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HAFTUNGSRECHT · MATERIELLER UND IMMATERIELLER SCHADENSERSATZ

Schadensersatz bei Körperschaden, Verkehrs- und Arbeitsunfall

Verletzung, Verlust der Erwerbsfähigkeit, Tod und Unterhaltsschaden. Prüfung von Schadensersatzansprüchen anhand von Gesundheits-, Einkommens-, Verschuldens- und Versicherungsunterlagen.

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Schadensersatzansprüche aus Tod und Körperschäden

  • Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungs- und Genesungskosten, vorübergehendem Verdienstausfall, Minderung oder Verlust der Erwerbsfähigkeit sowie Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft
  • Prüfung von Pflege- oder Betreuungskosten, Prothesen und Hilfsmitteln, Rehabilitation und künftig möglicherweise entstehenden Kosten
  • Im Todesfall Bestattungskosten sowie Ansprüche wegen Unterhaltsschadens
  • Prüfung der Voraussetzungen eines immateriellen Schadensersatzes zugunsten des Geschädigten oder seiner Angehörigen
  • Rechtliche Kontrolle von Gutachten zu Invalidität, Verschulden und Versicherungsmathematik

Schadensersatz aus Verkehrsunfällen und Versicherungsstreitigkeiten

  • Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz bei Verkehrsunfällen mit Verletzten und Todesopfern
  • Berechnung von vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, Pflegekosten und Unterhaltsschaden
  • Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungs- oder Verdienstausfall und Ansprüche wegen Entzugs des Fahrzeugs
  • Prüfung der Pflichthaftpflichtversicherung, der Kaskoversicherung, der freiwilligen Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherungspolicen
  • Antrag bei der Versicherungsgesellschaft, Verfahren vor der Versicherungsschiedskommission und gerichtliche Verfahren
  • Einzelfallbewertung von Fällen mit dem Garantiekonto (Güvence Hesabı) und Unfällen mit Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen

Schadensersatzklagen aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Prüfung der rechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, des Subunternehmers und der am Vorfall beteiligten Dritten
  • Ansprüche wegen dauerhaften oder vorübergehenden Verlusts der Erwerbsfähigkeit, Heilbehandlungs- und Pflegekosten, Unterhaltsschadens und immateriellen Schadensersatzes
  • Prüfung von Unterlagen zu Arbeitsschutz, Schulungsnachweisen, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmitteln und Unfallprotokollen
  • Prüfung durch die SGK sowie Bewertung der Auswirkung von Leistungen und Zahlungen auf die Schadensberechnung und von Regressbeziehungen
  • Vorbereitung von Verteidigungen für den Arbeitgeber oder andere Verantwortliche zu Verschulden, Kausalzusammenhang und Schadensberechnung

Die aus einem Arbeitsunfall entstehenden sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche sowie Regress- und Forderungsklagen der SGK werden auf unserer Seite zum Sozialversicherungsrecht gesondert erläutert.

Im Rahmen des materiellen Schadensersatzes zu prüfende Schäden

Der materielle Schadensersatz soll den Geschädigten so weit wie möglich in die wirtschaftliche Lage versetzen, in der er sich ohne das Ereignis befände. Welche Schadenspositionen verlangt werden können, hängt von der Art des Ereignisses und der Rechtsgrundlage ab.

Körperschäden

  • Kosten für Behandlung, Medikamente, Rehabilitation, Prothesen und Hilfsmittel
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder Verdienstausfall
  • Dauerhafter Verlust der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zum Verdienst im Beruf
  • Verluste aus der Erschütterung der wirtschaftlichen Zukunft
  • Vorübergehende oder dauerhafte Pflege- und Betreuungskosten
  • Fahrt- und Sonderernährungskosten sowie weitere notwendige Aufwendungen mit Bezug zum konkreten Ereignis

Schäden im Todesfall

  • Behandlungs- und Pflegekosten vor dem Tod
  • Bestattungs- und Beerdigungskosten
  • Wirtschaftlicher Verlust der Personen, die den Unterhalt des Verstorbenen verlieren
  • Weitere nachweisbare Vermögensschäden je nach konkretem Fall

Ein Anspruch wegen Unterhaltsschadens beruht nicht allein auf der Erbeneigenschaft. Geprüft wird, ob der Verstorbene zu Lebzeiten tatsächlich und regelmäßig Unterhalt geleistet hat oder ob eine künftige Unterstützung in hohem Maße wahrscheinlich war; dies wird zusammen mit den Beweisen bewertet.

Vermögensschäden

  • Kosten für Reparatur, Erneuerung oder Wiederherstellung des früheren Zustands
  • Wertminderung und Verkürzung der wirtschaftlichen Lebensdauer
  • Nutzungsausfall oder Schaden durch Entzug des Fahrzeugs
  • Verlust von Miet- oder Betriebseinnahmen
  • Betriebsunterbrechung und entgangener Gewinn
  • Angemessene Aufwendungen zur Feststellung des Schadens und zur Schadensbegrenzung

Bei der Schadensberechnung können Gesichtspunkte wie der tatsächliche Schaden, die wirtschaftliche Lebensdauer, Vorschäden, Abschreibung, Marktwert und die Auswirkung der Reparatur auf den Wert gemeinsam geprüft werden.

Prüfung von Sachverständigengutachten zu Invalidität, Verschulden und Versicherungsmathematik

In Schadensersatzakten können technische, medizinische und finanzielle Fragen ein Sachverständigengutachten erfordern. Jedes Gutachten muss jedoch nicht nur hinsichtlich seines Ergebnisses, sondern auch hinsichtlich der verwendeten Daten, der Methode, der Rechtsvorschriften, der Annahmen und der Berechnungszusammenhänge überprüft werden.

  • Ob das Gutachten zu Invalidität oder Verlust der Erwerbsfähigkeit dem Zeitpunkt des Ereignisses und den anzuwendenden Vorschriften entspricht
  • Ob das Verschuldensgutachten die Beweise zum Ereignis und die Pflichten der Beteiligten erörtert
  • Alter, Einkommen, Lebenserwartung, Unterhaltsanteile, Erwerbszeitraum und Abzugsposten in der versicherungsmathematischen Berechnung
  • Ob Leistungen der Sozialversicherung und von Versicherungen anzurechnen sind
  • Die medizinische Grundlage des künftigen Behandlungs- und Pflegebedarfs
  • Methode zu Marktwert, Reparatur, Vorschäden und Wertminderung beim Vermögensschaden

Gegen unvollständige, widersprüchliche oder nicht überprüfbare Gutachten werden technische und rechtliche Einwände vorbereitet; bei Bedarf wird eine ergänzende Begutachtung aus weiteren Fachgebieten beantragt.

Wovon hängt die Schadensberechnung ab?

Alter, nachweisbares Einkommen, Verlust der Erwerbsfähigkeit, Pflegebedarf, Verschulden und Unterhaltsverhältnis werden je nach Akte geprüft. Ein im Internet verfügbarer Näherungsrechner ersetzt weder ein personenbezogenes Gutachten noch eine rechtliche Bewertung. Die Bruttoberechnung und der nach früheren Zahlungen verbleibende Anspruch sind nicht derselbe Betrag.

Ist die Erbeneigenschaft für den Unterhaltsschaden erforderlich?

Die Erbeneigenschaft allein ist weder ein ausreichendes noch ein zwingendes Kriterium. Untersucht wird ein tatsächliches oder künftig zu erwartendes Unterhaltsverhältnis. Die Ansprüche mehrerer Berechtigter und deren jeweilige Voraussetzungen werden gesondert bewertet.

Ausnahme von der Mediation bei Arbeitsunfällen

Nach Art. 3/3 des Gesetzes Nr. 7036 fallen der materielle und immaterielle Schadensersatz aus Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie die damit zusammenhängenden Feststellungs-, Einspruchs- und Regressklagen nicht unter die allgemeine Regel der obligatorischen Mediation. Dieselbe Ausnahme gilt nicht für sämtliche Arbeitnehmerforderungen.

Nicht jeder Schaden ist versichert

Policenart, Deckung, Limit, Zeitpunkt des Ereignisses und Ausschlüsse müssen geprüft werden. Die Zahlung der Versicherungsgesellschaft bedeutet möglicherweise nicht, dass alle Ansprüche gegen andere Verantwortliche erloschen sind. Für denselben Schaden kann nicht doppelt Ersatz erlangt werden.

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Er ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Akte. Eine Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und hemmt keine gesetzlichen Fristen.