Der Stromverbrauch von Acker, Hotel, Fabrik und Baustelle lässt sich nicht nach derselben Annahme berechnen. Kultur und Bewässerungssaison, Schichtbetrieb, Betriebszeitraum, Pumpenleistung und Abnahmeunterlagen beeinflussen sowohl die Art der Nutzung als auch den Betrag. Die unter der Bezeichnung „unbefugt“ vorgenommene Forderungsfestsetzung für Solarkraftwerke (GES) beruht dagegen mitunter nicht auf dem Verbrauchsrecht, sondern auf den Sonderbestimmungen zur lizenzfreien Erzeugung.
Das Stichdatum der Quellenprüfung dieses Leitfadens ist der 9. Oktober 2026. Die Änderungen der EPTHY von 2025 und die Änderung der Vorschriften zur lizenzfreien Erzeugung vom 2. April 2026 wurden gemeinsam berücksichtigt. [1][3]
Die erste Frage: Beruht der Vorgang auf Verbrauch oder auf Erzeugung?
Die Bezeichnung des an einen Betrieb übersandten Dokuments allein genügt nicht. Energieverbrauch außerhalb des Zählers, Eingriff in das Messsystem, falsche Leistungsmeldung und der Betrieb einer Erzeugungsanlage ohne Abnahme sind unterschiedliche Rechtsvorgänge.
| Vorgang | Zunächst zu prüfende Regelung |
|---|---|
| Behauptung eines Energieverbrauchs außerhalb des Zählers | EPTHY Art. 42–47 |
| Nicht gemeldete Leistungserhöhung oder sonstige Unregelmäßigkeit | EPTHY Art. 48 |
| Mitteilung der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung (Devlet Su İşleri, DSİ) zur Energiegrenze / Brunnenbescheinigung | EPTHY Art. 48/4–5 und die Grundwasserregelung |
| Betrieb eines Solarkraftwerks vor der Abnahme | Art. 37/13 der Verordnung über die lizenzfreie Stromerzeugung (Lisanssız Elektrik Üretim Yönetmeliği) |
| Nicht erfolgter Abonnementabschluss oder Baustellenanschluss | Anschluss, Verbraucherdienste und einschlägige Bebauungsbestimmungen |
Diese Unterscheidung bestimmt den richtigen Ansprechpartner, die Anforderung von Unterlagen, die Berechnung und den Rechtsweg. Der Forderungsanspruch eines privaten Unternehmens und der Rechtsweg gegen eine Genehmigungs- oder Abschaltmaßnahme einer Verwaltungsbehörde können unterschiedlich sein.
Welche Daten sind bei der landwirtschaftlichen Bewässerung erforderlich?
Die Verbrauchsberechnung hängt ebenso mit der Größe des Feldes wie mit Kultur, Klima, Bewässerungsmethode, Wasserquelle und Pumpenangaben zusammen. Die allgemeine Annahme „In dieser Region bewässert jeder zur selben Stunde“ darf die von der Regelung verlangten Kultur- und Tätigkeitsdaten nicht ersetzen.
In Art. 44/2 EPTHY ist für die landwirtschaftliche Bewässerung ein Nutzungsfaktor von 1 festgelegt. Art. 45/3-b sieht vor, vorrangig bei der Direktion für Landwirtschaft und Forsten der jeweiligen Provinz bzw. des Kreises (il/ilçe tarım ve orman müdürlüğü) oder bei Universitäten Stundenangaben je Kultur bzw. Tätigkeit einzuholen. Lassen sich diese Daten nicht beschaffen, wird die Zahl der Tage bei den in der Regelung aufgeführten institutionellen Quellen ermittelt und der 8-Stunden-Ansatz angewandt. [1]
In der Akte sind folgende Unterlagen nützlich:
- Landwirteregistrierungssystem (Çiftçi Kayıt Sistemi) und Anbauangaben zu den Kulturen.
- Parzelle, bestellte Fläche und Bewässerungsmethode.
- Institutionelle Daten zur Bewässerungssaison und zum tatsächlichen Wasserbedarf der Kultur.
- Aufzeichnungen zu Pumpe, Motor, Brunnen und gegebenenfalls Fördermenge.
- Aufzeichnungen zu Störung, Dürre, Niederschlag, Zeiten außerhalb des Betriebs und alternativer Energie.
- Zählerstände, Abschalt- und Wiedereinschaltprotokolle sowie frühere Kontrollprotokolle.
Diese Unterlagen beseitigen das Vorliegen der unbefugten Handlung nicht von selbst; sie ermöglichen die richtige Bestimmung von Verbrauch und Zeitraum. Handlung, Person und Berechnung sind getrennt zu prüfen.
Pumpenleistung, Dauer und Wiedereinschaltung abgeschalteten Stroms
Die Motorleistung auf dem Typenschild, die vor Ort festgestellte Leistung und die Vertragsleistung dürfen nicht verwechselt werden. Welche Methode angewandt werden konnte, ist im Bericht zu erläutern; auch technische Einheitenumrechnungen müssen sichtbar sein. Nutzen mehrere Personen denselben Brunnen, werden Zeitraum und Nutzeraufzeichnungen gesondert geprüft.
Für die Berechnung der unerlaubten Wiedereinschaltung abgeschalteten Stroms enthalten Art. 44/4 und 45/2 EPTHY – abweichend von der allgemeinen Zeitgrenze – für Stellen der landwirtschaftlichen Bewässerung eine Grenze von 360 Tagen; die Ausnahme nach Art. 32/2 bleibt vorbehalten. Diese Grenze bedeutet nicht, dass jedes Feld zwingend 360 Tage bewässert wird. Zählerstand, Abschaltdatum und Berechnungsmethode werden gemeinsam gewürdigt. [1]
Auch die Auswirkung des Fehlens eines Vertrags – eine Erhöhung der täglichen Betriebsstunden um 20 Prozent – ist, soweit anwendbar, gesondert auszuweisen. Deshalb ist es wichtig, sich in landwirtschaftlichen Akten nicht allein mit dem Ergebnis in kWh zu begnügen.
Dokument der Wasserwirtschaftsverwaltung und Abschaltung wegen der Energiegrenze
Wird die in der Grundwassernutzungsbescheinigung angegebene, für die maximale Wassermenge erforderliche jährliche Energiemenge überschritten, ist nach Art. 48/4 EPTHY auf Mitteilung der Wasserwirtschaftsverwaltung hin vom Verteilungsunternehmen spätestens innerhalb von sieben Tagen eine Abschaltung vorgesehen. Auch für den erneuten Anschluss ohne die erforderlichen Unterlagen gelten besondere Bedingungen. [1]
Dieser Vorgang ist nicht in jedem Fall der Beweis für einen Verbrauch außerhalb des Zählers oder für eine Straftat nach Art. 163/3 TCK. Die verwaltungsrechtliche Grundlage im Zusammenhang mit der Wassernutzungserlaubnis und der Energiegrenze ist zu prüfen. Für Streitigkeiten, die auf einer Abschaltung aufgrund einer Mitteilung der Wasserwirtschaftsverwaltung beruhen, regelt die Verordnung die Verantwortlichkeit zudem gesondert mit Bezug auf diese Verwaltung. [1, Art. 48/5]
Bei der Vorbereitung des Widerspruchs sind das Schreiben der Wasserwirtschaftsverwaltung, die in der Bescheinigung genannte Menge, der Verbrauchszeitraum und die Zuordnung von Brunnen und Zähler anzufordern. Der verwaltungsrechtliche Teil der Maßnahme und die vom Verteilungsunternehmen gesondert vorgenommene Forderungsfestsetzung sind zu trennen; zuständige Gerichtsbarkeit und Fristen sind für jede Maßnahme zu bestimmen. Ein gewöhnlicher Rechnungswiderspruch gegenüber dem Unternehmen ersetzt nicht den Weg zur Aufhebung der Verwaltungsmaßnahme.
Hotels und Saisonbetriebe
Art. 45 EPTHY regelt für touristische Einrichtungen eine durchschnittliche tägliche Betriebszeit von 10 Stunden. Dieser Stundenwert und die Zahl der Tage, an denen der Betrieb tätig war, sind jedoch verschiedene Dinge. Die Behauptung, ein Hotel sei im Winter geschlossen, ist mit datierten und konsistenten Betriebsunterlagen zu belegen. [1]
Belegungs-, Reservierungs-, Personal-, Buchhaltungs-, Wartungs-, Pool- und Klimatisierungsaufzeichnungen können herangezogen werden. Auch an Tagen ohne Gästeaufnahme kann es einen Verbrauch für Sicherheit, Kühlung oder Wartung geben; die Erklärung „war geschlossen“ darf nicht in die Annahme münden, der gesamte Verbrauch sei null gewesen.
Bei der Berechnung für denselben unstreitigen Zeitraum ist der Saisonvergleich besonders wichtig. Warum ein bei voller Kapazität geöffneter Sommermonat mit einer Umbauphase verglichen wurde, ist zu erläutern. Die Wahl der richtigen Methode im konkreten Fall kann nicht allein der Zahl überlassen werden, die der Betreiber oder das Unternehmen für am günstigsten hält.
Fabrik, Kühlhaus und Ladebetrieb
In der Industrie wirkt sich die Zahl der Schichten unmittelbar auf die Verbrauchsstunden aus. Nach Art. 45/5 EPTHY werden zunächst die Aufzeichnungen des Unternehmens bzw. der Nutzungsstelle gewürdigt; lassen sich damit keine Feststellungen treffen, werden amtliche Unterlagen herangezogen. Allein aus dem Blick von außen auf einen Betrieb reicht die Annahme von drei Schichten nicht aus. [1]
Für Kühlhäuser und Ladestationen für Fahrzeuge gibt es eine Regelung von 12 Stunden. Für jede dieser Einrichtungen sind die richtige Verbrauchergruppe und die tatsächliche Tätigkeit zu erforschen. Wenn am selben Ort mehrere Tätigkeiten stattfinden, ist wichtig, mit welcher Mess- und Vertragsordnung der Verbrauch getrennt wird.
Aufzeichnungen zu Produktionsstillstand, Wartung, Kapazität und Schichten können den Widerspruch gegen die Berechnung stärken. Dagegen beeinflusst es den Beweiswert, wenn die Aufzeichnungen erst nach dem Streit erstellt wurden oder anderen Unterlagen widersprechen. Vorhandene Aufzeichnungen sind mit ihrem ursprünglichen Datum und ihrer Integrität zu bewahren.
Solarkraftwerk: Besondere Folge der Erzeugung ohne Abnahme
Art. 37/13 der Verordnung über die lizenzfreie Stromerzeugung wurde durch die Änderung vom 2. April 2026 neu geregelt. Für eine Erzeugungsanlage, die ohne Durchführung der Abnahmeverfahren errichtet und in Betrieb genommen wurde, werden die Folgen danach unterschieden, ob ein Einladungsschreiben (çağrı mektubu) oder eine Anschlussvereinbarung vorliegt. [3, Änderungs-Art. 21]
Für eine Anlage ohne Einladungsschreiben oder Anschlussvereinbarung sind neben der Trennung vom Netz die Demontage der Ausrüstung und deren Entfernung vom Grundstück innerhalb von 60 Tagen nach der Feststellung sowie ein dreijähriges Antragsverbot vorgesehen. Auch eine Anlage, für die ein Einladungsschreiben zugestellt oder eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet, aber keine Abnahme durchgeführt wurde, wird vom Netz getrennt. In beiden Fällen gibt es eine besondere Berechnung der Forderung. [3]
Die Formel der Regelung von 2026
Festsetzung = mechanisch installierte Leistung × Kapazitätsauslastungsfaktor × 90 × 24 × Wirkenergiepreis.
In der Formel wird die mechanisch installierte Leistung in kWm angesetzt; der Kapazitätsauslastungsfaktor beträgt bei Sonne 0,20 und bei Wind 0,35. Der Wirkenergiepreis ist der einstufige Einzelhandelspreis für Wirkenergie der Abonnentengruppe der betreffenden Verbrauchsanlage. Dies ist nicht dieselbe Formel wie die allgemeine zweifache Verbrauchsberechnung der EPTHY. [3]
Dauert ein Verstoß im Anwendungsbereich der betreffenden Ziffer ohne Einladungsschreiben bzw. Anschlussvereinbarung fort, sind Prüfungen im Abstand von 60 Tagen und eine erneute Festsetzung vorgesehen, bei der sich der vorherige Betrag verdoppelt. Diese besondere Folge ohne Nennung ihrer Voraussetzungen auf alle Solarkraftwerke oder auf jeden unbefugten Verbrauch auszudehnen, ist nicht richtig.
Anhand welcher Unterlagen wird geprüft?
Einladungsschreiben und seine Zustellung, Anschlussvereinbarung, Projekt, Abnahmeantrag und Abnahmeprotokoll, Datum der Inbetriebnahme, Wechselrichter- und Erzeugungsaufzeichnungen sowie mechanische und elektrische Leistungswerte sind zu vergleichen. Zwischen der bloßen Errichtung der Anlage und ihrer Inbetriebnahme kann ein Unterschied bestehen; die Feststellung muss dies erläutern.
Die einschlägige Bestimmung der Änderung von 2026 ist am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Welcher Text auf eine Handlung aus früherer Zeit anzuwenden ist und wie spätere Wiederholungsmaßnahmen zu behandeln sind, ist gesondert zu prüfen. Dass das Technikunternehmen „Installation abgeschlossen“ sagt, bedeutet nicht, dass der zuständige Abnahmevorgang erfolgt ist. [3, Art. 21, 26]
Baustellenabonnement und die Frage der Nutzungsgenehmigung (iskân)
Nutzungsgenehmigung, Anschluss, vorübergehendes Abonnement und die richtige Messung des Verbrauchs sind verschiedene Probleme. Dass ein Abonnement nicht erteilt wurde, macht einen unbefugten Eingriff in das Verteilungssystem nicht rechtmäßig. Ebenso macht die Bereitstellung vorübergehenden Stroms das Bauwerk nicht in allen bebauungsrechtlichen Hinsichten rechtmäßig.
Bei einer Ablehnung des Antrags sind Bau- und Antragsdaten, Baugenehmigung, Nutzungssituation und die einschlägigen Übergangsbestimmungen des Bebauungsrechts zu prüfen. Ohne die Voraussetzungen des Übergangsartikels und die Datumsschwellen zu betrachten, kann nicht der Schluss gezogen werden, „für jedes Gebäude ohne iskân besteht Abonnementpflicht“. Der Übergang vom Baustellenverbrauch zur Wohnnutzung ist mit der richtigen Verbrauchergruppe und Vertragsordnung zu behandeln. [1][6]
Die Klage- und Eilschutzakte
Ein hoher Betrag im Betrieb bedeutet nicht, dass die Klage stets eine Handelssache ist; Partei und Art des Vorgangs werden bestimmt. Bei einer Maßnahme der Wasserwirtschaftsverwaltung oder einer anderen Verwaltungsbehörde ist die verwaltungsgerichtliche Seite gesondert abzugrenzen. Der richtige Beklagte, der Antrag und die Frist werden je Vorgang gewählt. [2][5]
Führt die Abschaltung zu Produktverlust oder Produktionsstillstand, müssen beim Antrag auf einstweilige Verfügung die Glaubhaftmachung und der Schaden konkretisiert werden. Es genügt nicht, nur einen hohen Umsatz anzugeben. Beigefügt werden Aufzeichnungen zu Lagerbestand, Saison, Aufträgen, technischer Kontinuität und alternativen Lösungen. Ist der Schaden eingetreten, sind Höhe und Kausalzusammenhang gesondert nachzuweisen. [2, Art. 389–392][4]
Häufig gestellte Fragen
Ist es richtig, in der Landwirtschaft jeden Tag acht Stunden anzusetzen?
Die Vorschriften suchen zunächst institutionelle Stundendaten je Kultur und Tätigkeit. Der Acht-Stunden-Ansatz ist die nachrangige Methode, bei der die Tagesangabe herangezogen wird; er ist keine automatische Annahme für das ganze Jahr.
Entsteht keine Schuld, wenn das Hotel geschlossen ist?
Die Unterlagen zur Schließungszeit sind wichtig; es wird jedoch auch geprüft, ob ein Verbrauch für Wartung oder anderes vorliegt. Die Schließung allein löst nicht die gesamte Behauptung.
Darf ein Solarkraftwerk mit Einladungsschreiben produzieren, ohne die Abnahme abzuwarten?
Das Einladungsschreiben ersetzt den Abnahmevorgang nicht. Die Inbetriebnahme vor der Abnahme kann die besonderen Folgen von Art. 37/13 auslösen.
Wahrt der Widerspruch beim Verteilungsunternehmen die Frist gegen die Maßnahme der Wasserwirtschaftsverwaltung?
Diese Vorgänge können verschieden sein. Sachliche Zuständigkeit und Fristen sind für die Grundlagenmaßnahme der Wasserwirtschaftsverwaltung und für die Forderungsfestsetzung des Verteilungsunternehmens gesondert zu prüfen.
Fazit: Bringen Sie die tatsächliche Arbeitsweise des Sektors in die Akte
Bei einem Streit über einen Betrieb lässt sich das richtige rechtliche Ergebnis nur mit den tatsächlichen Tätigkeitsdaten begründen. Auf dem Acker Kultur und Saison, im Hotel der Zeitraum der Öffnung, in der Fabrik die Schichten, beim Solarkraftwerk die Abnahme- und Leistungsangaben sind in den Mittelpunkt der Berechnung zu stellen. Wenn die Verbrauchs-, die Erzeugungs- und die verwaltungsrechtliche Genehmigungsseite des Vorgangs getrennt werden, treten die Grundlage des Widerspruchs und der begehrte Schutz klarer hervor.
Für die allgemeinen Berechnungsregeln siehe den Leitfaden zum Entgelt, für den Eilschutz den Leitfaden zu Abschaltung und Vollstreckung, für die Rechtsbehelfe den Klageleitfaden, für die gesamte Serie den Hauptleitfaden.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Verordnung über Verbraucherdienstleistungen im Strommarkt (Elektrik Piyasası Tüketici Hizmetleri Yönetmeliği). Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) / Gesetzesinformationssystem (Mevzuat Bilgi Sistemi). 30. Mai 2018 / 30436; insbesondere Art. 42–49 und 52 mit den Änderungen vom 14. Januar 2025 / 32782.
- Gesetz Nr. 6100 über das Zivilprozessrecht (Hukuk Muhakemeleri Kanunu). Justizministerium (Adalet Bakanlığı). Art. 190, 199, 266–293, 389–400 ff.
- Änderung der Verordnung über die lizenzfreie Stromerzeugung im Strommarkt (Elektrik Piyasasında Lisanssız Elektrik Üretim Yönetmeliğinde Değişiklik). Amtsblatt (Resmî Gazete) / EPDK. 2. April 2026 / 33212; Art. 21 mit dem geänderten Art. 37/13 und Inkrafttreten nach Art. 26.
- Gesetz Nr. 6098, Türkisches Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu). Justizministerium. Art. 49–61, 72, 74, 77–82, 112, 146–147, 195–202.
- Gesetz Nr. 6102, Türkisches Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu). Justizministerium. Art. 4–5, 5/A; Bestimmungen zu Gesellschaften und Handelsbeziehungen.
- Gesetz Nr. 3194 über die Bebauung (İmar Kanunu). Justizministerium. Bestimmungen zu Bauwerk, Nutzungsgenehmigung und vorübergehendem Abonnement; insbesondere hinsichtlich des Übergangsartikels 11 ist das Datum der Akte wichtig.