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AUSLÄNDERRECHT · RECHTMÄSSIGER AUFENTHALT IN DER TÜRKEI

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung und erforderliche Unterlagen

Antragsvorbereitung für den e-İkamet-Eintrag, Termin, Reisepass, Versicherung, Einkommen, Adresse und ausländische Unterlagen.

Gespräch zur Aufenthaltserlaubnis anfragen

Erstantrag, Verlängerung und Wechsel zwischen Aufenthaltsarten

Erstantrag

Der erste Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird über das System e-İkamet erstellt. Die antragstellende Person erscheint zu dem vom System festgelegten Termin mit den verlangten Unterlagen bei der zuständigen Provinz- oder Kreisdirektion für Migrationsverwaltung. Der Antrag kann zwar über einen gesetzlichen Vertreter oder eine bevollmächtigte Rechtsanwältin bzw. einen bevollmächtigten Rechtsanwalt betrieben werden, die Verwaltung kann jedoch das persönliche Erscheinen der ausländischen Person verlangen.

Verlängerungsantrag

Der Verlängerungsantrag ist ab dem Zeitpunkt, zu dem bis zum Ablauf der bestehenden Aufenthaltserlaubnis noch sechzig Tage verbleiben, und in jedem Fall vor Ablauf der Erlaubnis zu stellen. Eine fristgerechte elektronische Antragstellung allein kann nicht ausreichen; nach dem aktuellen Verfahren müssen Termin, Einreichung der Unterlagen, UETS, Gebühr und weitere Schritte abgeschlossen werden.

Die Verlängerung ist keine automatische Fortsetzung der früheren Erlaubnis. Die Voraussetzungen der Erlaubnisart, der Aufenthaltszweck, die Anschrift, die Versicherung, der Reisepass und weitere Unterlagen können für den neuen Zeitraum erneut geprüft werden.

Wechselantrag

Ist der Grund, auf dem die Aufenthaltserlaubnis beruht, weggefallen oder ein neuer Aufenthaltszweck entstanden, kann ein Antrag auf Wechsel in die geeignete Erlaubnisart gestellt werden. Beim Wechsel vom Studium zum Abschluss, vom Familienaufenthalt in die Zeit nach der Scheidung, vom Immobilienverkauf zu einem anderen Aufenthaltszweck oder von der Arbeitserlaubnis zu einem anderen Status sind Fristen und Rechtsgrundlage vor dem Antrag zu bestimmen.

Unterlagen- und Risikoprüfung vor dem Antrag

Der Inhalt einer Akte zur Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach Erlaubnisart, Staatsangehörigkeit, Alter, Familienstand und Antragshistorie. In der ersten rechtlichen Prüfung werden die folgenden Unterlagen, soweit vorhanden, gewürdigt:

  • Reisepass und frühere Reisepässe
  • Ein- und Ausreiseunterlagen für die Türkei
  • Visum, Visumbefreiung und frühere Aufenthaltserlaubnisse
  • Antragsformular und Antragsnummer von e-İkamet
  • Biometrisches Foto
  • Unterlagen zum Aufenthaltszweck
  • Krankenversicherung oder Nachweis über die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Mietvertrag, notarielle Verpflichtungserklärung, Grundbuchauszug oder Unterkunftsnachweis
  • Anschriftsregistrierung und Hausnummerierungsunterlagen
  • Urkunden zu Ehe, Geburt, Scheidung, Tod, Sorgerecht und Einwilligung
  • Studienbescheinigung, Zulassungsschreiben und Ausbildungsunterlagen
  • Unterlagen zu Behandlung oder Gesundheitseinrichtung
  • Unterlagen zu Gesellschaft, Geschäftsverbindung, Investition oder Einladung
  • Entscheidungen von Justiz- oder Verwaltungsbehörden
  • Unterlagen zu Arbeitserlaubnis oder Befreiung von der Arbeitserlaubnis
  • Frühere Schreiben zu fehlenden Unterlagen
  • Ablehnungs-, Aufhebungs- oder Nichtverlängerungsentscheidung und Zustellungsnachweis
  • Bußgeldbescheide, Einreiseverbots- oder Abschiebungsentscheidungen
  • Unterlagen früherer Verwaltungsanträge und Verfahren

Damit im Ausland ausgestellte Unterlagen in der Türkei verwendet werden können, kann je nach Art der Unterlage und Ausstellungsland eine Apostille, eine konsularische Beglaubigung, eine notariell beglaubigte Übersetzung oder ein anderes Beglaubigungsverfahren erforderlich sein. Namen, Geburtsdatum, Familienstand und Reisepassangaben in den Unterlagen müssen miteinander übereinstimmen.

Voraussetzungen zu Reisepass, Krankenversicherung, Einkommen und Anschrift

Gültigkeit des Reisepasses

Die antragstellende Person muss einen Reisepass oder ein an dessen Stelle tretendes Dokument besitzen, das mindestens sechzig Tage länger gültig ist als die beantragte Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis. Wurde der Reisepass erneuert, sind die Angaben des alten und des neuen Reisepasses gemeinsam zu würdigen.

Krankenversicherung

Die gültige Krankenversicherung muss die beantragte Geltungsdauer der Erlaubnis abdecken. Welche der Möglichkeiten wie ein zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen, die SGK-Anspruchsprüfung (Sozialversicherungsanstalt), ein Antrag auf allgemeine Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung genutzt werden kann, richtet sich nach der Antragsart. Die Fälle, in denen nach dem Gesetz und in besonderen Situationen keine Krankenversicherung verlangt wird, werden gesondert geprüft.

Finanzielle Mittel

Die Prüfung von Einkommen und finanziellen Mitteln richtet sich nach der Erlaubnisart. Kontounterlagen, Rente, Mieteinnahmen, Gesellschaftsunterlagen, Entgelt, Einkünfte aus Immobilien oder andere rechtmäßige Quellen können bei Bedarf nachgewiesen werden. Die Beglaubigungs- und Übersetzungsvoraussetzungen für aus dem Ausland erhaltene Einkommensnachweise sind gesondert zu erfüllen.

Unterkunft und Anschrift

Mietvertrag, Grundbuchauszug, Nachweis einer Beherbergungsstätte oder Verpflichtungserklärung der Person, bei der man wohnt, werden je nach Antragsart und aktueller Verwaltungspraxis geprüft. Die angegebene Anschrift muss real und aktuell sein und sich registrieren lassen. Wird eine Anschriftsänderung den zuständigen Stellen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist mitgeteilt, kann dies in späteren Verfahren zu Streit führen.

Eine für die Registrierung ausländischer Personen gesperrte Anschrift, eine abweichende Hausnummerierung, eine Immobilie ohne Wohncharakter, zahlreiche Registrierungen an derselben Anschrift oder ein Mietvertrag, der nicht mit der tatsächlichen Lage übereinstimmt, sollten vor dem Antrag geprüft werden. Da sich Praktiken in Stadtvierteln und Regionen ändern können, muss die aktuelle Lage zusätzlich anhand amtlicher Register überprüft werden.

Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis und Verbindung zur Arbeitserlaubnis

Nicht jede ausländische Person, die sich in der Türkei aufhält, muss zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Eine Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis kann für Personen innerhalb der Visum- oder Visumbefreiungsfrist, für Inhaber einer gültigen Arbeitserlaubnis oder einer Bescheinigung über die Befreiung von der Arbeitserlaubnis sowie für weitere im Gesetz genannte Personen in Betracht kommen.

Eine gültige Arbeitserlaubnis kann für ihre Dauer an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis treten. Dagegen verschafft der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis der ausländischen Person nicht unmittelbar das Recht zur Arbeit. Gesellschaftsbeteiligung, Fernarbeit, Dienstleistungen für ausländische Kundschaft, selbstständige Arbeit oder Arbeit bei einem Arbeitgeber in der Türkei sind im Hinblick auf Arbeitserlaubnis, Steuer- und Sozialversicherungsrecht gesondert zu prüfen.

Das Verhältnis zwischen Aufenthaltserlaubnis und türkischer Staatsangehörigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht die türkische Staatsangehörigkeit und verschafft der ausländischen Person nicht von selbst einen Anspruch auf Einbürgerung. Die Aufenthaltshistorie in der Türkei ist beim Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf dem allgemeinen Weg zwar von Bedeutung, doch werden nicht alle Aufenthaltsarten oder alle Aufenthaltszeiten in gleicher Weise berücksichtigt.

Bei der Planung der Einbürgerung sind:

  • Art und Grundlage der Aufenthaltserlaubnis
  • Berechnung des ununterbrochenen Aufenthalts
  • Zeiten außerhalb der Türkei
  • Arbeitserlaubnis und Nachweise des rechtmäßigen Aufenthalts
  • Niederlassungswille
  • Familiäre, berufliche, ausbildungsbezogene und vermögensrechtliche Bindungen
  • Frühere Verstöße, Ablehnungs- oder Einreiseverbotsentscheidungen

gemeinsam zu würdigen.

Umfang der Antragsleistung und Auslagen

Nach der Prüfung von Erlaubnisart und Unterlagen wird festgelegt, welche Arbeiten für Antrag, Termin, Antworten auf zusätzliche Unterlagen und Verfahren nach der Entscheidung übernommen werden. Trotz einer Vollmacht kann die Verwaltung das persönliche Erscheinen oder biometrische Verfahren verlangen.

Das Anwaltshonorar ist von Gebühren, Kartenkosten, Versicherung, Notar, Apostille/Beglaubigung, Übersetzung und möglichen Verfahrenskosten getrennt. Die Beträge können je nach Staatsangehörigkeit, Erlaubnisart, Dauer und Datum des Vorgangs abweichen. Im Gespräch wird erläutert, welche Phasen das Honorar abdeckt.

Zum offiziellen System e-İkamet (yeni sekmede açılır). Private Websites mit ähnlichem Namen sind nicht die offizielle Antragsstelle. Geben Sie Ihre Passwörter für e-Devlet und UETS nicht weiter.

Fehlende Unterlagen und barrierefreie Antragstellung

Werden nach Art. 22/1 der Verordnung mitgeteilte fehlende oder ergänzende Unterlagen nicht innerhalb von 30 Tagen nachgereicht, wird der Antrag aus der Bearbeitung genommen. Inhalt und Beginn der Mitteilung sollten festgehalten werden; Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Unterlagen sollten vor Fristablauf schriftlich mit der Behörde besprochen werden.

Bei einer Behinderung, einer Krankheit, eingeschränkter Mobilität oder dem Bedarf an Kommunikationsunterstützung teilen Sie dies bitte vor dem Antrag mit. Die Vorkehrungen, welche die Verwaltung treffen kann, sowie der Vertretungs- und Übersetzungsbedarf werden nach der Akte geplant.

Erforderliche Angaben für das Erstgespräch

Halten Sie Ihren Reisepass sowie Ihre bisherigen Aufenthaltserlaubnisse und Antragsunterlagen bereit; falls vorhanden, auch alle Seiten der Entscheidung und den Zustellungsnachweis. Wenn das Ende der Erlaubnis, eine Reise oder eine Antragsfrist bevorsteht, teilen Sie dies bitte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit. Die aktenspezifische Unterlagenliste und die Art der Vertretung werden im Gespräch geklärt.

Verwandte Leitfäden

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Mitgeteilte Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und für die rechtliche Bewertung und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs verwendet. Eine Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und hemmt keine Fristen. Die rechtlichen Voraussetzungen des konkreten Vorgangs werden gesondert geprüft.