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RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ

MANDANTENBEREICH / ABLAUFLEITFADEN

Forderungs- und Schadensersatzklagen

Sehen Sie sich für Ihren Forderungs- oder Schadensersatzanspruch die Vorbereitung, die Schriftsätze, die Beweise und die Phasen nach der Entscheidung an. Das anzuwendende Verfahren und die Antragsvoraussetzungen werden nach der Art des Anspruchs und den Besonderheiten Ihrer Akte beurteilt.

Sehen Sie sich die Schritte, die erforderliche Vorbereitung und die wichtigen Unterscheidungen gemeinsam an.

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ZIVILPROZESSE / ABLAUFLEITFADEN

Wie läuft es Schritt für Schritt ab?

Die Schritte können je nach Art der Angelegenheit gemeinsam durchgeführt werden oder abweichen. Lesen Sie auch die nachstehenden wichtigen Unterscheidungen.

  1. Umfang des Antrags, Haftung, Schaden, Frist und Beweise werden bestimmt; erforderliche vorherige Anträge werden abgeschlossen.

  2. Nach der Klageschrift und den wechselseitigen Schriftsätzen erfolgt die Vorprüfung.

  3. Im Beweisverfahren (tahkikat) werden je nach Bedarf Unterlagen, Zeugen, Ortsbesichtigung und Sachverständigengutachten herangezogen; Einwände gegen das Gutachten werden eingereicht.

  4. Der Bedarf an einer Erhöhung des Antrags oder einer Berichtigung (ıslah) wird nach der geltenden Bestimmung und dem Stand der Akte beurteilt.

  5. Mündliche Verhandlung, Urteil, Zustellung des begründeten Urteils und die offenen Rechtsmittel werden verfolgt.

  6. Vollstreckbarkeit und gegebenenfalls die Voraussetzungen der Rechtskraft werden geprüft, danach erfolgt die Umsetzung.

DIESE UNTERSCHEIDUNG IST WICHTIG

Übersehen Sie die für Ihre Angelegenheit geltenden Voraussetzungen nicht.

Nicht jede Forderungsklage wird im schriftlichen Verfahren verhandelt. Das zuständige Gericht und ein Sondergesetz können das vereinfachte Verfahren vorsehen. Die Antragsart wird nicht automatisch gewählt.

ALLGEMEINER RAHMEN

Zivilprozesse

Sehen Sie sich an, wie dieser besondere Verfahrensablauf mit dem allgemeinen Verfahren zusammenhängt und welche anderen Wege es gibt.

Hauptablaufseite

EINSCHÄTZUNG FÜR IHRE AKTE

Lassen Sie uns den nächsten Schritt gemeinsam klären.

Teilen Sie uns den Gegenstand Ihrer Akte und den aktuellen Stand mit. Liegt ein fristgebundenes Schriftstück vor, rufen Sie die Hauptnummer der Kanzlei an, ohne auf eine schriftliche Antwort zu warten.

Quellen und Umfang

HMK Art. 109, 118–186, 341–373; Gesetz Nr. 7589 Art. 19–21, 25 und vorläufiger Art. 1/10.

Dies ist eine allgemeine Information. Art, Datum und besondere Voraussetzungen Ihrer Akte können den einzuschlagenden Weg verändern.

Inhalts- und Quellenprüfung: 28. September 2026 · Erstellt für die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş.