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Arbeitserlaubnis und ausländisches Personal

Arbeitserlaubnis in der Türkei: Antragsvoraussetzungen, Arten, Verlängerung und Rechtsbehelfe gegen Ablehnung

Eine Person hält eine Arbeitserlaubniskarte, auf der die persönlichen Angaben abgedeckt sind.
Autor: Veröffentlicht: Aktualisiert: Etwa 45 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Zusammenfassung

Die Arbeit von Ausländern in der Türkei erfordert grundsätzlich, dass vor Arbeitsbeginn die passende Arbeitserlaubnis oder eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis erlangt wird. Aufenthaltserlaubnis, Gesellschafterstellung oder Arbeitsvertrag allein verleihen keine Arbeitsbefugnis. Der Weg des Antrags richtet sich nach dem Status des Ausländers, der auszuübenden Tätigkeit, den Voraussetzungen des Arbeitgebers und der Erlaubnisart. Dieser Leitfaden erläutert gemeinsam die Antragsunterlagen, die aktuellen Beurteilungskriterien, Verlängerung und Arbeitgeberwechsel, die Pflichten nach der Erlaubnis und die Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung. Die Fristen für Einspruch, Klage, Arbeitsaufnahme und Meldungen sind gesondert zu verfolgen. [1, Art. 6–13, 21–22]

Was ist die Arbeitserlaubnis, und welche Rechte verschafft sie?

Die Arbeitserlaubnis ist das Dokument, das das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausstellt, damit ein Ausländer in der Türkei unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten kann. Die grundlegende Regelung bilden das Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte und dessen Durchführungsverordnung. Erlaubnisart, Arbeitgeber, Aufgabe, Arbeitsort und Geltungsdauer bestimmen, in welchem Rahmen die Person arbeiten darf. Das Vorhandensein der Erlaubniskarte bedeutet keine Arbeitsfreiheit unabhängig von den auf der Karte und in der Erlaubnisentscheidung genannten Bedingungen. [1, Art. 3, 6, 10] [2]

Sind Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis dasselbe?

Eine gültige Arbeitserlaubnis oder Befreiung von der Arbeitserlaubnis tritt grundsätzlich an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis. Umgekehrt gilt dies jedoch nicht: Wer eine touristische, Familien- oder Studentenaufenthaltserlaubnis hat, erhält dadurch allein kein Recht auf Arbeit. Auch die langfristige Aufenthaltserlaubnis eröffnet die Möglichkeit, eine unbefristete Arbeitserlaubnis zu beantragen; sie tritt nicht unmittelbar an die Stelle der Arbeitserlaubnis. [1, Art. 10/3, 12] [3, Art. 27]

Die für Antragsteller auf internationalen Schutz, bedingte Flüchtlinge und Ausländer unter vorübergehendem Schutz geregelten Arbeitserlaubnisse treten dagegen nicht an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis. Das Aufenthaltsrecht dieser Personen hängt von ihrem jeweiligen Schutzstatus ab. Auch das Recht auf Arbeit der Inhaber eines Flüchtlings- und subsidiären Schutzstatus ist gesondert geregelt. Daher kann nicht für alle Ausländer die eine Erklärung „Arbeitserlaubnis gleich Aufenthaltserlaubnis“ gelten. [1, Art. 17] [3, Art. 89] [5]

Genügen ein Arbeitsvertrag, eine SGK-Anmeldung oder die Gründung einer Gesellschaft?

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für die auszuübende Arbeit und die Vergütung; er ersetzt die behördliche Arbeitserlaubnis nicht. Auch die Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (SGK) macht eine Arbeit ohne Erlaubnis nicht von selbst rechtmäßig. Die Lage eines Ausländers, der eine Gesellschaft gründet oder Gesellschafter einer Gesellschaft wird, wird nach Gesellschaftsform, Leitungsfunktion und der tatsächlich auszuübenden Arbeit geprüft. [1, Art. 6, 10, 13, 22]

Auch dass der Antrag abgesendet wurde, genügt nicht, um erstmals mit der Arbeit zu beginnen. Das an einen ordnungsgemäßen Verlängerungsantrag geknüpfte begrenzte Recht, weiter zu arbeiten, ist auf Erstanträge nicht anwendbar. Der Tag, an dem mit der Arbeit begonnen werden kann, ist unter gemeinsamer Würdigung von Beginn der genehmigten Erlaubnis und konkreter Lage des Ausländers zu bestimmen. [1, Art. 6–7] [2, Art. 25, 27]

Wer muss eine Arbeitserlaubnis erlangen, für wen gibt es Befreiungen?

Bei einem Ausländer, der in der Türkei abhängig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, im eigenen Namen tätig wird oder eine Leistung mit Arbeitscharakter erbringt, wird zuerst geprüft, ob eine Erlaubnis erforderlich ist. Dass die Tätigkeit kurz ist, aus der Ferne erfolgt oder die Zahlung aus dem Ausland kommt, beseitigt die Erlaubnispflicht für sich genommen nicht; grenzüberschreitende Dienstleistungen und Befreiungsregelungen werden gesondert geprüft. [1, Art. 2–3, 6, 13]

Die Befreiung von der Erlaubnis unterscheidet sich von der Ausnahme von Beurteilungskriterien

Die Befreiung von der Arbeitserlaubnis ist ein gesonderter rechtlicher Weg, der für in den Vorschriften bestimmte Tätigkeiten oder Status vorgesehen ist. Die unter die Befreiung fallende Person muss die nach der anwendbaren Regelung erforderlichen Antrags- und Unterlagenvorgänge abschließen. Dagegen beeinflusst die Ausnahme von den Kriterien zu Beschäftigung, finanzieller Leistungsfähigkeit oder Vergütung, wie der Antrag auf Arbeitserlaubnis beurteilt wird; sie ermöglicht für sich genommen keine Arbeit ohne Erlaubnis. [1, Art. 13] [2, Art. 48–53] [4]

Besondere Regelungen wie die Rechte der Personen im Rahmen der Blauen Karte, völkerrechtliche Abkommen und bestimmte Schutzstatus bleiben vorbehalten. Ohne Bestätigung der Urkunde und des Status der Person darf nicht allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Ehe oder ihrer Aufenthaltsdauer in der Türkei auf „keine Erlaubnis erforderlich“ geschlossen werden. [1, Art. 6] [3, Art. 89]

Auch in der Lehre wird betont, dass Arbeitserlaubnis und Befreiung verschiedene Rechtsinstitute sind und dass Umfang und Folgen der Befreiung gesondert zu würdigen sind. Diese Unterscheidung verhindert, dass die Aussage „ich bin von der Arbeitserlaubnis befreit“ als Befreiung von jedem Antrag, jeder Urkunde und jeder beruflichen Voraussetzung verstanden wird. Die akademische Untersuchung aus dem Jahr 2021 zu diesem Thema ist für den begrifflichen Rahmen nützlich; bei aktuellen Vorgängen sind dagegen die später in Kraft getretene Durchführungsverordnung und ihre Änderungen maßgeblich. [22]

Nach der Bekanntmachung des Ministeriums vom 17. September 2026 werden neue Anträge auf Befreiung von der Arbeitserlaubnis über das aktualisierte Portal abgewickelt; die Verfolgung der vor diesem Datum gestellten Anträge läuft weiter über das alte e-Muafiyet-System. Beim Aufrufen des Antragsbildschirms ist der Link aus der Bekanntmachung des Ministeriums zu verwenden. Beim Antrag auf Befreiung aus dem Inland ist zusätzlich die Bestimmung der aktuellen Durchführungsverordnung zur Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts zu kontrollieren. [12] [2, Art. 49/3]

Türkischen Staatsangehörigen vorbehaltene Berufe

Einige Berufe und Aufgaben sind durch Sondergesetze türkischen Staatsangehörigen vorbehalten. Eine allgemeine Arbeitserlaubnis beseitigt nicht die Voraussetzung der Staatsangehörigkeit oder der beruflichen Zulassung für diese Berufe. Bei der Anwaltstätigkeit beispielsweise sind die Voraussetzungen des einschlägigen Berufsgesetzes zu prüfen, in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Ingenieurwesen die für die jeweilige Tätigkeit geltenden Regelungen zur Vorabgenehmigung, Gleichwertigkeit oder beruflichen Befähigung. Ausgangspunkt ist die aktuelle Berufsliste des Ministeriums; maßgeblich ist die tatsächliche Natur der konkreten Arbeit. [1, Art. 8–9, 20] [11]

Welche Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es?

Erlaubnis oder StatusGrundlegender UmfangDauer und wichtige Unterscheidung
Befristete ArbeitserlaubnisArbeit, die an eine bestimmte Tätigkeit, einen bestimmten Betrieb und Arbeitgeber gebunden istBeim Erstantrag höchstens ein Jahr; die Vertragsdauer wird nicht überschritten.
Unbefristete ArbeitserlaubnisUnbefristetes Recht auf Arbeit unabhängig vom ArbeitgeberLangfristiger Aufenthalt oder mindestens acht Jahre rechtmäßige Arbeitserlaubnis eröffnen die Antragsmöglichkeit; ein Recht entsteht nicht automatisch.
Arbeitserlaubnis für selbständige TätigkeitArbeit auf eigenen Namen und eigene RechnungEigenschaften der antragstellenden Person und Wirkung der Tätigkeit werden beurteilt; die Erlaubnis wird befristet erteilt.
Türkis-KarteBesonderes System für qualifizierte AusländerStatus, der die an die unbefristete Arbeitserlaubnis gebundenen Rechte verschafft und gesonderte Beurteilung und Übergangsbestimmungen kennt.

Die Unterscheidungen in der Tabelle beruhen auf den Art. 10 und 11 des Gesetzes Nr. 6735 und den Erläuterungen des Ministeriums zu den Erlaubnisarten. Die konkrete Dauer der Erlaubnis bestimmt sich zusätzlich nach Vertrag, Pass, Art der Tätigkeit und besonderen Regelungen. [1, Art. 10–11] [6]

Befristete Arbeitserlaubnis: Zeiträume von einem, zwei und drei Jahren

Die erste befristete Arbeitserlaubnis kann höchstens für ein Jahr erteilt werden. Bei Fortsetzung der Arbeit beim selben Arbeitgeber kann die positiv beurteilte erste Verlängerung höchstens zwei Jahre, spätere Verlängerungen können höchstens drei Jahre betragen. Dies sind nicht für jeden Antragsteller zwingend zu gewährende Zeiträume. Der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber setzt diese Verlängerungsfolge nicht automatisch fort; er wird nach den Grundsätzen des Erstantrags beurteilt. [1, Art. 10/1–2]

Unbefristete Arbeitserlaubnis: Acht Jahre allein genügen nicht

Eine der gesetzlichen Alternativen ist die langfristige Aufenthaltserlaubnis, die andere eine mindestens achtjährige rechtmäßige Arbeitserlaubnis. Ein Aufenthalt von acht Jahren in der Türkei mit verschiedenen Aufenthaltserlaubnissen kann nicht unmittelbar als „acht Jahre rechtmäßige Arbeit“ angesehen werden. Dass die Antragsvoraussetzung vorliegt, verpflichtet nicht zu einer positiven Entscheidung. Auch dass das Dokument der unbefristeten Erlaubnis alle fünf Jahre erneuert wird, erfordert es, die Geltungsdauer des Rechts vom Vorgang der Erneuerung des Dokuments zu trennen. [1, Art. 10/3–4] [2] [6]

Arbeitserlaubnis für selbständige Tätigkeit und Gesellschafterstellung

Bei der Beurteilung der Erlaubnis für selbständige Tätigkeit werden Ausbildung, Berufserfahrung, Beitrag zu Wissenschaft und Technologie, wirtschaftliche Wirkung der Investition und Tätigkeit sowie die Beschäftigungsdimension berücksichtigt. Gesellschafter einer Gesellschaft in der Türkei zu sein, bedeutet nicht, dass die Erlaubnis für selbständige Tätigkeit automatisch erteilt wird. Die Erlaubnispflicht und die Beurteilungsmaßstäbe für Gesellschafter werden unten gesondert erläutert. [1, Art. 10/5–8]

Wodurch sich die Türkis-Karte von der Arbeitserlaubnis unterscheidet

Die Türkis-Karte ist ein gesondertes Beurteilungssystem für qualifizierte Ausländer. Das einem Angehörigen des Karteninhabers ausgestellte Dokument verschafft unter den Bedingungen der Vorschriften ein Aufenthaltsrecht; ob der Angehörige zusätzlich ein Recht auf Arbeit erwirbt, wird nach seinem eigenen rechtlichen Status beurteilt. Ausländer unter vorübergehendem Schutz fallen nicht unter die Türkis-Karte-Regelung. [1, Art. 11] [15]

Die Karte wird zunächst mit einer Übergangsfrist von drei Jahren erteilt. Für die Aufhebung des Übergangsvermerks ist der Antrag ab dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem bis zum Fristablauf noch hundertachtzig Tage bleiben, und in jedem Fall vor Fristablauf. Ein nach Fristablauf gestellter Antrag wird abgelehnt, und die Karte wird ungültig. Die Erlangung der ersten Karte bedeutet daher nicht, dass der Übergangsvermerk von selbst aufgehoben wird. [1, Art. 11/2]

Wie wird in der Türkei eine Arbeitserlaubnis erlangt?

Dieser Abschnitt erläutert das allgemeine Antragsregime. Bei Anträgen im Rahmen von internationalem oder vorübergehendem Schutz, Freizonen und weiteren Sonderregelungen gelten die einschlägigen besonderen Verfahren und Fristen zusätzlich. [1, Art. 17–18] [13–14]

Die erste Entscheidung beim Antrag ist, ob der Antragsweg aus dem Inland offensteht. Danach werden die Unterlagen zu Arbeitgeber und Ausländer in derselben Akte stimmig gemacht. Der amtliche Antragskanal ist die Anwendung des Ministeriums Antragssystem für Arbeitserlaubnisse von Ausländern — e-İzin. Der Zugang zum System über den Link im aktuellen Portal des Ministeriums verhindert Verwechslungen mit alten oder Dritten gehörenden Antragsseiten. [5] [7]

Antrag aus dem Inland und die sechsmonatige Aufenthaltsvoraussetzung

Nach der aktuellen Erläuterung des Ministeriums wird beim allgemeinen Antragsweg aus dem Inland eine für mindestens sechs Monate ausgestellte und am Antragstag noch gültige Aufenthaltserlaubnis verlangt. Die sechs Monate sind hier nicht so zu verstehen, dass der Ausländer vor dem Antrag zwingend sechs Monate in der Türkei gelebt haben muss oder dass auf seiner Karte nach dem Antragstag zwingend noch sechs Monate verbleiben müssen. Beurteilt werden die Ausstellungsdauer des Aufenthaltsdokuments und seine bestehende Gültigkeit. [2, Art. 15/4] [5]

Kann mit einer touristischen Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis beantragt werden?

In der aktuellen Erläuterung des Ministeriums schließt die allgemeine Formel zum Antrag aus dem Inland nicht kategorisch alle touristischen Aufenthaltserlaubnisse aus. Dass eine bestimmte Aufenthaltskarte vorhanden ist, ist dagegen keine Garantie, dass eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Status des Ausländers, besondere Bestimmungen zum Antragsweg sowie Voraussetzungen von Arbeitgeber und Arbeit werden gemeinsam geprüft. Während des touristischen Aufenthalts darf nicht mit der Arbeit begonnen werden, ohne eine Arbeitserlaubnis erlangt zu haben. [1, Art. 6, 12] [2, Art. 15] [5]

Für einige von der Generaldirektion bestimmte Ausländer kann der Antragsweg aus dem Inland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis unter der Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts in der Türkei eröffnet werden. Diese Ausnahme ist keine Möglichkeit, die auf jeden anwendbar ist; die amtliche Kategorie, in die die Person fällt, muss belegt werden. [2, Art. 15] [5]

Antrag aus dem Ausland: Konsulat und Arbeitgebervorgänge

Der Antrag aus dem Ausland erfolgt in zwei Phasen. Der Ausländer wendet sich an die Botschaft oder das Generalkonsulat der Republik Türkei in dem Land, dessen Staatsangehöriger er ist oder in dem er sich rechtmäßig aufhält. Die ihm erteilte 16-stellige Referenznummer wird im elektronischen Antrag des Arbeitgebers in der Türkei verwendet. Dass nur bei der Vertretung gehandelt oder nur ein Arbeitgeberkonto eröffnet wurde, zeigt nicht, dass alle Phasen der Akte abgeschlossen sind. [1, Art. 7] [5] [7]

Beim Antrag auf abhängige Beschäftigung aus dem Ausland muss der Arbeitgeber den Antrag im System innerhalb von dreißig Tagen nach dem Antrag auf das Arbeitsvisum bestätigen und abschließen. Referenz, Identitäts- und Passangaben, Arbeitsvertrag und Aufgabenbeschreibung müssen einander bestätigen. Antragsnummer, Absendedatum, Anforderungen zusätzlicher Unterlagen und Mitteilungen sind regelmäßig aufzubewahren. Antrag bei der Auslandsvertretung, Erlaubnisergebnis, Arbeitsvisum und Einreise in die Türkei sind verschiedene Phasen. [2, Art. 17/2] [7]

Reihenfolge der Schritte beim e-İzin-Antrag

  1. Bestimmen Sie den rechtlichen Status des Ausländers, die auszuübende Arbeit, die Erlaubnisart und den Antragsweg.
  2. Prüfen Sie, ob der Beruf für die Arbeit von Ausländern offen ist und ob eine Vorabgenehmigung erforderlich ist.
  3. Bereiten Sie die Voraussetzungen des Arbeitgebers zu Registrierung, Beschäftigung, finanzieller Leistungsfähigkeit und Vergütung sowie gegebenenfalls Ausnahmeunterlagen vor.
  4. Gestalten Sie Arbeitsvertrag, Aufgabe des Ausländers, Arbeitsort, Arbeitszeit und Vergütung stimmig mit den übrigen Unterlagen der Akte.
  5. Schließen Sie den Antrag über e-İzin mit dem berechtigten Benutzer ab; verwechseln Sie nicht den Entwurfseintrag mit dem abgesendeten Antrag.
  6. Verfolgen Sie Anforderungen fehlender Unterlagen und Ergebnismitteilungen; zahlen Sie bei einem für geeignet befundenen Antrag die verlangte Gebühr und den Kartenbetrag fristgerecht.
  7. Erfüllen Sie nach der Erlaubnis die Pflichten zu Arbeitsaufnahme, Meldung an das Ministerium, SGK und Adresse nach gesondertem Kalender. [1, Art. 7–8, 22] [5] [7–10]

Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Arbeitserlaubnis entschieden ist?

Das Gesetz sieht vor, dass die Beurteilung ordnungsgemäßer Anträge mit vollständigen Angaben und Unterlagen innerhalb von dreißig Tagen abgeschlossen wird. Die Frist ist nicht gleichbedeutend mit dem Tag der ersten Erstellung einer unvollständigen Akte. Wurden fehlende Angaben oder Unterlagen verlangt, kann die Beurteilung aufgeschoben werden; die für die Vervollständigung der Mängel eingeräumte Frist darf außer bei belegter höherer Gewalt dreißig Tage nicht überschreiten. Der Ablauf der Frist bedeutet nicht, dass von selbst eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. [1, Art. 7/7–8] [5]

Welche Unterlagen sind für die Arbeitserlaubnis erforderlich?

Eine einzige Unterlagenliste genügt nicht für alle Berufe, Gesellschaften und Status. Die Unterlagenliste des Ministeriums für die jeweilige Antragsart und die Felder, die das e-İzin-System in der konkreten Akte verlangt, sind gemeinsam zu prüfen. Ebenso wichtig wie das Hochladen der Urkunde ist, dass ihr Inhalt mit den übrigen Angaben übereinstimmt. Aufgabenbeschreibung, Berufscode, Vergütung, Arbeitsort und Vertragsdaten dürfen einander nicht widersprechen. [2] [8]

Unterlagen- oder AngabengruppeWesentliche BeispieleZu kontrollierender Punkt
Identität und Status des AusländersPass, geeignetes Foto, Aufenthalts- oder SchutzangabenÜbereinstimmung von Name, Nummer, Gültigkeit und Antragsweg
ArbeitsverhältnisUnterzeichneter Arbeitsvertrag, Angaben zu Aufgabe und VergütungTatsächliche Art der Arbeit und anzuwendende Vergütungsschwelle
Rechtliche und finanzielle Lage des ArbeitgebersHandelsregister, Angaben zu Tätigkeit und Kapital, Bilanz/Gewinn- und VerlustrechnungAktuelle Beteiligung, Vertretungsbefugnis und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschäftigungSGK- und Beschäftigtenregister des BetriebsZahl der türkischen und ausländischen Beschäftigten im jeweiligen Betrieb
Berufliche BefähigungDiplom, gegebenenfalls Gleichwertigkeit und VorabgenehmigungBerufs- und sektorspezifische Erfordernisse
Ausnahme oder SonderantragFamilienbindung, rechtmäßiger Aufenthalt, Investition, Betreuungsbedarf oder SektorunterlagenNachweis der geltend gemachten Ausnahme durch amtliche Aufzeichnung

Die Tabelle ist ein allgemeiner Vorbereitungsrahmen. Nicht alle Beispiele in jeder Zeile sind in jeder Akte zwingend; der Umfang der zu verlangenden Unterlagen kann je nach Beruf und Antragsart wechseln. [8]

Pass, Übersetzung und Diplom

Die Passangaben müssen lesbar und aktuell sein. Die Arbeitserlaubnis wird grundsätzlich sechzig Tage kürzer als die Gültigkeitsdauer des Passes ausgestellt. Der Abschluss eines langfristigen Vertrags führt daher nicht dazu, dass trotz eines in der Dauer unzureichenden Passes eine Erlaubnis derselben Länge erteilt wird. Übersetzung, Bestätigung, Diplom oder Gleichwertigkeit werden nach der jeweiligen Urkunde und dem Beruf beurteilt; es wird nicht so getan, als gelte für jeden ausländischen Beschäftigten dasselbe Diplom- und Gleichwertigkeitserfordernis. [1, Art. 24/1] [2, Art. 24/5] [8]

Vorabgenehmigung im Gesundheits- und Bildungsbereich

Bei Gesundheitsleistungen, die eine berufliche Befähigung erfordern, kommt die Vorabgenehmigung des Gesundheitsministeriums, bei Bildungsleistungen nach den einschlägigen Vorschriften die des Ministeriums für nationale Bildung oder des Hochschulrats (YÖK) in Betracht. Die Vorabgenehmigung ist nicht die Arbeitserlaubnis selbst. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis und, soweit geeignet, die Verlängerung werden auf der Grundlage dieser Vorabgenehmigung betrieben. [1, Art. 8] [4, B.2 und B.7]

Stimmigkeit der Akte aus Sicht des Arbeitgebers

Firma des Arbeitgebers im Handelsregister, Eintrag der vertretungsberechtigten Person, SGK-Betriebsangabe und der Betrieb im Antrag müssen einander bestätigen. Die Wahl eines Berufs, der mit der tatsächlich auszuübenden Arbeit des Ausländers nichts zu tun hat, die Änderung der Aufgabenbezeichnung, um die Vergütungsvoraussetzung niedriger erscheinen zu lassen, oder die Erstellung eines Vertrags, der die tatsächliche Arbeit nicht widerspiegelt, kann beim Antrag und bei späteren Kontrollen Probleme bereiten. Die Richtigkeit der Unterlagen ist nicht nur Gegenstand der ersten Erlaubnisphase. [1, Art. 9, 15, 22–23] [5]

Vom Arbeitgeber zu erfüllende Voraussetzungen der Arbeitserlaubnis

Das Beurteilungssystem des Ministeriums umfasst die Rubriken Beschäftigung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Vergütung. Daneben gibt es Sektor, Beruf, Arbeit, Status des Ausländers und Übergangsbestimmungen. Die folgenden Erläuterungen betreffen die am 29. Oktober 2026 kontrollierten amtlichen Kriterien; die am Antragstag geltende Fassung und Sonderregelungen sind gesondert zu prüfen. [4]

Zahl türkischer Beschäftigter und finanzielle Leistungsfähigkeit

In bilanzierungspflichtigen Betrieben gilt als allgemeine Regel die Beschäftigung von mindestens fünf türkischen Staatsangehörigen für jeden Ausländer, für den der Antrag gestellt wird. Für Betriebe mit einem Nettoumsatz des letzten Jahres von mindestens 50 Millionen TL besteht bis zu fünf Ausländern eine Ausnahme vom Beschäftigungskriterium. Bei neu gegründeten Betrieben beträgt die Schwelle des eingezahlten Kapitals 500.000 TL. Bei bereits tätigen Betrieben sind dagegen als Alternativen 500.000 TL eingezahltes Kapital, 8 Millionen TL Nettoumsatz oder 150.000 US-Dollar Export geregelt. Diese Beträge sind keine Einheitsformel, die auf alle Betriebe und alle Ausländer ausnahmslos anzuwenden wäre. [4, A.1–2]

Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Auslegung „Kapital und Umsatz und Export werden insgesamt zusammen verlangt“ in den Fällen unzutreffend, in denen alternative Maßstäbe bestehen. Dagegen beseitigt die Erfüllung nur einer Alternative nicht alle übrigen Prüfungen zu Vergütung, Beruf, Beschäftigung oder rechtlichem Status des Ausländers. Bei der Verlängerung bestehender Erlaubnisse ist zusätzlich die Übergangsbestimmung der amtlichen Kriterien zu lesen. [4, A.2 und D.2]

Vergütungsvoraussetzung für ausländische Beschäftigte

Bei der Vergütungsschwelle sind der am Antragstag geltende Brutto-Mindestlohn und die auszuübende Arbeit maßgeblich. Die allgemeinen Koeffizienten betragen für leitende Führungskräfte und Piloten fünf, für Ingenieure und Architekten vier, für sonstige Führungskräfte drei, für Arbeit, die Fachkenntnis oder Meisterschaft erfordert, zwei, für Haushaltsdienstleistungen und sonstige Arbeiten einen Mindestlohn. Besondere Bestimmungen zu Sektoren und Status gelten zusätzlich. [4, A.3]

Die Verwechslung von Netto- und Bruttovergütung verursacht in der Akte Unstimmigkeiten. Vergütung im Vertrag, tatsächliche Aufgabe und SGK-Meldung sind gemeinsam zu prüfen. Die Berufsbezeichnung allein genügt nicht; beurteilt wird, welche Verantwortung der Beschäftigte tatsächlich übernimmt. Wird eine besondere Ausnahme zu Vergütung oder Beschäftigung geltend gemacht, muss klar angegeben werden, welche Bestimmung angewandt wird. [1, Art. 9, 22] [4–5]

Änderungen vom 3. August 2026 und Ausnahmen

Ausländer mit mindestens einem Jahr rechtmäßigem Aufenthalt in den letzten drei Jahren

In den aktuellen Kriterien ist für Anträge aus dem Inland von Ausländern, die in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr rechtmäßig mit Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder im Rahmen des internationalen Schutzes in der Türkei waren, eine auf höchstens drei Ausländer begrenzte Ausnahme von Beschäftigung und finanzieller Leistungsfähigkeit geregelt. Die Bedingung, dass die Zahl der genehmigten Ausländer im Betrieb die Zahl der türkischen Beschäftigten nicht übersteigt, und die für den vierten und weitere Ausländer eingeführten Bestimmungen werden gemeinsam beurteilt. Diese Regelung hebt das Vergütungskriterium nicht von selbst auf. [4, A.4]

Sektorale und persönliche Ausnahmen

Für Informatik, Bildung, Gesundheit, Tourismus, Haushaltsdienstleistungen, öffentliche Projekte und weitere Sektoren bestehen gesonderte Bestimmungen. Auch der Umfang der bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehenen Sonderregelungen für bestimmte Anträge in den Sektoren Verarbeitung, Geflügelhaltung und Recycling ist je nach Art der Arbeit und des Antrags zu kontrollieren. Es ist nicht richtig, sämtliche Sektorausnahmen mit „die Fünf-Türken-Voraussetzung ist entfallen“ zusammenzufassen. [4, B]

Wird wegen familiärer Bindung zu einem türkischen Staatsangehörigen, bestimmter Aufenthaltsstatus, langjähriger Erlaubnishistorie oder anderer besonderer Umstände eine Kriterienausnahme geltend gemacht, sind die erforderlichen amtlichen Unterlagen vorzulegen. Die Ausnahme begründet keinen absoluten Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis. In der Akte ist gesondert darzulegen, welches Kriterium nicht angewandt wird und welche weiteren Voraussetzungen fortbestehen. [4, Ç]

Gesellschafter, Studierende und besondere Status

Muss ein ausländischer Gesellschafter eine Arbeitserlaubnis erlangen?

Der ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das ausländische Verwaltungsratsmitglied, das Aktionär einer Aktiengesellschaft ist, und der ausländische geschäftsführende Komplementär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien können nach der gesetzlichen Regelung mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Für das in der Türkei nicht ansässige Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft und den ausländischen Gesellschafter anderer Gesellschaften ohne Geschäftsführereigenschaft kommen dagegen die Befreiungsbestimmungen in Betracht. Die Gesellschafterstellung ist etwas anderes, als die Gesellschaft tatsächlich zu leiten oder in der Gesellschaft zu arbeiten. [1, Art. 10/5, 13/7]

Beim Antrag werden nicht nur das gesamte Gesellschaftskapital, sondern gemeinsam der Kapitalanteil des Ausländers, die Beteiligungsquote, die Leitungsfunktion und die Beschäftigungsmaßstäbe geprüft. Da das Ministerium für ausländische Gesellschafter gesonderte finanzielle und Beschäftigungskriterien hat, darf die Tabelle für den Antrag gewöhnlicher Beschäftigter nicht unmittelbar angewandt werden. Auch die Übereinstimmung zwischen Handelsregistereintrag und tatsächlich ausgeübter Tätigkeit ist zu wahren. [4, C]

Nach dem allgemeinen Kriterium des Ministeriums zu Gesellschaftern muss das eingezahlte Kapital des bilanzierungspflichtigen Betriebs mindestens 500.000 TL, der Kapitalbetrag des Ausländers mindestens 500.000 TL und die Beteiligungsquote mindestens 20 % betragen. Die erste Erlaubnis wird mit einem Vermerk zur Voraussetzung der Beschäftigung von mindestens fünf türkischen Staatsangehörigen erteilt; ab dem siebten Monat nach Erlaubnisbeginn wird verlangt, dass im Betrieb jeden Monat mindestens fünf türkische Staatsangehörige beschäftigt sind. Für einen ausländischen Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von mindestens 100.000 US-Dollar finden die Buchstaben (a) und (b) der Ziffer C.1.1 der Kriterien keine Anwendung. Diese Ausnahme hebt die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht auf und verschafft keine automatische Erlaubnis. [4, C.1]

Können ausländische Studierende eine Arbeitserlaubnis erlangen?

Ein ausländischer Studierender, der in einem regulären Studiengang einer Hochschuleinrichtung in der Türkei eingeschrieben ist, kann mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Für Studierende in Associate- und Bachelorstudiengängen ist der Antrag nach Abschluss des ersten Studienjahres möglich, und die Arbeit muss in Teilzeit erfolgen. Für Studierende in regulären Postgraduiertenstudiengängen gelten diese Beschränkungen nicht; das bedeutet jedoch nicht, dass alle Master- und Promotionsstudierenden ohne Erlaubnis arbeiten dürften. [1, Art. 19]

Beendet die Arbeitserlaubnis das Studium und den Studentenaufenthalt?

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an einen ausländischen Studierenden beendet die gültige Studentenaufenthaltserlaubnis und die durch sie gewährten Rechte nicht. Das Studium einer Person mit Arbeitserlaubnis und die Arbeit eines Studierenden werden unter verschiedenen Gesichtspunkten beurteilt. Besteht das Studium nach Ablauf der Erlaubnis fort, sind der gültige Studentenaufenthalt oder die geeignete Antragslage gesondert zu kontrollieren. [1, Art. 19/3] [3, Art. 38–41] [19]

Erfüllt ein Ausländer mit Arbeitserlaubnis die Voraussetzungen der Studentenaufenthaltserlaubnis, kann er die durch den Studentenaufenthalt gewährten Rechte nutzen, solange die bestehende Arbeitserlaubnis fortdauert. Master- und Promotionsstudierende sind, solange die Arbeitserlaubnis gültig ist, von der Pflicht befreit, eine Studentenaufenthaltserlaubnis zu erlangen; endet oder verlängert sich die Arbeitserlaubnis nicht, müssen sie eine Studentenaufenthaltserlaubnis erlangen. Ob eine noch gültige Studentenerlaubnis besteht, ist in dieser Phase ebenfalls zu kontrollieren. [19, Art. 26/6, 38/3]

Vorübergehender Schutz, internationaler Schutz und Flüchtlingsstatus

Für Ausländer, denen vorübergehender Schutz gewährt wird, kann sechs Monate nach Ausstellung des Ausweises für vorübergehenden Schutz ein Antrag auf Arbeitserlaubnis oder Befreiung gestellt werden. Die Erlaubnis unterliegt den besonderen Regelungen zu registrierter Provinz, Arbeit und Sektorvoraussetzungen. Der Ausweis für vorübergehenden Schutz ist für sich genommen keine allgemeine Arbeitserlaubnis. [1, Art. 17] [13]

Für Antragsteller auf internationalen Schutz und bedingte Flüchtlinge wird die Sechsmonatsfrist ab dem Datum des Antrags auf internationalen Schutz beurteilt. Inhaber eines Flüchtlings- und subsidiären Schutzstatus können dagegen, vorbehaltlich der berufsbezogenen Beschränkungen der Vorschriften, ab Erlangung des Status abhängig oder selbständig arbeiten; der einschlägige Ausweis tritt an die Stelle der Arbeitserlaubnis. Diese Gruppen dürfen nicht, als hätten sie denselben rechtlichen Status, in einer einzigen Erläuterung zusammengefasst werden. [1, Art. 17] [3, Art. 89] [14]

Auch wissenschaftliche Untersuchungen zu Schutzstatus zeigen, dass Recht auf Arbeit, Arbeitsvertrag, Diplomgleichwertigkeit und Berufsausübung getrennte rechtliche Prüfungen erfordern. Dass jemand Zugang zum Arbeitsmarkt hat, führt beispielsweise nicht dazu, dass er einen regulierten Beruf ohne Gleichwertigkeit oder erforderliche Vorabgenehmigung ausüben könnte. Die Einschätzungen in der Lehre, die den Status erläutern, sind zusammen mit der aktuellen Gesetzgebung und der Praxis des Ministeriums zu lesen. [23]

Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte in Haushaltsdiensten

Die Kriterien des Ministeriums legen bei Haushaltsdiensten die Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen sowie die Begleitung von Kranken zugrunde. Geprüft werden die antragsberechtigte Person, der Betreuungsbedarf, die Eigenschaften des Ausländers und das regelmäßige Einkommen, das die Betreuungskosten finanziert. Eine allgemeine Erläuterung „Beschäftigung einer Haushaltshilfe“ genügt möglicherweise nicht, um die konkrete Betreuungsarbeit und die erforderlichen Voraussetzungen zu zeigen. Die besondere Beschränkung, wonach ein auf Antrag aus dem Ausland eingereister Ausländer in den ersten sechs Monaten nicht zu einem anderen Arbeitgeber wechseln darf, ist ebenfalls zu berücksichtigen. [4, B.3]

Ausländische Fußballspieler, Sportler und Trainer

Mit der befürwortenden Stellungnahme des Ministeriums für Jugend und Sport oder des Türkischen Fußballverbands können Berufssportler, Trainer und die in der Durchführungsverordnung aufgeführten Sportfachkräfte für die Dauer ihrer Verträge im Rahmen der Befreiung von der Arbeitserlaubnis beurteilt werden. In den Anwendungsbereich der Befreiung zu fallen, bedeutet aber nicht, dass Unterlagenvorgänge völlig entbehrlich wären. Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass der von der Befreiung erfasste Ausländer die Befreiung erlangt und dann arbeitet. Die Vorgänge von Verein, Sportler und zuständiger Stelle sind nach dem aktuellen Antragsverfahren abzuschließen. [2, Art. 48/1-k, 49] [12]

Wie hoch sind Gebühr und Kartenbetrag für die Arbeitserlaubnis?

Bei der Arbeitserlaubnis sind Gebühr und Betrag für das Wertpapier getrennte Posten. Die folgenden Beträge sind der vom Ministerium veröffentlichte Tarif für 2026; antrags- und statusspezifische Befreiungen werden gesondert beurteilt. Die Beträge dürfen nicht automatisch auf spätere Jahre übertragen werden. [9]

ErlaubnisartGebührenbetrag 2026Erläuterung
Befristete Arbeitserlaubnis, bis zu einem Jahr12.574,90 TLBei Erlaubnissen von mehr als einem Jahr wird die Gebühr nach der Dauer berechnet.
Unbefristete Arbeitserlaubnis125.802,20 TLAllgemeiner Tarif; besondere Befreiungen bleiben vorbehalten.
Arbeitserlaubnis für selbständige Tätigkeit125.802,20 TLAllgemeiner Tarif; der Dokumentenbetrag wird gesondert beurteilt.
Einjährige Arbeitserlaubnis im Rahmen des vorübergehenden Schutzes4.677,90 TLBetrag für den einschlägigen besonderen Status.
Betrag für das Wertpapier (Kartenbetrag)964,00 TLVom Gebührenbetrag gesondertes Dokumentenentgelt.

Bei einer befristeten Erlaubnis von einem Jahr nach dem allgemeinen Tarif beträgt beispielsweise die Summe aus Gebühr und Dokumentenbetrag allein 13.538,90 TL. Diese Summe umfasst keine Kosten für Visum, Übersetzung, Notar, Versicherung, Berufsunterlagen oder fakultative Rechtsdienstleistungen. Sie darf nicht als einziger Preis dargestellt werden, der die gesamten Kosten jedes Antrags zeigt. [9]

Zahlungszeitpunkt und richtige Vorgangsreferenz

Für vom Ministerium für geeignet befundene Anträge sind die mitgeteilte Gebühr und der Dokumentenbetrag innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung einzuzahlen. Unterbleibt die fristgerechte Zahlung, kann dies zur Ablehnung des Antrags führen. Die Zahlung ist an die richtige Ausländerkennung und Vorgangsreferenz im amtlichen Kanal zu knüpfen; die Referenz eines anderen Antrags darf nicht verwendet werden. Beurteilung des Antrags, Zahlung und Druck der Karte sind voneinander getrennte Vorgänge. [9]

Gebührenbefreiung bedeutet nicht den Wegfall sämtlicher Kosten

Dass ein Status von der Gebühr befreit ist, zeigt nicht, dass auch der Dokumentenbetrag oder andere Vorgangskosten von selbst entfallen. Der Umfang der Befreiung ist anhand der einschlägigen Regelung und der amtlichen Zahlungsmitteilung zu prüfen. Auch Verlust, Neudruck der Karte oder Erneuerung des Dokuments unterliegen möglicherweise nicht demselben Kostenregime wie der Erstantrag. [5] [9]

Wann wird der Verlängerungsantrag für die Arbeitserlaubnis gestellt?

Der Verlängerungsantrag wird ab dem Zeitpunkt, zu dem bis zum Ende der Arbeitserlaubnis sechzig Tage verbleiben, und in jedem Fall vor Ablauf der Erlaubnis gestellt. Das Gesetz regelt, dass nach Fristablauf gestellte Verlängerungsanträge abgelehnt werden. Dass für eine Person, deren Frist abgelaufen ist, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein neuer Antragsweg geprüft wird, macht den vergangenen Zeitraum nicht gültig und verschafft kein ununterbrochenes Recht auf Arbeit. [1, Art. 7/3] [2, Art. 27]

Kann während der Verlängerung weitergearbeitet werden?

Im allgemeinen Regime kann der Ausländer bei einem ordnungsgemäßen Verlängerungsantrag, während sein Antrag geprüft wird, ab dem Ende der früheren Erlaubnis höchstens neunzig Tage in derselben Arbeit und am selben Arbeitsplatz weiterarbeiten. Diese Frist gilt nicht für den Erstantrag; sie verleiht auch kein Recht zum Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber. Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass auf Antrag eine gebührenfreie Antragsbescheinigung zur Verlängerung der Arbeitserlaubnis ausgestellt wird; wegen einer Übergangsbestimmung zur technischen Umsetzung ist der aktuelle Weg der Dokumentenausstellung über das System des Ministeriums zu bestätigen. Bestimmungen in besonderen Schutzregimen bleiben vorbehalten. [2, Art. 27/5–6, vorläufiger Art. 1/2-b] [14]

Bei Ablehnung des Antrags oder dem Eintreten einer sonstigen negativen Entscheidung darf nicht angenommen werden, dass unter Missachtung dieser Entscheidung bis zum Ende der neunzig Tage weitergearbeitet werden könnte. Stand des Antrags, Zustellung der Entscheidung, bestehende Erlaubnis und sonstiges Aufenthaltsrecht sind gemeinsam zu beurteilen. [1, Art. 15, 21] [2, Art. 27, 57]

In der Verlängerungsakte erneut geprüfte Punkte

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Voraussetzungen des Arbeitgebers, Vergütung und Sozialversicherungsaufzeichnungen sowie die Gültigkeit des Passes sind erneut von Bedeutung. Dass zuvor eine Erlaubnis erteilt wurde, bedeutet nicht, dass die spätere Verlängerung automatisch angenommen wird. Die Übergangsbestimmungen der Kriterien sind insbesondere daraufhin zu prüfen, wie der finanzielle Maßstab zum Zeitpunkt des Erstantrags bei der Verlängerung beurteilt wird. [1, Art. 7, 10] [4, D.2]

Was ist bei einem Wechsel von Arbeitgeber oder Arbeitsplatz zu tun?

Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber

Da die befristete Arbeitserlaubnis an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Arbeit gebunden ist, ist die bestehende Erlaubniskarte kein Dokument, das bei einem anderen Arbeitgeber frei verwendet werden könnte. Der an den neuen Arbeitgeber gebundene Antrag wird nach den Grundsätzen des Erstantrags beurteilt. Der Zeitraum zwischen dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses, dem Widerruf der Erlaubnis, dem neuen Antrag und dem Beginn der neuen Erlaubnis ist sorgfältig zu planen. [1, Art. 10/2, 15] [5]

Zusätzliche Beschränkungen bei Haushaltsdiensten und besonderen Sektoren

Bei einigen Anträgen bestehen zusätzliche Voraussetzungen, die der Sektor oder die in Anspruch genommene Ausnahme erfordert. Beispielsweise wird der Inlandsantrag eines Ausländers, der aufgrund eines Antrags aus dem Ausland die Arbeit in Haushaltsdiensten aufgenommen hat, in den ersten sechs Monaten, der auf einen anderen Arbeitgeber gerichtet ist, außer bei höherer Gewalt negativ beurteilt. Die Praxis des Arbeitgeberwechsels in einem Sektor kann daher nicht für alle Ausländer verallgemeinert werden. [4, B.3.5]

Anderer Arbeitsplatz, andere Aufgabe oder andere Adresse desselben Arbeitgebers

Dass es sich um dieselbe Gesellschaft handelt, bedeutet nicht, dass jeder Wechsel des Arbeitsplatzes und jede Aufgabenänderung den Erlaubnisvoraussetzungen entspricht. Branche, Aufgabe, Arbeitsplatz und Registerangaben im Rahmen der Erlaubnis sind zu prüfen. Eine Adressänderung und die tatsächliche Arbeitsaufnahme an einem anderen Arbeitsplatz oder in einer anderen Aufgabe sind verschiedene Vorgänge. Ohne Bestimmung der erforderlichen Aktualisierung oder des neuen Antrags darf nicht allein in der Annahme gehandelt werden, der Arbeitgeber bleibe derselbe. [1, Art. 10] [2] [5]

Arbeitsaufnahme, SGK und Meldungen nach Erlangung der Erlaubnis

Die Erteilung der Arbeitserlaubnis bedeutet nicht, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Nach der Erlaubnis bestehen Pflichten, die Arbeitgeber und Ausländer zu erfüllen haben. Die einmonatige Frist zur Arbeitsaufnahme, die dreißigtägige SGK-Meldung und die fünfzehntägige Meldung an das Ministerium sind nicht dieselbe Pflicht. [1, Art. 22] [2, Art. 25, 61] [10]

Arbeitsaufnahme und Einreise in die Türkei

Beim Antrag aus dem Inland muss der Ausländer innerhalb eines Monats ab Erlaubnisbeginn unter Erfüllung der einschlägigen Pflichten die Arbeit aufnehmen. Beim Antrag aus dem Ausland gilt dagegen die Regel der Arbeitsaufnahme innerhalb eines Monats ab Einreise und in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten ab Erlaubnisbeginn. Außerdem muss der Ausländer, der die Erlaubnis aus dem Ausland erlangt, innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Gültigkeit der Erlaubnis in die Türkei einreisen. [1, Art. 12/2] [2, Art. 25] [10]

SGK-Anmeldung und Meldung an das Ministerium

Die Arbeitserlaubnis hebt die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nicht auf. In der Erläuterung des Ministeriums wird angegeben, dass die Meldungen der jeweiligen ausländischen Versicherten an die SGK ab Erlaubnisbeginn oder, falls Erlaubnisbeginn und Zustellungsdatum verschieden sind, ab Zustellung des Dokuments an den Arbeitgeber innerhalb von dreißig Tagen als fristgerecht gelten. Eintrittsdatum, Erlaubnisbeginn und tatsächliche Arbeitsaufzeichnungen müssen übereinstimmen. Besondere Bestimmungen internationaler Sozialversicherungsabkommen bleiben vorbehalten. [1, Art. 22] [10]

Die allgemeine Frist für die Meldung der vom Gesetz vorgesehenen Fälle von Arbeitsaufnahme, Ende und Widerruf an das Ministerium beträgt fünfzehn Tage. Die Durchführungsverordnung enthält jedoch eine Regelung, nach der die Anmeldung bei der SGK und die am Ende der Arbeitserlaubnis erfolgte Abmeldung bei der SGK als an das Ministerium erfolgt gelten. Es ist daher nicht richtig zu sagen, dass für dasselbe Ereignis in jedem Fall eine zweite Meldung erfolgt oder dass die SGK-Meldung jede Pflicht gegenüber dem Ministerium aufhebt. [1, Art. 22] [2, Art. 61/2]

Adressregistrierung, Kartenverlust und Passänderung

Wer aus dem Ausland mit einer Arbeitserlaubnis kommt, muss sich ab der Einreise, wer die Erlaubnis aus dem Inland der Türkei erlangt, ab Aushändigung des Dokuments spätestens innerhalb von zwanzig Werktagen im Adressregistrierungssystem anmelden. Adresse des Betriebs und Wohnadresse des Ausländers dürfen nicht verwechselt werden. [19, Art. 22/12]

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte kann der Weg des Antrags auf eine neue Karte im e-İzin-System des Ministeriums genutzt werden. Änderungen der Pass- oder Identitätsangaben sind ebenfalls zusammen mit der Erlaubnis und den übrigen amtlichen Registern zu aktualisieren. Der Druck einer neuen Karte verlängert eine abgelaufene Erlaubnis nicht; auch der physische Besitz der Karte macht eine widerrufene Erlaubnis nicht wieder gültig. [1, Art. 15] [5]

Was geschieht mit dem Aufenthaltsrecht, wenn die Arbeitserlaubnis endet?

Wenn keine andere Aufenthaltserlaubnis besteht

Die aufenthaltsrechtliche Wirkung der Arbeitserlaubnis hängt von der Gültigkeit der Erlaubnis ab. Die Durchführungsverordnung zum YUKK regelt den Weg des Antrags auf eine zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis innerhalb von zehn Tagen, wenn die Arbeitserlaubnis widerrufen wird oder endet. Wurde die Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt, beginnt diese Zehntagesfrist mit der Zustellung der Ablehnungsentscheidung. Die Voraussetzungen der zu beantragenden Aufenthaltsart sind gesondert zu ermitteln. [1, Art. 12, 15] [19, Art. 21/6–7]

Die zehn Tage sind weder eine neue Arbeitserlaubnis noch ein automatischer Aufenthalt

Diese Regelung bedeutet nicht, dass nach Ende der Erlaubnis noch zehn Tage frei gearbeitet werden dürfte oder dass die Aufenthaltserlaubnis von selbst erteilt würde. Antragsfrist, Beurteilung des Antrags und Arbeitsbefugnis sind voneinander zu trennen. Liegt eine andere Entscheidung zum Status des Ausländers vor, wird auch deren Wirkung gesondert geprüft. [1, Art. 6, 15, 17] [19, Art. 21]

Ist das Ende der Arbeitserlaubnis im Voraus bekannt, kann statt eines Übergangs in den letzten Tagen im Sechzig-Tage-Zeitraum vor dem Ende ein Antrag auf eine zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis vorbereitet werden. Die für jede Aufenthaltsart erforderlichen besonderen Unterlagen und Voraussetzungen werden gesondert beurteilt. [16]

Wenn eine gesonderte, noch gültige Aufenthaltserlaubnis besteht

Eine aus einem anderen Grund erlangte und noch gültige gesonderte Aufenthaltserlaubnis wird mit dem Ende der Arbeitserlaubnis nicht von selbst ungültig. Dieses Aufenthaltsdokument erhält das Recht auf Arbeit jedoch nicht aufrecht. Bei Studenten-, Familien- oder einer anderen Aufenthaltserlaubnis sind die jeweils eigenen Gültigkeits- und Widerrufsvoraussetzungen gesondert zu verfolgen. [2, Art. 57/3] [1, Art. 19/3]

Folgen unerlaubter Arbeit und der Beschäftigung von Ausländern

Unerlaubte Arbeit kann sowohl für den Ausländer als auch für den Arbeitgeber Sanktionen auslösen. Die grundlegenden Verwaltungsbußgelder, die das Ministerium für 2026 veröffentlicht hat, sind wie folgt: [10]

VerstoßBetrag 2026Anwendungsunterscheidung
Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitserlaubnis102.503 TLFür den Arbeitgeber oder dessen Vertreter, je Ausländer
Abhängige Arbeit ohne Erlaubnis40.977 TLFür den bei einem Arbeitgeber beschäftigten Ausländer
Selbständige Arbeit ohne Erlaubnis82.010 TLFür den im eigenen Namen arbeitenden Ausländer
Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht6.805 TLFür die verpflichtete Person und den Arbeitgeber im jeweiligen Umfang

Im Wiederholungsfall kommen die im Gesetz vorgesehene erhöhte Anwendung sowie gesonderte Folgen aus Sozialversicherungs- und sonstigem Recht in Betracht. Die Zahlung der Geldbuße verleiht kein Recht, ohne Erlaubnis weiterzuarbeiten. Im Protokoll sind Arbeitgeber, Ausländer, Arbeitstatsache, Datum und Handlung richtig zu bestimmen; es ist zu prüfen, auf welche Bestimmung die Sanktion gestützt ist. Rechtsweg und Frist gegen die Geldbuße sind nicht mit dem Einspruch gegen die Ablehnung der Arbeitserlaubnis zu verwechseln. [1, Art. 23] [10]

Ein Ausländer, bei dem unerlaubte Arbeit festgestellt wird, wird dem Innenministerium im Hinblick auf Abschiebungsverfahren gemeldet. Abschiebungsentscheidung und Klage dagegen sind eine von der Arbeitserlaubnisakte gesonderte Maßnahme. Das Verbot der Zurückweisung und die Garantien für nicht abschiebbare Personen bleiben vorbehalten. Es kann zudem eine Verantwortung des Arbeitgebers für Unterkunft, Rückreise und gegebenenfalls Gesundheitskosten des Ausländers und seiner Familienangehörigen entstehen. [1, Art. 23/8–9] [3, Art. 4, 53–55]

Warum wird eine Arbeitserlaubnis abgelehnt oder widerrufen?

Die Ablehnungsbegründung ist zusammen mit der konkreten Akte zu lesen

In Art. 9 des Gesetzes Nr. 6735 sind Ablehnungsgründe geregelt wie Verstoß gegen die Politik zu internationalen Arbeitskräften, unzureichende Begründung der Beschäftigung von Ausländern, Fehlen erforderlicher Eigenschaften, Nichterfüllung der Beurteilungskriterien, Berufe, die türkischen Staatsangehörigen vorbehalten sind, gefälschte oder irreführende Unterlagen, Gründe der Sicherheit und öffentlichen Ordnung sowie Fristen- und Mängelprobleme. [1, Art. 9]

Es genügt nicht, nur den Ergebnisteil der Ablehnungsentscheidung zu lesen. Es ist zu bestimmen, welche Voraussetzung aufgrund welcher Urkunde oder Tatsache als nicht erfüllt angesehen wurde. Der Einspruch gegen eine Ablehnung wegen der Zahl der Beschäftigten ist beispielsweise nicht derselbe wie der Einspruch gegen eine auf öffentliche Sicherheit gestützte Ablehnung. Im ersten Fall können Betriebsunterlagen und die anzuwendende Ausnahme, im zweiten die der Maßnahme zugrunde liegende Information, die persönliche Lage und die Verwaltungsbeurteilung Bedeutung gewinnen.

Widerruf, Nichtverlängerung und Beendigung sind verschiedene Maßnahmen

Ablauf der Geltungsdauer der Erlaubnis, Ablehnung des Verlängerungsantrags und Widerruf der bestehenden Erlaubnis sind nicht dieselbe Maßnahme. Das Ende der Arbeit, erlaubniswidrige Arbeit, nachträglich festgestellte irreführende Unterlagen, Passprobleme oder weitere Gründe der Vorschriften können für den Widerruf von Bedeutung sein. Auch das Recht des Ausländers auf Einspruch ist neben dem Widerrufsantrag des Arbeitgebers gesondert zu beurteilen. [1, Art. 15, 21]

Langer Auslandsaufenthalt

Das Gesetz regelt als Widerrufsgründe einen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten bei befristeten Erlaubnissen und von mehr als einem Jahr bei Erlaubnissen für selbständige Tätigkeit und unbefristeten Erlaubnissen, außer bei höherer Gewalt wie Gesundheit oder obligatorischem öffentlichem Dienst. Für die Türkis-Karte besteht ein besonderes System. Bei der Reiseplanung darf nicht nur auf das auf der Karte angegebene Enddatum geachtet werden. [1, Art. 15/2-ğ–h]

Wie werden Einspruch und Anfechtungsklage gegen die Ablehnung geführt?

Der folgende Rahmen betrifft das allgemeine Regime des Gesetzes Nr. 6735. Bereiche mit besonderen Antrags-, Sanktions- und Rechtsmittelbestimmungen wie Freizonen sind gesondert zu prüfen. [1, Art. 18/3]

Einspruch beim Ministerium innerhalb von dreißig Tagen

Gegen die vom Ministerium im Rahmen des Gesetzes getroffenen Entscheidungen kann innerhalb von dreißig Tagen ab Zustellung beim Ministerium Einspruch eingelegt werden. Zu bestimmen sind die Art der Ablehnungs-, Nichtverlängerungs-, Widerrufs- oder Beendigungsentscheidung, die Lage von Antragsteller und Arbeitgeber sowie wem und wie zugestellt wurde. Nach der aktuellen Erläuterung des Ministeriums ist vorgesehen, dass der Einspruch mit begründeter Eingabe und Unterlagen online über e-İzin erhoben wird. [1, Art. 21] [2, Art. 66] [5]

Welche Unterlagen gehören in die Einspruchsakte?

Entscheidung und Zustellungsnachweis, Erstantrag, hochgeladene Unterlagen, Mängelschreiben, erteilte Antworten, Arbeitsvertrag und Angaben zur Aufgabe bilden die Ausgangsakte. Je nach Einspruchsbegründung werden SGK-Beschäftigtenlisten, Finanzunterlagen, Grundlagen der Ausnahmen, Vorabgenehmigung und Diplomunterlagen oder Unterlagen zum persönlichen Status beigefügt. Der Einspruch darf sich nicht auf einen allgemeinen Schriftsatz beschränken, der nur die erneute Prüfung des Antrags verlangt; jeder maßgebliche Punkt der Ablehnungsbegründung ist mit konkreten Unterlagen zu erörtern. [1, Art. 9, 21]

Verwaltungsgerichtsbarkeit und Berechnung der Klagefrist

Das Gesetz Nr. 6735 regelt, dass bei Zurückweisung des Einspruchs der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden kann. Die allgemeine Klagefrist gegen Verwaltungsmaßnahmen beträgt, wenn keine Sonderbestimmung besteht, sechzig Tage. Das Verhältnis zwischen dem besonderen dreißigtägigen Einspruch beim Ministerium und der Regelung des Verwaltungsantrags nach Art. 11 İYUK, die Art des Antrags und seine Wirkung auf die Klagefrist sind jedoch gemeinsam zu prüfen. Es darf nicht von der Annahme ausgegangen werden: „Ich habe Einspruch erhoben, danach habe ich in jedem Fall wieder sechzig Tage.“ [1, Art. 21] [17, Art. 7–8, 11]

Bei Anträgen, auf die Art. 11 İYUK Anwendung findet, hemmt der Verwaltungsantrag die laufende Klagefrist; bleibt innerhalb von dreißig Tagen die Antwort aus, tritt das Ergebnis der Ablehnung ein, und die verbleibende Frist läuft unter Anrechnung des bis zum Antrag verstrichenen Zeitraums weiter. Ob diese allgemeine Berechnung in der Arbeitserlaubnisakte anwendbar ist, muss zusammen mit der besonderen Einspruchsbestimmung des Gesetzes Nr. 6735 beurteilt werden. Datum der ersten Zustellung, Datum des Einspruchs und Datum der Antwort oder des Ausbleibens der Antwort sind in derselben Akte festzuhalten. [17, Art. 11]

E-Mail und UETS-Zustellung werden nicht in gleicher Weise berechnet

Eine Fristberechnung darf nicht erfolgen, ohne den Kanal der Zustellung bestimmt zu haben. In der Durchführungsverordnung gibt es eine Übergangsregelung zur Infrastruktur der elektronischen Zustellung, in der Praxis des Ministeriums E-Mail- und Systembenachrichtigungen. Die Fünftagesregel des Zustellungsgesetzes für die elektronische Zustellung kann nicht automatisch auf jede wahrgenommene E-Mail angewandt werden. Die mit elektronischer Signatur versehene Antragserklärung, der Benachrichtigungseintrag und das anzuwendende Zustellungsverfahren sind gemeinsam zu prüfen. [1, Art. 21] [2, vorläufiger Art. 2] [18, Art. 7/a]

Verleihen Einspruch oder Klage ein Recht zum Weiterarbeiten?

Die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage begründet für sich genommen keine Arbeitserlaubnis, belebt keine widerrufene Erlaubnis wieder und verlängert das Aufenthaltsrecht in der Türkei nicht von selbst. Die Aussetzung des Vollzugs in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein gesonderter Antrag; die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme und der bei ihrer Durchführung schwer oder nicht wiedergutzumachende Schaden müssen gemeinsam dargelegt werden. Arbeit, Einkommen, Tätigkeit des Arbeitgebers sowie Auswirkungen auf das Familien- oder Bildungsleben sind mit konkreten Unterlagen zu erläutern. [17, Art. 27]

Während des Erlaubnisverfahrens kann es erforderlich sein, Aufenthaltslage, eine Abschiebungsentscheidung oder eine andere Verwaltungsmaßnahme gesondert zu verfolgen. Die im Gesetz geregelte siebentägige Klagefrist gegen die Abschiebungsentscheidung darf nicht mit der dreißigtägigen Frist des Einspruchs gegen die Arbeitserlaubnis oder der sechzigtägigen Frist der allgemeinen Verwaltungsklage vermengt werden. [3, Art. 53]

Was zeigen die Entscheidungen des Staatsrats für die Kontrolle von Ablehnung und Widerruf?

Die Entscheidung der 10. Kammer des Staatsrats (Danıştay) vom 22. Juni 2022, E.2017/3116, K.2022/3433 betrifft die gerichtliche Kontrolle des Widerrufs einer Arbeitserlaubnis, der auf einer Sicherheitsbeurteilung beruhte. Die Mehrheit der Kammer hat geprüft, worauf der Informationsvermerk in der Akte beruhte und ob ernsthafte, konkrete Tatsachen vorlagen, welche die Maßnahme rechtfertigten; sie hat die Entscheidung zur Klageabweisung aufgehoben und die Akte zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die daraus zu ziehende Lehre ist die Kontrolle der Verwaltungsbegründung anhand des konkreten Akteninhalts. Die Entscheidung bedeutet weder, dass unmittelbar eine neue Arbeitserlaubnis erteilt würde, noch dass alle auf Sicherheitsgründe gestützten Widerrufe rechtswidrig wären. Es besteht auch ein abweichendes Votum. [20]

Die Entscheidung der 10. Kammer des Staatsrats vom 8. Juni 2022, E.2019/10332, K.2022/3164 betrifft dagegen die mehrheitliche Bestätigung einer Aufhebungsentscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Arbeitserlaubnis und des Einspruchs. Diese Entscheidung zeigt, dass auch wirtschaftliche und beschäftigungsbezogene Beurteilungen anhand der Begründung und der Voraussetzungen in der Akte der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Vorbringen der antragstellenden Person zu Familienbindung, Aufenthaltsdauer in der Türkei oder Staatsangehörigkeit sind nicht als eigenständige Regeln zu lesen, die verlangten, jedem ähnlichen Antragsteller die Erlaubnis zu erteilen. Auch in dieser Entscheidung gibt es ein abweichendes Votum. [21]

Die Streitigkeiten beider Entscheidungen betreffen Maßnahmen aus der Zeit des außer Kraft getretenen Gesetzes Nr. 4817. Es ist nicht richtig, die Entscheidungen an die Stelle der Antragsvoraussetzungen des aktuellen Gesetzes Nr. 6735 oder der Beurteilungskriterien von 2026 zu setzen. Das hier Wiedergegebene sind bestätigte Verfahrensstadien der Entscheidungen; zum späteren Stand der Rechtskraft der Akten oder zu der Frage, ob später eine neue Erlaubnis erteilt wurde, wird kein Ergebnis behauptet. [20–21]

Erneuter Antrag und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung

Ist der Mangel in der Ablehnungsbegründung behoben, kann ein neuer Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt werden. Dieser Weg erneuert die für die frühere Entscheidung laufende Einspruchs- oder Klagefrist nicht von selbst. Eignung für den neuen Antrag, rechtmäßiger Aufenthalt und Arbeitsbefugnis werden gesondert geprüft. Die erneute Einreichung der Akte, ohne denselben Mangel zu ändern, beseitigt die frühere negative Begründung nicht. [5] [17, Art. 7, 11]

Ergeht eine Aufhebungs- oder Aussetzungsentscheidung, sind die Zustellung der Entscheidung an die Verwaltung, die ihrer Begründung entsprechende Maßnahme und das Ergebnis des Systemeintrags zu verfolgen. Die İYUK sieht vor, dass die Entscheidung des Gerichts unverzüglich und grundsätzlich nicht später als dreißig Tage nach Zustellung an die Verwaltung erfüllt wird. Gleichwohl bedeutet nicht jede Aufhebungsentscheidung, dass von selbst eine neue Arbeitserlaubniskarte ausgestellt wird; Umfang und Begründung der Entscheidung sind maßgeblich. [17, Art. 28]

Kritische Fristen bei der Arbeitserlaubnis

VorgangFristBeginn oder Grenze
Abschluss des Antrags auf abhängige Beschäftigung aus dem Ausland durch den Arbeitgeber30 TageAb dem Antrag auf das Arbeitsvisum
Beurteilung des vollständigen Antrags30 TageOrdnungsgemäße Akte mit vollständigen Angaben und Unterlagen
Vervollständigung fehlender UnterlagenHöchstens 30 TageAusnahme der belegten höheren Gewalt bleibt vorbehalten
Zahlung von Gebühr und Dokumentenbetrag30 TageAb der Zahlungsmitteilung des Ministeriums
VerlängerungsantragInnerhalb der 60 Tage vor AblaufIn jedem Fall vor Ende der bestehenden Erlaubnis
Weiterarbeit während der Beurteilung der VerlängerungHöchstens 90 TageNach Ende der früheren Erlaubnis, in derselben Arbeit und am selben Arbeitsplatz
Arbeitsaufnahme mit Erlaubnis aus dem Inland1 MonatAb Erlaubnisbeginn
Arbeitsaufnahme mit Erlaubnis aus dem Ausland1 Monat ab EinreiseZusätzlich Grenze von 6 Monaten ab Erlaubnisbeginn
SGK-Anmeldung30 Tage nach der einschlägigen RegelungErlaubnisbeginn oder, falls abweichend, Zustellungsdatum
Meldung an das Ministerium15 TageIm Gesetz genannte Ereignisse wie Beginn, Ende und Widerruf; als Meldung geltende SGK-Vorgänge bleiben vorbehalten
Adressregistrierung20 WerktageBeim Antrag aus dem Ausland ab Einreise in die Türkei, beim Antrag aus dem Inland ab Aushändigung des Dokuments
Antrag auf Wechsel von der beendeten Erlaubnis zu einem geeigneten Aufenthalt10 TageEnde/Widerruf; bei Ablehnung der Verlängerung die Zustellung der Ablehnung
Einspruch beim Ministerium30 TageAb Zustellung der Entscheidung
VerwaltungsklageIm Allgemeinen 60 TageBesonderer Einspruch, Zustellung und Fristberechnung werden gemeinsam geprüft

Die Tabelle ist zusammen mit den Voraussetzungen und Ausnahmen in den einschlägigen Abschnitten zu lesen. Tag, Werktag und Monat sind nicht dieselbe Fristeinheit. Die für einen Vorgang eingeräumte Frist verlängert nicht von selbst einen anderen Vorgang, die Arbeitsbefugnis oder den rechtmäßigen Aufenthalt. [1, Art. 7, 12, 21–22] [2, Art. 17, 25, 27, 61] [9–10] [17] [19]

Häufige Fehler beim Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der wichtigste Fehler besteht darin, mit dem Sammeln von Unterlagen zu beginnen, ohne Erlaubnisart und Antragsweg bestimmt zu haben. Danach folgen die falsche Auslegung der sechsmonatigen Aufenthaltsvoraussetzung, dass nicht untersucht wird, welches Kriterium die Ausnahme aufhebt, dass die Vergütung ohne Unterscheidung zwischen brutto und netto angegeben wird, und die Wahl eines Berufs, der mit der tatsächlichen Aufgabe nichts zu tun hat. Dass der Antrag lediglich als Entwurf im System gespeichert ist, ist ebenfalls kein abgeschlossener Antrag. [1, Art. 7–9] [4–5]

Nach der Erlaubnis treten dagegen die Annahme in den Vordergrund, die Karte sei bei allen Arbeitgebern verwendbar, dass mit dem Antrag auf Verlängerung bis zum Enddatum gewartet wird, dass Meldungen an das Ministerium und die SGK verwechselt werden, dass die Adressregistrierung vernachlässigt wird, und die Annahme, ein Einspruch hemme sämtliche Fristen. Bei der Betreuung der Akte sind Entscheidung, Zustellung, Beginn und Ende der Erlaubnis, Arbeitsverhältnis und rechtmäßiger Aufenthalt gemeinsam, aber mit ihren jeweils gesonderten rechtlichen Folgen zu verfolgen. [1, Art. 10, 15, 21–22] [2, Art. 27, 57, 61] [19]

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Fazit

Den Antrag auf Arbeitserlaubnis in der Türkei richtig aufzubauen, besteht nicht allein im Hochladen von Unterlagen. Status des Ausländers, tatsächliche Art der Arbeit, Voraussetzungen des Arbeitgebers, anzuwendende Ausnahmen und Pflichten nach der Erlaubnis sind in derselben Akte stimmig zu behandeln. Sind Erlaubnisart und Antragsweg richtig gewählt, wird auch klar, welche Unterlagen warum erforderlich sind und welche Fristen zu verfolgen sind.

Bei Ablehnung, Widerruf oder Nichtverlängerung gilt als Erstes, die Begründung der Entscheidung, das Zustellungsdatum und die bestehende Arbeits- und Aufenthaltslage zu bestimmen. Verwaltungsantrag, Klage, einstweiliger Rechtsschutz und der Wechsel zu einem geeigneten Aufenthalt treten nicht füreinander ein. Die rechtliche Beurteilung darf nicht bei der Phase der Antrag- oder Klageerhebung stehen bleiben; zu verfolgen ist auch die Durchführung der ergangenen Entscheidung und dass die Erlaubnisaufzeichnungen mit der tatsächlichen Lage in Einklang gebracht werden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich in der Türkei ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?

Die allgemeine Regel lautet, dass vor Arbeitsbeginn die passende Arbeitserlaubnis oder das erforderliche Befreiungsdokument erlangt wird. Ein aus Sondergesetz, Abkommen oder Status folgendes Recht auf Arbeit wird gesondert beurteilt. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Eröffnung einer SGK-Akte ersetzt die Erlaubnis nicht. [1, Art. 6, 13, 22]

Zugehörige Erläuterung: Wer muss eine Arbeitserlaubnis erlangen, für wen gibt es Befreiungen?.

Ist nach Erlangung der Arbeitserlaubnis zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich?

Im allgemeinen Regime tritt die gültige Arbeitserlaubnis an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis. Für Antragsteller auf internationalen Schutz, bedingte Flüchtlinge und Ausländer unter vorübergehendem Schutz bestehen besondere Bestimmungen; die Arbeitserlaubnisse dieser Gruppen treten nicht an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis. [1, Art. 12, 17] [5]

Zugehörige Erläuterung: Sind Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis dasselbe?.

Muss ich in der Türkei sechs Monate warten, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen?

Die allgemeine Voraussetzung für den Antrag aus dem Inland ist eine für mindestens sechs Monate ausgestellte und am Antragstag noch gültige Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet nicht, dass jede antragstellende Person rückwirkend sechs Monate in der Türkei warten müsste. Besondere Antragskategorien werden gesondert beurteilt. [2, Art. 15] [5]

Zugehörige Erläuterung: Antrag aus dem Inland und die sechsmonatige Aufenthaltsvoraussetzung.

Kann mit einer touristischen Aufenthaltserlaubnis ein Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt werden?

In der aktuellen allgemeinen Erläuterung zum Antrag sind touristische Aufenthaltserlaubnisse nicht kategorisch ausgeschlossen. Geprüft werden jedoch Aufenthaltsart, Gültigkeit sowie die Voraussetzungen von Arbeit und Arbeitgeber. Dass ein Antrag gestellt werden kann, bedeutet nicht, dass vor Erteilung der Arbeitserlaubnis mit der Arbeit begonnen werden darf. [1, Art. 6, 12] [2, Art. 15] [5]

Zugehörige Erläuterung: Kann mit einer touristischen Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis beantragt werden?.

Stellt der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis?

Beim Antrag auf abhängige Beschäftigung sind die e-İzin-Vorgänge des Arbeitgebers maßgeblich. Beim Antrag aus dem Ausland sind zusätzlich der Vorgang des Ausländers bei der Vertretung und die Referenznummer erforderlich. Die Verfahren für selbständige, unbefristete und weitere besondere Antragsarten sind verschieden. [1, Art. 7, 10] [2] [5]

Zugehörige Erläuterung: Reihenfolge der Schritte beim e-İzin-Antrag.

Wozu dient die 16-stellige Nummer beim Antrag aus dem Ausland?

Die bei der türkischen Auslandsvertretung erhaltene Referenz stellt die Verbindung zum elektronischen Antrag des Arbeitgebers auf Arbeitserlaubnis her. Der Antrag auf abhängige Beschäftigung aus dem Ausland muss innerhalb von dreißig Tagen nach dem Antrag auf das Arbeitsvisum vom Arbeitgeber im System abgeschlossen werden. Die Erlangung der Nummer allein zeigt nicht, dass eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. [2, Art. 17/2] [5]

Zugehörige Erläuterung: Antrag aus dem Ausland: Konsulat und Arbeitgebervorgänge.

Für wie viele Jahre wird die erste Arbeitserlaubnis erteilt?

Die allgemeine befristete Erlaubnis wird beim Erstantrag für höchstens ein Jahr erteilt und darf die Dauer des Arbeits- oder Dienstvertrags nicht überschreiten. Die beim selben Arbeitgeber positiv beurteilte erste Verlängerung kann höchstens zwei, spätere Verlängerungen können höchstens drei Jahre betragen. [1, Art. 10]

Zugehörige Erläuterung: Befristete Arbeitserlaubnis: Zeiträume von einem, zwei und drei Jahren.

Gilt für jeden Ausländer die Voraussetzung von fünf türkischen Beschäftigten?

Bei bilanzierungspflichtigen Betrieben ist dies die allgemeine Regel; Sektor, Lage der Gesellschaft, Status des Ausländers und bestimmte Ausnahmen können das Ergebnis jedoch ändern. Für welchen Antrag und welches Kriterium die Ausnahme gilt, ist durch amtliche Unterlagen zu zeigen. [4]

Zugehörige Erläuterung: Zahl türkischer Beschäftigter und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Genügt das Kapital der Gesellschaft allein für die Arbeitserlaubnis?

Nein. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist eine der Beurteilungsrubriken. Geprüft werden auch Arbeit und Beruf, Vergütung, Beschäftigung, Status des Ausländers und Antragsunterlagen. Dass es bei bestimmten tätigen Betrieben Alternativen wie Kapital, Nettoumsatz oder Export gibt, beseitigt nicht alle übrigen Voraussetzungen. [1, Art. 9] [4]

Zugehörige Erläuterung: Zahl türkischer Beschäftigter und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Erhält ein Ausländer, der eine Gesellschaft gründet, automatisch eine Arbeitserlaubnis?

Nein. Eine Gesellschaft zu gründen, Gesellschafter zu werden, als Leitungsperson zu arbeiten und im eigenen Namen tätig zu sein, wird gesondert beurteilt. Gesellschaftsform, Leitungsfunktion, Kapitalanteil und der anzuwendende Erlaubnis- oder Befreiungsweg sind zu bestimmen. [1, Art. 10/5, 13/7] [4, C]

Zugehörige Erläuterung: Muss ein ausländischer Gesellschafter eine Arbeitserlaubnis erlangen?.

Darf ein ausländischer Hochschulstudierender arbeiten?

Ein im regulären Studium eingeschriebener ausländischer Studierender kann mit einer geeigneten Arbeitserlaubnis arbeiten. Studierende in Associate- und Bachelorstudiengängen können nach Abschluss des ersten Jahres einen Antrag stellen und in Teilzeit arbeiten. Die Studentenaufenthaltskarte ist für sich genommen keine Arbeitserlaubnis. [1, Art. 19]

Zugehörige Erläuterung: Können ausländische Studierende eine Arbeitserlaubnis erlangen?.

Gibt es für Master- und Promotionsstudierende eine Beschränkung auf das erste Jahr?

Die für Associate- und Bachelorstudierende geltenden Beschränkungen des ersten Jahres und der Teilzeit gelten für Studierende in regulären Postgraduiertenstudiengängen nicht. Die Pflicht zur Arbeitserlaubnis besteht jedoch fort. Während der Geltung einer gültigen Arbeitserlaubnis besteht zudem eine besondere Befreiung von der Pflicht, eine Studentenaufenthaltserlaubnis zu erlangen. [1, Art. 19] [19, Art. 38/3]

Zugehörige Erläuterung: Beendet die Arbeitserlaubnis das Studium und den Studentenaufenthalt?.

Kann ich mit Arbeitserlaubnis in der Türkei studieren?

Liegen die Voraussetzungen der Studentenaufenthaltserlaubnis vor, ist es möglich, die durch den Studentenaufenthalt gewährten Rechte zu nutzen, solange die Arbeitserlaubnis fortdauert. Bildungsvoraussetzungen und der bestehende Status der Person werden gesondert beurteilt. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis beendet die Rechte aus einem gültigen Studentenaufenthalt nicht. [1, Art. 19/3] [19, Art. 26/6]

Zugehörige Erläuterung: Beendet die Arbeitserlaubnis das Studium und den Studentenaufenthalt?.

Wann können Personen unter vorübergehendem Schutz eine Arbeitserlaubnis beantragen?

Im Allgemeinen kann sechs Monate nach Ausstellung des Ausweises für vorübergehenden Schutz ein Antrag gestellt werden. Registrierte Provinz, Arbeitgeber, Sektor und Voraussetzungen des Sondergesetzes gelten zusätzlich. Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis verschafft kein selbständiges und absolutes Aufenthaltsrecht. [1, Art. 17] [13]

Zugehörige Erläuterung: Vorübergehender Schutz, internationaler Schutz und Flüchtlingsstatus.

Gelten für Flüchtlinge und bedingte Flüchtlinge dieselben Arbeitsregeln?

Nein. Die Ausweise der Inhaber eines Flüchtlings- und subsidiären Schutzstatus können an die Stelle der Arbeitserlaubnis treten. Für Antragsteller auf internationalen Schutz und bedingte Flüchtlinge gilt dagegen eine Frist von sechs Monaten ab Antragsdatum und die Regelung des Erlaubnisantrags. Berufsbeschränkungen bleiben vorbehalten. [1, Art. 17] [3, Art. 89] [14]

Zugehörige Erläuterung: Vorübergehender Schutz, internationaler Schutz und Flüchtlingsstatus.

Müssen ausländische Fußballspieler und Trainer überhaupt keine Unterlagen erlangen?

Sie können mit befürwortender Stellungnahme unter die Befreiung fallen; das Befreiungsdokument und die Antragsvorgänge sind jedoch nicht völlig entbehrlich. Die in der Durchführungsverordnung aufgeführten Sportfachkräfte sind anhand von Vertrag und befürwortender Stellungnahme der zuständigen Stelle nach dem aktuellen Befreiungsverfahren zu beurteilen. [2, Art. 48/1-k, 49]

Zugehörige Erläuterung: Ausländische Fußballspieler, Sportler und Trainer.

Wie hoch sind 2026 die Kosten für eine einjährige Arbeitserlaubnis?

Nach dem allgemeinen Tarif beträgt die Gebühr für eine befristete Arbeitserlaubnis bis zu einem Jahr 12.574,90 TL und der Betrag für das Wertpapier 964 TL. Die Summe dieser beiden Posten beträgt 13.538,90 TL. Besondere Status und Befreiungen sowie weitere Vorgangskosten werden gesondert beurteilt. [9]

Zugehörige Erläuterung: Wie hoch sind Gebühr und Kartenbetrag für die Arbeitserlaubnis?.

Wann sollte ich die Verlängerung der Arbeitserlaubnis beantragen?

Der Antrag kann gestellt werden, wenn bis zum Ende der Erlaubnis sechzig Tage verbleiben, und muss in jedem Fall vor Ablauf der Erlaubnis abgeschlossen sein. Das Abwarten des letzten Tages kann bei Problemen mit Unterlagen oder System zu einem Fristverlust führen. [1, Art. 7/3] [2, Art. 27]

Zugehörige Erläuterung: Wann wird der Verlängerungsantrag für die Arbeitserlaubnis gestellt?.

Kann ich nach Ablauf meiner Erlaubnis noch einen Verlängerungsantrag stellen?

Ein nach Fristablauf gestellter Verlängerungsantrag wird nach dem Gesetz abgelehnt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist es möglich, den neuen Weg eines Erstantrags zu prüfen; dieser verlängert die frühere Erlaubnis nicht rückwirkend und verschafft im Zwischenzeitraum kein Recht auf Arbeit. [1, Art. 7/3] [2, Art. 23, 27]

Zugehörige Erläuterung: Wann wird der Verlängerungsantrag für die Arbeitserlaubnis gestellt?.

Darf ich arbeiten, während mein Verlängerungsantrag läuft?

Im allgemeinen Regime kann bei ordnungsgemäßer Verlängerung ab dem Ende der früheren Erlaubnis höchstens neunzig Tage in derselben Arbeit und am selben Arbeitsplatz weitergearbeitet werden. Diese Regel gilt nicht für den Erstantrag oder den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber; Bestimmungen besonderer Status bleiben vorbehalten. [2, Art. 27] [14]

Zugehörige Erläuterung: Kann während der Verlängerung weitergearbeitet werden?.

Kann ich mit meiner bestehenden Arbeitserlaubnis zu einem anderen Arbeitgeber wechseln?

Die befristete Erlaubnis ist an den angegebenen Arbeitgeber und die Arbeit gebunden. Der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber wird nach den Grundsätzen des Erstantrags beurteilt; die bestehende Karte genügt allein nicht, um am neuen Arbeitsplatz zu arbeiten. In einigen Sektoren gelten zusätzliche Wechselbeschränkungen. [1, Art. 10/2] [4–5]

Zugehörige Erläuterung: Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber.

Sind nach Erlangung der Arbeitserlaubnis Adressregistrierung und Meldung erforderlich?

Ja. Bei der Adressregistrierung gilt grundsätzlich eine Frist von zwanzig Werktagen; bei der Meldung an das Ministerium fünfzehn Tage ab dem jeweiligen Ereignis; für Arbeitsaufnahme und SGK-Vorgänge bestehen eigene besondere Fristen. Die Fälle, in denen ein SGK-Vorgang als gegenüber dem Ministerium erfolgt gilt, sind gesondert zu prüfen. [1, Art. 22] [2, Art. 25, 61] [19, Art. 22/12]

Zugehörige Erläuterung: Arbeitsaufnahme, SGK und Meldungen nach Erlangung der Erlaubnis.

Endet mein Aufenthalt, wenn meine Arbeitserlaubnis endet oder widerrufen wird?

Die an die Erlaubnis gebundene aufenthaltsrechtliche Wirkung endet; eine aus einem anderen Grund erlangte gültige gesonderte Aufenthaltserlaubnis wird jedoch nicht von selbst ungültig. Die besondere Antragsfrist von zehn Tagen für den Wechsel zu einer zweckentsprechenden Aufenthaltserlaubnis wird bei Ablehnung der Verlängerung ab der Zustellung berechnet. Ist das Ende absehbar, kann der Wechsel in den letzten sechzig Tagen vorbereitet werden. [2, Art. 57/3] [16] [19, Art. 21]

Zugehörige Erläuterung: Was geschieht mit dem Aufenthaltsrecht, wenn die Arbeitserlaubnis endet?.

Innerhalb welcher Frist kann gegen die Ablehnung der Arbeitserlaubnis Einspruch erhoben werden?

Im allgemeinen Regime kann innerhalb von dreißig Tagen ab Zustellung der Entscheidung beim Ministerium Einspruch erhoben werden. Die Frist der Verwaltungsklage und die Wirkung des Einspruchs auf diese Frist sind gesondert zu berechnen. Das Absendedatum des Einspruchs, der Zustellungsnachweis und die begründeten Unterlagen sind aufzubewahren. [1, Art. 21] [17, Art. 7, 11]

Zugehörige Erläuterung: Einspruch beim Ministerium innerhalb von dreißig Tagen.

Erhält die Klageerhebung oder ein erneuter Antrag das Recht auf Arbeit aufrecht?

Für sich genommen nicht. Einspruch und Klage werden von der bestehenden Arbeits- und Aufenthaltsbefugnis getrennt beurteilt; gegebenenfalls wird die Aussetzung des Vollzugs beantragt. Dass nach Behebung des Mangels ein erneuter Antrag gestellt werden kann, erneuert die Klagefrist gegen die frühere Maßnahme ebenfalls nicht von selbst. [5] [17, Art. 7, 11, 27]

Zugehörige Erläuterung: Verleihen Einspruch oder Klage ein Recht zum Weiterarbeiten?.

Quellen

  1. Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte. Rechtsvorschriften-Informationssystem des Justizministeriums.
  2. Durchführungsverordnung zum Gesetz über internationale Arbeitskräfte. Aktueller konsolidierter Text.
  3. Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz. Aktueller Gesetzestext.
  4. Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Beurteilungskriterien für Arbeitserlaubnisse.
  5. Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit. Das Arbeitsleben von Ausländern — Häufig gestellte Fragen.
  6. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Arten von Arbeitserlaubnissen.
  7. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Antragsarten und amtliches Antragsportal.
  8. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Für die Beurteilung der Arbeitserlaubnis erforderliche Angaben und Unterlagen.
  9. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Zahlung von Gebühr und Betrag für das Wertpapier — Tarif 2026.
  10. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Soziale Sicherheit ausländischer Beschäftigter und Verwaltungsbußgelder — Beträge 2026.
  11. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Türkischen Staatsangehörigen vorbehaltene Berufe.
  12. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Bekanntmachung zum Antragssystem für die Befreiung von der Arbeitserlaubnis, 17. September 2026; zum Umfang der Befreiung Quelle 2, Art. 48–53.
  13. Verordnung über die Arbeitserlaubnisse von Ausländern unter vorübergehendem Schutz. Aktueller Text.
  14. Verordnung über die Arbeit von Antragstellern auf internationalen Schutz und Personen mit internationalem Schutzstatus. Aktueller Text.
  15. Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte. Türkis-Karte; außerdem Quelle 1, Art. 11.
  16. Präsidium für Migrationsverwaltung. Arbeitserlaubnis — Häufig gestellte Fragen.
  17. Verwaltungsverfahrensgesetz Nr. 2577. Aktueller Gesetzestext.
  18. Zustellungsgesetz Nr. 7201. Aktueller Gesetzestext.
  19. Durchführungsverordnung zum Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz. Aktueller Text.
  20. Staatsrat, 10. Kammer, 22.06.2022, E.2017/3116, K.2022/3433. Amtlicher Entscheidungstext. Aufhebungsentscheidung; Maßnahme aus der Zeit des außer Kraft getretenen Gesetzes Nr. 4817.
  21. Staatsrat, 10. Kammer, 08.06.2022, E.2019/10332, K.2022/3164. Amtlicher Entscheidungstext. Bestätigungsentscheidung; Maßnahme aus der Zeit des außer Kraft getretenen Gesetzes Nr. 4817.
  22. Kaya, Talat (2021). „Yabancıların Çalışma İzni Muafiyetlerine Dair Bir Değerlendirme“, Türkiye Adalet Akademisi Dergisi, 47, 215–246. Aufsatz und Link zum Volltext. Insbesondere S. 226–229 und 239–243; Arbeit vor der Verordnung von 2022.
  23. Yıldız, Ayselin; İzmirlioğlu, Ayça (2022). „Türkiye’de Yaşayan Uluslararası Koruma ve Geçici Koruma Statüsündeki Yabancıların Çalışma İzni, İş Sözleşmeleri, Diploma Denklik ve Meslek İcrasına İlişkin Durumlarının Hukuki Açıdan Değerlendirilmesi“, Ankara Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi, 71(1), 25–63. Aufsatz und Link zum Volltext, DOI: 10.33629/auhfd.1001322. Insbesondere S. 35–40, 50–54 und 59.

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Av. Umut Güneş

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