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Kapitalmarktrecht

Antrag beim Anlegerentschädigungszentrum: Rechte der Anleger, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht zahlt

Sinnbildliche Szene: Finanzaufstellungen und ein Taschenrechner auf einem Tisch, eine Hand markiert eine Tabellenzeile, daneben ein versiegelter Umschlag und eine bordeauxrote Akte.
Autor: Veröffentlicht: Etwa 26 Minuten Lesezeit

Zusammenfassung

Erfüllt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Verpflichtung zur Barzahlung oder zur Lieferung von Kapitalmarktinstrumenten nicht, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen das vom Anlegerentschädigungszentrum (Yatırımcı Tazmin Merkezi, YTM) durchgeführte Entschädigungsverfahren auslösen. Voraussetzung ist ein Beschluss der Kapitalmarktaufsicht SPK über die Entschädigung der Anleger in Bezug auf das betreffende Unternehmen. Der vom YTM bekannt gegebene Höchstbetrag der Entschädigung für 2026 beträgt 2.065.145 TL; Vermögenswerte, die auf den Namen des Anlegers vorhanden sind und in natura herausgegeben werden, werden bei der Berechnung dieser Grenze nicht berücksichtigt. Antrag, Einspruch gegen das Gläubigerverzeichnis, Zahlung und Einziehung der Restforderung aus der Abwicklung sind unterschiedliche Verfahrensabschnitte. Dieser Artikel untersucht, mit welchen Unterlagen, innerhalb welcher Fristen und unter Beachtung welcher Rechte ein auf Zahlung wartender Anleger handeln kann, im Lichte der aktuellen Fondsentwicklungen und der offiziellen Praxis im Fall Toros. K1 K2 K3

Unter welchen Voraussetzungen greift das YTM ein, wenn ein Wertpapierhaus nicht zahlen kann?

Dass das Geld auf einem Anlagekonto nicht abgehoben werden kann oder ein auf ein anderes Institut zu übertragendes Wertpapier nicht geliefert wird, kann für den Anleger ein akutes Liquiditätsproblem darstellen. Für jemanden, der Miete, Kredit oder Ausbildungskosten mit diesem Geld bezahlen wollte, genügt der auf dem Kontobildschirm angezeigte Saldo allein nicht. Die rechtliche Würdigung beginnt damit, gegen welches Institut sich der Saldo als Forderung richtet und aus welchem Geschäft sie entstanden ist.

Nach Artikel 82 des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 fasst die SPK einen Beschluss über die Entschädigung der Anleger, wenn sie feststellt, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Verpflichtungen zur Barzahlung oder zur Lieferung von Kapitalmarktinstrumenten nicht erfüllen kann oder in Kürze nicht wird erfüllen können. Die für den Beschluss vorgesehene Dreimonatsfrist beginnt mit dieser Feststellung. Sie kann nicht mit dem Datum der ersten Kundenbeschwerde gleichgesetzt werden. Bei Banken wird die Stellungnahme der BDDK eingeholt; auf Verbindlichkeiten, die als Einlagen und Beteiligungsfonds gelten, finden dieselben Entschädigungsvorschriften keine Anwendung. K10

Sind Entschädigungsbeschluss, Tätigkeitsuntersagung und Beschlagnahme dasselbe?

Die Einstellung der Tätigkeit, die Abwicklung eines Fonds, ein Wechsel in der Geschäftsleitung, ein Strafverfahren oder die Beschlagnahme von Vermögen sind Maßnahmen mit jeweils eigener Rechtsgrundlage und eigenen Folgen. Für die YTM-Entschädigung ist im verfügenden Teil des Beschlusses nach einer Regelung zur Entschädigung der Anleger zu suchen. Die Insolvenz des Unternehmens oder der Abschluss eines Strafverfahrens ist keine allgemeine Voraussetzung des im Gesetz vorgesehenen Entschädigungsbeschlusses. K1 K10

Auch die bloße Angabe einer Handelsmarke im Antrag reicht möglicherweise nicht aus. Eine Bank, ein Wertpapierhaus und eine Portfolioverwaltungsgesellschaft können selbst innerhalb derselben Gruppe getrennte juristische Personen sein. Kontovertrag, Verwahrungsnachweis und der Schuldner der Zahlungsverpflichtung sind gemeinsam zu bestimmen. Es kann nicht unterstellt werden, dass sämtliche Institute und Produkte, die der SPK-Regulierung unterliegen, denselben YTM-Schutz genießen. Auch die offizielle Bekanntmachung zur YTM-Mitgliedschaft zugelassener Wertpapierdienstleister ist zusammen mit der Zulassung des Instituts und dem Umfang der Forderung zu lesen. K1 K7

Wie sind die Fondsabwicklungen vom Oktober 2026 mit einem YTM-Antrag in Beziehung zu setzen?

Die Bekanntmachung der SPK vom 1. Oktober 2026 hat die Grundsätze einer Zwischenzahlung von höchstens 1 Million TL je Anleger und Fonds für die genannten Fonds festgelegt. Die Zahlung nach der Bekanntmachung hängt von Voraussetzungen wie dem Nettoanlagebetrag, dem Abgleich der Aufzeichnungen und der Verrechnung mit der abschließenden Abwicklungszahlung ab. Die hier genannte 1 Million TL und die vom YTM für 2026 bekannt gegebene Entschädigungsgrenze von 2.065.145 TL sind Beträge aus unterschiedlichen Regelungen. K27 K3

Auch die Aktualität ist wichtig. Der Beschluss Nr. 70/1821 der SPK vom 15. Oktober 2026 wurde im Bulletin Nr. 2026/70 vom 16. Oktober veröffentlicht. Mit diesem Beschluss wurden die von Hedef Portföy gegründeten Fonds, deren Abwicklung durch die Beschlüsse vom 17. September 2026 angeordnet worden war, aus dem Anwendungsbereich des Zwischenzahlungsbeschlusses Nr. 64/1775 vom 30. September herausgenommen. Es wurde beschlossen, mit den Abwicklungsmaßnahmen nach den Grundsätzen zu beginnen, die im Beschluss Nr. 64/1770 für die Fonds A1 Capital, Bulls und Pardus festgelegt wurden. Die erste Liste in der Bekanntmachung vom 1. Oktober sollte daher nicht als aktueller Zahlungsumfang wiedergegeben werden, ohne die späteren Beschlüsse gelesen zu haben. K28

Der Gesetzentwurf über einige Investmentfonds, deren Abwicklung beschlossen wurde, wurde am 14. Oktober 2026 zudem im Haushalts- und Planungsausschuss angenommen. Der in der Recherche vom 18. Oktober 2026 im Entwurfsregister der TBMM sichtbare Stand ist die Ausschussphase. Dass der Entwurf dem YTM oder dem TMSF Aufgaben zuweisen soll, bedeutet weder, dass die Bestimmungen des Entwurfs in Kraft sind, noch, dass jeder Fondsanleger nach dem geltenden YTM-Entschädigungsregime eine Zahlung erhalten kann. K29 K30

Lage des AnlegersMaßgeblicher Weg, der zu prüfen ist
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann Geld oder Wertpapiere nicht liefernEntschädigungsbeschluss der SPK zum Unternehmen und Anwendungsbereich des YTM
Wegen einer Fondsabwicklung wird eine Zahlung erwartetAbwicklungs- und aktuelle Verteilungsbeschlüsse des betreffenden Fonds
Lange ruhendes Anlagevermögen wurde auf das YTM übertragenÜbertragung zur Verwahrung und Rückgabeverfahren aufgrund der Berechtigung
Die Bankverbindlichkeit ist ein Einlagen- oder BeteiligungsfondsguthabenDas einschlägige Bank- und Einlagensicherungsregime

Diese Unterscheidung schließt nicht aus, dass im selben Vorgang mehrere Anträge vorliegen. Während etwa eine Fondsabwicklung läuft, kann zusätzlich eine vom Wertpapierhaus nicht erfüllte Lieferverpflichtung geltend gemacht werden. Schuldner, Betrag und Grundlage jeder Forderung sind jedoch gesondert darzustellen; die Berechnung darf nicht so aufgebaut sein, dass dieselbe Forderung doppelt eingezogen wird. K1 K2

Welche Forderungen entschädigt das YTM, und welche Verluste liegen außerhalb des Anwendungsbereichs?

Forderungen auf Bargeld und Lieferung von Wertpapieren

Gegenstand der Entschädigung ist die Zahlungs- oder Lieferverpflichtung in Bezug auf Bargeld und Kapitalmarktinstrumente, die im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung im Namen des Anlegers verwahrt oder verwaltet werden. Wird im Antrag als einzige Summe „alle meine Anlageverluste“ angegeben, vermischt sich das nicht lieferbare Vermögen mit dem aus der Anlageentwicklung entstandenen Verlust. Bargeld, Stückzahl der Wertpapiere und gesondert geltend gemachte weitere Schadenspositionen sind getrennt auszuweisen. K4

So ist etwa der Kursverfall einer Aktie etwas anderes, als wenn die dem Anleger gehörenden Aktien im Depot nicht auffindbar sind. Im ersten Fall hat sich der Marktwert geändert; im zweiten wird untersucht, ob die Verwahrungs- und Lieferpflicht erfüllt worden ist. Der Wertverlust eines Fondsanteils, ein gegen den Fondsmanager möglicher Haftungsvorwurf und die Nichtzahlung eines endgültig feststehenden Verkaufserlöses durch das Wertpapierhaus sind ebenfalls keine Forderungen derselben Art. K4 K5

Kursverluste, Kryptowerte und nicht zugelassene Forex-Geschäfte

Verluste aus Anlageberatung oder aus Kursbewegungen des Marktes liegen außerhalb des Umfangs der YTM-Entschädigung. Auch Geld, das ohne Bezug zu einer Wertpapierdienstleistung einer Person oder Gesellschaft übergeben wurde, wird nicht allein dadurch geschützt, dass ein Anlagezweck angegeben wird. Für Kryptowerte enthält Artikel 35/C des Gesetzes eine ausdrückliche Ausnahme. Dass ein Unternehmen in der SPK-Liste geführt wird, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass jedes seiner Produkte staatlich versichert wäre. K1 K5

An eine nicht zugelassene Forex-Plattform gesendetes Geld darf auch nicht mit einer Kundenforderung bei einem zugelassenen Wertpapierdienstleister gleichgesetzt werden. Für Konten, die in der Türkei ansässige Wertpapierdienstleister bei ausländischen Organisationen unterhalten, und für im Ausland begebene Instrumente wird die Verwahrungs- oder Sicherheitenbedingung von MKK/Takasbank nach Artikel 16 der Verordnung gesondert geprüft. Bei außerbörslichen Derivaten wird zudem die besondere Bedingung der Zahlung des einschlägigen YTM-Beitrags berücksichtigt. Aus dem Produktnamen allein kann kein allgemeines Zahlungsversprechen abgeleitet werden. K2

Wie wird die YTM-Entschädigungsgrenze 2026 angewandt?

In der offiziellen Tabelle des YTM ist der Höchstbetrag für 2026 mit 2.065.145 TL angegeben. Dieselbe Tabelle nennt für 2025 1.645.665 TL. Die Anfangsbeträge im Gesetz oder im Text der alten Verordnung sollten nicht als aktuelle Zahlungsgrenze verwendet werden. Auch dass eine in früheren Jahren begonnene Akte 2026 ausgezahlt wird, zeigt für sich genommen nicht, dass die Obergrenze von 2026 gilt; der maßgebliche Beschluss, die Bekanntmachung und die Berechnung sind gesondert zu prüfen. K3

Die Grenze wird in Bezug auf die Gesamtheit der erfassten Forderungen desselben Anlegers gegen dasselbe Wertpapierdienstleistungsunternehmen beurteilt. Mehrere Kontonummern, Währungen oder Produkte beim selben Institut begründen nicht jeweils eine eigene volle Obergrenze. Auch für Versuche, durch Abtretung der die Grenze übersteigenden Forderung an eine andere Person eine zusätzliche Entschädigung zu erlangen, enthält das Gesetz eine Beschränkung. K13

Unterliegt das gesamte vorhandene Portfolio dieser Obergrenze?

Nach Artikel 15 der Verordnung werden vorhandenes Bargeld und vorhandene Kapitalmarktinstrumente, die dem Anleger in natura verteilt werden, bei der Berechnung der Entschädigungsgrenze nicht berücksichtigt. Daher werden die Herausgabe eines Portfolios in natura, dessen Bestehen und Berechtigung feststehen, und die Entschädigung für den nicht lieferbaren Teil gesondert berechnet. K2

Hypothetische Berechnung: Angenommen, auf den Namen des Anlegers lauten vorhandene Aktien im Wert von 5 Millionen TL, und zusätzlich kann eine als erfasst anerkannte Netto-Geldforderung von 3 Millionen TL nicht bezahlt werden. Unter der Annahme, dass keine Schuld, kein Pfandrecht und kein Streit besteht und die Grenze von 2026 gilt, werden die Aktien in natura herausgegeben; für die 3 Millionen TL ergeben sich eine Entschädigung von 2.065.145 TL und eine Restforderung von 934.855 TL. Dieses Beispiel erklärt, weshalb die Gesamtsumme aus Herausgabe und Entschädigung für dieselbe Person über der jährlichen Obergrenze liegen kann. Der genannte Beispielwert der Aktien ist weder ein Verkaufspreis noch eine Garantie tatsächlicher Zahlung. K2 K3

Wird bei einem Gemeinschaftskonto doppelt gezahlt?

Die Verordnung behandelt ein Gemeinschaftskonto als ein einziges Konto; die Zahlung erfolgt entsprechend dem Anteil der Berechtigung, bei nicht feststellbarem Anteil zu gleichen Teilen. Die tatsächlichen Berechtigungsanteile, die sonstigen Forderungen der Berechtigten beim selben Institut und die auf Person und Institut bezogene Grenze sind gemeinsam zu würdigen. Dass auf dem Konto zwei Namen stehen, zeigt für sich genommen nicht, dass der doppelte Höchstbetrag gezahlt wird. K2 K13

Wie wirken sich Kontoaufzeichnung, Verrechnung und Bewertung auf die Forderung aus?

Wenn der MKK-Eintrag und der Kontoauszug des Instituts nicht übereinstimmen

Der Dienst e-YATIRIMCI der MKK kann zur Prüfung von Anlagekonto- und Transaktionsdaten genutzt werden. Die Anwendungsansicht, periodische Auszüge und die Transaktionsaufzeichnungen des Wertpapierdienstleisters sind zu vergleichen. Eine MKK-Abfrage ersetzt für sich genommen keinen YTM-Entschädigungsantrag. Insbesondere bei nicht abgeschlossener Abwicklung, Umbuchungen und Geldbewegungen sind Transaktionsdatum und Wertstellungsdatum getrennt zu erfassen. K14

Dass ein Vermögenswert im Konto des Instituts nicht erscheint, bedeutet nicht, dass das Recht sicher nicht besteht. Die Verordnung ermöglicht die Berücksichtigung nicht verbuchter Barmittel und Wertpapiere, deren Berechtigung durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde oder die das YTM als dem Anleger zugehörig anerkennt. Deshalb lässt sich nicht sagen, dass jeder Anleger vor dem Antrag einen Prozess gewinnen müsste. Kann ein Widerspruch zwischen den Unterlagen nicht gelöst werden, kann gesondert ein Bedürfnis nach gerichtlicher Feststellung entstehen. K2

Wird eine vom Institut geltend gemachte Schuld unmittelbar abgezogen?

Grundsätzlich werden Bargeld und Wertpapiere des Anlegers getrennt vom Vermögen des Instituts geführt. Dass für Verbindlichkeiten des Instituts nicht auf Kundenvermögen zugegriffen werden darf, ist nicht dasselbe wie eine Pfändung, ein Pfandrecht oder eine wirksame Verrechnung wegen einer eigenen Schuld des Anlegers. K1

Bei der Entschädigungsberechnung werden wirksame Schuld- und Verrechnungsposten gewürdigt und die Nettoforderung bestimmt. Wird vom Anleger wegen Kreditnutzung, Provision oder eines nicht abgeschlossenen Geschäfts eine Schuld verlangt, sind Vertrag, Betrag und Transaktionsaufzeichnung zu prüfen. Der Einspruch gegen eine fehlerhafte Schuldbuchung ist ebenso wichtig wie der gegen einen fehlenden Forderungseintrag, denn eine anerkannte Schuld kann den auszuzahlenden Nettobetrag mindern. K11

Für den Entschädigungswert eines nicht lieferbaren Kapitalmarktinstruments sind das Datum des Entschädigungsbeschlusses und die einschlägigen Bewertungsregeln maßgeblich. Der Kaufpreis, ein späteres Marktmaximum oder der Kurs am Tag der Antragstellung werden nicht von selbst zugrunde gelegt. Bei in natura herauszugebenden Wertpapieren werden zudem Gratisaktien, Kupons und ähnliche Rechte zwischen Beschluss und Verteilung berücksichtigt. K2 K16

Wo, wie und innerhalb welcher Frist wird ein YTM-Antrag gestellt?

Der Antrag wird unter Beachtung der Entschädigungsbekanntmachung zum betreffenden Institut mit Unterlagen, die die Berechtigung zeigen, schriftlich beim YTM gestellt. Anlagen der Bekanntmachung, Formularversion, Übermittlungsweg und verlangte Unterlagen sind aktenspezifisch zu prüfen. Ein Telefonat, eine Meldung in sozialen Medien oder eine allgemeine Beschwerde sollte nicht in der Annahme verwendet werden, sie ersetze den in der Bekanntmachung vorgesehenen Entschädigungsantrag. K8

Von welchem Datum an läuft die Jahresfrist?

Die Frist nach Artikel 85 des Gesetzes ist eine einjährige Verjährung ab der Bekanntmachung des Entschädigungsbeschlusses. Die Rechtsnatur der Frist sollte nicht in eine „Ausschlussfrist“ umgedeutet werden. Der Tag, an dem der Anleger vom Vorgang erfuhr, der Zeitpunkt, an dem er das Geld benötigte, oder die letzte Kontotransaktion ist nicht der allgemeine Beginn dieser besonderen Frist. K9 K11

Der anfängliche Antragszeitplan in der Bekanntmachung ist ebenfalls wichtig. In der ersten Bekanntmachung zu Toros von 2016 war für die Erstellung des Verzeichnisses ein Antragszeitplan von zwei Monaten genannt; für Forderungen außerhalb des Verzeichnisses wurde die einjährige Frist an die Bekanntmachung im Handelsregisterblatt der Türkei (Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi) geknüpft. Die zwei Monate in dieser alten Bekanntmachung sind keine allgemeine Frist, die auf alle neuen Akten anzuwenden wäre. Der Anleger sollte sich nicht auf die einjährige Höchstfrist verlassen und den Zeitplan der ersten Bekanntmachung aufschieben. K15

Genügt ein Antrag über e-Devlet oder per E-Mail?

Die Änderung vom 16. Juli 2026 hat das e-Devlet-Verfahren für die Rückgabe verjährter Verwahrbestände und Forderungen durch das YTM geregelt. Diese Änderung hat nicht sämtliche Entschädigungsanträge wegen Zahlungsschwierigkeiten eines Wertpapierdienstleisters auf denselben digitalen Kanal verlagert. K24

Maßgeblich ist das Verfahren, das die aktenspezifische Bekanntmachung zulässt. In der Bekanntmachung zum Abwicklungssaldo von Toros 2024 wurde beispielsweise verlangt, das unterzeichnete Formular persönlich oder per Post zu übermitteln, und erklärt, dass elektronische und Fax-Anträge nicht berücksichtigt werden. Diese Regel ist das Verfahren jener Bekanntmachung; bei einer anderen aktuellen Akte sind Formular und Verfahren neu zu lesen. Der Zustellnachweis des Antrags ist zusammen mit einer Kopie des übersandten Textes und der Anlagen aufzubewahren. K20

Welche Unterlagen sollte die Antragsakte enthalten?

Der Antrag muss geeignet sein, Quelle und Berechnung der Forderung zu prüfen. Die folgende Liste ist ein Rahmen für die Vorbereitung der Akte; besondere Unterlagenanforderungen der offiziellen Bekanntmachung sind gesondert zu erfüllen. K8 K15

  1. Vollständige Firma des Wertpapierdienstleisters, Kontonummer und einschlägiger Vertrag.
  2. Entschädigungsbeschluss der SPK, Bekanntmachung und aktuelles Antragsformular.
  3. Kontoauszüge, MKK-Aufzeichnungen, Überweisungsbelege und Transaktionsübersichten.
  4. Verkaufs-, Zahlungs- oder Umbuchungsauftrag; Angaben zu Übermittlung, Ausführung und Wertstellung.
  5. Berechnungserläuterung, die Bargeld, Wertpapiere und geltend gemachte Schulden getrennt ausweist.
  6. Unterlagen zu früheren Zahlungen und Rückgaben, Pfandrechten, Pfändungen, einstweiligen Maßnahmen oder laufenden Streitigkeiten.
  7. Ausweis-, Berechtigungs-, Vertretungs- oder Erbnachweise und geeignete Angaben zum Empfängerkonto.
  8. Zustellnachweise für den Antrag und den späteren Schriftverkehr.

Die Darlegung der Forderung sollte beispielsweise zeigen, an welchem Datum ein übersandter Betrag auf welchem Konto nicht verbucht wurde oder wie viele Stücke welches Wertpapiers nicht geliefert wurden. Die Differenz zwischen der vom Institut genannten Summe und der Berechnung des Anlegers ist gesondert zu erläutern. Statt sich mit einem Screenshot zu begnügen, kann die Anforderung sämtlicher Bewegungen des betreffenden Zeitraums verhindern, dass derselbe Betrag zweimal, sowohl als Bargeld als auch als Wertpapier, angesetzt wird.

Erben und Antragsteller mit Bevollmächtigtem

Der Antrag der Erben zur Wahrung des Nachlassrechts und die Auszahlung der gesamten Forderung an einen einzelnen Erben sind unterschiedliche Vorgänge. Berechtigung, Anteile und Vertretungsmacht sind nach den Vorschriften des Türkischen Zivilgesetzbuchs über den Erbschaftserwerb und die Erbengemeinschaft zu bestimmen. Dass ein Erbe vom Konto verspätet erfährt, lässt die mit der Entschädigungsbekanntmachung beginnende Frist nicht von selbst neu beginnen. K26 K9

Die betreffende Bekanntmachung kann einen Erbschein, einen Steuernachweis oder das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht verlangen. In der Bekanntmachung von Toros 2024 sind hierzu besondere Anlagen vorgesehen. Es sollte nicht verallgemeinert werden, dass in allen Entschädigungsanträgen dieselbe Unterlage in derselben Form erforderlich ist. K20

Warum ist das Gläubigerverzeichnis entscheidend?

Das YTM erstellt auf der Grundlage der Aufzeichnungen des Instituts und der Anträge das Verzeichnis, das die Forderungen und Schulden der Anleger ausweist. Dass ein Antrag gesendet wurde, bedeutet nicht, dass der verlangte Betrag unverändert anerkannt wird. Der Anleger sollte in seiner eigenen Zeile Forderungsbetrag, Stückzahl der Wertpapiere, Schuldverrechnung, Währung und einen etwaigen Streitvermerk prüfen. K2 K16

Wie wird innerhalb von dreißig Tagen Einspruch gegen das Verzeichnis eingelegt?

Die Verordnung sieht vor, dass der Einspruch innerhalb von dreißig Tagen ab der Bekanntmachung des Verzeichnisses beim YTM einzulegen ist. Bei einem per Post eingelegten Einspruch gegen das Verzeichnis ist das Datum der Aufgabe zur Post maßgeblich. Diese ausdrückliche Regel sollte nicht dahin ausgedehnt werden, dass auch der erste Entschädigungsantrag in jedem Fall bereits mit dem Datum der Postaufgabe vollendet sei. K2 K16

Im Einspruch sind die als falsch angesehene Position, der als richtig behauptete Betrag und der Nachweis anzugeben. Werden fehlende Umbuchung, fehlerhafte Schuld, falscher Kurs oder ein nicht sichtbarer Geldeingang jeweils gesondert erläutert, erleichtert dies die Prüfung. Für eine im Verzeichnis überhaupt nicht enthaltene Forderung ist ein Antrag innerhalb eines Jahres und bei Anerkennung die Erstellung eines Ergänzungsverzeichnisses möglich; dass die Kosten eines verspäteten Antrags dem Antragsteller auferlegt werden können, ist gesondert geregelt. K2 K17

Ist das Ende des vierten Monats für alle Klagen eine Frist?

Die Sonderregelung in Artikel 12 der Verordnung betrifft die Aufrechterhaltung der Sperre bei Wertpapieren in Verwahrung, die Gegenstand des Einspruchs sind. Ist der Einspruch zurückgewiesen worden, muss dem YTM bis zum Ende des vierten Monats nach der Bekanntmachung des Verzeichnisses mitgeteilt werden, dass der Rechtsweg beschritten wurde; andernfalls kann die Folge eintreten, dass diese Wertpapiere dem Vermögen des Instituts zugeschlagen werden. Ist die Mitteilung erfolgt, dauert die Sperre bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung an. K2 K16

Diese Bestimmung ist keine allgemeine viermonatige Klagefrist für jede Geldforderung. Rechtsweg, Klagefrist und die zur Aufrechterhaltung der Sperre erforderliche Mitteilung sind gesondert zu beurteilen. Dass ein streitiger Teil besteht, verlangt nicht notwendig, dass auch die anerkannte und unstreitige Forderung das Ende desselben Verfahrens abwartet. K2

Wie sind Antrags-, Verzeichnis- und Zahlungsfristen zu verfolgen?

AbschnittBeginn und Frist
Entschädigungsbeschluss der SPKDrei Monate ab der Feststellung der Zahlungs- oder Lieferschwierigkeit
Verjährung des EntschädigungsanspruchsEin Jahr ab der Bekanntmachung des Entschädigungsbeschlusses; der Zeitplan der ersten Bekanntmachung ist gesondert zu beachten
Erstellung des GläubigerverzeichnissesDrei Monate ab dem Entschädigungsbeschluss; Verlängerung auf Vorschlag des YTM und mit Genehmigung der SPK möglich
Einspruch gegen das VerzeichnisDreißig Tage ab der Bekanntmachung des Verzeichnisses
Sperrmitteilung bei streitigem VerwahrungswertpapierBei Vorliegen besonderer Voraussetzungen bis zum Ende des vierten Monats nach der Bekanntmachung des Verzeichnisses
EntschädigungszahlungIn der Verordnung drei Monate ab der Bekanntmachung des Verzeichnisses; in Notfällen mit Genehmigung der SPK höchstens drei weitere Monate

Die Fristen in der Tabelle können nicht an denselben Beginn geknüpft werden. Das Gesetz bemisst die Zahlungsfrist ab der Feststellung der Berechtigten und der Beträge; die Verordnung stellt auf die Bekanntmachung des Verzeichnisses ab. Deshalb lässt sich nicht schließen, dass „drei Monate nach dem Antrag das gesamte Geld gezahlt wird“. K10 K11 K2

Die Verlängerung bei der Erstellung des Verzeichnisses und die höchstens dreimonatige Verlängerung der Zahlungsfrist sind ebenfalls zu unterscheiden. So hat die Bekanntmachung des YTM zu Toros von 2016 erklärt, dass die Frist zur Erstellung des Verzeichnisses zunächst um drei und anschließend um zwei Monate, insgesamt also um fünf Monate, verlängert wurde. Wer die Bekanntmachungen in zeitlicher Reihenfolge aufbewahrt, kann erkennen, welcher Abschnitt verlängert wurde. K31

Wessen Forderungen können von der Entschädigung ausgenommen sein?

Gesetz und Verordnung sehen Ausnahmen vor für bestimmte Geschäftsleiter und Gesellschafter des Instituts, für Personen und Gesellschaften mit Gruppenbeziehungen sowie für Personen, die für die finanzielle Verschlechterung verantwortlich sind oder daran ein Interesse haben. Auch die Ehegatten von Geschäftsleitern und bestimmten Gesellschaftern, ihre Blutsverwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad sowie die in ihrem Namen Handelnden werden nach den einschlägigen Vorschriften gewürdigt. Da es besondere Fälle zu bestimmten Beteiligungsquoten und Sammelverwahrkonten gibt, ist mit der bloßen Erklärung „ich bin Kunde“ die Prüfung in Bezug auf die Person nicht abgeschlossen. K6

Dagegen ist die Eigenschaft als qualifizierter oder professioneller Anleger in der Ausnahmeliste nicht für sich allein als allgemeiner Ausschlussgrund aufgeführt. Dies ist eine rechtliche Würdigung, die sich aus dem gemeinsamen Lesen der einschlägigen Normen ergibt. Ein großes Portfolio oder eine unterzeichnete Risikoaufklärung beseitigt für sich genommen nicht sämtliche Lieferforderungen; die konkrete Ausnahme und die Art der Forderung werden geprüft. K6 K13

Wird die Zahlung an einen Geschädigten angehalten, der Strafanzeige erstattet hat?

Für Forderungen im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Informationen, mit Marktbetrug oder mit der Geldwäsche von Vermögenswerten aus Straftaten gibt es besondere Vorschriften. Die aus den betreffenden Handlungen entstandene Forderung einer wegen dieser Straftaten verurteilten Person ist von der Entschädigung ausgenommen; ein gegen den Anleger selbst wegen dieser Straftaten laufendes Ermittlungsverfahren kann dazu führen, dass die Zahlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung angehalten wird. K5 K13

Dass der Anleger als Geschädigter Strafanzeige gegen das Institut oder dessen Geschäftsleiter erstattet, ist mit dieser Ausnahme nicht gleichzusetzen. Im Antrag sollten die Stellung in der Strafakte, die geprüfte Handlung und der Zusammenhang mit der Forderung erläutert werden. Ein allgemeiner Vermerk „es gibt eine Strafakte“ zeigt möglicherweise nicht, ob die Person Beschuldigter oder Geschädigter ist.

Können bei der Entschädigungszahlung Zinsen und Verzugsschaden verlangt werden?

Artikel 14 der Verordnung regelt, dass für den Zeitraum zwischen Entschädigungsbeschluss und Zahlung an den Anleger auf Geldforderungen keine Zinsen angewandt werden. Es sollte nicht erwartet werden, dass dem YTM-Zahlungskonto für diesen Zeitraum von selbst handelsrechtliche Verzugszinsen hinzugefügt werden. Auch in der Bekanntmachung des Verzeichnisses zu Toros ist dieselbe Sonderregel ausdrücklich genannt. K2 K16

Diese Regelung entscheidet nicht mit einer einzigen Bestimmung über Zins- oder Schadensforderungen gegen sämtliche Schuldner für sämtliche Zeiträume. In Artikel 86 des Gesetzes ist die Festsetzung der Verzugszinsen für den Zeitraum zwischen Entschädigung und Abwicklung durch die SPK gesondert geregelt. Für einen zusätzlichen Schaden, der wegen eines nicht ausgeführten Fondsverkaufsauftrags, der Verletzung einer bestimmten Zahlungszusage oder eines rechtswidrigen Geschäfts geltend gemacht wird, ist das einschlägige Haftungsverhältnis gesondert zu begründen. K12

Der Einwand „ich habe lange gewartet“ bewirkt deshalb keine automatische Zusatzzahlung in der YTM-Entschädigungsberechnung. Wartezeiten, die als verantwortlich bezeichnete Person, die Grundlage der Forderung und der nachgewiesene Schaden sind gesondert darzustellen. Werden Kreditzinsen oder sonstige notwendige Aufwendungen geltend gemacht, werden Entstehung dieser Aufwendung und ihr Zusammenhang mit der nicht eingezogenen Forderung geprüft. Wurde derselbe Schaden bereits früher ersetzt, muss auch diese Zahlung in der Berechnung erscheinen.

Was geschieht mit der Forderung über der Entschädigungsgrenze und mit beschlagnahmtem Vermögen?

Das YTM tritt in Höhe seiner Zahlung in das Recht des Anlegers ein. Das bedeutet nicht, dass die nicht gezahlte Restforderung entfällt. Bei der schrittweisen Abwicklung eines anderen Wertpapierdienstleisters als einer Bank sollen die verbleibenden Anlegerforderungen und die Forderung des YTM aus dem Vermögen des Instituts beglichen werden. Diese Abwicklung des Wertpapierdienstleisters ist ein vom Verfahren der Abwicklung eines Investmentfonds getrenntes Verfahren. K11 K12

Der Abwicklungssaldo wird den verbleibenden Forderungen der Anleger zugewiesen; reicht er nicht aus, kommt eine anteilige Verteilung in Betracht. Für einen verbleibenden Überschuss gilt die Rangordnung für den Staat, das YTM und andere Gläubiger. Der dem Anleger nicht gezahlte Rest ist im Hinblick auf die einschlägige Verteilungsliste und spätere Einziehungen zu verfolgen. K2

Kann für den Rest sofort ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden?

Während der schrittweisen Abwicklung gibt es besondere Verbote und Aussetzungen für Verfahren nach dem Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz und dem Gesetz Nr. 6183. Der Vorschlag, „für den Betrag über der Grenze wird sofort ein Vollstreckungsverfahren betrieben“, ist daher ohne Bestimmung des Verfahrensabschnitts nicht richtig. Abwicklungsbeschluss, Stand eines bestehenden Verfahrens, Forderungseintrag und offene Rechtsbehelfe sind gemeinsam zu prüfen. K12

Dass die SPK dem YTM Verfügungsbefugnis über Vermögen einräumt, die Abwicklungsmaßnahmen, beim Gericht beantragte Sicherungsmaßnahmen und die Beschlagnahme im Strafverfahren haben ebenfalls unterschiedliche Grundlagen. Dass Vermögen festgestellt oder gesichert wird, bedeutet nicht, dass der Anleger am selben Tag eine Zahlung erhält. Welcher Vermögenswert wem gehört, welcher Forderung er zugewiesen werden kann und welches Verteilungsverfahren gilt, wird gesondert bestimmt. K1 K2

Was zeigt das Beispiel Toros einem auf Zahlung wartenden Anleger?

Die offizielle Akte zu Toros Menkul Kıymetler Ticaret AŞ zeigt, dass die Entschädigungsphase und die späteren Zahlungen aus dem Abwicklungssaldo gesondert zu verfolgen sind. Die folgende Chronologie ist keine Zusammenfassung einer Gerichtsentscheidung, sondern ein Vergleich der vom YTM veröffentlichten Maßnahmen und Bekanntmachungen. K18 K19

DatumOffizielle Maßnahme oder Erklärung
8. Januar 2016Entschädigungs- und Abwicklungsbeschluss der SPK
13. Januar 2016Veröffentlichung der ersten Bekanntmachung im Handelsregisterblatt der Türkei (Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi)
4. Oktober 2016Annahme des Gläubigerverzeichnisses durch das YTM
3. März 2017Annahme des Ergänzungsverzeichnisses der Gläubiger
24. Mai 2018Abschluss des Entschädigungsverfahrens
26. April 2024Bekanntmachung der Anhebung der Verteilungsquote aus dem Abwicklungssaldo auf 100 Prozent

Die Bekanntmachung von 2024 sieht für diejenigen, die zuvor eine Teilzahlung erhalten hatten, eine zusätzliche Zahlung vor; für Erstantragsteller die Zahlung der gesamten Forderung laut der Verteilungsliste des Abwicklungssaldos von 2018. Diese Erklärung bedeutet nicht, dass alle in der Liste Geführten das Geld tatsächlich erhalten haben, dass sämtliche Anlageverluste gezahlt wurden oder dass eine neue Antragsfrist für die Entschädigung eröffnet wurde. K19 K20

Für die Zahlung wurde die Einreichung des aktuellen Formulars und der Anlagen verlangt. Die Bekanntmachung sieht Zahlung oder Wertpapierübertragung spätestens einen Monat nach vollständigem Antrag vor, während für Pfändungen, einstweilige Maßnahmen und Pfandrechte auf dem Konto gesonderte Wartebedingungen erklärt wurden. Dieser auf die Akte bezogene Einmonatszeitplan sollte nicht anstelle der allgemeinen YTM-Entschädigungsfrist geschrieben werden. K20

Wie ist ein Zahlungsformular mit Erlass und Verzicht zu beurteilen?

Im Antragsformular von Toros aus 2024 finden sich weitgehende Erklärungen, wonach Haupt- und Nebenforderungen eingezogen seien, keine weiteren Rechte bestünden und auf bestehende Klagen oder Verfahren verzichtet werde. Das Formular sollte daher nicht wie ein Dokument behandelt werden, das lediglich IBAN oder Kontaktdaten aktualisiert. K21

Der Betrag im Formular ist mit der Verzeichnisforderung, früheren Zahlungen und laufenden Klagen oder Verfahren zu vergleichen. Welche Forderung und welche Parteien die Erklärung erfasst, die Vertretungsmacht des Antragstellers und die als noch nicht gezahlt geltend gemachten Positionen müssen klar sein. Es lässt sich nicht sagen, dass sämtliche Erlassklauseln unwirksam seien oder dass ein einseitiger Zusatz im Formular die Zahlung sicher herbeiführe. Die Prüfung ist am konkreten Formular und Konto vorzunehmen.

Welcher Weg wird verfolgt, wenn der Antrag abgelehnt oder die Forderung nur teilweise anerkannt wird?

Der erste Schritt besteht darin, die Begründung der Ablehnung oder teilweisen Anerkennung und die zugrunde liegende Berechnung schriftlich zu erlangen. Der Streit kann auf der Berechtigung, dem Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich, der Verrechnung, der Bewertung, der Frist oder einer Maßnahme beruhen. Jeder dieser Gründe erfordert andere Unterlagen und eine andere rechtliche Würdigung.

Der Verwaltungsrechtsweg gegen SPK-Beschlüsse ist in Artikel 134 des Gesetzes geregelt. Eine Maßnahme des YTM, ein Streit um das Verzeichnis und eine privatrechtliche Forderung gegen den Wertpapierdienstleister sind nach Gegenstand des Begehrens, Rechtsnatur der Maßnahme und Beklagtem gesondert zu bestimmen. Eine kategorische Empfehlung, alle Streitigkeiten einem einzigen Gericht zuzuweisen, übergeht diese Unterschiede. K1

Im Verwaltungsrechtsweg beträgt die allgemeine Klagefrist, sofern keine Sonderregelung besteht, sechzig Tage; ihr Beginn bestimmt sich nach der einschlägigen Bekanntgabe und der Art der Maßnahme. Ein Antrag nach Artikel 11 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (İYUK), der rechtzeitig gestellt wird, hemmt die laufende Klagefrist; nach Ablehnung oder nach dreißig Tagen Schweigen läuft die verbleibende Frist weiter. Es kann nicht unterstellt werden, dass jeder YTM-Einspruch die Klagefrist jeder Klage von selbst hemmt. K25

Auch die dreißigtägige Einspruchsfrist gegen das Verzeichnis und die Mitteilung im vierten Monat, die die Sperre des streitigen Wertpapiers wahrt, sind gesondert zu terminieren. Das Abwarten des Ausgangs eines Strafverfahrens oder des Antrags bei einer anderen Stelle ist keine allgemeine Methode, die Entschädigungs- und Klagefristen von selbst wahrt. K2

Wie sollte der Anleger handeln, damit der Schaden nicht größer wird?

Die Priorität einer auf Zahlung wartenden Person ist, eine einzige Akte anzulegen, die ihr Recht und ihre Fristen sichtbar macht. Die einschlägigen Beschlüsse und Bekanntmachungen sollten in zeitlicher Reihenfolge aufbewahrt werden; die Forderungsberechnung ist mit Trennung nach Bargeld, Wertpapieren, Schuld und früherer Zahlung zu erstellen. Fehlende Aufzeichnungen sind rechtzeitig anzufordern, die Bekanntmachung des Verzeichnisses ist gesondert zu verfolgen, und die jeweils streitige Position ist mit Unterlagen zu erläutern.

Die Bekanntmachung des YTM vom 24. Juli 2025 berichtete von Meldungen über Personen, die versprachen, Verluste aus Forex, Kryptowerten und dem Aktienmarkt gegen Provision oder Servicegebühr zu entschädigen. In der Bekanntmachung vom 29. Juli 2025 wurde mitgeteilt, dass die Internetseiten des YTM nachgeahmt und dabei persönliche Daten, Kreditkartendaten und Gebühren verlangt wurden. Diese offiziellen Erklärungen zeigen das konkrete Risiko, in der Hoffnung auf Einziehung eine zweite Zahlung zu leisten. K22 K23

Die Erklärung des YTM, für die eigenen Leistungen keine Gebühr zu verlangen, sollte nicht dahin ausgedehnt werden, dass ein Antrag niemals Kosten verursachen könne. Die Kosten eines verspäteten Antrags sowie Porto- oder Unterlagenkosten sind gesonderte Fragen. Das Versprechen „senden Sie zuerst eine Provision, dann wird Ihr gesamter Verlust unter staatlicher Garantie gezahlt“ ist mit dem Umfang der offiziellen Entschädigung unvereinbar. Antragsadresse und Zahlungsbekanntmachung sind unabhängig von dem vom Anrufer gesendeten Link aus der offiziellen Quelle zu überprüfen. K23 K2

Fazit

Ein tragfähiger YTM-Antrag hängt zunächst davon ab, ob ein Entschädigungsbeschluss zum betreffenden Wertpapierdienstleister vorliegt, ob der Anspruch den Charakter einer Zahlungs- oder Lieferforderung hat und wer tatsächlich berechtigt ist. Werden die Herausgabe vorhandenen Vermögens in natura, die der Grenze unterliegende Entschädigung und der aus der Abwicklung geforderte Rest getrennt ausgewiesen, kann der Anleger klar darlegen, was er in welchem Abschnitt verlangt.

So wichtig wie die für 2026 bekannt gegebene Grenze von 2.065.145 TL sind die einjährige Verjährung der Antragstellung, die dreißigtägige Einspruchsfrist gegen das Verzeichnis und die besondere Sperrmitteilung. Die Verfolgung der aktuellen Fondsbeschlüsse und der späteren Bekanntmachungen in früheren Abwicklungsakten verhindert, dass der Antrag nach einem alten oder anderen Zahlungsregime aufgebaut wird. Werden Zahlungs- und Erlassunterlagen zusammen mit der Forderungsberechnung geprüft, lässt sich auch der Umfang der verbleibenden Rechte besser bestimmen. K2 K3 K9 K19

Häufig gestellte Fragen

Mein Fonds wurde abgewickelt; zahlt mir das YTM automatisch?

Eine Fondsabwicklung allein begründet keinen Anspruch auf YTM-Entschädigung. Geprüft werden der Entschädigungsbeschluss zum betreffenden Wertpapierdienstleister, die Art der Forderung und die Voraussetzungen des Anwendungsbereichs. Die Zwischenzahlung eines Fonds ist ebenfalls eine gesonderte Regelung. K1 K27

Wie viel entschädigt das YTM im Jahr 2026 höchstens?

In der offiziellen Tabelle beträgt der Höchstbetrag für 2026 2.065.145 TL. Die erfassten Forderungen desselben Anlegers beim selben Institut werden gemeinsam beurteilt. Der auf eine alte Akte anzuwendende Jahresbetrag ist gesondert zu bestimmen. K3 K13

Muss der Wert aller Aktien auf meinem Konto unter dieser Grenze bleiben?

Vorhandenes Bargeld und vorhandene Wertpapiere, die in natura verteilt werden, zählen nicht zur Entschädigungsgrenze. Die Grenze wird für die erfasste Entschädigungsforderung beurteilt, die außerhalb dieser Herausgabe verbleibt. K2

Wie lang ist die YTM-Antragsfrist?

Es gibt eine einjährige Verjährung ab der Bekanntmachung des Entschädigungsbeschlusses. Antragszeitplan und Anlagen der ersten Bekanntmachung sind gesondert zu beachten. K8 K9

Was tun, wenn mein Betrag im Gläubigerverzeichnis zu niedrig ist?

Innerhalb von dreißig Tagen ab der Bekanntmachung des Verzeichnisses wird beim YTM ein begründeter Einspruch eingelegt. Der falsche Betrag oder die falsche Stückzahl wird mit der richtigen Berechnung und Belegen dargelegt. K2 K16

Muss ich für Geld, das auf meinem Konto nicht erscheint, unbedingt zuerst klagen?

Nicht in jedem Antrag ist ein vorheriges Gerichtsurteil erforderlich. Auch nicht verbuchte Vermögenswerte, die das YTM als dem Anleger zugehörig anerkennt, können berücksichtigt werden. Kann ein Streit über die Berechtigung nicht gelöst werden, kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich sein. K2

Verhindert eine Strafanzeige gegen das Institut die Entschädigung?

Eine Strafanzeige als Geschädigter zu erstatten ist nicht dasselbe wie die Zahlungsaussetzung wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Anleger wegen bestimmter Straftaten. Die Stellung in der Strafakte und der Zusammenhang mit der Forderung sind wichtig. K5 K13

Kann ich vom YTM automatisch Zinsen für die Wartezeit erhalten?

Für den Zeitraum zwischen Entschädigungsbeschluss und Zahlung gibt es eine Sonderregel, wonach auf die Geldforderung keine Zinsen angewandt werden. Zins- und Schadensforderungen für andere Zeiträume oder gegen andere Schuldner werden gesondert geprüft. K2 K12

Erlischt meine Forderung über der Entschädigungsobergrenze?

Die Zahlung lässt die verbleibende Forderung nicht von selbst entfallen. Für den Rest werden die Abwicklung und andere geeignete Wege geprüft, wobei die Verfahrensverbote bei der schrittweisen Abwicklung zu beachten sind. K11 K12

Muss ich jedes zugesandte Erlassformular unterschreiben, um eine Zahlung zu erhalten?

Zu prüfen sind die Wirkung des zu unterzeichnenden Textes auf den Zahlungsbetrag, die verbleibende Forderung sowie laufende Klagen und Verfahren. Das Formular von Toros aus 2024 enthält weitgehende Erlass- und Verzichtserklärungen; Formulare in anderen Akten werden nach ihrem eigenen Inhalt beurteilt. K21

Quellenverzeichnis

Die Quellen wurden am 18. Oktober 2026 geprüft. Rechtsvorschriften, offizielle Praxisbekanntmachungen und der Gesetzentwurf wurden voneinander getrennt. Die Beispielberechnung ist hypothetisch; die Toros-Chronologie beruht auf offiziellen Maßnahmen und Bekanntmachungen.

K1 Kapitalmarktgesetz Nr. 6362, insbesondere Art. 3, 35/C, 46, 82–86 und 134. Aktueller Text der SPK: mevzuat.spk.gov.tr

K2 Verordnung über die Entschädigung der Anleger und die schrittweise Abwicklung (Yatırımcıların Tazmini ile Tedrici Tasfiye Usul ve Esasları Hakkında Yönetmelik), insbesondere Art. 5–17, 20, 22 und 28–30; aktueller konsolidierter Text: ytm.gov.tr

K3 YTM, Höchstbeträge der Entschädigung nach Jahren; 2026: 2.065.145 TL. ytm.gov.tr

K4 YTM, vom Anwendungsbereich der Entschädigung erfasste Forderungen auf Barzahlung und Lieferung von Kapitalmarktinstrumenten. ytm.gov.tr

K5 YTM, vom Anwendungsbereich der Entschädigung ausgenommene Verluste. ytm.gov.tr

K6 YTM, nicht entschädigte Personen und Institutionen. ytm.gov.tr

K7 YTM, Mitgliedschaft der Wertpapierdienstleister. ytm.gov.tr

K8 YTM, Verfahren des Entschädigungsantrags der Anleger. ytm.gov.tr

K9 YTM, Antragsfrist beim Entschädigungsantrag. ytm.gov.tr

K10 YTM, Kapitalmarktgesetz Art. 82: Beschluss über die Entschädigung der Anleger. ytm.gov.tr

K11 YTM, Kapitalmarktgesetz Art. 85: Entschädigungsverfahren und Rechtsübergang. ytm.gov.tr

K12 YTM, Kapitalmarktgesetz Art. 86: schrittweise Abwicklung. ytm.gov.tr

K13 YTM, Kapitalmarktgesetz Art. 84: Anwendungsbereich, Ausnahmen und Gesamtforderungen beim selben Institut. Für den Anfangsbetrag wurde die Jahrestabelle in K3, für den aktuellen Gesetzeswortlaut K1 zugrunde gelegt. ytm.gov.tr

K14 Zentrale Registerstelle (Merkezi Kayıt Kuruluşu, MKK), Dienst e-YATIRIMCI. mkk.com.tr

K15 YTM, erste Bekanntmachung zur Entschädigung und schrittweisen Abwicklung der Toros-Anleger, Handelsregisterblatt der Türkei (Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi), 13.01.2016. ytm.gov.tr

K16 YTM, Bekanntmachung zum Gläubigerverzeichnis Toros, 2016. ytm.gov.tr

K17 YTM, Bekanntmachung zum Ergänzungsverzeichnis der Gläubiger Toros, 2017. ytm.gov.tr

K18 YTM, Entschädigungsmaßnahmen für die Anleger von Toros und Informationen zum Abschluss vom 24.05.2018. ytm.gov.tr

K19 YTM, Bekanntmachung der Anhebung der Verteilungsquote aus dem Abwicklungssaldo von Toros auf 100 Prozent, 26.04.2024. ytm.gov.tr

K20 YTM, Verteilung des Abwicklungssaldos von Toros und Antragsvoraussetzungen, April 2024. ytm.gov.tr

K21 YTM, Antragsformular zum Abwicklungssaldo von Toros, April 2024; Erlass- und Verzichtserklärungen. ytm.gov.tr

K22 YTM, Bekanntmachung zu Betrugsdelikten über Kommunikationswege, 24.07.2025. ytm.gov.tr

K23 YTM, Bekanntmachung zu nachgeahmten Internetseiten und Gebührenforderungen, 29.07.2025. ytm.gov.tr

K24 Änderung der Verordnung des Anlegerentschädigungszentrums (Yatırımcı Tazmin Merkezi Yönetmeliği), Amtsblatt 16.07.2026/33311; Rückgabeverfahren für verjährte Verwahrbestände. ytm.gov.tr

K25 Verwaltungsverfahrensgesetz Nr. 2577 (2577 sayılı İdari Yargılama Usulü Kanunu), insbesondere Art. 7, 8 und 11. Rechtsvorschriften- und Rechtsprechungsprogramm des Justizministeriums: mevzuat.adalet.gov.tr

K26 Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721, insbesondere Art. 599 und 640. Rechtsvorschriften- und Rechtsprechungsprogramm des Justizministeriums: mevzuat.adalet.gov.tr

K27 SPK, Bekanntmachung zu Zwischenzahlungen für Fonds in Abwicklung, 01.10.2026. spk.gov.tr

K28 SPK, Bulletin Nr. 2026/70 vom 16.10.2026, S. 7; Beschluss Nr. 70/1821 vom 15.10.2026. spk.gov.tr

K29 TBMM, Gesetzentwurf Nr. 2/3939 über einige Investmentfonds, deren Abwicklung beschlossen wurde; am 18.10.2026 sichtbarer Stand des Gesetzgebungsverfahrens. tbmm.gov.tr

K30 TBMM, Meldung über die Annahme des betreffenden Entwurfs im Haushalts- und Planungsausschuss, 14.10.2026. tbmm.gov.tr

K31 YTM, Verlängerung der Frist zur Erstellung des Gläubigerverzeichnisses von Toros, 28.08.2016. ytm.gov.tr

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Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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