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Bewerbungen als Rechtsanwaltsanwärter
Bewerbungen von Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften für das anwaltliche Praktikum werden das ganze Jahr über geprüft.

Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Jurastudium; das anwaltliche Praktikum begonnen oder die Möglichkeit, es zu beginnen.
- Kenntnisse mindestens einer Fremdsprache auf Niveau B2 oder höher.
- Sorgfältiger schriftlicher und mündlicher Gebrauch des Türkischen; ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.
- Neigung zu juristischer Recherche, zur Auswertung von Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie zum Verfassen von Schriftsätzen und juristischen Texten.
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Disziplin; Wert auf geordnete Akten, Zeitmanagement und Nachverfolgung.
- Sorgfalt in Bezug auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Berufsethik.
Angaben für die Bewerbung
- Lebenslauf
- Aktueller Lebenslauf
- Abschluss
- Abschlussdatum
- Praktikumsabschnitt
- Noch nicht begonnen / Gerichtspraktikum / Praktikum bei einem Anwalt
- HMGS
- HMGS-Status
- Kammer
- Zuständige Anwaltskammer
- Fremdsprache
- Sprache und Niveau; gegebenenfalls TOEFL/IELTS oder gleichwertiges Ergebnis
- Beginn
- Möglicher Beginn der Tätigkeit in der Kanzlei
Der Eingang einer Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in die Kanzlei oder auf den Beginn des Praktikums zu einem bestimmten Termin.