Zum Inhalt springen
+90 531 883 33 88

VERMÖGENSAUFTEILUNG · RECHTSLEITFADEN

Immobilien und Gesellschaftsanteile

Beurteilung von Wohnung, Fahrzeugen, Bankkonten, Kapitalanlagen und Gesellschaftsanteilen in der Auseinandersetzung des Güterstands.

Gespräch zu diesem Thema anfragen

Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten und Kapitalanlagen

In der Auseinandersetzung des Güterstands werden nicht nur die im Grundbuch eingetragenen Immobilien geprüft. Je nach Umfang der Akte können auch die folgenden Vermögenswerte berücksichtigt werden:

  • Wohnungen, Baugrundstücke, Gewerberäume, Ackerland, Timesharing-Rechte und Genossenschaftsanteile,
  • Pkw, Nutzfahrzeuge, Boote und andere Fahrzeuge,
  • Bankkonten, Termineinlagen, Fremdwährung sowie Gold- und Edelmetallkonten,
  • Aktien, Investmentfonds, Anleihen und andere Kapitalmarktinstrumente,
  • Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte,
  • Private Altersvorsorge, Versicherungsleistungen und ähnliche Ersparnisse,
  • Der auf die Dauer des Güterstands entfallende Teil von Abfindungen, Ruhestandsprämien oder Zahlungen wegen Verlusts der Arbeitsfähigkeit,
  • Forderungen gegen Dritte, Einnahmen aus Rechten des geistigen Eigentums und andere Rechte von wirtschaftlichem Wert.

Für jeden Vermögenswert können Erwerbszeitpunkt, rechtliche Eigenschaft, Quelle, Belastung und Bewertungsmethode unterschiedlich sein. Die Liste der Vermögenswerte sollte nicht auf bekannte Unterlagen beschränkt werden; sie sollte aber auch nicht zu einer rechtswidrigen oder uferlosen Nachforschung werden.

Gesellschaftsanteile, Handelsbetriebe und berufliche Einkünfte

Dass ein Gesellschaftsanteil vor der Ehe oder durch Erbschaft erworben wurde, kann den Anteil selbst zu Eigengut machen. Dagegen werden Anteile, die während des Güterstands entgeltlich erworben wurden, Dividenden und sonstige Erträge aus dem Anteil, Kapitalerhöhungen sowie Beiträge aus Eigengut oder Errungenschaft gesondert geprüft.

Das Vermögen der Gesellschaft und der Anteil des Ehegatten an der Gesellschaft sind voneinander verschieden. Dass ein Ehegatte Gesellschafter ist, gibt dem anderen Ehegatten kein unmittelbares Eigentums- oder Verwaltungsrecht an den Vermögenswerten der Gesellschaft. In der Auseinandersetzung können die rechtliche Eigenschaft und der wirtschaftliche Wert des Anteils anhand von Gesellschaftsvertrag, Anteilsbuch, Handelsregister, Jahresabschlüssen, Gesellschafterbeschlüssen, Kapitalbewegungen, ausgeschütteten Gewinnen und erforderlichenfalls einem Sachverständigengutachten beurteilt werden.

Familiengesellschaften, Einzelunternehmen, freiberufliche Einkünfte, Kontokorrentkonten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, Geschäfte mit nahestehenden Personen oder die Behauptung, Einkünfte würden in der Gesellschaft zurückbehalten, können eine gemeinsame Prüfung unter handels-, steuer- und güterrechtlichen Gesichtspunkten erfordern. Die eigene Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft und das persönliche Vermögen des Ehegatten dürfen nicht miteinander vermengt werden.

Unsere Arbeitsweise bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen

Prüfung der Vermögens- und Anteilsunterlagen

Grundbuch, Fahrzeuge, Kontobewegungen und Erwerbsunterlagen der Gesellschaftsanteile werden geprüft. Das eigene Vermögen der Gesellschaft und der Wert des Anteils des Ehegatten werden getrennt gehalten; Vorgänge mit unklarer Quelle und unklarem Zeitpunkt werden aufgeklärt.

Vorbereitung der Bewertung

Kreditbelastung, Anteilsübertragungen und für die Bewertung relevante Unterlagen werden bestimmt. Das erforderliche Sachverständigengutachten und die Anträge im Rahmen der Akte werden zusammen mit den vorhandenen Unterlagen geplant.

Umfang der Tätigkeit, Honorar und Auslagen sowie die Art der Übermittlung von Unterlagen und der Information werden im Gespräch festgelegt. Die Vertretung hängt von der Annahme des Mandats und der erforderlichen Bevollmächtigung ab.

Dies ist eine allgemeine Information. Art des Anspruchs, Unterlagen, geltende Rechtslage und konkreter Sachverhalt müssen gemeinsam beurteilt werden. Die Übermittlung einer Anfrage hemmt keine gesetzlichen Fristen.

Zurück zu den Leistungen zur Vermögensaufteilung

Belegenheitsort von Immobilien und Anteilen

Der Ort, an dem Grundbuch- und Gesellschaftsunterlagen geführt werden, kann den Bedarf an einer Ortsbesichtigung und an einer Bewertung beeinflussen. Bei der Tätigkeit vom Kanzleisitz in Antalya aus werden Vorgänge in der gesamten Türkei nach den Voraussetzungen von Zuständigkeit und Vertretung geplant.

Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş wurde am 18. März 1999 in Kemer gegründet. Kanzleisitz ist Antalya. Kommunikationssprachen: Türkisch, Englisch, Deutsch, Russisch.

Rechtsgrundlagen und verwandte Leistungen

Art und Bewertung des Vermögens im Rahmen des Türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK), Artikel 202–241.