Verein
Er organisiert sich um einen gemeinsamen Zweck, der nicht in der Verteilung von Gewinn besteht. Satzung, Mitgliedschaft, Generalversammlung und Vertretungsordnung sind maßgeblich.
RICHTIGE STRUKTUR · KLARE BEFUGNISSE · REGELMÄSSIGE PRÜFUNG
Vereine, Stiftungen und Genossenschaften unterliegen nicht denselben Regeln. Das richtige Gründungsdokument, das zuständige Organ und der Antragsweg richten sich nach dem Zweck und der rechtlichen Natur der Organisation.
Er organisiert sich um einen gemeinsamen Zweck, der nicht in der Verteilung von Gewinn besteht. Satzung, Mitgliedschaft, Generalversammlung und Vertretungsordnung sind maßgeblich.
Sie beruht auf Vermögenswerten und Rechten, die einem bestimmten und dauerhaften Zweck gewidmet sind. Stiftungsurkunde, gerichtliche Eintragung und der Schutz des Vermögens stehen im Vordergrund.
Sie unterstützt die Bedürfnisse ihrer Mitglieder durch gegenseitige Hilfe und Solidarität. Satzung, Mitgliedschaftsrechte, finanzielle Verpflichtungen und Prüfung werden gemeinsam bewertet.
Für Organisationen, Gründer, Mitglieder, Genossenschaftsmitglieder, Leitungspersonen und Prüfer legen wir den Arbeitsumfang nach Ihrer Stellung und Ihrem Bedarf fest.
Satzung, Gründung, Zweigstellen und Dachorganisationen; Mitgliedschaft, Generalversammlung und Vorgänge in DERBİS (Vereinsinformationssystem).
Ausführlichen Leitfaden ansehen: Vereinsgründung und MitgliedschaftStiftungsurkunde, Eintragung, Organe, Vermögen, VBYS (Stiftungs-Informationsmanagementsystem) und Prüfungsverfahren.
Ausführlichen Leitfaden ansehen: Stiftungsgründung und StiftungsleitungGründung, Satzung, Generalversammlung, KOOPBİS (Genossenschaftsinformationssystem), Beiträge, Auseinandersetzungsguthaben (çıkma payı) und Baugenossenschaften.
Ausführlichen Leitfaden ansehen: Genossenschaften und MitgliedschaftsrechteSpendensammlung, Projekte und Fördermittel; öffentliches Interesse, Steuerbefreiung und internationale Tätigkeit.
Ausführlichen Leitfaden ansehen: Spenden, Fördermittel und ausländische OrganisationenWirtschaftliche Tätigkeiten, Beschäftigte, Ehrenamtliche, personenbezogene Daten, Marken und finanzielle Compliance.
Ausführlichen Leitfaden ansehen: Verträge und organisatorische ComplianceStreitigkeiten über Beschlüsse, Verwaltungssanktionen, Haftung von Leitungspersonen, vorläufiger Rechtsschutz und Beendigung.
Ausführlichen Leitfaden ansehen: Klagen, Prüfung und LiquidationArt der Organisation, Stellung der antragstellenden Person, Streitigkeit und dringende Termine werden festgestellt.
Gründungsdokument, Beschlüsse, Befugnisse und Einträge in elektronischen Systemen werden abgeglichen.
Änderung des Dokuments, Meldung, Verhandlung, Verwaltungsantrag oder Klage werden als Optionen erläutert.
Beschlüsse, Anträge und Verfahrenshandlungen werden durchgeführt; ein Kalender für Einträge und Pflichten wird erstellt.
Je nach vereinbarter Leistung können ein Gründungsdokument oder dessen Überarbeitung, eine Risikobewertung, Beschluss- und Antragsunterlagen sowie ein Meldekalender erstellt werden. Die Vertretung der Organisation und die persönliche Verteidigung einer Leitungsperson werden im Hinblick auf Interessenkonflikte gesondert beurteilt. Honorar, Auslagen und Umfang der Nachverfolgung werden zu Beginn geklärt.
Beschreiben Sie zunächst die Art der Organisation, Ihre Stellung im Antrag und Ihr Anliegen. Detaillierte Unterlagen werden angefordert, nachdem eine sichere Übermittlungsweise festgelegt wurde.
Zweck, Einnahmemodell, Mitgliedschaft bzw. Genossenschaftsmitgliedschaft, Vermögen und Erwartungen an die Leitung müssen gemeinsam bewertet werden. Eine Wahl allein nach der Einfachheit der Gründung kann später zu Problemen bei Befugnissen, Steuern und Tätigkeit führen.
Ein Mustertext kann einen Ausgangspunkt bieten; seine Eignung für Tätigkeiten, Organe, Einnahmen und Beschlussordnung der Organisation muss gesondert geprüft werden. Regelungen, die gegen zwingende Vorschriften verstoßen, werden nicht anwendbar.
Stiftungszweck und der für das jeweilige Jahr vom Rat für Stiftungsangelegenheiten (Vakıflar Meclisi) festgelegte Mindestbetrag werden gemeinsam bewertet. Der aktuelle Betrag und seine Erläuterung stehen mit der amtlichen Quelle im Leitfaden zur Stiftungsgründung.
Nein. Genehmigungs-, Melde- und Aufzeichnungsregeln können je nach Art der Kampagne und der Methode der Geldsammlung unterschiedlich sein. Die Nutzung sozialer Medien oder des Internets beseitigt den Bedarf an dieser Prüfung nicht.
Die Bewertung sollte ohne Verzögerung gemeinsam mit dem Zustellungsnachweis erfolgen. Das beschließende Organ, der Rechtsbehelfsweg und die Frist sind wichtig; nicht für alle Beschlüsse gilt dieselbe Frist. Einzelheiten stehen im Genossenschaftsleitfaden.
Nein. Die elektronischen Einträge müssen mit Gründungsdokument, Organbeschlüssen und tatsächlichem Betrieb abgeglichen werden. Diese Systeme ersetzen auch nicht die Überwachung amtlicher Zustellungen, die über das Nationale System für elektronische Zustellung (UETS) eingehen.
Umfang der Vertretung, Parteistellungen und Interessenkonflikte werden geprüft. Wenn das Interesse der Organisation und die persönliche Verantwortung der Leitungsperson auseinanderlaufen, kann eine unabhängige Vertretung erforderlich sein.
Bewertet werden Art der Organisation, Umfang der Unterlagen, Umfang des Anliegens, Bedarf an Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren und Dringlichkeit. Der Umfang von Beratung, Dokumentenerstellung, Klage und laufender Nachverfolgung wird gesondert geklärt.
Die am 18. März 1999 in Kemer gegründete Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei beurteilt Gründungs-, Beratungs- und Klageverfahren in allen 81 Provinzen der Türkei nach den Voraussetzungen von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit, Fristen und Vertretung. Unser physischer Sitz ist seit 2007 Antalya.
Vorgänge mit Türkei-Bezug, an denen ausländische Gründer, Mitglieder, Genossenschaftsmitglieder oder Mittelgeber beteiligt sind, werden im Rahmen von Unterlagen, Genehmigungen, Übersetzung und gegebenenfalls Koordination mit im jeweiligen Land zugelassenen Juristen behandelt.
Kommunikationssprachen: Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch.
Je nach Art der Organisation werden die einschlägigen Gesetze und Sonderregelungen gemeinsam bewertet.
BEWERTUNG, ZUGESCHNITTEN AUF IHRE ORGANISATION UND IHR ANLIEGEN
Sie können ein Gespräch anfragen, indem Sie die Art der Organisation, Ihre Stellung und gegebenenfalls den bevorstehenden Termin angeben.
Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Mitgeteilte Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und für die rechtliche Bewertung und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs verwendet. Eine Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und hemmt keine Fristen. Die rechtlichen Voraussetzungen des konkreten Vorgangs werden gesondert geprüft.