Türk Vatandaşlarının Başka Ülkede Sonlanan Evliliklerinin Türkiye’de Nüfus Kaydına İşlenmesi

Für türkische Staatsbürger ist es einfacher, ihre in einem anderen Land geschlossene Ehe in das türkische Standesamt eintragen zu lassen.
Aufgrund der Regelung im Gesetz Nr. 7226 kann die Partei, die die vorläufige Entscheidung oder die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Bestimmung “Herstellung der persönlichen Beziehung zum gemeinsamen Kind” enthält, nicht durch Vollstreckung vollstrecken kann, gemäß Gesetz Nr. 6284 einen Antrag beim Familiengericht stellen, um die persönliche Beziehung zum gemeinsamen Kind während des Pandemieprozesses vorübergehend neu zu regeln und eine “Benachrichtigungsentscheidung” zu erhalten.

Aufgrund der Regelung im Gesetz Nr. 7226 kann die Partei, die nicht in der Lage ist, die vorläufige Entscheidung oder die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Bestimmung “Herstellung einer persönlichen Beziehung zum gemeinsamen Kind” enthält, durch Vollstreckung zu vollstrecken, einen Antrag beim Familiengericht gemäß Gesetz Nr. 6284 stellen, um die persönliche Beziehung zum gemeinsamen Kind während des Pandemieverfahrens vorübergehend neu zu regeln und eine “Zustellungsentscheidung” zu erhalten.

(Covid-19), die im Dezember 2019 in Wuhan, der Hauptstadt der chinesischen Region Hubei, aufgetaucht ist, ist eine Atemwegserkrankung, die leicht und kontinuierlich von Mensch zu Mensch übertragen wird und eine große Anzahl von Menschen gleichzeitig auf der ganzen Welt bedroht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die (Coronavirus/Covid-19)-Erkrankung am 11. März 2020 zur globalen Epidemie (Pandemie) erklärt, da die Zahl der seit Mitte Januar 2020 in verschiedenen Ländern der Welt gemeldeten Fälle rapide gestiegen ist. Der erste Fall von (Covid-19) in der Türkei wurde von Gesundheitsminister Fahrettin Koca am 11. März 2020 bekannt gegeben.

Um die Ausbreitung von (Covid-19) in unserem Land zu minimieren und die Gesundheit des Einzelnen zu schützen, wurden seit dem Ausbruch von (Covid-19) im Einklang mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Wissenschaftlichen Komitees und den Anweisungen des Präsidiums der Republik Türkei zahlreiche Maßnahmen vom Justizministerium, dem Innenministerium, verschiedenen anderen Institutionen und Organisationen, vor allem dem Präsidium der Republik Türkei, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse ergriffen und umgesetzt, um das von der Epidemie/Ansteckung ausgehende Risiko in Bezug auf die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Ordnung zu bewältigen, die soziale Isolierung zu gewährleisten, die soziale Distanz zu schützen und die Ausbreitungsrate unter Kontrolle zu halten.

Mit den vom Innenministerium herausgegebenen Rundschreiben wurden alle Bürger innerhalb der Grenzen von 30 Provinzen mit Großstadtstatus und der Provinz Zonguldak daran gehindert, an Wochenendtagen auf die Straße zu gehen, um die Wirkung der getroffenen Maßnahmen auf die Ausbreitungsrate der Infektion zu maximieren.

Mit dem Runderlass des Innenministeriums vom 03.04.2020 wurde den nach dem 01.01.2000 Geborenen vorübergehend verboten, auf die Straße zu gehen.

Da es aufgrund der Maßnahmen, die wegen der (Covid-19)-Epidemie und der Vermeidung von sozialen Kontakten ergriffen wurden, für die Menschen schwierig geworden ist, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen und rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, wurde mit dem Amtsblatt vom 26.03.2020 mit der Nummer 31080 (1. Wiederholung) der Verlust von Rechten im juristischen Bereich verhindert. Bis zum 30.4.2020 (einschließlich dieses Datums) mit dem vorläufigen Artikel 1 des Gesetzes Nr. 7226 über die Änderung bestimmter Gesetze, das nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 26.3.2020 unter der Nummer 31080 (1. Wiederholung) in Kraft getreten ist; bis zum 15.6.2020 (einschließlich dieses Datums) mit dem Präsidialerlass “Über die Verlängerung der zur Verhinderung von Rechtsverlusten im Justizbereich eingeführten Aussetzungsfrist”, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 30.4.2020 in Kraft getreten ist; Bis zum 15.6.2020 (einschließlich dieses Datums) sind alle Fristen für das Entstehen, die Nutzung oder das Erlöschen eines Rechts, einschließlich der Fristen für die Klageerhebung, die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens, das Partei- und Folgeverfahren, den Antrag, die Beschwerde, den Widerspruch, die Verwarnung, die Zustellung, die Unterwerfung und die Verjährung, die Verwirkungsfristen und die obligatorischen administrativen Antragsfristen gehemmt worden.

In diesem Zusammenhang führen die durch das Gesetz Nr. 7226 und die Rundschreiben des Innenministeriums eingeführten Regelungen zu einer Viktimisierung von Eltern, die geschieden sind oder sich in einem Trennungs-Scheidungsverfahren befinden und mit dem gemeinsamen Kind in getrennten Wohnungen leben.

Während des Pandemieverfahrens kann die Partei, der das Sorgerecht nicht zugesprochen wurde, die vorläufige Entscheidung oder die endgültige Entscheidung, die die Bestimmung über die “Herstellung einer persönlichen Beziehung zum gemeinsamen Kind” enthält, nicht vollstrecken, sie kann bis zum 15.6.2020 (einschließlich dieses Datums) gemäß dem Gesetz Nr. 7226 kein Verfahren “über die Übergabe des Kindes oder die Herstellung einer persönlichen Beziehung zum Kind” einleiten und keine Parteigeschäfte in anhängigen Verfahren tätigen.

Mit den Rundschreiben des Innenministeriums; die Wochenendtage der Sperrstunde und die Tage, an denen die persönliche Beziehung der Partei, der nicht die Nutzung des Sorgerechts mit dem gemeinsamen Kind gewährt wird, angeordnet wird, stimmen überein; die an den Sorgeberechtigten gerichteten Anträge, den Zeitpunkt der Übergabe des Kindes an die andere Partei entsprechend dem Beginn der Ausgangssperre flexibel zu gestalten, führen zu keinem positiven Ergebnis, so dass der Sorgeberechtigte trotz der vorläufigen oder endgültigen Entscheidung, die die Bestimmung “Herstellung einer persönlichen Beziehung zum gemeinsamen Kind” enthält, die Partei, der das Sorgerecht nicht zuerkannt wurde, und das gemeinsame Kind daran hindert, physisch eine gegenseitige persönliche Beziehung herzustellen.

Darüber hinaus wird auch der Wunsch der Partei, der die elterliche Sorge nicht übertragen wurde, mit dem gemeinsamen Kind Audio- oder Videotelefonate zu führen, von der Partei, die die elterliche Sorge ausübt, nicht erfüllt, da sie durch die Sperrstunde an den Tagen, an denen der persönliche Umgang mit dem gemeinsamen Kind organisiert wird, daran gehindert wird, eine gegenseitige persönliche Beziehung mit dem gemeinsamen Kind herzustellen.

Mit dem Gesetz Nr. 7226 und den durch die Rundschreiben des Innenministeriums eingeführten Regelungen wird das Schicksal der “persönlichen Beziehung zum gemeinsamen Kind” desjenigen, dem das Sorgerecht nicht zuerkannt wird, vollständig der Willkür desjenigen überlassen, der das Sorgerecht ausübt.

Die psychologische, emotionale und moralische Gewalt, die von demjenigen, der das Sorgerecht ausübt, mit willkürlichen Einstellungen und Verhaltensweisen ausgeübt wird, wie z.B. “die Verhinderung einer persönlichen Beziehung zwischen dem Nicht-Sorgeberechtigten und dem gemeinsamen Kind durch Audio- oder Videotelefonate oder physisch”, führt zu einer gegenseitigen Viktimisierung sowohl des Nicht-Sorgeberechtigten als auch des gemeinsamen Kindes.

Artikel 2 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 mit dem Titel “Ehrliches Verhalten” legt fest, dass jeder verpflichtet ist, bei der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten das Gebot der Ehrlichkeit zu beachten, und dass der Missbrauch eines Rechts nicht durch die Rechtsordnung geschützt wird. Aus diesem Grund muss derjenige, der das Sorgerecht in Anspruch nimmt, auf das Gebot des “ehrlichen Verhaltens” achten. Im Falle eines Rechtsmissbrauchs schützt die Rechtsordnung dieses Recht nicht.

Es ist zwingend erforderlich, dass das gemeinsame Kind eine gegenseitige persönliche Beziehung zu der Partei aufbaut, der das Sorgerecht nicht zuerkannt wurde, entweder durch Audio- oder Videotelefonate oder physisch, um die physische, emotionale, mentale, spirituelle, moralische und soziale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten, und es liegt im besten Interesse des Kindes.

Die willkürlichen Handlungen und Verhaltensweisen der Partei, die das Sorgerecht ausübt, zu denen psychologische, emotionale und moralische Gewalt gehören, wie z.B. “das gemeinsame Kind und die Partei, der das Sorgerecht nicht gewährt wird, daran zu hindern, eine gegenseitige persönliche Beziehung durch Audio- oder Videotelefonate oder physisch aufzubauen”; mit anderen Worten, die Nutzung des Sorgerechts im Widerspruch zu den Zwecken des Sorgerechts und den Regeln der Ehrlichkeit, ist ein klarer Missbrauch des Sorgerechts, und die Rechtsordnung schützt den Missbrauch des Rechts nicht.

Das Gesetz Nr. 6284 über den Schutz der Familie und die Verhütung von Gewalt gegen Frauen hat zum Ziel, die Verfahren und Grundsätze der Maßnahmen zu regeln, die zum Schutz von Frauen, Kindern, Familienmitgliedern und Opfern von einseitigem Stalking, die Gewalt ausgesetzt waren oder denen Gewalt droht, zu ergreifen sind, und Gewalt gegen diese Personen zu verhindern.

Gemäß Artikel 5, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 6284 “ist der Richter befugt, zusätzlich zu den in diesem Gesetz genannten Maßnahmen über Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes Nr. 5395 vom 3.7.2005 sowie über Sorgerecht, Treuhänderschaft, Unterhalt und die Herstellung der persönlichen Beziehung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 4721 zu entscheiden.”

Dementsprechend kann die Partei, die nicht in der Lage ist, die vorläufige Entscheidung oder die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Bestimmung der “Herstellung einer persönlichen Beziehung zu dem gemeinsamen Kind” enthält, durch Vollstreckung zu vollstrecken, aufgrund der Regelung im Gesetz Nr. 7226 beim Familiengericht gemäß Gesetz Nr. 6284 einen Antrag stellen, um die persönliche Beziehung zu dem gemeinsamen Kind während des Pandemieprozesses vorübergehend neu zu regeln und eine “Benachrichtigungsentscheidung” zu erhalten.

Auch die Mutter oder der Vater, die keine Entscheidung in der Hand haben und ihr Kind nicht sehen können, weil sie mit ihrem Ehepartner in getrennten Häusern leben, können beim Familiengericht gemäß Gesetz Nr. 6284 eine “Benachrichtigungsentscheidung” beantragen, um eine persönliche Beziehung zu dem gemeinsamen Kind herzustellen.

Mit der vom Familiengericht gemäß Gesetz Nr. 6284 zu erlassenden “Notifizierungsentscheidung” wird durch die vorübergehende Neuordnung der persönlichen Beziehung zwischen der Partei, der das Sorgerecht nicht zuerkannt wird, und dem gemeinsamen Kind während des Pandemieprozesses die willkürliche Verwaltung der Partei, die das Sorgerecht missbraucht, was psychologische, emotionale und moralische Gewalt einschließt, verhindert und die Viktimisierung der anderen Partei und des gemeinsamen Kindes beseitigt.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6284 wird derjenige, der das Sorgerecht ausübt und gegen den ein Verwarnungsbescheid erlassen wurde, bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Bescheids, auch wenn seine Handlung eine Straftat darstellt, je nach Art der verletzten Maßnahme und der Schwere des Verstoßes mit einer Freiheitsstrafe von drei Tagen bis zu zehn Tagen durch richterliche Entscheidung belegt.

Bei jeder Wiederholung des Verstoßes gegen die Auflagen des Verwarnungsbescheids durch die Person, die das Sorgerecht ausübt, beträgt die Dauer der Zwangshaft zwischen fünfzehn und dreißig Tagen, je nach Art der verletzten Maßnahme und der Schwere des Verstoßes. Die Gesamtdauer des Zwangshaftaufenthalts darf jedoch sechs Monate nicht überschreiten.

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