Dies ist eine deutsche Übersetzung des türkischen Mustertexts und dient nur der Information. Eine in der Türkei zu verwendende Vollmacht wird auf Türkisch ausgestellt: Das türkische Original (PDF oder Word) ist der Text, der beim Notar oder Konsulat vorzulegen ist; die Übersetzung ersetzt ihn nicht.
In Bezug auf alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen innerhalb der Grenzen der Republik Türkiye, deren Eigentümer und Anteilsinhaber ich bin oder künftig sein werde, und die mir zudem im Erbweg von allen meinen Erblassern angefallen sind oder künftig anfallen werden, wegen der Verfolgung und des Abschlusses von Hypotheken, Enteignung, Bauangelegenheiten, Wohnungseigentum, Ausschreibungen, Handelsgeschäften, Telefon, Sparbriefen, der Einziehung aller Arten von Rechten und Forderungen und aller sonstigen Angelegenheiten gleich welcher Art bei Grundbuchamt, Finanzamt, Gemeinde, Steueramt, allen Steuerämtern, Katasteramt, allen Banken, natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften, Genossenschaften, Versicherungen, PTT, Zoll, den zuständigen Registerbehörden, Bauamt, Architekten- und Ingenieurkammer, Sozialversicherungsanstalt (SGK), Telefon-Provinzverwaltung, Handelskammern, Ministerien, Notariaten und allen sonstigen amtlichen und privaten Stellen, ob in dieser Vollmacht genannt oder nicht, meine Angelegenheiten bis in die letzte Instanz zu verfolgen und durch Unterschrift abzuschließen, schriftliche und mündliche Anträge zu stellen, bei amtlichen Stellen sowie aus den Archiven von Einrichtungen und Organisationen und von Notariaten Aufzeichnungen und Abschriften zu erhalten, Berichtigungen vornehmen zu lassen, alle Arten von Steuern, Gebühren, Sicherheiten und Ähnliches zu zahlen, von allen diesen gezahlten und zu zahlenden Beträgen die zu erstattenden an den Schaltern der zuständigen Stelle einzuziehen, in Empfang zu nehmen (ahzu kabz), Erlass zu erklären, alle Erklärungen auszufüllen und den zuständigen Stellen vorzulegen, alle Verträge, Zusatzverträge, Nachträge, Kündigungen, Änderungen, Übertragungen, Forderungsabtretungsverträge zu meinen Gunsten und zu meinen Lasten (Abtretungen), Zustimmungen, Verpflichtungserklärungen, Quittungen und Erlassurkunden und sonstige einschlägige Urkunden auszufertigen und zu unterzeichnen, beglaubigen zu lassen, erforderlichenfalls bei den zuständigen Stellen eintragen zu lassen und in all diesen Angelegenheiten meine Angelegenheiten ohne Erfordernis einer neuen Ermächtigung von mir bis in die letzte Instanz zu verfolgen und abzuschließen,
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