein Forward-Preis oder eine Zahlungsvaluta bedeutet nicht, dass auch die Übermittlung der Order an die Plattform bis zu diesem Zeitpunkt zurückgehalten werden darf. Letzter Tag und letzte Uhrzeit der Übermittlungspflicht werden gesondert bestimmt. [2, Art. 14–15] [4]

PhaseZu prüfender NachweisBedeutung für den Zins- und Schadensanspruch
Order konnte wegen eines technischen Problems nicht erstellt werdenDatierte Fehlermeldung, Transaktionsprotokoll der App und zeitgleiche AnrufaufzeichnungHilft, einen echten Verkaufsversuch von einer nachträglich behaupteten Verkaufsabsicht zu unterscheiden.
Erstellung des AuftragsBankaufzeichnung, Datum, Uhrzeit und OrdernummerZeigt, was der Anleger wann verlangt hat.
Übermittlung an TEFAS und TransaktionsstatusZeitpunkt der Übermittlung an die Plattform, Informationen über Annahme, Ablehnung oder StornierungHilft festzustellen, in welche Gruppe der SPK-Entscheidung die Order fällt.
Bestimmung des anzuwendenden PreisesHistorischer Prospekt, KAP-Bekanntmachung, PreisaufzeichnungZeigt, auf Grundlage welchen Anteilswerts der Rücknahmepreis berechnet wird.
ZahlungsvalutaHandelsbedingungen des Fonds und TransaktionsbestätigungZeigt, an welchem Tag der Betrag im regulären Ablauf zu zahlen gewesen wäre.
FälligkeitVertrag, Sonderregelung und ausgeführte TransaktionBestimmt, ob die Geldschuld rechtlich einforderbar geworden ist.
VerzugVereinbarter Leistungstag oder Zugang des AufforderungsschreibensHilft, den Beginn der Zinsen und der Verzugshaftung zu beurteilen.

Eine Order, die nie erstellt werden konnte, eine angenommene, aber nicht übermittelte Order, eine Ablehnung oder Stornierung mit umstrittener Begründung und die Nichtzahlung des Preises eines abgeschlossenen Verkaufs sind unterschiedliche Probleme. Das Fehlen einer Ordernummer im System widerlegt einen Verkaufsversuch für sich allein nicht; Fehler- und Anrufaufzeichnungen können ermittelt werden. Fehlt auch ein Verkaufsversuch, ist eine andere Anspruchsgrundlage erforderlich, etwa eine Pflichtverletzung bei der Fondsverwaltung oder bei der Information. [1, Art. 112, 117] [2] [4]

Ist der Anteilswert auf dem Bildschirm das Kapital für die Zinsberechnung?

Der letzte Wert auf dem Kontobildschirm, der ursprünglich investierte Betrag oder die vom Anleger erwartete Rendite ist nicht unmittelbar das Kapital für die Zinsberechnung. Zunächst sollte bestimmt werden, welche Geldschuld in welcher Höhe entstanden ist. Ist der Rücknahmepreis maßgeblich, werden anzuwendender Preis, Anteilszahl und rechtlich zulässige Abzüge geprüft; geht es um eine Liquidationsforderung, wird die Verteilungsrechnung geprüft. Auch die Anwendung des richtigen Zinssatzes auf den falschen Betrag führt zu einem falschen Ergebnis. [2, Art. 14, 15, 28] [3]

Wie wirkt sich die Erklärung der SPK vom 28. September auf nicht ausgeführte Orders aus?

TEFAS-Aufträge vom 16. September und früher

Die Erklärung der SPK vom 28. September 2026 legte zugrunde, dass bis einschließlich 16. September an TEFAS übermittelte Aufträge zu ihren regulären Valuten bearbeitet werden. Für Aufträge dieser Gruppe, die nicht ausgeführt wurden, weil der Fonds in Verzug geriet oder der Anteilspreis nicht veröffentlicht wurde, wurde auf die Liquidationsverfahren verwiesen. Sich allein auf den Tag der Auftragserteilung bei der Bank zu stützen, kann daher irreführend sein. [4]

In einer öffentlichen Beschwerde vom 18. September machte ein Anleger geltend, dass ein Verkaufsauftrag für frühere Tage ohne seinen Antrag storniert worden sei. Die veröffentlichte Antwort der TEB teilt mit, dass die Eingabe eingegangen ist; sie ist keine Entscheidung, die ein Verschulden anerkennt oder alle Phasen des Auftrags erläutert. Ein solcher Nachweis macht es bei einer rechtlichen Prüfung sinnvoll, nach dem Zeitpunkt der TEFAS-Übermittlung und dem Stornierungsgrund zu fragen. Das Vorliegen der Beschwerde zeigt nicht, dass die Behauptung zutrifft oder die Haftung der Bank nachgewiesen ist. [17]

Orders vom 17. September und Ziffer A/6 des Bulletins Nr. 2026/61

Nach derselben SPK-Erklärung wurden sämtliche Aufträge vom 17. September, einschließlich derjenigen vor 13.30 Uhr, storniert, um dem Beschluss zur Schließung des Handels zu entsprechen. In dieser Gruppe lässt sich nicht allein unter Berufung auf den Annahmeschluss sagen, dass der reguläre Verkaufspreis feststand; das Recht des Anlegers am Liquidationsrestbetrag wird gesondert beurteilt. [4]

Ziffer A/6 des Bulletins Nr. 2026/61 regelt, dass der Gegenwert der erfassten, nicht ausgeführten TEFAS-Rücknahmeaufträge als Fondsverbindlichkeit verbucht und aus den erzielten liquiden Mitteln vorrangig gezahlt wird. Zusammen mit der Erklärung vom 28. September gelesen, unterscheidet sich die Lage der bis einschließlich 16. September übermittelten und wegen des Verzugs des Fonds oder der fehlenden Preisveröffentlichung nicht ausgeführten Orders vom Recht der Inhaber der am 17. September stornierten Orders auf einen anteiligen Liquidationsrestbetrag. Dass beide Gruppen von der Liquidation erfasst sind, bedeutet nicht, dass sie denselben Zahlungsanspruch haben. [3, A/6] [4]

Dass Orders nach 13.30 Uhr am 16. September und Orders vor 13.30 Uhr am 17. September derselben Preisvaluta unterliegen, hebt diese Unterscheidung ebenfalls nicht auf. Der Tag der Preisbestimmung und der Tag der Übermittlung an TEFAS erfüllen unterschiedliche Funktionen. Der Vorrang ist keine Garantie für eine vollständige und sofortige Einbringung oder dafür, dass die Bank einen Fehlbetrag ausgleicht; aus A/6 lässt sich auch kein Vorrang vor allen übrigen Fondsverbindlichkeiten ableiten. Die Verbuchung als Verbindlichkeit bestimmt für sich allein nicht den Verzugszeitpunkt; Beschränkungen für Kanäle außerhalb von TEFAS werden zusätzlich berücksichtigt. [3, A/5–6 und B] [4]

Ab welchem Zeitpunkt laufen Verzugszinsen?

Fällige Geldschuld und Aufforderungsregel

Nach Art. 117 TBK gerät der Schuldner grundsätzlich mit dem Zugang des Aufforderungsschreibens (ihtar) zu einer fälligen Schuld in Verzug. Fälligkeit bedeutet, dass die Forderung rechtlich verlangt werden kann; die Aufforderung ist das ausdrückliche Verlangen, diese Schuld zu erfüllen. Ein noch nicht entstandener oder noch nicht fälliger Verkaufspreis kann nicht allein durch Versendung einer Aufforderung rückwirkend fällig gestellt werden. [1, Art. 117]

Haben die Parteien den Leistungstag bestimmt oder liegt einer der anderen gesetzlichen Fälle des Verzugs ohne Aufforderung vor, ist eine gesonderte Aufforderung möglicherweise nicht erforderlich. Geprüft wird, ob die Valuta in den Fondsunterlagen einen solchen Leistungstag darstellt, wie sie mit dem Vertrag zusammenhängt und ob die Transaktion wirksam ist. Auch der Verzugsbeginn bei einem auf unerlaubter Handlung beruhenden Schadensersatz ist nicht automatisch derselbe wie bei einer vertraglichen Rücknahmeforderung. [1, Art. 117]

Ein Verkauf, dessen Zahlungstag sich aus dem Vertrag und der Transaktionsbestätigung bestimmen lässt, ist nicht dasselbe wie ein Transaktionswunsch, der sich noch nicht in einen Verkaufspreis verwandelt hat. Im ersten Fall wird die Versäumung des Leistungstags untersucht, im zweiten, warum der Auftrag nicht zum Abschluss kam. Auf beide kann nicht derselbe ab dem Auftragsdatum laufende Zinsplan angewendet werden.

Bestimmen die Liquidationsfrist oder eine Beschlagnahme den Verzug von selbst?

Mit der Bekanntmachung der SPK vom 21. September wurde die Höchstfrist von drei Monaten im betreffenden Liquidationsverfahren auf sechs Monate verlängert; die Bekanntmachung stellte auch fest, dass die Liquidation früher abgeschlossen werden kann. Diese Änderung bedeutet für sich allein nicht, dass jeder Anleger für alle Rechte sechs Monate warten muss oder dass alle bereits entstandenen Zahlungspflichten um denselben Zeitraum aufgeschoben sind. Die konkrete Zahlungspflicht wird zusammen mit dem Umfang der Sonderentscheidung beurteilt. [19] [1, Art. 117]

Handelsschließung, Übertragung von Liquidationsaufgaben und gerichtliche Beschlagnahme sind unterschiedliche Maßnahmen. Führt ein Institut seine Zahlungsunfähigkeit auf eine behördliche Maßnahme zurück, sollte untersucht werden, welchen Vermögenswert und welche Transaktion die Entscheidung erfasst, wann sie begann und ob eine frühere Pflichtverletzung vorlag. Für Verzugszinsen auf eine Geldschuld kommt es auf ein Verschulden des Schuldners nicht an; dagegen sind die Fälligkeit der Schuld, die rechtliche Wirkung des Leistungshindernisses und, beim übersteigenden Schaden, der Einwand fehlenden Verschuldens gesonderte Fragen. Die Erklärung „es gibt eine Maßnahme“ führt nicht zu einem einheitlichen Ergebnis für alle Zeiträume. [1, Art. 117–122] [3]

Welcher Zinssatz kann auf eine Fondsrücknahmeforderung angewendet werden?

Die Änderung von 2026: Wie wird der gesetzliche Zins berechnet?

Das am 31. Juli 2026 veröffentlichte Gesetz Nr. 7589 hat Art. 1 des Gesetzes Nr. 3095 geändert. Für Zinsen, deren Satz im Vertrag nicht bestimmt ist, beruht die neue Berechnung auf achtzig Prozent des kurzfristigen Rediskontsatzes der Zentralbank TCMB (Türkiye Cumhuriyet Merkez Bankası) am 31. Dezember des Vorjahres. Weicht der Satz am 30. Juni um mindestens fünf Punkte vom Satz am Ende des Vorjahres ab, gelten in der zweiten Jahreshälfte achtzig Prozent dieses neuen Satzes. Daher ist die direkte Übertragung der Angabe von 24 Prozent für den früheren Zeitraum auf Forderungen von September–Oktober 2026 nicht richtig. [5] [6]

In der am 18. Oktober 2026 geprüften TCMB-Tabelle beträgt der Rediskontsatz ab dem 20. Dezember 2025 38,75 Prozent und der Vorschusszinssatz 39,75 Prozent; eine spätere Änderung ist in der Tabelle nicht verzeichnet. Mit diesen amtlichen Daten ergibt die neue Berechnung nach Art. 1 jährlich 31 Prozent: 38,75 × 0,80. Dieser Satz gilt für Schulden in türkischer Lira, auf die nach Prüfung des Vertrags und der Sondervorschriften der gesetzliche Satz anzuwenden ist; er bedeutet nicht, dass jede Fondsforderung automatisch derselben Regelung unterliegt. [5] [6] [7]

Handelsverzugszins und vertraglicher Zinssatz

Art. 2 des Gesetzes Nr. 3095 ermöglicht es, bei Handelsgeschäften unter den dort genannten Voraussetzungen den höheren Vorschusszinssatz der TCMB zu verlangen. Im untersuchten Zeitraum beträgt dieser Satz jährlich 39,75 Prozent. Der kaufmännische Charakter der Beziehung, die Grundlage des Anspruchs und das Bestehen einer wirksamen Zinsvereinbarung sollten beurteilt werden. Dass der Anleger eine natürliche Person ist, löst für sich allein nicht alle Zinsfragen, und dass die Gegenseite eine Bank ist, führt auch nicht dazu, dass für jeden Posten ein unbegrenzter Satz gilt. [6, Art. 2] [7] [9, Art. 8, 19]

ZinsvarianteZuerst zu prüfender PunktBei der Berechnung zu beachten
Gesetzlicher SatzFehlen eines wirksamen vertraglichen Satzes und anwendbares RechtMaßgeblich sind die Änderung vom 31. Juli 2026 und die Daten des betreffenden Zeitraums.
HandelsverzugszinsEntstehung der Schuld aus einem Handelsgeschäft und Voraussetzungen von Art. 2 des Gesetzes 3095Vorschusszinssatz und gesetzlicher Satz werden nicht verwechselt.
VertragszinsUmfang und Wirksamkeit der Klausel sowie zwingende GrenzenDie Zielrendite des Fonds gilt nicht als Vereinbarung über Verzugszinsen.
FremdwährungsschuldOb die Schuld tatsächlich in Fremdwährung entstanden istDass der Fonds lediglich Fremdwährungswerte hält, reicht für die Anwendung von Art. 4/a des Gesetzes 3095 nicht aus.

Zinsart, Zinssatz, Kapital und Anfangsdatum sollten im Anspruch gesondert ausgewiesen werden. Bei einer Berechnung über vergangene Zeiträume werden Satzänderungen nach Zeiträumen aufgeteilt; die Daten von Teilzahlungen werden berücksichtigt. Die vertraglichen Grenzen in Art. 120 TBK und die besonderen Vorschriften für Handelsgeschäfte und Verbrauchergeschäfte werden zusammen geprüft. Auch die Regel, dass auf Verzugszinsen keine weiteren Verzugszinsen laufen können, sollte nicht übersehen werden. [1, Art. 120–121] [6] [9, Art. 8]

Was ist übersteigender Schaden und unter welchen Voraussetzungen kann er verlangt werden?

Art. 122 TBK eröffnet die Möglichkeit eines zusätzlichen Schadensersatzes, wenn der durch die Verzögerung einer Geldschuld entstandene Schaden die Verzugszinsen übersteigt. Der Gläubiger sollte den ersatzfähigen Schaden und dessen Zusammenhang mit der Verzögerung darlegen. Der Schuldner kann sich von dieser zusätzlichen Haftung befreien, indem er beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt. Während für Verzugszinsen kein gesonderter Nachweis von Schaden und Verschulden verlangt wird, umfasst die Prüfung des übersteigenden Schadens diese zusätzlichen Elemente. [1, Art. 120, 122]

Die Berechnung erfolgt für denselben Zeitraum und dieselbe Verzögerung: Vom rechtlich berücksichtigungsfähigen Gesamtverzugsschaden wird der Teil abgezogen, den die Verzugszinsen abdecken. Es ist nicht möglich, die gesamten Kreditkosten zu verlangen und denselben Schaden zusätzlich unter der Bezeichnung Zinsen noch einmal einzufordern. Gibt es dagegen mehrere getrennte Schadensposten, sollten Ursache und Verhältnis jedes Postens zu den anderen erläutert werden. [1, Art. 50–52, 122]

Der marktbedingte Wertverlust des Fonds ist für sich allein kein übersteigender Schaden. Die durch einen Orderfehler verursachte Preis- oder Einbringungsdifferenz kann nach Art. 112 TBK, die über die Zinsen hinausgehende Folge der Verzögerung einer fälligen Geldschuld nach Art. 122 geprüft werden. Nicht jeder Verlust sollte unter derselben Überschrift zusammengefasst werden. [1] [2, Art. 14–15]

Wie werden Preisdifferenz, Einbringungsverlust und verbleibendes Liquidationsrecht berechnet?

Hypothetisches Beispiel zur Preisdifferenz: Betrug der gültige Preis, der auf eine rechtzeitig bearbeitete Order anzuwenden gewesen wäre, 10 türkische Lira (TL), wurden aber wegen der Pflichtverletzung des Instituts 100.000 Anteile zu 8,50 TL verkauft, beträgt die Differenz 150.000 TL: 100.000 × (10 − 8,50). Steuern, Abzüge und Zinsen sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Ein auf dem Bildschirm angezeigter Preis, dessen Gültigkeit nicht festgestellt ist, kann nicht zugrunde gelegt werden. [1, Art. 112] [2, Art. 14]

Hypothetisches Beispiel zur Einbringungsdifferenz: Ist nachgewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Bearbeitung 1.000.000 TL eingegangen wären, wurden in der endgültigen Liquidation insgesamt 720.000 TL erhalten und verbleibt kein weiteres Recht, beträgt die Differenz 280.000 TL. Zeigt sich jedoch, dass der Fonds auch bei rechtzeitiger Übermittlung nicht hätte zahlen können, kann nicht angenommen werden, dass eine Million Lira sicher eingegangen wäre. Auch beim Verlust des Vorrangs wird verglichen, wie viel und wann ohne die Pflichtverletzung hätte gezahlt werden können, und dies der tatsächlichen Lage gegenübergestellt. [1, Art. 112] [3, A/5–6]

Solange die Liquidation andauert, kann das verbleibende Recht weder mit null angesetzt noch als verfügbares Bargeld in Höhe des darauf ausgewiesenen Betrags behandelt werden. Sein Wert wird anhand der Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten, der Zahlungsreihenfolge und der Einbringungsaussichten ermittelt. Eine erhaltene Zwischenzahlung und der volle Wert der weiterhin angezeigten Anteile sollten nicht zusammengerechnet werden: Da die Zwischenzahlung von der Schlussrechnung abgezogen wird, verfälscht die doppelte Zählung desselben Betrags die Schadensberechnung. Auch beim Zusammenführen von Preis-, Einbringungs- und Verzögerungsdifferenzen kann derselbe Verlust nicht ein zweites Mal verlangt werden. [1, Art. 50, 112, 122] [11]

Wie werden Miet-, Kreditkarten- und geschäftliche Zahlungsbelastungen belegt?

Der Unterschied zwischen einer Zahlungssorge und einem eingetretenen finanziellen Schaden

In einer öffentlichen Beschwerde vom 17. September gab ein Anleger an, den Tera-Fonds nicht verkaufen zu können und dass anstehende Miet- und Kreditkartenzahlungen gefährdet seien. Die Antwort der VakıfBank vom selben Tag ging dahin, dass die Angelegenheit an die zuständige Stelle weitergeleitet worden sei. Dieser Nachweis ist eine Anlegererklärung, die einen Bedarf an Zugang zu liquiden Mitteln zeigt; er belegt nicht, dass tatsächlich Verzugszinsen angefallen sind oder ein Verschulden der Bank festgestellt wurde. [18]

Für einen rechtlichen Anspruch sollte die nächste Stufe untersucht werden: Welcher Teil der Kartenschuld konnte nicht bezahlt werden, welche zusätzlichen Zinsen oder Kosten sind an welchem Tag entstanden, und wären diese Kosten auch angefallen, wenn der Fondspreis rechtzeitig gezahlt worden wäre? Das Kapital einer bereits bestehenden Kreditschuld ist kein neuer, durch die Fondsverzögerung entstandener Schaden. In der Berechnung sollten die durch die Verzögerung hinzugekommenen Kosten abgegrenzt werden. [1, Art. 50, 52, 122]

Geltend gemachter SchadenHilfreiche UnterlagenRechtliche Bewertung
Inanspruchnahme eines neuen Kredits oder DispositionskreditsKreditvertrag, Datum der Inanspruchnahme, Kontobewegungen, Zins- und GebührenaufstellungEs wird dargelegt, dass die Finanzierung anstelle der verzögerten Rücknahme genutzt wurde und die Zusatzkosten angemessen sind.
Verzögerung der KreditkartenschuldAbrechnungen, letzter Zahlungstag, geleistete Zahlung, angefallene KostenDie vorbestehende Schuld und die der Fondsverzögerung zugeschriebene Zusatzbelastung werden getrennt.
Verzögerung der MietschuldMietvertrag, Zahlungsplan, Aufforderungsschreiben und Belege rechtlich wirksamer ZusatzkostenDie Miete selbst ist eine bestehende Schuld des Anlegers; die zusätzliche Folge der Verzögerung wird gesondert geprüft.
Verlust bei einem Wohnungs- oder HandelsgeschäftWirksamer Vertrag, Zahlungsplan, Kündigungs- oder Sanktionsmitteilung, ZahlungsnachweiseErnsthaftigkeit des Geschäfts, Eintritt des Verlusts und Zusammenhang mit der Verzögerung werden beurteilt.
Zusätzliche Finanzierungskosten für eine BehandlungZahlungsplan, Belege über notwendige Finanzierung und KostenDie konkrete finanzielle Folge wird mit Unterlagen dargelegt, die auf die erforderlichen Gesundheitsangaben beschränkt sind.

Diese Unterlagen begründen für sich allein keinen automatischen Schadensersatz; Höhe des Schadens, adäquate Kausalität und der die Verzugszinsen übersteigende Teil werden zusammen beurteilt. Kann der genaue Betrag nicht vollständig bewiesen werden, räumt Art. 50/2 TBK dem Richter einen Beurteilungsspielraum ein; auch dafür sind konkrete Tatsachen zum Vorliegen und Umfang des Schadens erforderlich. [1, Art. 50, 122]

Warum wird die Möglichkeit geprüft, eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern?

Der Beitrag des Anlegers zu einem Anstieg von Kosten, die er vernünftigerweise hätte vermeiden können, kann nach Art. 52 TBK beurteilt werden. Er muss nicht unter allen Umständen neue Schulden aufnehmen oder andere Vermögenswerte mit Verlust verkaufen. Zahlungsaufschub und alternative Finanzierung sollten tatsächlich zugänglich sein. Bei einem für Verkäufe geschlossenen Fonds kann nicht angenommen werden, dass der Anleger hätte verkaufen und den Verlust verhindern können. [1, Art. 52, 114]

Eine nachträglich aufgestellte Annahme wie „Hätte ich das Geld gehabt, hätte ich den Fonds mit dem höchsten Ertrag gekauft“ hat nicht dasselbe Gewicht wie tatsächlich entstandene Kreditkosten. Wird entgangener Gewinn geltend gemacht, sollten ein bereits vorher bestehender Transaktionswille, ein anwendbarer Vertrag oder andere konkrete Tatsachen dargelegt werden; die Rendite eines nachträglich gestiegenen Anlageinstruments allein sollte nicht zugrunde gelegt werden. [1, Art. 50, 122]

Gilt der Inflationsausgleich automatisch als übersteigender Schaden?

Was besagt das Piloturteil Caner Şafak?

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts Caner Şafak [GK], Beschwerde-Nr. 2024/41763, 8. Juli 2025 betrifft den inflationsbedingten Wertverlust einer Forderung zwischen Privatpersonen während eines langwierigen Einbringungsverfahrens. Sie ist keine zur Fondsliquidation ergangene Entscheidung. Das Gericht stellte eine Verletzung des Rechts auf wirksame Beschwerde in Verbindung mit dem Eigentumsrecht fest; die Mehrheit wählte wegen des strukturellen Charakters des Problems das Piloturteilsverfahren. [8]

In der Entscheidung wurden die Defizite der Praxis beim Ausgleich inflationsbedingter Verluste und die unterschiedlichen Beweisansätze bewertet. Gleichwohl wies das Gericht den Entschädigungsantrag des Beschwerdeführers zurück; es stellte keine allgemeine Berechnungsformel auf, die anordnet, allen Gläubigern einen bestimmten Indexausgleich zu zahlen. Auch die Begründungen der Sondervoten, die das Verletzungsergebnis mittrugen, aber der Abhilfemethode nicht zustimmten, sollten nicht mit dem Urteil der Mehrheit verwechselt werden. [8]

Angesichts dieser Entscheidung ist die Aussage, Inflationsdaten seien in jedem Fall rechtlich unerheblich, nicht zutreffend. Ebenso überschreitet es den Umfang der Entscheidung, lediglich die Zinsen von der Rate des Verbraucherpreisindex (VPI) abzuziehen und den sich ergebenden Betrag als feststehende Forderung darzustellen. Im Antrag sollten der Zeitraum des Wertverlusts, die angewandten Zinsen, die eingegangenen Beträge und die verfassungsrechtliche Bewertung erläutert werden; personenbezogene finanzielle Kosten sollten gegebenenfalls gesondert belegt werden. Das Ergebnis dieses Abschnitts ist eine rechtliche Bewertung der Entscheidung im Hinblick auf Fondsrücknahmestreitigkeiten; es ist nicht die Übertragung eines zugunsten von Fondsanlegern ergangenen besonderen Urteils. [1, Art. 122] [8]

Wie wirken sich die Entwicklungen nach der Entscheidung auf den Zinsanspruch aus?

Im Piloturteil wurde für vergleichbare Individualbeschwerden eine Zurückstellung von sechs Monaten ab der Veröffentlichung im Amtsblatt (Resmî Gazete) vorgesehen. Diese Verfahrensentscheidung ist keine Regel, die die Verjährung im Zivilprozess des Anlegers automatisch hemmt oder allen die Klageerhebung verbietet. Die erste Zurückstellungsfrist der Entscheidung kann nicht als allgemeine Wartefrist dargestellt werden, die am 18. Oktober 2026 für alle Beschwerden noch läuft. [8] [1, Art. 146–154]

Die nächste konkrete Gesetzesentwicklung ist die Änderung der Berechnung des gesetzlichen Zinses durch das Gesetz Nr. 7589. Auch wenn der neue Satz höher ist, folgt daraus nicht, dass der Schaden in jedem Fall vollständig ausgeglichen ist oder Art. 122 TBK keinen Anwendungsbereich mehr hat. Zuerst wird der richtige Zins für den betreffenden Zeitraum berechnet, danach der geltend gemachte zusätzliche Schaden beurteilt. [5] [6] [1, Art. 122]

Wann können Fondsgründer, Vertriebsbank und Liquidationsbank haften?

Die Schuld des Fondsgründers und die eigene Haftung des Instituts

Ein Investmentfonds hat keine Rechtspersönlichkeit; das gesonderte Fondsvermögen ist vom Vermögen des Gründers und der Verwahrstelle getrennt. Der Fondsgründer vertritt den Fonds und trägt die in den Rechtsvorschriften festgelegten Verwaltungs-, Überwachungs- und Transaktionspflichten. Auf das Verhältnis zwischen dem Gründer und den Inhabern der Fondsanteile finden auch die Vorschriften über den Auftrag Anwendung. Daher sind der aus dem Fondskonto zu zahlende Rücknahmebetrag und ein Schaden, den ein Institut aus seinem eigenen Vermögen zu ersetzen hat, nicht derselbe rechtliche Anspruch. [2, Art. 3, 5, 8–9]

Bei der Klagevorbereitung genügt es nicht, lediglich zu sagen „es besteht eine Fondsschuld“. Es sollte dargelegt werden, gegen wen die Schuld gerichtet wird, von wem der Fonds vertreten wird und wegen welcher Pflichtverletzung das Institut persönlich haftbar gemacht wird. Auch die Übertragung der Portfolioverwaltung auf ein anderes Institut beseitigt die gesetzlichen Pflichten des Gründers nicht vollständig. [2, Art. 9] [1, Art. 112, 116]

Der Fehler der Vertriebsbank bei der Orderübermittlung

Es sollte bestimmt werden, wann die Vertriebsstelle zur Übermittlung der Order verpflichtet war; der Unterschied zwischen dem Ordertag bei der Bank und dem TEFAS-Tag ist für sich allein keine Pflichtverletzung. Ist eine Order, die am 16. September hätte übermittelt werden müssen, durch eine Pflichtverletzung des Instituts auf den 17. September verschoben worden, wird der Verlust des Verkaufs oder des Vorrangs nach A/6 untersucht. Selbst wenn bei rechtzeitiger Übermittlung kein regulärer Verkauf stattgefunden hätte, hätte der Vorrang möglicherweise gewahrt werden können; deshalb beendet die bloße Erklärung „der Fonds wäre ohnehin geschlossen worden“ die Prüfung nicht. Die bei gewahrtem Vorrang mögliche Einbringung wird mit den Zahlungen verglichen, die der Anleger erhalten hat und noch erhalten kann. [1, Art. 112] [3] [4]

Pflichtverletzung, Schaden und der Zusammenhang zwischen ihnen sollten vom Anleger dargelegt werden; nach Art. 112 TBK trägt das schuldende Institut die Beweislast für sein fehlendes Verschulden. Die Erklärung „es ist ein technischer Fehler aufgetreten“ beweist für sich allein kein fehlendes Verschulden. Ursache und Dauer der Störung, die Transaktionsaufzeichnungen und die nutzbaren alternativen Kanäle sollten konkretisiert werden. [1, Art. 112]

Auch eine allgemeine Haftungsausschlussklausel im Vertrag reicht nicht aus. Art. 115/1 TBK erklärt eine im Voraus getroffene Haftungsausschlussvereinbarung für grobes Verschulden für absolut nichtig. Liegen die Voraussetzungen von Art. 115/3 für eine fachkundige Dienstleistung vor, die einer gesetzlichen oder behördlichen Erlaubnis bedarf, ist auch ein im Voraus vereinbarter Haftungsausschluss für leichtes Verschulden unwirksam. Der Umfang der Klausel sollte zusammen mit der übernommenen Dienstleistung geprüft werden. [1, Art. 115]

Die Behauptung, der Fonds sei als „risikolos“ oder jederzeit in Bargeld umwandelbar dargestellt worden, wird anhand des Inhalts der Aussage und ihrer Wirkung auf die Anlageentscheidung gesondert geprüft. Eine SPK-Genehmigung ist keine Renditezusage; der Schaden aus irreführender Information muss nicht auf die Verzugszinsen beschränkt sein. [2, Art. 13/5] [1, Art. 112]

In welchen Grenzen werden Verwahrungs- und Liquidationsaufgaben beurteilt?

Die Portfolioverwahrstelle kann für Schäden haften, die aus der Verletzung ihrer eigenen Verwahrungs- und Überwachungspflichten entstehen; sie ist kein unbegrenzter Garant für jeden Marktverlust des Fonds. Die Handlungen der im Liquidationsverfahren beauftragten Bank werden dagegen anhand des Beauftragungsbeschlusses, der von ihr übernommenen Gründeraufgaben und ihres eigenen Verhaltens geprüft. Das Bulletin Nr. 2026/61 hat bei der Regelung dieser Aufgaben auch die Haftung der Verwahrstelle vorbehalten. [10] [3]

Hier besteht eine wichtige Unterscheidung: Die Übernahme von Liquidationsaufgaben und der rechtliche Wechsel des Fondsgründers müssen nicht derselbe Vorgang sein. Art. 29/5 der Mitteilung Nr. III-52.1 (Tebliğ) regelt bei einem echten Gründerwechsel die gemeinsame Haftung beider Gründer für frühere rechtliche Verpflichtungen. Daher lässt sich weder von vornherein sagen, dass die Liquidationsbank in keinem Fall für vergangene Transaktionen haftet, noch dass sie mit ihrer Beauftragung sämtliche früheren Schulden persönlich übernommen hat. [2, Art. 29/5] [3]

Wie lassen sich Entscheidungen zu nicht ausgeführten Orders auf einen Fondsstreit anwenden?

Die folgenden Entscheidungen helfen bei der Prüfung technischer Fehler, gültiger Preise und der sachlichen Zuständigkeit; keine von ihnen ist eine für die Fondsliquidation vom September 2026 ergangene allgemeine Entschädigungsentscheidung. Die Grenzen der beiden Forex-Streitigkeiten und des Zuständigkeitsstreits zu einem Investmentfondskonto sollten gewahrt werden.

EntscheidungTatsächliches ErgebnisBegrenzte Folgerung für die Fondsrücknahme
Regionales Berufungsgericht Istanbul, 13. Zivilkammer (İstanbul BAM 13. HD), 21. November 2024, E.2022/713, K.2024/1825 [20]Die Zuerkennung des entgangenen Gewinns aus nicht ausgeführten Take-Profit-Orders und die Abweisung des späteren Margin-Verlusts wurden bestätigt; die Berufungen der Parteien wurden in der Sache zurückgewiesen.Der Einwand eines technischen Fehlers und die Kausalität jedes Schadenspostens werden gesondert geprüft.
Kassationshof, 11. Zivilsenat (Yargıtay 11. HD), 30. März 2022, E.2020/5562, K.2022/2600; 8. Mai 2024, E.2023/1165, K.2024/3688 [21]Der durch fehlerhafte Forex-Daten entstandene Gewinn wurde nicht geschützt; eine vollständige Abweisung, die den Saldo vor der Transaktion nicht wahrte, wurde aufgehoben. Die der Aufhebung folgende teilweise Stattgabe wurde später bestätigt.Der gültige Preis sollte bewiesen werden; der Bildschirmwert sollte nicht als unbedingte Forderung gelten.
Kassationshof, 20. Zivilsenat (Yargıtay 20. HD), 20. September 2016, E.2016/8375, K.2016/8081 [22]In einem Streit darüber, dass wegen eines Namensfehlers auf einem Fondskonto kein Geld abgehoben werden konnte, wurde das Verbrauchergericht als zuständiger Gerichtsstand bestimmt.Die Entscheidung betrifft die sachliche Zuständigkeit; sie ist kein Urteil, das Schadensersatz zuspricht oder alle Fondsklagen als Verbraucherklagen einordnet.

Im Verfahren vor dem Regionalen Berufungsgericht wurde der Einwand eines technischen Fehlers nicht bewiesen; berücksichtigt wurde auch, dass Transaktionen anderer Kunden ausgeführt worden waren. Beim späteren Margin-Verlust war dagegen für die Kausalität bedeutsam, dass der Anleger die Position trotz der Möglichkeit, sie zu schließen, aufrechterhielt. War der Fondsanleger rechtlich am Verkauf gehindert, kann dieselbe Möglichkeit nicht unterstellt werden. Auch die Entscheidung des Kassationshofs zu fehlerhaften Forex-Daten berechtigt ein Institut nicht, einen Fondspreis ohne Begründung für ungültig zu erklären. [20] [21]

Welche Angaben sollten ein schriftlicher Antrag und ein Aufforderungsschreiben enthalten?

Der Antrag sollte die vollständige Bezeichnung und den Code des Fonds, die Anteilszahl, die Ordernummer, Datum und Uhrzeit, den Kanal der Auftragserteilung und die angeforderten Aufzeichnungen konkret angeben. Zusätzlich sollten der Zeitpunkt der TEFAS-Übermittlung, Änderungen des Transaktionsstatus, der Stornierungsgrund sowie der anzuwendende Preis und die Valuta erfragt werden. Wird eine Zahlung verlangt, sollte man sich nicht mit einem Schreiben begnügen, das nur Informationen anfordert; es sollte klar angegeben werden, die Erfüllung welcher Forderung verlangt wird. [1, Art. 117] [4]

Der Zugang des Aufforderungsschreibens beim Empfänger sollte beweisbar sein. Die Wahl zwischen Notar und einem geeigneten elektronischen Zustellungsweg wird nach der Stellung der Parteien beurteilt; bei Mitteilungen unter Kaufleuten ist zusätzlich Art. 18/3 TTK zu beachten. Ein Gespräch mit dem Kundenservice hilft zwar bei der Informationsbeschaffung, kann aber den Beweis der Aufforderung erschweren, wenn Inhalt des Gesprächs und erreichte Person unklar sind. [9, Art. 18/3] [1, Art. 117]

Antwort des Instituts, Fehlercode, Transaktionsprotokoll der App, Anrufaufzeichnung und Kontoauszug sollten aufbewahrt werden. Die Vorlage der beim Institut befindlichen Unterlagen unter Angabe der bestimmten Order und des Zeitraums sowie, falls Verlust oder eine erhebliche Erschwerung ihrer Verwendung droht, eine Beweissicherung können in Betracht gezogen werden. Der Sachverständige prüft die technische Funktionsweise und die finanzielle Differenz; über die rechtliche Haftung entscheidet das Gericht. [14, Art. 190, 194, 219, 266, 400]

Beendet der Erhalt einer Zwischenzahlung oder des Kapitals den Zinsanspruch?

Das aktuelle Zwischenzahlungsverfahren und die Änderung bei den Hedef-Fonds

Das in der Bekanntmachung der SPK vom 1. Oktober erläuterte Verfahren sieht für Berechtigte mit abgeschlossenem Abgleich eine Zwischenzahlung von höchstens 1 Million TL je Anleger und Fonds vor. Diese nach dem Prinzip der Nettoinvestition berechnete Zahlung hat den Charakter eines Vorschusses, der mit dem endgültigen Liquidationsrestbetrag verrechnet (mahsup) wird; in der Bekanntmachung wurde erklärt, dass bei der Zwischenzahlung keine Anteile zurückgenommen werden. Daher ist „1 Million TL“ keine allgemeine Obergrenze für alle Schäden oder alle Anlegerforderungen. [11]

Mit dem Beschluss Nr. 70/1821 vom 15. Oktober wurden die Hedef-Fonds aus dem bisherigen Anwendungsbereich herausgenommen und in das für A1 Capital, Bulls und Pardus angewandte Verfahren 64/1770 überführt. Daher ist die frühere Darstellung der Zwischenzahlung für vier Gründer zum 18. Oktober nicht mehr aktuell; das maßgebliche Verfahren für Tera, Pusula und Atlas und die neue Lage bei Hedef sollten gesondert verfolgt werden. Ob eine Zahlungsbuchung eine Zwischenzahlung, eine endgültige Liquidationszahlung oder die Erfüllung einer bestimmten Rücknahmeschuld ist, sollte vor der Zinsprüfung bestimmt werden. [12] [11]

Wie werden aufgelaufene Zinsen nach Art. 131 TBK gewahrt?

Nach Art. 131 TBK erlischt mit dem Erlöschen der Hauptschuld grundsätzlich auch die daran gebundene Zinsschuld. Aufgelaufene Zinsen können verlangt werden, wenn das Recht, sie zu fordern, durch Vertrag oder durch eine spätestens bis zum Zeitpunkt der Erfüllung erfolgte Mitteilung vorbehalten wurde oder sich aus den Umständen ergibt, dass es vorbehalten wurde. Die Aussage „Ich habe keinen Erlass (ibra) unterschrieben“ bedeutet nicht zwingend, dass der Anspruch auf aufgelaufene Zinsen gewahrt ist. [1, Art. 131]

Vor der Zahlung oder spätestens bei der Zahlung sollte durch eine an den Schuldner gerichtete Mitteilung, deren Zugang beweisbar ist, erklärt werden, für welche Schuld die aufgelaufenen Zinsen vorbehalten werden. Diese Mitteilung schafft keine noch nicht entstandene Zinsforderung; sie dient der Wahrung eines bestehenden Rechts. Es ist nicht richtig, einen allgemeinen Beschwerdeeintrag ohne Blick auf seinen Inhalt als ausreichende Vorbehaltserklärung zu werten. [1, Art. 131]

Werden übersteigender Schaden, Erlass und Verrechnung gesondert geprüft?

Der Anspruch auf übersteigenden Schaden hat nicht dieselbe Natur wie aufgelaufene Zinsen. Gleichwohl kann ein weit gefasstes Erlass- oder Vergleichsdokument auch Ansprüche auf zusätzlichen Schadensersatz erfassen. Bei der Annahme einer Zahlung sollten der Wortlaut des Dokuments, frühere Mitteilungen und die rechtliche Natur der Zahlung zusammen beurteilt werden. Für das Erlöschen der Hauptschuld, den Zinsanspruch und einen eigenständigen Schadensersatzanspruch lässt sich kein einheitlicher Ergebnissatz formulieren. [1, Art. 122, 131–132] [8]

Bei Teilzahlungen sollte erläutert werden, welche Schuld sich verringert und auf welchen Restbetrag die Zinsen weiterlaufen. Die Vorschriften des TBK über die Anrechnung von Zahlungen und die besondere Liquidationsrechnung werden zusammen geprüft. Es sollte nicht angenommen werden, dass eine Zwischenzahlung automatisch nur auf das Kapital oder nur auf die Zinsen angerechnet wird. Im Kontoauszug sollten Anteilszahl, Zahlungsdatum, Bruttobetrag, etwaige Abzüge und frühere Verrechnungen ersichtlich sein. [1, Art. 100–104] [3] [11]

Kann der Gesetzesvorschlag mit bestehenden Rechten verwechselt werden?

Die Annahme des am 9. Oktober eingebrachten Gesetzesvorschlags Nr. 2/3939 zu den Liquidationsfonds durch den Ausschuss wurde in einer Meldung der Großen Nationalversammlung von Türkiye (TBMM) vom 14. Oktober bekannt gegeben; bei der Prüfung am 18. Oktober wies der Eintrag des Vorschlags als Stand weiterhin den Ausschuss aus. Die besonderen Rückgewinnungs- oder Berechnungsvorschriften des Vorschlags können nicht wie ein geltendes Gesetz angewendet werden. Dagegen ist das bestehende, auf eine eigene Entscheidung der SPK gestützte Zwischenzahlungsverfahren eine vom Inkrafttreten des Vorschlags als Gesetz getrennte Rechtsquelle. Wird das neue Gesetz veröffentlicht, sollten seine Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften gesondert geprüft werden. [13] [11]

Welches Gericht ist für den Zins- und Schadensersatzanspruch anzurufen?

Wie werden sachliche Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit und Mediation bestimmt?

Ob der Streit vor das Handelsgericht oder vor das Verbrauchergericht gehört, lässt sich nicht allein anhand des Anlagebetrags oder der Tatsache bestimmen, dass die Gegenseite eine Bank ist. Geprüft werden Zweck der Transaktion, Stellung der Parteien, Vertragsart und die behauptete Pflichtverletzung. Liegt bei einer Person, die außerhalb gewerblicher oder beruflicher Zwecke handelt, ein Verbrauchergeschäft vor, ist das Gesetz Nr. 6502 heranzuziehen; handelt es sich um eine Handelssache, sind die Zuständigkeitsregeln des TTK zu beurteilen. [9, Art. 4–5] [15, Art. 3, 73, 83]

In der oben genannten Forex-Entscheidung des Regionalen Berufungsgerichts wurden der gewerbliche Zweck im Vertrag und das Transaktionsvolumen berücksichtigt, während in der Entscheidung des Kassationshofs zum Namensfehler auf einem Fondskonto das Verbrauchergericht für sachlich zuständig erklärt wurde. Diese Ergebnisse begründen keine einheitliche Zuständigkeitsregel für jeden Anleger. [20] [22]

Handelt es sich bei der Beziehung um ein Verbrauchergeschäft, gehen im Jahr 2026 Streitigkeiten unter 186.000 TL an die Verbraucherschiedsstelle (tüketici hakem heyeti); genau 186.000 TL und darüber liegen außerhalb ihrer Zuständigkeit. In dieser zweiten Gruppe wird unter Beachtung von Art. 73/A TKHK und seiner Ausnahmen grundsätzlich nach der Mediation das Verbrauchergericht angerufen. Für kaufmännische Geldforderungen und Schadensersatzklagen gilt Art. 5/A TTK. Die Grenze sollte nach dem Jahr der Antragstellung überprüft werden. [23] [15] [9]

Für die örtliche Zuständigkeit werden der allgemeine Gerichtsstand, der Erfüllungsort des Vertrags und, sofern anwendbar, der Wohnsitz des Verbrauchers geprüft. Eine Gerichtsstandsklausel im Vertrag bindet nicht jeden; ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen werden geprüft. [14, Art. 6, 10, 17] [15]

Was ist zu tun, wenn sich die Forderungshöhe noch nicht genau berechnen lässt?

Mit der Änderung vom 31. Juli 2026 wurde Art. 107 HMK aufgehoben und Art. 109 um einen neuen vierten Absatz über die Erhöhung des Anspruchs bei einer Teilklage ergänzt. Diese Vorschrift ermöglicht eine einmalige Erhöhung bis zum Abschluss des Beweisverfahrens (tahkikat) und lässt die Verjährung für den erhöhten Teil als ab dem Tag der Klageerhebung unterbrochen gelten. Für vor dem Aufhebungsdatum erhobene Klagen besteht eine besondere Übergangsvorschrift. Wird in einem neuen Fondsstreit ein vorformulierter, auf den früheren Art. 107 gestützter Schriftsatz unverändert verwendet, wird diese Änderung übersehen. [5, Art. 19–20, vorläufiger Art. 1/10]

Die neue Erhöhungsmöglichkeit lässt eine vor Klageerhebung abgelaufene Verjährung nicht wieder aufleben; sie beseitigt auch nicht die Notwendigkeit, Schaden und Kausalität zu beweisen. Bekannter Betrag, Anfangsdatum, Schadensposten und Adressat jedes Anspruchs sollten von Anfang an konkretisiert werden. Dass ein Schaden entstanden ist, ist etwas anderes, als dass seine Höhe noch nicht vollständig berechnet werden kann. [5] [14, Art. 190, 194] [2, Art. 9]

Kann mit Blick auf die Verjährung das Ende der Liquidation abgewartet werden?

Es gibt keine einheitliche „Fondsverjährungsfrist“ für jeden Anspruch. Art. 146 TBK enthält zwar die allgemeine Frist von zehn Jahren, doch sollte für Forderungen aus einem Auftragsverhältnis sowie für Kapitalzinsen und andere periodische Forderungen die fünfjährige Regelung in Art. 147 geprüft werden. Der Zusammenhang des Verhältnisses zwischen Gründer und Anleger mit den Vorschriften über den Auftrag ist daher wichtig. Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung werden die an die Kenntnis anknüpfende zweijährige und die ab der Handlung laufende zehnjährige Frist nach Art. 72 sowie gegebenenfalls die längere strafrechtliche Verjährungsfrist beurteilt. Auf die Hauptforderung auf Rücknahme, die aufgelaufenen Zinsen und den eigenständigen Anspruch auf übersteigenden Schaden sollten nicht automatisch dieselbe Frist und derselbe Fristbeginn angewendet werden. [1, Art. 72, 122, 146–147] [2, Art. 8–9]

Der Fristbeginn richtet sich nach der Natur des geltend gemachten Rechts und seiner Fälligkeit. Schuldanerkenntnis, Teilzahlung, Klage oder Vollstreckungsverfahren können für die Unterbrechung der Verjährung wirksam sein; in jedem Fall sollten die betreffende Schuld und der Adressat überprüft werden. Allein die Versendung einer Aufforderung, eine Beschwerde bei der SPK oder das Abwarten der Liquidationsbekanntmachung unterbricht nicht automatisch alle privatrechtlichen Fristen. Die Wirkung des Verfahrens der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung auf die Fristen wird zudem gesondert nach dem Gesetz Nr. 6325 über die Mediation berechnet. [1, Art. 149, 154] [16]

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Fazit

Bei einem nicht ausgeführten Fondsrücknahmeauftrag legt eine fundierte rechtliche Bewertung zunächst den zeitlichen Ablauf der Transaktion und die entstandene Geldschuld offen. Sind Orderaufzeichnung, TEFAS-Übermittlung, Preis, Valuta, Fälligkeit und Verzug bestimmt, kann die richtige Zinsregelung angewendet werden. Werden Kredit- oder andere Zahlungskosten geltend gemacht, sollten die durch die Verzögerung verursachten Zusatzkosten und der die Verzugszinsen übersteigende Teil zusätzlich gesondert ausgewiesen werden. [1] [4] [6]

Die Haftung von Liquidator, Vertriebsbank, Fondsgründer und Verwahrstelle wird anhand ihrer jeweiligen Aufgaben und Handlungen beurteilt. Auch der Erhalt einer Zahlung führt nicht für alle Ansprüche zum selben Ergebnis: Wahrung der aufgelaufenen Zinsen, übersteigender Schaden, Erlass und Verrechnung werden gesondert geprüft. Die gemeinsame Bewertung der aktuellen SPK-Entscheidungen und der Zins- und Verfahrensänderungen des Jahres 2026 hilft, sowohl falsche Erwartungen als auch einen unvollständigen Antrag zu vermeiden, der zu einem Rechtsverlust führen könnte. [2] [3] [5] [10] [12]

Häufig gestellte Fragen

Laufen Zinsen ab dem Tag, an dem ich den Fondsverkaufsauftrag erteilt habe?

Der Auftragstag allein reicht nicht aus. Gültige Transaktion, anzuwendender Preis, Zahlungstag und Fälligkeit werden bestimmt; danach werden die Voraussetzungen des Verzugs mit oder ohne Aufforderung geprüft. [1, Art. 117] [2, Art. 14–15]

Habe ich für meine Order vom 17. September vor 13.30 Uhr einen sicheren Zahlungsanspruch?

Die Erklärung der SPK vom 28. September stellt fest, dass sämtliche Aufträge vom 17. September storniert wurden. Allein aus der Uhrzeitangabe lässt sich außerhalb der Liquidation kein sicherer Zahlungsanspruch ableiten. Wird behauptet, ein früherer Auftrag sei falsch bearbeitet worden, werden dessen Aufzeichnungen gesondert untersucht. [4]

Was kann ich verlangen, wenn meine Order von der Bank verspätet an TEFAS übermittelt wurde?

Sie können die Offenlegung der Aufzeichnungen und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, den Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens verlangen. Geprüft werden sollte, ob die Transaktion bei korrekter Übermittlung ausgeführt worden wäre, welcher Schaden entstanden ist und welche Pflicht das betreffende Institut traf. [1, Art. 112] [4]

Beträgt der gesetzliche Zins im Oktober 2026 noch 24 Prozent?

Mit der Änderung vom 31. Juli und den am 18. Oktober geprüften TCMB-Daten beträgt die neue gesetzliche Berechnung jährlich 31 Prozent. Ob Handelszinsen, ein vertraglicher Satz oder eine andere Sondervorschrift anzuwenden sind, wird gesondert beurteilt. [5] [6] [7]

Kann ich die gesamte Schuld aus dem Kredit verlangen, den ich aufgenommen habe, weil ich meinen Fonds nicht verkaufen konnte?

Das Kreditkapital ist nicht von selbst ein Schaden. Geprüft werden die angemessenen zusätzlichen Finanzierungskosten infolge der Verzögerung, die Kausalität und der die Verzugszinsen übersteigende Teil. Bestehende Schulden und neue Kosten sollten getrennt werden. [1, Art. 50, 122]

Führt die Entscheidung Caner Şafak zu einer automatischen Zahlung eines Inflationsausgleichs?

Die Entscheidung hat weder eine automatische Fondsentschädigung noch eine allgemeine Indexierungsformel geschaffen. Sie hat den Wertverlust gegenüber der Inflation und das Erfordernis wirksamer Abhilfe bewertet; der konkrete Anspruch sollte anhand der Zinsen des betreffenden Zeitraums und der vorhandenen Schadensangaben aufgebaut werden. [8]

Endet mein Zinsanspruch, wenn ich die Liquidationszahlung annehme?

Die Natur der Zahlung und Art. 131 TBK sollten geprüft werden. Damit bei der Erfüllung der Hauptschuld der Anspruch auf aufgelaufene Zinsen gewahrt bleibt, ist ein Vorbehalt durch Vertrag, durch eine Mitteilung spätestens bis zum Zeitpunkt der Erfüllung oder ein aus den Umständen erkennbarer Vorbehalt wichtig. [1, Art. 131]

Ist die Zwischenzahlung von einer Million TL die Obergrenze meines gesamten Schadensersatzes?

Nein. Die Zwischenzahlung nach dem betreffenden SPK-Verfahren ist eine Zahlung, die in der Schlussrechnung berücksichtigt wird. Sie ist keine allgemeine Entschädigungsgrenze für alle Forderungen; das aktuelle Verfahren des Fonds und bei Hedef die Änderung vom 15. Oktober sollten überprüft werden. [11] [12]

Haftet die Liquidationsbank für alle vergangenen Transaktionen?

Die Beauftragung allein führt nicht zu einem solchen Ergebnis. Geprüft werden die eigenen Pflichten der Bank, ihre Stellung als Verwahrstelle und ob rechtlich ein Gründerwechsel stattgefunden hat; Art. 29/5 der Mitteilung ist für diese letzte Möglichkeit von Bedeutung. [2] [3] [10]

Kann vor Abschluss der Liquidation geklagt oder die Mediation beantragt werden?

Liegen ein rechtliches Interesse, eine fällige Forderung und die maßgeblichen Verfahrensvoraussetzungen vor, kann ein Antrag in Betracht gezogen werden. Es ist nicht für jeden Anspruch zwingend, das Ende der Liquidation abzuwarten; Verjährung, sachliche Zuständigkeit und Mediation sollten gesondert geprüft werden. [1, Art. 146–154] [9] [15] [16]

Quellen und rechtliche Grundlagen

Die Quellen wurden am 18. Oktober 2026 überprüft. Die ursprünglich angenommenen Gesetzestexte wurden zusammen mit den angegebenen aktuellen Änderungen und den amtlichen Rechtsdatenbankeinträgen ausgewertet. Öffentliche Beschwerden wurden nur verwendet, um das Vorliegen der Erklärung und der veröffentlichten Antwort zu belegen.

  1. Gesetz Nr. 6098, Türkisches Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu). Angenommen: 11. Januar 2011. Insbesondere Art. 50–52, 72, 100–104, 112, 114–122, 131–132, 146–149, 154. Von der TBMM angenommener Text; Rechtsdatenbankeintrag des Justizministeriums (Adalet Bakanlığı).
  2. SPK, Mitteilung über die Grundsätze für Investmentfonds (Yatırım Fonlarına İlişkin Esaslar Tebliği), III-52.1. Erstveröffentlichung: 9. Juli 2013. Amtliche konsolidierte Fassung; Fondsstruktur, Gründeraufgaben, Preis und Rücknahme, Liquidation, Gründerwechsel. Volltext.
  3. SPK, Bulletin Nr. 2026/61, Beschluss Nr. 57/1708 vom 17. September 2026. Insbesondere A/1, A/6 und B; Liquidationsaufgaben, nicht ausgeführte Rücknahmeaufträge und Transaktionsbeschränkungen. Bulletin.
  4. SPK, Pressemitteilung zur Liquidationsfrist (Tasfiye Süresine İlişkin Basın Duyurusu), 28. September 2026. Unterscheidung zwischen den bis einschließlich 16. September an TEFAS übermittelten Aufträgen und den Aufträgen vom 17. September. Amtliche Erklärung.
  5. Gesetz Nr. 7589. Angenommen: 16. Juli 2026; veröffentlicht: 31. Juli 2026, Amtsblatt 33326. Berechnung des gesetzlichen Zinses durch Art. 10; HMK-Änderungen durch Art. 19–20; vorläufiger Art. 1/10 und Art. 26. Gesetzestext; Gesetzes- und Veröffentlichungseintrag der TBMM.
  6. Gesetz Nr. 3095 über gesetzliche Zinsen und Verzugszinsen (Kanuni Faiz ve Temerrüt Faizine İlişkin Kanun). Angenommen: 4. Dezember 1984; Art. 1 in der durch das Gesetz Nr. 7589 geänderten Fassung, Art. 2, 3 und 4/a. Aktueller Rechtsdatenbankeintrag des Justizministeriums.
  7. Zentralbank der Republik Türkiye, Rediskont- und Vorschusszinssätze (Reeskont ve Avans Faiz Oranları). Letzte Änderung in der geprüften Tabelle: 20. Dezember 2025; Prüfung: 18. Oktober 2026. Amtliche Zinstabelle.
  8. Verfassungsgericht, Caner Şafak [GK], Beschwerde-Nr. 2024/41763, 8. Juli 2025. Amtsblatt: 29. September 2025, Nr. 33032. Wertverlust einer Forderung zwischen Privatpersonen, Recht auf wirksame Beschwerde, Piloturteil und Abhilfe; die Sondervoten wurden gesondert unterschieden. Amtlicher Entscheidungseintrag; Entscheidung als PDF im Amtsblatt; lesbarer Volltext der Entscheidung.
  9. Gesetz Nr. 6102, Türkisches Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu). Angenommen: 13. Januar 2011. Art. 4, 5, 5/A, 8, 18/3 und 19; die aktuellen Vorschriften über Prozessvoraussetzungen wurden zusätzlich überprüft. Aktueller Rechtsdatenbankeintrag des Justizministeriums; Von der TBMM angenommener Text.
  10. SPK, Informationsleitfaden zu Portfolioverwahrstellen (Portföy Saklama Kuruluşları Tanıtım Rehberi). Prüfung: 18. Oktober 2026. Erläuterungen zu Aufgaben und Haftung im Rahmen von Art. 56 des Kapitalmarktgesetzes. Amtlicher Leitfaden.
  11. SPK, Bekanntmachung zur Zwischenzahlung für Fonds in Liquidation (Tasfiyedeki Fonlara İlişkin Ara Ödeme Duyurusu), 1. Oktober 2026. Zahlung mit Vorschusscharakter, Nettoinvestition, Berechnung je Fonds und je Berechtigtem; der spätere Beschluss zu Hedef wurde zusätzlich berücksichtigt. Amtliche Bekanntmachung.
  12. SPK, Bulletin Nr. 2026/70, Beschluss Nr. 70/1821 vom 15. Oktober 2026. Letzte Seite; Herausnahme der Hedef-Fonds aus dem Anwendungsbereich von 64/1775 und Einbeziehung in den Anwendungsbereich von 64/1770. Bulletin.
  13. TBMM, Gesetzesvorschlag Nr. 2/3939 über bestimmte Investmentfonds, deren Liquidation beschlossen wurde (Tasfiyesine Karar Verilen Bazı Yatırım Fonları Hakkında Kanun Teklifi). Eingebracht: 9. Oktober 2026; bei der Prüfung am 18. Oktober festgestellter Stand: im Ausschuss. Meldung zur Annahme im Ausschuss: 14. Oktober 2026. Gesetzgebungseintrag des Vorschlags; Ausschussmeldung der TBMM.
  14. Gesetz Nr. 6100 über das Zivilprozessrecht (Hukuk Muhakemeleri Kanunu). Angenommen: 12. Januar 2011. Insbesondere Art. 6, 10, 17, 190, 194, 219, 266 und 400; für Art. 107 und 109 zusätzlich [5]. Rechtsdatenbankeintrag des Justizministeriums.
  15. Gesetz Nr. 6502 über den Verbraucherschutz (Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun). Angenommen: 7. November 2013. Art. 3, 73, 73/A und 83; Abgrenzungen zwischen Verbrauchergeschäft, sachlicher und örtlicher Zuständigkeit und Mediation. Rechtsvorschriftenseite des Handelsministeriums (Ticaret Bakanlığı); Text des Ministeriums mit Art. 73/A. Die alten Wertgrenzen in dieser Quelle wurden nicht verwendet.
  16. Gesetz Nr. 6325 über die Mediation in Zivilstreitigkeiten (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu). Angenommen: 7. Juni 2012. Wirkung des Mediationsverfahrens auf die Fristen; Art. 16 und 18/A. Rechtsdatenbankeintrag des Justizministeriums.
  17. Şikayetvar, Behauptung der Stornierung von Verkaufsorders im Zusammenhang mit TEB und Tera, 18. September 2026. Anlegererklärung und Antwort der TEB über den Eingang der Eingabe; keine Feststellung von Rechtswidrigkeit oder Verschulden. Beschwerde und veröffentlichte Antwort.
  18. Şikayetvar, Behauptung, dass Miet- und Kartenzahlungen gefährdet seien, weil der Tera-Fonds über die VakıfBank nicht verkauft werden konnte, 17. September 2026. Anlegererklärung und Antwort der Bank über die Weiterleitung zur Prüfung; keine gerichtliche Feststellung zur Entstehung von Kosten oder zum Verschulden. Beschwerde und veröffentlichte Antwort.
  19. SPK, Fristenregelung für Fonds in Liquidation (Tasfiye Konusu Fonlara İlişkin Süre Düzenlemesi), 21. September 2026. Verlängerung der betreffenden Höchstfrist auf sechs Monate durch den Beschluss Nr. 59/1710 vom 20. September. Amtliche Erklärung.
  20. Regionales Berufungsgericht Istanbul, 13. Zivilkammer (İstanbul BAM 13. Hukuk Dairesi), 21. November 2024, E.2022/713, K.2024/1825. Nicht ausgeführte Forex-Take-Profit-Orders, Einwand eines technischen Fehlers und gesonderte Beurteilung des späteren Margin-Verlusts; Zurückweisung der Berufungen der Parteien in der Sache. Vollständige Wiedergabe der Entscheidung.
  21. Kassationshof, 11. Zivilsenat (Yargıtay 11. Hukuk Dairesi), 30. März 2022, E.2020/5562, K.2022/2600 und 8. Mai 2024, E.2023/1165, K.2024/3688. Aufhebung in einem Streit über fehlerhafte Forex-Preisdaten und Bestätigung der der Aufhebung folgenden Entscheidung; die Mehrheitsbegründung von 2022 und das Sondervotum wurden gesondert bewertet. Volltextwiedergabe beider Entscheidungen.
  22. Kassationshof, 20. Zivilsenat (Yargıtay 20. Hukuk Dairesi), 20. September 2016, E.2016/8375, K.2016/8081. Bestimmung des Verbrauchergerichts als Gerichtsstand nach Art. 21–22 HMK in einem Streit darüber, dass wegen eines Namensfehlers auf einem Investmentfondskonto kein Geld abgehoben werden konnte. Vollständige Wiedergabe der Entscheidung.
  23. Handelsministerium, Informationstext zu den Verbraucherschiedsstellen (Tüketici Hakem Heyetlerine İlişkin Bilgilendirme Metni), 22. Januar 2026. Für Anträge im Jahr 2026 die Unterscheidung zwischen Streitigkeiten unter 186.000 TL und solchen ab diesem Betrag. Amtliche Erklärung.

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Av. Umut Güneş

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