Wissenswertes über Investitionen in der Türkei

1. Welche Arten von Unternehmen können in der Türkei gegründet werden? İnvestitionen in der Türkie

Investitionen in der Türkei : Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch gibt es 5 Arten von Unternehmen, die in der Türkei gegründet werden können. Dabei handelt es sich um Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften (einfache Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften mit in Aktien aufgeteiltem Kapital) und Genossenschaften.

Was sind die Merkmale dieser Unternehmenstypen?

Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, deren Kapital in Anteile aufgeteilt ist. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Aktionäre auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Kapitals beschränkt.

Gewöhnliche Kommanditgesellschaften und Kollektivgesellschaften gehören zur Kategorie der Einzelunternehmen. Bei diesen Gesellschaftsformen haften die Gesellschafter in zweiter Linie und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft.

Die Gründung, die grundlegenden Merkmale und die Funktionsweise dieser Arten von Unternehmen sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Nr. 6102) ausführlich geregelt. Für Genossenschaften ist in erster Linie das Genossenschaftsgesetz (Nr. 1163) maßgebend.

Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind die häufigsten Unternehmensformen in der Türkei. Gesellschaften mit beschränkter Haftung machen etwa 82 % aller Unternehmen aus, gefolgt von Aktiengesellschaften (13 %) und Genossenschaften (4 %). Die Summe der Kollektiv- und Kommanditgesellschaften beträgt etwa 1 %.

1.1 Was ist eine Aktiengesellschaft? Was sind die Merkmale von Aktiengesellschaften in der Türkei?

Eine Aktiengesellschaft ist definiert als eine Kapitalgesellschaft. Solche Unternehmen, die in jedem Sektor große, zukunftsorientierte Ziele verfolgen und wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sind eine besondere Art von Unternehmen, die mehrheitlich verwaltet werden können und Wertpapiere wie Aktien und Anleihen ausgeben können.

Aktiengesellschaften, die einen bestimmten Titel tragen, teilen ihr Grundkapital in Aktien auf. Sie haben auch eine Struktur, die nur aufgrund ihrer Schulden mit dem Vermögen der Aktionäre verbunden und auf den von den Aktionären gezeichneten Anteil am Kapital beschränkt ist.

Aktiengesellschaften haben bestimmte rechtliche Verpflichtungen und müssen bestimmte Verfahren einhalten, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.

1.1.1 Merkmale der Aktiengesellschaften in der Türkei

  • Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die über ein bestimmtes Kapital verfügt, dieses Kapital in Aktien aufteilt und für ihre Schulden nur mit ihrem Vermögen haftet.
  • Aktiengesellschaften können für jeden wirtschaftlichen Zweck und Gegenstand gegründet werden, der nicht durch das Gesetz verboten ist.
  • Im Allgemeinen ist für die Übertragung von Aktien keine Zustimmung der Generalversammlung erforderlich. Die Aktionäre können ihre Aktien frei auf andere übertragen.
  • Aktiengesellschaften können sowohl Namens- als auch Inhaberaktienzertifikate zur Verbriefung von Aktien ausgeben. Sie können auch Anleihen und ähnliche Schuldtitel ausgeben.
  • Aktiengesellschaften können mit einem einzigen Aktionär gegründet werden, und die Aktionäre haften gegenüber der Gesellschaft nur mit den von ihnen gezeichneten Kapitalanteilen.
  • Eine Aktiengesellschaft muss über eine schriftliche Satzung verfügen, die beim Handelsregister des Ortes, an dem sie ihren Sitz hat, eingetragen ist.
  • Aktiengesellschaften sind die einzige Gesellschaftsform, deren Aktien dem Publikum angeboten und an der Börse gehandelt werden können.
  • Aktiengesellschaften müssen mindestens 1 Gesellschafter haben
  • Bei Aktiengesellschaften muss das Mindestkapital 50.000 TL betragen. Der Betrag des eingetragenen Kapitals, das nicht öffentlich gehandelt wird, muss mindestens 100.000 TL betragen.
  • Die Tätigkeit von Aktiengesellschaften darf nicht gegen das Gesetz, die Moral und die guten Sitten verstoßen.
  • Aktiengesellschaften erlangen mit der Eintragung Rechtsfähigkeit

1.1.2 Was sind die Organe von Aktiengesellschaften?

In der Türkei bestehen die Aktiengesellschaften aus zwei Organen: der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat. Die Generalversammlung ein Gremium ist, in dem alle Aktionäre des Unternehmens vertreten und ermächtigt sind, wichtige Entscheidungen zu treffen und der Verwaltungsrat istmit der Verwaltung und Vertretung des Unternehmens beauftragt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht verpflichtet, ihren Wohnsitz in der Türkei zu haben und türkische Staatsbürger zu sein.

1.1.3 Was ist die Generalversammlung in Aktiengesellschaften? Welche Aufgaben hat sie?

In Aktiengesellschaften wird das Gremium, in dem alle Aktionäre zusammenkommen, um Entscheidungen zu treffen, als Generalversammlung bezeichnet; dieses Gremium ist das höchste Entscheidungsgremium. Ordentliche Generalversammlungen finden mindestens einmal pro Jahr innerhalb von drei Monaten nach dem Rechnungslegungszeitraum des Unternehmens statt, während außerordentliche Generalversammlungen bei Bedarf abgehalten werden. Die Generalversammlung hat bestimmte Aufgaben, die sich wie folgt aufzählen lassen Änderung der Satzung der Gesellschaft, Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft, Wahl, Ersetzung und Abberufung der Gesellschaftsorgane, Beschlussfassung über die Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen, Prüfung und Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats, Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, Beschlussfassung über die Wahl oder Abberufung der Liquidatoren im Falle eines Liquidationsbeschlusses und Durchführung der Gesellschaftsprüfung im Allgemeinen.

1.1.4 Was ist der Verwaltungsrat in Aktiengesellschaften? Welche Aufgaben hat er?

Der Verwaltungsrat ist ein Organ, das für die Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens zuständig ist. Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats sind nach der Generalversammlung das wichtigste Organ in Bezug auf ihre Aufgaben und Befugnisse. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden in der Regel aus realen Personen gewählt und aus dem Kreis der Aktionäre ernannt. Die Anteilseigner einer juristischen Person können nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein, aber reale Personen, die Vertreter der juristischen Person sind, können in diese Position berufen werden.

Zu den Aufgaben des Vorstands gehören die Einberufung der Hauptversammlung, die Ernennung und Entlassung der Geschäftsführer, die Prüfung des Unternehmens, die Erstellung von Jahresberichten, die Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, die Beantragung von Dividendenausschüttungen, die Führung der Bücher des Unternehmens, die Wahl neuer Vorstandsmitglieder, das Eintragungs- und Bekanntmachungsverfahren. Sie sind auch befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert.

1.1.5 Wie gründet man eine Aktiengesellschaft in der Türkei?

Eine Aktiengesellschaft kann von einer einzigen Person oder von mehreren Personen gegründet werden. Die Gründer einer Aktiengesellschaft können natürliche Personen sein, aber auch juristische Personen können Gründer einer Aktiengesellschaft sein.

Der erste Schritt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft besteht darin, die Bereiche, in denen das Unternehmen tätig sein wird, den Handelsnamen, den Hauptsitz und die Höhe des zu gründenden Kapitals festzulegen. Nachdem diese Einzelheiten festgelegt sind, muss die Satzung erstellt werden. Gemäß Artikel 339 des türkischen Handelsgesetzbuchs muss die Satzung einer Aktiengesellschaft schriftlich abgefasst werden und die Unterschriften aller Gründer müssen entweder von einem Notar beglaubigt werden oder die Satzung muss in Anwesenheit des Leiters des Handelsregisters oder seines Stellvertreters unterzeichnet werden.

Nach Abschluss dieser Schritte ist das Unternehmen gegründet, hat jedoch noch keine Rechtspersönlichkeit erlangt. Gemäß Artikel 355 des türkischen Handelsgesetzbuchs erwirbt das Unternehmen seine Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Unternehmen, die sich in der Phase vor dem Abschluss des Registrierungsverfahrens befinden, werden “vorläufige Aktiengesellschaften” genannt.

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft muss, wenn der Gründer eine reale Person ist, er selbst oder sein Bevollmächtigter, der eine Vollmacht für die Gründung der Gesellschaft erteilt hat, die Gründung vornehmen. Handelt es sich bei dem Gründer um eine juristische Person, kann der Vertreter der juristischen Person die Gründungsmodalitäten durchführen.

Es ist sehr wichtig, bei der Gründung einer Aktiengesellschaft professionelle Unterstützung zu erhalten. Ein möglicher Fehler, der bei der Gründung des Unternehmens gemacht wird, kann große Probleme verursachen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft von einem Anwalt unterstützen zu lassen, der Experte für Unternehmensgründungen im Bereich des Gesellschaftsrechts ist.

1.1.6 Was muss in der Satzung von Aktiengesellschaften stehen? Wie lauten die Statuten von Aktiengesellschaften in der Türkei?

Einige Punkte müssen in die Satzung einer Aktiengesellschaft aufgenommen werden. Wir können diese Punkte wie folgt auflisten:

  • Der Handelsname des Unternehmens und der Sitz seiner Hauptverwaltung
  • Tätigkeitsbereich des Unternehmens
  • Ist das Unternehmen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, so ist die Bestimmung dieses Zeitraums
  • Arten und Beträge der gezeichneten Kapitalanteile
  • Abrechnungszeitraum des Unternehmens
  • Das Grundkapital der Gesellschaft und der Nennwert jeder Aktie sowie die Zahlungsweise
  • ob es sich bei den Aktienzertifikaten um Namens- oder Inhaberaktien handelt
  • Privilegien für bestimmte Aktien und Übertragungsbeschränkungen
  • Der Wert der als Kapital eingebrachten Vermögenswerte, die keine Geldbeträge sind, der Betrag der diesen Vermögenswerten entsprechenden Anteile
  • Höhe der Vergütungen oder Belohnungen, die an die bei der Gründung der Gesellschaft tätigen Personen zu zahlen sind
  • Anzahl und Zeichnungsberechtigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Leistungen für Gründer, Vorstandsmitglieder und andere Personen
  • Einberufung der Generalversammlung und Stimmrecht

1.2 Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Was sind die Merkmale von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Türkei?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaftsform, die von natürlichen oder juristischen Personen unter einem Titel gegründet wird. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können andere Tätigkeiten als Bank- und Versicherungstätigkeiten ausüben; ihr Stammkapital besteht aus der Summe der Anteile an ihrem Grundkapital.

Diese Gesellschaftsform ist für mittlere Unternehmen geeignet. Die Identität der Aktionäre ist stärker ausgeprägt, sie haben eine geschlossenere Struktur als Aktiengesellschaften und die Aktienrechte werden nicht wie bei Aktiengesellschaften der Öffentlichkeit angeboten.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können mit einem einzigen Gesellschafter oder mit bis zu 50 Gesellschaftern gegründet werden. Bei den Gesellschaftern kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt mindestens 10.000 Türkische Lira, und das Barkapital kann innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft vollständig eingezahlt werden. Der Einzahlungsplan kann von den Geschäftsführern festgelegt oder in der Satzung geregelt werden.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Kapital festgelegt und in Anteile aufgeteilt ist, haften für ihre Schulden nur mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter haften nicht für die Schulden der Gesellschaft, aber sie sind verpflichtet, die von ihnen gezeichneten Kapitalanteile einzuzahlen. Darüber hinaus sind sie für die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Nebenleistungs- und Nachschusspflichten verantwortlich. Können öffentliche Forderungen nicht von der Gesellschaft eingezogen werden, haften die Gesellschafter im Verhältnis zu ihren Kapitalanteilen.

1.2.1 Merkmale von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Türkei

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, deren Kapital feststeht und in Anteile aufgeteilt ist und die für ihre Schulden nur mit ihrem Vermögen haftet
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung können mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, doch darf die Zahl der Gesellschafter 50 nicht überschreiten. Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können natürliche oder juristische Personen sein
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss eine schriftliche Satzung haben, die in das Handelsregister des Ortes ihres Sitzes einzutragen ist.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung können keine Aktien öffentlich verkaufen.
  • Die Gesellschafter sind nur zur Einzahlung der von ihnen gezeichneten Kapitalanteile und zur Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten weiteren Zahlungs- und Nebenleistungspflichten verpflichtet. Die Gesellschafter können im Verhältnis zu ihren Kapitalanteilen haften, wenn öffentliche Forderungen nicht von der Gesellschaft eingezogen werden können
  • Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt mindestens 10.000 Türkische Lira. Das gesamte in bar eingebrachte Kapital kann innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden
  • Der Zahlungsplan kann im Gesellschaftsvertrag geregelt oder von den Geschäftsführern festgelegt werden.
  • Die Übertragung von GmbH-Anteilen unterliegt der Zustimmung der Generalversammlung

1.2.2 Was sind die Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben zwei Organe: die Generalversammlung und den Verwaltungsrat.

Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem in der Regel alle Aktionäre vertreten sind und das allein befugt ist, wichtige Entscheidungen zu treffen, die das Unternehmen betreffen (z. B. Änderung der Satzung, Wahl der Direktoren, Wahl des Rechnungsprüfers, Auflösung des Unternehmens usw.).

In Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist der Vorstand/Verwaltungsrat das Organ, das für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft im Allgemeinen zuständig ist. Es kann nur einen Geschäftsführer in der Gesellschaft geben, aber mindestens ein Geschäftsführer muss ein Aktionär der Gesellschaft sein. Die Geschäftsführer müssen weder türkische Staatsbürger sein noch ihren Wohnsitz in der Türkei haben.

1.2.3 Was kann als Kapital in Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingebracht werden? Kann in der Türkei auch anderes Kapital als Geld in Gesellschaften mit beschränkter Haftung investiert werden?

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können mit Barkapital ausgestattet werden. Die meisten etablierten Unternehmen ziehen es vor, Barkapital zu verwenden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Einlagen auch als Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht werden. Als Sacheinlagen können Vermögenswerte, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, virtueller Medien und Namen, die nicht mit beschränkten dinglichen Rechten, Pfändungen oder Verfügungen belegt sind und die bewertet und in bar übertragen werden können, eingebracht werden. Nicht in das Gesellschaftskapital eingebracht werden können hingegen dienstliche Handlungen, persönliche Arbeitskraft, geschäftlicher Ruf und ausstehende Forderungen.

Als Sachkapital angebotene Vermögenswerte sollten nicht mit beschränkten dinglichen Rechten, Pfändungen oder Verfügungen belegt sein. Darüber hinaus müssen sie übertragbar und in bar verwertbar sein.

Mindestens zwanzig Prozent des gezeichneten Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen vor der Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden. Der Rest des gezeichneten Kapitals kann innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach dem Datum der Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden.

1.2.4 Wie gründet man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei?

Der Prozess der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung verläuft Schritt für Schritt wie folgt:

  1. Zunächst wird der Handelsname des Unternehmens festgelegt. Bei der Wahl des Handelsnamens ist es wichtig, einen eindeutigen Namen zu wählen, der für den Bereich, in dem das Unternehmen tätig sein wird, geeignet ist.
  2. Anschließend werden die Dokumente, die den Firmennamen und die Titel der zeichnungsberechtigten Personen enthalten, notariell beglaubigt. In diesen Dokumenten werden die offiziell festgelegten Befugnisse des Unternehmens und ihre Aufgaben festgelegt.
  3. Ein bestimmter Anteil des Unternehmenskapitals wird auf dem Konto der Wettbewerbsbehörde gutgeschrieben. Dieser Schritt ist wichtig, um die Finanzkraft des Unternehmens zu gewährleisten.
  4. Die Satzung des Unternehmens wird in insgesamt vier Exemplaren erstellt, einem Original und drei Kopien. Der Gesellschaftsvertrag enthält die Grundregeln des Unternehmens, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Kapitalanteile und andere wichtige Einzelheiten. Der Gesellschaftsvertrag wird bei dem für die Region, in der die Gesellschaft tätig sein wird, zuständigen Handelsregisteramt eingetragen. Dabei wird auch eine notariell beglaubigte Unterschriftenerklärung abgegeben.
  5. Die Eintragungserklärung, die die gemäß Artikel 511 des türkischen Handelsgesetzbuchs festgelegten Angaben enthält, wird beim Handelsregisteramt eingereicht.
  6. Die als Sacheinlage anzunehmenden Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind mit dem gerichtlichen Feststellungsbeschluss und dem vom Gericht genehmigten Gutachten zum Handelsregister anzumelden, sofern an ihnen keine beschränkten Rechte, Pfandrechte oder Unterlassungsansprüche bestehen.
  7. Schließlich wird das Unternehmen bei der Handelskammer oder der Industrie- und Handelskammer in der Region, in der es tätig ist, eingetragen, zusammen mit den für die Steuer- und Sozialversicherungsunterlagen erforderlichen Unterlagen. Darüber hinaus wird die Bekanntmachung über die Eintragung des Unternehmens und des Handelsnamens im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, ist der Gründungsprozess der Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgeschlossen und die Gesellschaft nimmt offiziell ihre Tätigkeit auf.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert jedoch Sorgfalt und Professionalität. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen, der Experte für Unternehmensgründungen in der Türkei ist und das Verfahren genauer und fehlerfrei durchführen kann.

1.3 Was ist Personengesellschaften? Was sind die Merkmale der Personengesellschaften in der Türkei?

Personengesellschaften, deren Verwaltung sehr einfach ist, können mit einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und richten sich im Allgemeinen an kleine oder mittlere Unternehmen. Unter diesem Gesichtspunkt kann man sagen, dass Personengesellschaften im Vergleich zu Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung Einzelunternehmen mit einer kleineren Struktur sind.

Bei Personengesellschaften mit unbeschränkter Haftung müssen, wenn ein Partner seinen Anteil an der Gesellschaft übertragen oder verkaufen will, auch die anderen Partner dieser Übertragung oder diesem Verkauf zustimmen. Stimmt einer der Partner nicht zu, kann derjenige, der seinen Anteil übertragen oder verkaufen will, nicht aus der Gesellschaft ausscheiden. Darüber hinaus haften die Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.

Gewöhnliche Unternehmen besitzen keine Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um das einfachste Gesellschaftsmodell, bei dem es kein vom Eigentümer der Gesellschaft getrenntes Vermögen gibt und das in den Anwendungsbereich des Schuldrechts fällt.

Kollektivgesellschaften werden von natürlichen Personen gegründet und die Gesellschafter haften unbeschränkt für alle Schulden der Gesellschaft, einschließlich ihres eigenen Vermögens. Sie besitzen Rechtspersönlichkeit.

Kommanditgesellschaften können durch die Partnerschaft von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet werden. Einige Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens, andere haften nur beschränkt. Sie haben juristische Personen.

1.3.1 Was sind die Merkmale der Personengesellschaften?

  • Es handelt sich um eine Art von Unternehmen, das sehr einfach zu gründen ist.
  • Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen.
  • Eine Einzelfirma kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
  • Alle Partner sind einkommensteuerpflichtig.
  • Die Gesellschafter haften unmittelbar sowohl für Verluste als auch für Gewinne.
  • Im Falle einer Verschuldung der Gesellschaft haften die Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen.
  • Wenn einer der Gesellschafter seinen Anteil an der Gesellschaft übertragen oder verkaufen will, ist dies nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich. Daher ist die Übertragung einer Partnerschaft ein recht komplexer Vorgang.
  • Verträge können nur durch einstimmigen Beschluss geändert werden; alle Partner haben gleiches Stimmrecht.

1.3.2 Wie werden Personengesellschaften in der Türkei gegründet?

Um ein personengesellschaft zu gründen, ist der erste Adressat das Finanzamt, nachdem die erforderlichen Unterlagen gesammelt wurden. Die Gründung des Unternehmens kann persönlich erfolgen oder durch Ihren Anwalt, dem Sie eine Vollmacht erteilt haben. Nach der Prüfung durch die vom Finanzamt beauftragten Inspektoren wird das Unternehmen innerhalb weniger Tage gegründet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Etappen der Gründung eines Einzelunternehmens sind wie folgt:

  • Erforderliche Informationen wie Wohnsitzangaben, Fotokopie des Gründerausweises, Unterschriftsrundschreiben und Unterschriftseintragungserklärung werden gesammelt.
  • Die Registrierung des Unternehmens wird durchgeführt.
  • Es wird eine Steuernummer beantragt.
  • Erforderliche Bücher werden mitgenommen und beglaubigt.
  • Steuerkontonummer wird erhalten.
  • Steuerkennzeichen und Registrierkassenschild werden beschafft.
  • Es werden Spesenbelege, Lieferscheine und Rechnungen ausgestellt.
  • Sie wird in der Registerzeitung angekündigt und bei der zuständigen Handelskammer eingetragen.

2. Können Ausländer in der Türkei Unternehmen gründen? Welche Unternehmen können Ausländer in der Türkei gründen?

Ausländer haben die Möglichkeit, in der Türkei Unternehmen zu gründen. Für ausländische Investoren, die in der Türkei tätig sind, gibt es das Gesetz für ausländische Direktinvestoren Nr. 4875. In diesem Gesetz sind die Grundsätze der Investitionsfreiheit, der Gleichbehandlung und der Förderung ausländischer Investoren verankert.

Daher ist es für Ausländer möglich, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen und wird vom Staat unterstützt. Allerdings ist es für ausländische Investoren sehr wichtig, sich bei diesem komplexen Prozess von Anwälten unterstützen zu lassen, die auf Unternehmensgründungen in der Türkei spezialisiert sind.

2.1 Können ausländische Unternehmen Niederlassungen in der Türkei eröffnen? Wie können ausländische Unternehmen Niederlassungen in der Türkei eröffnen?

Die Zweigniederlassungen von Handelsunternehmen mit Hauptsitz außerhalb der Türkei in der Türkei werden als inländische Handelsunternehmen registriert, unbeschadet der Bestimmungen ihres jeweiligen Landes über Handelsnamen. Für diese Zweigniederlassungen wird ein bevollmächtigter Handelsvertreter mit Sitz in der Türkei bestellt. Hat das Handelsunternehmen mehr als eine Zweigniederlassung, werden die Zweigniederlassungen, die nach der Eintragung der ersten Zweigniederlassung eröffnet werden, als Zweigniederlassungen inländischer Handelsunternehmen eingetragen. Ein ausländisches Unternehmen, das eine Zweigniederlassung in der Türkei eintragen lassen möchte, muss folgende Unterlagen vorlegen

  • Eine beglaubigte Kopie des Dokuments, das die aktuellen Registereinträge des Unternehmens enthält, sowie eine beglaubigte Kopie der Satzung des Unternehmens und eine Kopie der türkischen Übersetzung davon
  • Alle für die Registrierung der Zweigniederlassung im Herkunftsland erforderlichen Dokumente
  • Ein Schreiben der zuständigen Behörde, aus dem hervorgeht, dass die nach dem Recht des Herkunftslandes, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, erforderlichen Voraussetzungen für die Eintragung der Zweigniederlassung erfüllt sind, sowie die für die Eintragung der Zweigniederlassung erforderlichen Unterlagen und eine Kopie der türkischen Übersetzung dieser Unterlagen
  • In der Entscheidung über die Eröffnung einer Zweigniederlassung die Person(en), die die Zweigniederlassung in der Türkei mit voller Vollmacht vor privaten und öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, einschließlich Gerichten, vertreten wird (werden), und, wenn die ihr erteilte Vollmacht nicht angegeben ist, das Original und eine türkische Übersetzung der für diese Angelegenheiten ausgestellten Vollmacht
  • Für Zweigniederlassungen, deren Eröffnung von einer Erlaubnis oder Genehmigung des Handelsministeriums oder anderer offizieller Institutionen abhängt, ist dieses Erlaubnis- oder Genehmigungsschreiben
  • Original und eine Kopie der türkischen Übersetzung des Beschlusses des bevollmächtigten Organs des Unternehmens über die Eröffnung einer Zweigniederlassung und die Ernennung eines in der Türkei ansässigen Bevollmächtigten für die Zweigniederlassung
  • Das Original und eine Kopie der türkischen Übersetzung der von den Behörden des Hauptsitzes unterzeichneten Erklärung, die den Firmennamen, die Art, den Tätigkeitsbereich, die Art und die Höhe des Kapitals, das Gründungsdatum, die Registrierungsnummer, das Gesetz, dem sie unterliegt, die Angabe, ob sie Mitglied der Europäischen Union ist oder nicht, ihre Website, die Bezeichnung der Zweigniederlassung und die Höhe des der Zweigniederlassung zugewiesenen Kapitals, den Vor- und Nachnamen, die Identifikationsnummer und den Wohnort der Person(en), die die Zweigniederlassung mit voller Befugnis vor privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen, einschließlich der Gerichte, vertritt (vertreten), sowie die Adresse der Zweigniederlassung enthält.
  • Unterschriftserklärungen der Personen, die die Zweigstelle vertreten werden

2.2 Wie erwirbt ein ausländischer Investor einen Anteil an einem türkischen Unternehmen? Ausländischer Investor, der Aktionär eines türkischen Unternehmens wird

Ausländische Investoren haben die Möglichkeit, durch den Erwerb von Anteilen an einem in der Türkei tätigen Unternehmen zu investieren, anstatt direkt ein Unternehmen zu gründen. Außerdem können sie aus der Unternehmensgesellschaft ausscheiden, indem sie die übernommenen Anteile auf andere übertragen.

Bei Aktiengesellschaften können Aktienzertifikate in Form von Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben werden. Während die Übertragung von Inhaberaktienzertifikaten durch die Übertragung des Besitzes erfolgt, wird die Übertragung von Namensaktienzertifikaten durch Indossament und Übergabe in den Besitz vollzogen. Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kann die Übertragung von Aktien von Aktiengesellschaften nicht beschränkt werden. Gleichzeitig unterliegt die Übertragung von Aktien an Aktiengesellschaften nicht der Registrierungs- und Bekanntmachungspflicht.

Die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung umfasst bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. Diese Verfahren umfassen die folgenden Schritte:

  • Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Aktienübertragungsvertrags zwischen den Parteien,
  • Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, genehmigt die Generalversammlung der Gesellschaft die Übertragung von Aktien,
  • Der Aktienübertragungsvertrag und der Beschluss der Generalversammlung, der die Übertragung genehmigt, sowie die Eintragung und Bekanntmachung der Aktienübertragung.

3. die Vorteile einer Investition in der Türkei

Die Türkei ist eines der führenden Entwicklungsländer der Welt und bietet Investoren einzigartige Möglichkeiten. In den letzten zehn Jahren hat sich die Türkei aufgrund ihrer Dynamik auf dem Devisenmarkt zu einem profitablen Ziel für Investoren entwickelt. Darüber hinaus bietet der Staat eine Reihe von Anreizen und Vergünstigungen, die es erleichtern, in der Türkei zu investieren. Wer in der Türkei investieren oder ein Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern gründen möchte, kann die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Weitere Informationen über die türkische Staatsbürgerschaft finden Sie in unserem entsprechenden Artikel. Daher ist es für Investoren sinnvoll, sich auf die Tatsache zu konzentrieren, dass die Türkei eines der attraktivsten Länder der Welt ist und welche Vorteile es hat, hier zu investieren.

Je nach Art der Investition, die Sie tätigen wollen, werden vom türkischen Staat unterschiedliche Förderungen und Anreize gewährt. Unser Anwaltsteam unterstützt Sie dabei, sich über staatliche Anreize und Unterstützungen für Ihr Projekt zu informieren.

3.1 Wie hoch sind die Steuersätze für Investitionen in der Türkei? Steuerermäßigung für Investoren in der Türkei

Steuerabzug bedeutet, dass die Einkommens- oder Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Satz erhoben wird, bis der festgelegte Investitionsbeitragsbetrag erreicht ist. Diese Unterstützung wird im Rahmen von Anreizzertifikaten gewährt, die im Rahmen von strategischen Investitionen, Großinvestitionen und regionalen Anreizpraktiken ausgestellt werden.

Die von Gesellschaftern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschaftern und Kommandeuren von Personengesellschaften ausgeschütteten Erträge sowie die von Genossenschaften ausgeschütteten Erträge unterliegen der Einkommenssteuer und werden als Wertpapierkapitalerträge betrachtet. Der Steuersatz auf Dividendenausschüttungen für Unternehmen in der Türkei wurde von 15 % auf 10 % ab 2022 gesenkt.

In unserem Land unterliegen alle Erträge von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung der Körperschaftssteuer, und der Körperschaftssteuersatz wurde ab 2023 auf 25 % festgesetzt. Für Banken, elektronische Zahlungs- und Geldinstitute, zugelassene Deviseninstitute, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Kapitalmarktinstitutionen, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Pensionsgesellschaften beträgt dieser Satz 30 %.

In der Praxis der Unternehmensbesteuerung wird für aus dem Ausland übertragenes Barkapital ein Abschlag von 75 % gewährt. Darüber hinaus können je nach Art der getätigten Investition unterschiedliche Anreize angewandt werden.

Darüber hinaus sieht Artikel 13 des Mehrwertsteuergesetzes Anreize für ausländische Investoren in Bezug auf die Mehrwertsteuer vor. In diesem Artikel heißt es: “Immobilienverkäufe, die als erste Lieferung an nicht in der Türkei ansässige ausländische Personen und Institutionen getätigt werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.” Diese Bestimmung ist enthalten.

Aufgrund der vielfältigen Anreize für die Besteuerung von Unternehmen, insbesondere von Unternehmen mit ausländischem Kapital, ist es für ausländische Investoren sehr wichtig, in dieser Hinsicht rechtliche Unterstützung zu erhalten. Es ist sehr wichtig, bei der Verwaltung Ihres Investitionsprozesses Unterstützung von einem Team von Anwälten zu erhalten, die das türkische Recht gut beherrschen.

Sie können sich mit uns kontaktieren, um Ihre Investitionen zu steuern und umfassendere Informationen über die angewandten Anreize zu erhalten.

3.2 Was sind die Haftungen von Unternehmensleitern in der Türkei? Öffentliche Haftung von Unternehmensleitern und Haftung aus Verpflichtungen gegenüber Privatpersonen

In der Türkei werden die Verantwortlichkeiten von Unternehmensleitern durch das türkische Handelsgesetzbuch geregelt. In dem einschlägigen Gesetz sind die Verantwortlichkeiten der Unternehmensleiter unter den folgenden Überschriften geregelt:

Für den Fall, dass die Dokumente, Verpflichtungen, Erklärungen und Garantien im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft, der Erhöhung oder Herabsetzung ihres Kapitals, der Verschmelzung, der Spaltung oder der Umwandlung falsch, betrügerisch, gefälscht oder unwahr sind, werden diejenigen, die die entsprechenden Dokumente ausstellen oder Erklärungen abgeben, und diejenigen, die an diesen Dokumenten und Erklärungen beteiligt sind, für die Schäden, die sich aus der Verheimlichung der Wahrheit ergeben, und für andere Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht.

Falsche Angabe des Kapitals und Kenntnis der unzureichenden Einzahlung Die Personen, die das nicht vollständig gezeichnete Gesellschaftskapital als gezeichnet ausweisen, werden so angesehen, als hätten sie diese Anteile gezeichnet und sind verpflichtet, den der Gesellschaft entstandenen Schaden sowie die Zinsen für diese Anteile zu zahlen. Für die Beamten der Gesellschaft gilt der Grundsatz der Verschuldenshaftung. Daher können die Beamten der Gesellschaft von der Haftung befreit werden, wenn sie nachweisen, dass sie an der Verletzung des Artikels kein Verschulden trifft.

Korruption bei der Bewertung Gilt für die Gründung und Kapitalerhöhungen. Zu den Haftungsgründen gehören übermäßig hohe Bewertungspreise, falsche Angaben über die Art oder den Zustand des Unternehmens und der Vermögenswerte oder andere Formen des Betrugs.

3.2.1 Haftung der Unternehmensleiter für öffentliche Schulden

Für Verbindlichkeiten aus öffentlichen Schulden, die bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht eingetrieben werden können, haften die gesetzlichen Vertreter zusammen mit der juristischen Person der Gesellschaft persönlich mit den Gesellschaftern.

Artikel 10 des Gesetzs über das Steuerverfahren regelt die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter wie folgt: “Sind juristische Personen steuerpflichtig oder steuerpflichtig, so werden ihre Pflichten von ihren gesetzlichen Vertretern erfüllt. Steuern und damit zusammenhängende Forderungen, die ganz oder teilweise nicht aus dem Vermögen der Steuerpflichtigen oder Steuerverantwortlichen eingezogen werden können, weil die gesetzlichen Vertreter diese Pflichten nicht erfüllen, werden aus dem Vermögen derjenigen eingezogen, die ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen.”

Nach dieser Bestimmung können die Steuer- und sonstigen Schulden der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von der Steuerverwaltung nicht beigetrieben werden können, weil die Geschäftsführer ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, aus dem Vermögen der Geschäftsführer eingezogen werden. Um von der Steuerschuld befreit zu werden, muss der Geschäftsführer jedoch nachweisen, dass die Steuerschuld nicht auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen ist.

Andererseits hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass es gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt, wenn gesetzliche Vertreter, die ihren steuerlichen und finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachkommen, gesamtschuldnerisch für eine Handlung verantwortlich gemacht werden, die in einer Zeit begangen wurde, in der sie nicht im Amt waren. Aus diesem Grund haftet der Unternehmensleiter nur für die Handlungen während seiner eigenen Amtszeit.

Das Gesetz über das Inkassoverfahren für öffentliche Forderungen regelt, dass der Geschäftsführer einer ausländischen juristischen Person mit dem Vermögen der juristischen Person haftet. Darüber hinaus ist keine Betragsgrenze für die Haftung von gesetzlichen Vertretern oder Unternehmensfunktionären für öffentliche Schulden vorgesehen.

3.3 Wie erlangt man die türkische Staatsbürgerschaft durch Investitionen? Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen

  • Festkapitalinvestitionen sind mit einer Investition von mindestens 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in ausländischer Währung möglich. Die Einzelheiten der Investition werden vom Ministerium für Industrie und Technologie festgelegt und können in Form eines vollständigen Erwerbs eines nicht börsennotierten Unternehmens oder eines bestimmten Prozentsatzes einer Beteiligung realisiert werden. Der Betrag, der der vom Investor erworbenen Beteiligung entspricht, muss mindestens 500.000 USD oder den Gegenwert in ausländischer Währung betragen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf einer Immobilie oder der Abschluss eines Kaufvertrags für eine Immobilie. In diesem Fall kann die Person, die eine Immobilie für mindestens 400.000 USD oder den Gegenwert in ausländischer Währung erwirbt, die türkische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern in der Eigentumsurkunde vermerkt ist, dass sie drei Jahre lang nicht verkauft wird. Der Erwerb der Immobilie ist nicht obligatorisch; es ist auch möglich, die Staatsbürgerschaft durch einen Vertrag mit Kaufversprechen zu erwerben.
  • Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist eine weitere Möglichkeit. Im Falle der Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 50 Personen können Personen, die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bestimmt werden, die türkische Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Eine weitere Möglichkeit, die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist die Einzahlung von Geld auf ein Einlagenkonto. Personen, die drei Jahre lang Einlagen in Höhe von mindestens 500.000 USD oder einer gleichwertigen ausländischen Währung halten, können die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie von der BRSA identifiziert werden. Bei der Beurteilung, ob der Anleger die Anforderungen erfüllt, wird der Gesamtbetrag der Einlagen auf allen in der Türkei eröffneten Konten berücksichtigt. Es reicht aus, wenn der Gesamtbetrag 500.000 USD oder den Gegenwert in ausländischer Währung beträgt.
  • Die Investition in staatliche Schuldtitel, die Beteiligung an Immobilien- oder Risikokapitalfonds und die Investition in das private Rentensystem sind weitere Optionen, die Investoren angeboten werden, die die türkische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.

Als Anwaltskanzlei Güneş & Güneş betreuen wir mit unserer 25-jährigen Erfahrung unsere Mandanten in Antalya, Istanbul, Izmir, Ankara, Adana, Bursa, Mersin und in der gesamten Türkei.

In dieser Hinsicht freuen wir uns, unseren ausländischen Mandanten, die in der Türkei investieren wollen, mit unserem Team von Fachanwälten einen hochwertigen Service zu bieten. Wir bieten zu unseren ausländischen Mandanten, die in der Türkei investieren wollen, viele Dienstleistungen an, wie z.B.:

  • Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und alle anderen Arten von Unternehmen in der Türkei, um den Sandungsprozess zu verwalten,
  • ihre Unternehmen in der Türkei zu registrieren,
  • Eröffnung von Bankkonten für ihre Unternehmen oder Einzelpersonen in der Türkei,
  • rechtliche Unterstützung für die von ihnen geplanten Investitionen in der Türkei,
  • Informationen über die Anreize und Unterstützungen, die sie für ihre Investitionen in der Türkei in Anspruch nehmen werden, zur Verfügung zu stellen,
  • die Begleitung der rechtlichen Prozesse der etablierten Unternehmen.

Um Unterstützung von unserem auf Investitionen und Firmengründungen in der Türkei spezialisierten Anwaltsteam zu erhalten, können Sie uns über unsere WhatsApp-Kontaktlinie kontaktieren.

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