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Steuerrecht und Steuerstreitigkeiten

Körperschaftsteuersätze: Unternehmensform, Export- und Produktionsgewinne und die Wirkung von Investitionsförderungen

Fabrik, Finanzdiagramm und Zahlungsposten zu den Körperschaftsteuersätzen
Autor: Veröffentlicht: Etwa 7 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Der richtige Körperschaftsteuersatz kann nicht allein anhand der Firmenbezeichnung oder des Haupttätigkeitscodes bestimmt werden. Zu berücksichtigen sind gemeinsam die Art der Körperschaft, die Tätigkeit, aus der die Gewinne stammen, der Besteuerungszeitraum und etwaige besondere Ermäßigungsvoraussetzungen. Export-, Produktions-, Börsengang- und Investitionsförderregelungen sind nicht derselbe rechtliche Mechanismus. Mehrere Vorteile lassen sich nicht in jedem Fall rechnerisch addieren.

Rechtliche Natur der Anwendung und Abgrenzung von anderen Pflichten

Der ermäßigte Körperschaftsteuersatz und die Gewinnbefreiung sind unterschiedliche rechtliche Instrumente. Übt eine Gesellschaft eine Tätigkeit aus, bedeutet das nicht, dass ihr gesamter Gewinn zu dem für diese Tätigkeit vorgesehenen ermäßigten Satz besteuert wird.

Allgemeiner Satz und besondere Körperschaftsgruppen

Für 2026 beträgt der allgemeine Körperschaftsteuersatz 25 %. Für bestimmte Sondergruppen, etwa die im Gesetz aufgezählten Finanzinstitute und bestimmte Projektgesellschaften, gilt ein Satz von 30 %. Der Kreis dieser Gruppen beschränkt sich nicht auf das Wort „Bank“; geprüft werden der rechtliche Status der Körperschaft und ihre vertragliche Tätigkeit. [1; Körperschaftsteuergesetz Art. 32]

Der allgemeine Satz bedeutet nicht, dass jede Einkunftsart gleich besteuert wird. Steuerfreie Gewinne, Gewinne aus Tätigkeiten mit ermäßigtem Satz und Gewinne aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werden zunächst getrennt. Stützen die Buchhaltungsergebnisse diese Trennung nicht, wird die Berechnung riskant.

Trennung von Export- und Produktionsgewinnen

Für 2026 sind zwei Regelungen von Bedeutung: eine Ermäßigung um fünf Prozentpunkte auf geeignete Gewinne aus Exporten sowie eine Ermäßigung um einen Prozentpunkt auf geeignete Produktionsgewinne von Körperschaften, die über eine Industrieregisterbescheinigung (sanayi sicil belgesi) verfügen und tatsächlich produzieren. Das Verhältnis der Exporteinnahmen zu den Gesamteinnahmen und der unmittelbare Exportgewinn sind nicht dasselbe Konzept. Zuerst werden die betreffenden Erträge und Aufwendungen bestimmt; gemeinsame Kosten und Abschreibungen werden anschließend nach geeigneten Verteilungsgrundsätzen behandelt.

Dass dieselben Produktionsgewinne exportiert werden, bedeutet nicht, dass die Ermäßigungen um fünf und um einen Punkt einfach addiert werden. Welche Ermäßigung auf welche Gewinne anzuwenden ist, bestimmen die Vorrang- und Anwendungsregeln des Gesetzes. Bei vermittelten Exporten sind zusätzlich der Vertrag und der im Gesetz vorgesehene Vermittlerstatus gesondert nachzuweisen.

Die für 2027 eingeführte Änderung kann nicht auf 2026 übertragen werden

Mit dem Gesetz Nr. 7582 wurde für Körperschaften, die über eine Industrieregisterbescheinigung verfügen und tatsächlich produzieren, ein Satz von 12,5 % festgelegt, und zwar für ausschließlich aus der Produktion stammende Gewinne sowie für damit zusammenhängende Gewinne aus landwirtschaftlicher Produktionstätigkeit. Diese Änderung gilt für Gewinne ab 2027 und folgende Zeiträume; bei abweichenden Wirtschaftsjahren gilt sie für die betreffenden Zeiträume, die im Kalenderjahr 2027 beginnen. Der Leitfaden vom März 2026 allein erläutert diese spätere Änderung nicht; er ist zusammen mit dem geltenden Gesetz zu lesen. [Körperschaftsteuergesetz Art. 32/8; Gesetz Nr. 7582 Art. 8]

Eine Angabe zu einem Satz in einer Pressemitteilung, einem Gesetzentwurf oder einer Erklärung kann den endgültig in Kraft getretenen Text nicht ersetzen. Insbesondere kann die frühzeitige Anwendung künftiger Ermäßigungen in der Erklärung 2026 zu einer Steuerunterzahlung führen. Im vorbereiteten Steuerarbeitspapier sollten „das Datum der Gesetzesverkündung“ und „der Zeitraum, in dem die Regelung auf Gewinne anzuwenden ist“ in getrennten Spalten stehen.

Börsengang und Investitionsförderung

Bei Körperschaften, die erstmals einen Börsengang (halka arz) durchführen, gelten besondere Ermäßigungsvorschriften zum Streubesitzanteil (halka açıklık oranı), zur Dauer und zu den vom Anwendungsbereich ausgenommenen Körperschaften. Dass Aktien an der Börse gehandelt werden, zeigt allein nicht, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die Auswirkung des späteren Wegfalls einer Voraussetzung auf frühere Ermäßigungen ist zu überwachen.

Bei der Investitionsförderung hängt die ermäßigte Körperschaftsteuer mit dem Investitionsbeitragsbetrag, dem Beitragssatz und den Grenzen der Inanspruchnahme der Förderung zusammen. Das Vorhandensein einer Satzermäßigung bedeutet nicht, dass auf den gesamten Gewinn einer Körperschaft unbegrenzt ein niedriger Satz angewendet werden kann. Datum der Investitionsförderbescheinigung (teşvik belgesi), Investitionsausgaben, Betriebsaufnahme und der genutzte Beitragsbetrag werden getrennt erfasst.

Abschließender Vergleich mit der inländischen Mindestkörperschaftsteuer

Nachdem die normale Körperschaftsteuer mit ermäßigten Sätzen berechnet wurde, erfolgt die Prüfung der inländischen Mindestkörperschaftsteuer (yurt içi asgari kurumlar vergisi). Einige vom Gesetz zugelassene Ermäßigungswirkungen können auch bei der Mindeststeuerberechnung berücksichtigt werden; dass alle Förderungen in gleicher Weise erhalten bleiben, lässt sich jedoch nicht sagen. Wird diese Stufe übersprungen, kann das Ergebnis unvollständig sein, selbst wenn die normale Berechnung richtig ist.

Steuerberechnung bei gemeinsamer Ausübung mehrerer Tätigkeiten

Angenommen, eine Körperschaft erzielt Einkünfte aus inländischer Produktion, aus Export und aus Investitionserträgen außerhalb der Produktion. Statt einen einzigen ermäßigten Satz auf die gesamte Gesellschaft anzuwenden, werden die Gewinne und Aufwendungen dieser Tätigkeiten getrennt. Gemeinsame Kosten werden nachvollziehbar verteilt; auf jede Gruppe wird der für den jeweiligen Zeitraum geltende Satz angewendet. Danach werden normale Steuer und Mindeststeuer verglichen. Diese Methode kann zu einem anderen Ergebnis führen als eine grobe Rechnung, die lediglich Ertragsprozente multipliziert.

Belege zur Stützung des Körperschaftsteuersatzes: Tätigkeit, Gewinnverteilung und Förderunterlagen

Eine tätigkeitsbezogene Ertrags- und Kostenaufstellung, die Industrieregisterbescheinigung, Export- und Vermittlungsunterlagen, die Investitionsförderbescheinigung und die Beitragsübersicht, die Unterlagen zum Börsengang sowie ein Vermerk zum Inkrafttreten für jeden Zeitraum sind gemeinsam aufzubewahren. Die Begründung für einen ermäßigten Satz sollte nicht in einem einzigen Satz, sondern über die Verbindung zwischen Gewinn und Beleg erläutert werden.

Sind sämtliche Bankzinsen eines Produktionsunternehmens Produktionsgewinne?

Ob ein Ertrag außerhalb der Haupttätigkeit in den Anwendungsbereich der Ermäßigung fällt, wird gesondert geprüft. Dass die Gesellschaft produziert, macht nicht jeden ihrer Erträge zu einem Produktionsgewinn.

Gilt ein neuer Satz bereits ab seiner Veröffentlichung?

Die Inkrafttretensregel ist maßgeblich. Der Zeitpunkt, zu dem die Regelung in die Rechtsordnung eintritt, und der Zeitraum, auf dessen Gewinne sie anzuwenden ist, können auseinanderfallen.

Gemeinsame Anwendung von Börsengangsermäßigung und Tätigkeitsermäßigung

Bei geeigneten Körperschaften, die erstmals die Voraussetzung eines Börsengangs von mindestens 20 % erfüllen, ist die Ermäßigung um zwei Prozentpunkte nach den Zeit- und Anwendungsvoraussetzungen des Gesetzes zu prüfen. Nicht jede börsennotierte Gesellschaft fällt automatisch darunter. Geprüft werden der Zeitpunkt des Börsengangs, die Aufrechterhaltung der Quote, ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommene Körperschaftsgruppen sowie Ereignisse wie Liquidation oder Übertragung.

Bei geeigneten Gewinnen kann die Börsengangsermäßigung zusammen mit der Export- oder Produktionsermäßigung in Betracht kommen. Auf denselben Produktionsgewinn dürfen die fünf Punkte für den Export und der eine Punkt für die Produktion jedoch nicht gemeinsam angesetzt werden. Bei der Ermittlung des Steuersatzes ist gesondert auszuweisen, auf welchen Teil des Gewinns welche Ermäßigung entfällt. Die Ermäßigung wird nach den geeigneten Gewinnen und den Grenzen der Bemessungsgrundlage angewendet, nicht nach den Gesamteinnahmen.

Verteilung gemeinsamer Kosten, Zinsen und Kursdifferenzen

Erträge und Aufwendungen aus Export, Produktion und sonstigen Tätigkeiten sind getrennt zu erfassen. Gemeinsame Kosten, die sich nicht unmittelbar trennen lassen, werden mit einem geeigneten Verteilungsschlüssel aufgeteilt; bei Abschreibungen wird berücksichtigt, in welchem Umfang ein Wirtschaftsgut in welcher Tätigkeit genutzt wird. Den Verteilungsschlüssel jedes Jahr so zu ändern, dass sich die niedrigste Steuer ergibt, lässt sich nicht als vertretbare Methode begründen.

Kursdifferenzen und Zinsen aus Export- oder Produktionsforderungen sowie Erträge aus der Anlage des Geldes nach dem Zahlungseingang haben nicht dieselbe Verbindung. Bis zu welchem Zeitpunkt der unmittelbare Zusammenhang mit dem Gewinn bestand, ist zu dokumentieren. Wenn auf alle Erträge eines Fremdwährungskontos der Exportsatz angewendet wird, geht diese Unterscheidung verloren.

Warum ist das Datum der Investitionsförderbescheinigung entscheidend?

Die ermäßigte Körperschaftsteuer nach KVK Art. 32/A ist nicht dasselbe System wie eine Satzermäßigung. Investitionsbeitragsbetrag, Beitragssatz, Steuerermäßigungssatz, Investitionszeitraum und nutzbarer Betrag werden gemeinsam berechnet. Bei den durch das Gesetz Nr. 7555 eingeführten Änderungen zu Fristen und Nutzung ist die Übergangsunterscheidung nach Antrags- und Bescheinigungsdatum wichtig. Neue Regeln dürfen nicht automatisch auf eine alte Förderbescheinigung angewendet werden, und der Ansatz eines alten unbegrenzten Zeitraums darf nicht automatisch auf eine neue Bescheinigung übertragen werden.

Ist bei einer Erweiterungsinvestition (tevsi yatırım) eine getrennte Ermittlung der Gewinne nicht möglich, sind die besondere Schlüsselung der Gewinne, die Position des Erwerbers bei Übertragung der Investition, der das verbleibende Recht weiter zusteht, sowie das Ausmaß, in dem der Beitragsbetrag bei der Verrechnung mit anderen Steuerschulden verbraucht wird, jeweils gesondert zu prüfen. Diese Unterpunkte erfordern nach der Förderbescheinigung des Unternehmens eine eigene Berechnung. Der jährliche Körperschaftsteuersatz, der Vorauszahlungssatz (geçici vergi) und der Steuerabzug an der Quelle (stopaj) auf Zahlungen sind ebenfalls getrennte Begriffe; nicht alle Vorgänge lassen sich mit einer einzigen Prozenttabelle lösen.

Vor der Entscheidung zu treffende Schritte und vorzubereitende Akte

Gewinne nach Tätigkeit trennen; Verteilung gemeinsamer Kosten und Finanzierungserträge dokumentieren. Datum der Investitionsförderbescheinigung und Zeitraum des Inkrafttretens der Änderung prüfen. Nach der normalen Körperschaftsteuerberechnung den Vergleich mit der inländischen Mindestkörperschaftsteuer gesondert durchführen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. Leitfaden zur Anwendung der Körperschaftsteuersätze (Kurumlar Vergisinde Oran Uygulamaları Rehberi)
  2. Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 (Kurumlar Vergisi Kanunu)

AUTOR

Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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